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Amts- und Anzeigeblatt Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. für den Wrk des ÄmlsgerWs Libenjlock ZM- ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Umgebung. P-st-nstalten verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. Aayr,«»,. — — Sonnabend, den 7. Juni 18SO. Oesfkntliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnavend, den 14. Juni 1890, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 29. Mai 1890. Königliche AmtshMtmannschast. Frhr. v. Wirsing. E. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Florenz Bernhard Pechmann eingetragene Grundstück, Mahlmühle, bestehend in Wohn-, Mühl- und Wirlh- schaftSgebäude, Nr. 130 des Brand-Cat., Nr. 41 In, 41lb, 393, 409, 410, 412 und 46b des Flurbuchs, eingetragen auf Folium 141 des Grundbuchs für Knndshükel, geschätzt auf 1075b M., soll an hiesiger Gcrichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 14. Juni 1890, Vormittags 9 Uhr als Versteigerungstermin, der 24. Juni 1890, Vormittags 11 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisscs kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werben. Eibenstock, am 22. April 1890. Königliches Amtsgericht. v. Tommerlatt. Die für morgen (Sonnabend) anberaumte Versteigerung findet nicht statt. Eibenstock, den 6. Juni 1890. Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. In Gemäßheit 8 12 Absatz 4 der Ausführungsverordnung vom 20. März 187b zum Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 wird hiermit Folgendes bekannt gemacht. Die öffentlichen Impfungen finden in diesem Jahre wie folgt statt: I. Zur Erft-Impfung sind Montag, den 9. Juni und Dienstag, de« 10. Juni im Saale zum „Feldschlötzchen" hier Nachmittags von 3 bis 5 Uhr alle diejenigen Kinder vorzustellen, a. welche im Jahre 1889 geboren sind und nicht bereit« nach ärzt lichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben; b. welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt Haden, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Hierzu wird noch bemerkt, daß am Montag, den 9. Juni die Kinder von -1. bis des Anfangsbuchstabens vom Familiennamen, am Dienstag, den 10. Juni aber die Kinder von 0. bis 2. des Anfangsbuchstabens vom Familiennamen vorgestellt werden müssen. Dienstag, den 17. Juni sind alle zur Erst-Impfung gekommene Kin der im Saale zum „Feldschlötzchen" hier und zwar in derselben Reihenfolge wie in dem Impftermine zur Nachschau vorzustellen. II. Zur Wieder-Impfung sind Sonnabend, den 21. Juni im Saale zum „Feldschlötzchen" hier Nachmittags von 3 bis 5 Uhr alle diejenigen Kinder vorzustellen, u. welche im Jahre 1878 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugniß in den letzten b Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind; d. welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wieder-Impfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren er folglos wiedergeimpft worden sind. Acht Tage später und zwar Sonnabend, den 28. Juni, Nachmit tags Von 3 Uhr ab sind alle zur Wieder-Impfung gekommene Kinder im Saale zum „Feldschlötzchen" hier zur Nachschau vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Hrn. llr. Schlamm vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden diesmal nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Jmpfpflichtigen werden unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in 8 14 Absatz 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen hierdurch aufgefordert, in den anberaumten Impfterminen mit ihren unter 1 u und l> bezeichneten Kindern oder Pflegebefohlenen zur Impf ung derselben zu erscheinen und die geimpften Kinder zur Nachschau zu bringen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre impfpflichtigcn Kinder oder Pflegebefohlenen bei der Erst- oder Wiederimpfung, wie ihnen freigestelll ist, durch Privatärzte impfen lassen, sind verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den 'Nach weis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus einem gesetz lichen Grunde zu unterbleiben hat. Diese Bescheinigungen sind in der Raths expedition vorzuzeigen. