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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Kadeberg, Kadeburg, Moritzburg Md Kurgegend. Mittwochs u. Sonnabend«. MonnemmtSpreis: ulerlelsädrlich lo Rgr., »»ch bri Bcfttlluugc» durch die Poft. Inserate »erdtu mit 8 Ps. für den Rani» eiuer gehaltenen Sorpue-Akile de rech«t und find di» lpätesten« Dienstag« und Freitag« früh »Uhr hier ausjngcbeu. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden Md der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. drmmdmümiBrr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. SrschaftS-stellrE für Kinigtbrücki bei Herrn Kauful. Mdnh Ticherfich, Dresden: »» »oacendura» »on Ma; Rnsibdler, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Somp. daselbst Haastnstti» und Bogle« daselbst und Eugen Fort daselbst. Mittwoch 83: de» 18. Oktober IS7I. Verordnung, di« Anberaumung eine» MräelnstvtermineS für -ie Giltigkeit -er ältere« aus der Creirung vom Jahre 1855 herrührenden «Königlich Sächfischen CaffenbilletS betreffend, vom 30. August 1871. Zu weiterer Ausführung der Vorschriften in Z 13 des Gesetzes vom 2. März 1867 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1867 Seite 55) wird, wegen gänzlicher Einziehung und Vernichtung der ältere«, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. September 1855 creirten CaffenbilletS, für deren Umtausch gegen neue Cassenbillets der Creation vom Jahre 1867 durch die Verordnung vom 12. Juli 1870 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1870 Seite 240) bereits eine 12monatige, mit dem 31. August gegenwärtigen Jahres zu Ende gehende Frist nachgelassen worden ist, hiermit Folgendes verordnet: Der Umtausch der vorgedachten älteren Cassenbillets der Creation vom Jahre 1855 bei der Finanz-Hauptcasse zu Dresden und der Lotterie- Darlehnscasse zu Leipzig bleibt nach Ablauf jener 12monatigen Frist lediglich noch bis mit dem SV. December 1871 gestattet. Von diesem Zeitpunkte ab sind alle bis dahin nicht umgetauschten derartigen Cassenbillets als gänzlich werthlos zu betrachten und es kann weder eine nachträgliche Umtauschung derselben, noch die Berufung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand da gegen staitfinden. Dresden, am 30. August 1871. Finanz-Ministerium. vo« Friese«. v. Brück. Bekanntmachung, Reklamationen von Militärpflichtigen «nd für diefe betreffend. Für die Zukunft sind Rcclamationsanträgc, welche Militärpflichtige oder deren Angehörige zum Zwecke der Zurückstellung der Erstem oder der Einreichung anderer Begünstigungen nach Z 78 der Militär-Ersatz-Instruction zum Musterungsgeschäfte bei der König!. Kreis-Ersatz- cvmmifsion anbringen wollen, ingleichen alle Reklamationen, welche wegen häuslicher Verhältnisse auf Entlassung schon dienender-Soldaten zur Disposition der Ersatzbehörden auf Grund 8 188 der angezogenen Ersatz-Instruction angebracht werden, bei der Obrigkeit i« einer be- stimmte« Form zu stelle« und zu begründe». Es wird dies unter den: Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß Formulare zu den vorbezeichneten Reklamationen bei dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtc einzusehen, beziehendlich zu erhalten sind und Reklamationen, welche nicht der Form entsprechen, ohne Weiteres werden zurückgewiesen werden. P u l ß n i tz, am 16. Oktober 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. > Bekanntmachung. Die hiesiger Stadtcommun zugehörige große und kleine Hirtenmiefe, sowie die Stadtwiefe sollen Tonnabend, den 21. October diefeS JahreS, Nachmittags 4 Uhr, auf sechs hintereinander folgende Jahre unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verpachtet werden. Hierauf Reslectirende werden ersucht, sich zur angegebenen Zeit an der sogenannten „Vorbrücke" einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Pulsnitz, am 16. Oktober '»871. Ter Stadtrath. Lotze. Bekanntmachung Seiten des hiesigen Kirchenvorstandes ist dahin Entschließung gefaßt worden, von dem in der Ohorner Gasse allhier gelegenen „Pfarr garten" etwaigen Kaufsliebhabern Baustellen zum Preise von -- 10 Ngr. -- für jede Quadratelle käuflich zu überlassen. Man bringt dies andurch unter dem Hinweis zur öffentlichen Kenntniß, daß eintretenden Falles der definitive Kaufsabschluß noch von der zu verhoffenden Genehmigung der Collaturherrschaft und des Königlichen Cultusministerii abhänqt. Pulsnitz, am 12. Oktober 1871. Der Stadtrath daselbst. Bürgermstr. Lotze. Nachdem Bertha Emma Dürichen aus Laußnitz den Verlust ihres am 20. Mai 1865 von dem unterzeichneten Gerichtsamtc ausge stellten Gesindezcugmßbuchs glaubhaft angezeigt hat und für dieselbe ein neues Gesindezeugnißbuch ausqefertigt worden ist, so wird Solches zu Vermeidung von Mißbrauch andurch bekannt gemacht. Königsbrück, den 13. Oktober 1871. Königliches Gerichtsamt. Müller. Vt.