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Wochenblatt itz.! . Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uud Umgegend. Amtsblatt Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück 8s«. 3-Z. Mittwoch, den 16^ Mai Bekanntmachung lur d mevk einen tollen Hund betr. kez»" Pulßnitz, am 11. Mai 1866. > Seiten des unterzeichneten königlichen Gcrichtsamtes sollen den 27. Juni 1866 öhr^' Auch ist das Schweifen der gebleichten Waaren im öffentlichen Wasser dann gestattet, wenn bereits vorher die Waare sowohl Behandlung mit Alkalien, als nach der Behandlung mit Chlorkalklösung in gesonderten Bütten gespült worden, und ist der In- letztern in Senkgruben, niemals aber in ein öffentliches Wasser abzulassen. Es wird dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. P u l ß n i tz , am 9. Mai 1866. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. H°k die Betreibung der chemischen Bleicherei in Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde und Ohorn betr. Das königliche Ministerium des Innern hat auf Grund der Ihm nach Z. 22 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 zu- ! gehenden Ermächtigung auf Bortrag der Königlichen Kreisvirection zu Budissin beschlosten, die in den Ortschaften Großröhrsdorf, Bretnig, thg^ Hauswalve und Ohorn lediglich für den eigenen Bedarf und in kleinem Maaßstabe betriebenen chemischen IBleichen von V°rschMen in A. 22 fl. des Gewerbcgesctzes zu entbinden, dafern diejenigen, welche lediglich für den eigenen Bedarf und in kleinem '12" Maaßstabe chemisch bleichen, bei Vermeidung von Geld- beziehendlich Gefänguißflrafe weder den im Master aufzelößten Chlorkalk noch mit Schwefelsäure geschwängerte Master nach dem Gebrauche zum Bleichen in öffentliches Master ablassen, sondern ^in Senkgruben ' ' ' und verdunsten lassen, oder sonst entfernen, auch die Bleichfässer nicht unmittelbar an einem öffentlichen Wasser 'aufgestellt Wer ¬ stehen bleiben. Am 9. laufenden Monats ist in Großröhrsdorf und Bretnig ein toller Hund umhergelaufen, hat mehrere Hunde, welche, so- , .Mt sie zu ermitteln gewesen, bereits getödtet worden sind, gebissen, und ist dann getödtet worden. Unter Verweisung auf die in Großröhrsdorf und Bretnig öffentlich aushängenden und in dem dießjährigen hiesigen Amtsblatte 29. 31. und 33. veröffentlichten Bekanntmachungen wird daher nicht nur deren Inhalt hierdurch in Erinnerung gebracht, sondern wird der darin beziehendlich bis Ende Juni und bis 8. Juli laufenden Jahres festgesetzte Termin bis zum 6. August laufen ÄahroS verlängert. N1» l sr n i k 11- 1666. Bekanntmachung. e^Abtheilungshalber soll die den Erben Johann Gottfried Frenzels zugehörige AuhäuSlernahrung No. 28. deS BrandcatasterS und Folium des Grund- und Hypothekenbuchs von Pulßnitz Meißner Seits, welche ohne Berücksichtigung der aufhaftenden Oblasten am 2. dieses E ffianatS auf 500 Thlr. — Ngr — Pf. ortsgerichtlich gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle den 18. dieses Monats versteigert werden, waS unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 5. Mai 1866. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. beili ene- der > der iE! ,»