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Jinpfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Eibenstock, den 3. Juni 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Hagesgeschichte. — Deutschland. Der Kaiser, der von seinem jüngsten Unfälle völlig wiederhergestcllt ist, wird, wie die „St. James Gazette" erfährt, während der ersten Woche des August der Gast der Königin Viktoria in OSborne, aus der Insel Wight, sein. Der Kaiser gedenke London nicht zu besuchen, sondern werde die Fahrt von Deutschland nach CoweS auf seiner Dacht „Hohenzollern" unternehmen. — Berlin, 4. Juni. Heute Vormittag fand im Potsdamer Stadtschlosse die feierliche Taufe des erstgeborenen Kindes des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold statt. Der König von Sachsen, der früh kurz vor 7 Uhr auf der Wildparkstation bei Potsdam eingetroffen und vom Prinzen Heinrich em pfangen und darauf im neuen Palais vom Kaiser begrüßt worden war, führte bei der Feier die Kaiserin, während der Kaiser die Prinzessin Friedrich Karl führte. Daran schlossen sich die übrigen fürstlichen Taufzeugen, der Reichskanzler, die Minister, die Staats sekretäre, Generalstabs-Chef Graf Waldersee, die Ge neralität rc. Die Taufhandlung vollzog Oberhofpre diger l)r. Kögel. Der Täufling erhielt die Namen Victoria Margarethe Elisabeth Marie Adelheid Ulrike. DaS Taufwasser war aus dem Jordan. Abends sand beim Kaiser eine große Abendgesellschaft statt, zu wel cher gegen 100 Einladungen ergangen waren. Der König von Sachsen reiste Abend °/?9 Uhr vom An halter Bahnhofe nach Dresden zurück. — Die „Magdeb. Ztg." nimmt von einem Ge rücht Notiz, wonach der demnächst im Bundesrath und sodann im Reichstag zu erwartende Nachtrags etat zur Erhöhung der Beamtcngchälter nicht bloß die Gehälter der Unter- und Subalternbeamten, sondern auch die der Offiziere in sich schließe. Vom Reichstag war, wie erinnerlich, nur die Ge haltserhöhung der Unter- und Subalternbeamten be antragt. Die spätere Hinzufügung einer Aufbesserung der Offiziersbezüge soll die Verzögerung ver Ein bringung der Vorlage verursacht haben. — Die Entschließung des Fürsten Bismarck, ein Reichstagsmandat anzunehmen, scheint ziemlich fest zu stehen. Die „Hamb. Nachrichten", die ohne Kenntniß der Stimmung in FriedrichSruh schwerlich diesen Gegenstand erörtern würden, äußern sich heute in einer bemerkenswerthen Betrachtung über die Stell ung, die der große Staatsmann als Parlamentarier etwa einnehmen würde. Vor allem sei der Gedanke abzuweisen, daß Fürst Bismarck im Reichstage der jetzigen Regierung Opposition machen müsse. — Die Wiener „Neue Freie Presse" meldet: Anläßlich der Empfänge russischer und französi scher Journalisten durch den Fürsten Bismarck habe der Reichskanzler v. Caprivi im Auftrage des Kaisers ein vertrauliches Rundschreiben an die deut schen Vertreter im Auslande mit der Information gerichtet, daß Fürst Bismarck der actuellcn Reichs politik vollstänvig entrückt sei unv seine Aeußcrungen lediglich als die eines Privatmannes anzusehen seien. Die deutschen Vertreter hätten gegebenen Falls ent- sprccheuve Auskunft zu ertheileu. — Was an dieser Nachricht wahres ist, wissen wir nicht, soviel steht jedoch fest, daß es in Deutschland und außerhalb des Reiches Leute giebt, die ven Namen Bismarcks in jevem Falle zu verunglimpfen bestrebt sind. — Essen, 3. Juni. Wie die „Kölner Volks zeitung" meldet, wollen die Zechen des Dortmun der Reviers behufs Einschränkung der Förderung wöchentlich eine Feierschicht cinführcii. Ein ähn licher Beschluß anderer Reviere wird geplant. Eine bezügliche Versammlung wurde Sonnabend in Bochum abgchalten, aber ohne Ergcbniß, da der Besuch zu schwach war. — Die Einführung billiger Zonentarife, wie sie sich in Ungarn zu bewähren scheinen, ist zum Losungswort und zur Grundlage von erstrebten, zum Theil schon in s Leben tretenden Reformen geworden. In Rumänien ist ein Zonentarif eingeführt, und in Holland ist er für den Fall geplant, daß der Landtag die ihm vorgeschlagene Verstaatlichung zweier Privat bahnen genehmigt. Auch in Oesterreich ist man zu der Erkenntniß gelangt, daß mit dem bisherigen System hoher Fahrpreise gebrochen werden müsse, und nach den vom Ib. Juni an geltenden neuen Tarifen für die staatlichen Bahnen zahlt dort der Reisende