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Amts- und Anzeigeblatt für den klmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährl.M.1.50 einschlietzl des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen Reichspostanstalten. N»r Eibenstock, Larlsfeld, yundshübel, Neuheide, Vberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthal usw. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. Drucker EGA Md OmN R-d-Nn»^ L,d» Lind,m»»n. bnd< . . —_ so. Iahr-a»-. — Dieustaa, de» 2. September Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 210. Eibenstock. IVI» Ium Kornblumentug sich sür's Vaterland begaben in Gefahr! Lie Tic zweite Blume Dem alten Krieger trag hm an das Kranlenlager, drück sie in di: Welte Hand, Die erste Blume nimm, bring sie dem stummen Schläfer, Ter draußen schlummert sauft un stillen Kämmerlein, Auch er stritt freudig für des Vaterlandes Ehre, Der tote Kämpfer dort soll nicht vergessen sein. Auf unser Sachsenlaud mit seinen blauen Bergen Vom blauen Himmelszelt die goldne Sonnt lacht, Tas blaue Kinderauge glänzt voll Lust und Freude, Ein Tag, an Liebe reich, ist heut im Land erwacht! Kornblumen leuchten blau im Feld, das draußen woget, Als Kaiserblumen jedem Deutschen wohlbekannt, Ein Schlüssel soll die blaue Blume heute werden Zn allen Herzen hier im schönen Sachsenland! Ein Leuchten siehst du dann! in seineu müden Auge«, Er denkt der großen Zeit, da er im Felde stand! Und dann kauf Blumen schnell, soviel du Hände fassen, Und schmücke festlich deine Kleider und dein Haar, Gilt es zu helfen doch heut' jenen deutschen Männern, Und Mit „Die Für ist der Tag dahin, das Lubeswerk beendet Stolz im Herzen dann ern Jeder sagen mag: Liede gab so gern, hier wohnen gute Menschen, unser Sachsenland war heut' ein Ehrentag! —" C. Rambach, Schwarzenberg. Die Pferdevormuster««- im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwar- M-er- findet in der Zeit vom 1t. di- mit 27. September 1913 in folgender Weise iatt: I. H. Lfde. Nr. Musterung- Musterung- orte. Musterung- Plätze. Tag. Aegm». 1. 24. Septbr. 12" mittags Karlsfeld mit Weitersglashütte nnd de« Hutsvezirken. I CarlSfeld auf der Straße beim s Bahnhofe. 2. 25. Septbr. 7 vorm. Wildenthal mit den Hutsbe- bezirken. Wildenthal vor dem Gasthofe „Zum AuerSbkrg". 8" vorm. Alanenthal mit Hntsvezirk Biauenthal vor dem Poftge- bäude. 9" vorm. Kosa mit Hntsvezirk. Sosa auf dem Pfarrplatze. 11"oorm. Hundshubel mit Hutsbezirk. iHundshübel vor dem Gasthofe „Zur Linde". 12" mittags Gberstützmgru« «ad Zlnter- stützmgrnn. I Oberstützengrün vom Koch- schen Gasthofe nach dem ) Bahnhofe zu 3. 26. Septbr. 7" vorm. 7?° vorm. Hutsbezirk Schöuheide m. Ka ro lagrü«. Hemei«de« Schönheide nnd Amheide. t Schönheide vom Hotel „Bay- > rischer Hof" nach Stützengrün ' zu. 16" vorm. Wollsgrü«, Wutdeuhammer u. Aeidhardtsthal mit Hutsbezirk. jWolfSgrün vor dem Gasthofe. 11" vorm. u. 12" mittags Kibmstock mit dm Hntsbe- zirkm. Eibenstock auf der Vodelstraße und der Schulstraße. 4. 27. Septbr 7" vorm. 7" vorm. Hutsvezirk Schönheiderhammer. Gemeinde Schöaheiderhammer Schönheiderhammer vor dem Gasthofe. In da- von den OrtSvorständen und den Gutsvorstehern der selbständigen Gutsbezirke Erla, Klösterlein, Mederpfannenstiel und Schindlers Werk in zwei gleichlautenden Exemplaren «t« anzufertigende Verzeichnis der im Gemeinde- bez. Gutsbezirke jetzt vorhandenen Pferde ^orfübrungSliste für 1913) sind die im Orte vorhandenen Pferde aufzunehmen, jedoch mit Ausnahme: a. der unter 4 Jahre alten Pferde, d. der Hengste, o. der Stuten, die innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, ä. der Vollblutstuten, die im .Allgemeinen Deutschen Gestutbuche* oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Untonclub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengft laut Deckschein belegt find, auf Antrag de« Besitzers, «. der Pferde, die auf beiden Augen blind sind, k. der Pferde, die in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, g. der Pferde, die wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungs gefahr den Stall nicht verlosten dürfen, b. der Pferde, die bei einer früheren, in der betreffenden Ortschaft abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, und i. der Pferde unter 1,so m Bandmaß. Für Ortschaften und selbständige Gutsbezirke ohne vorführungspflichtige Pferde sind keine neuen Vorführungslisten (Fehlliften) aufzustellen, sondern nur die vorhandenen Listen von 1912 vorzulegen. III. In denjenigen Orten, zu denen Gutsbezirke gehören, haben die Orlsoorstände bei Aufstellung der Borführuug-liste eine deutliche Trennung durch Offenlassen meh rerer Queispalten zwischen den Bestände« der Gemeinde «nd des Gntsbezirk- vorzunehmen. Die Gutsvorsteher von Erla, Klösterlein, Niederpfannenftiel und Schind lers Werk haben besondere Listen aufzuftellen. IV Jeder Pferdebefitzer ist verpstichtet, zu der vorstehend angeordnete« Muster««- 1) seine im Mnsternngsorte bei der im Jahre 1912 stattgefundene« M«ster«ng al- krieg-brauchbar befundene« Pferde, sowie 2) seine seit der letzten Musterung im Jahre 1912 in de« betreffende« Ort «e« htnzugekommenen Pferde (insoweit solche nicht unter die vor- stehends unter u bis i aufgeführten Arten zu rechnen oder hochtragend sind) dem militärischen Pferdemnsterung- Kommiffar z« der vorangegebene« Zeit «nd an dem dazu bestimmten Platze vorzuführe«. V. Befreit von der Vorführung der Pferde find unter anderem: aktive Offiziere, Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde und Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, die von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Vl. Die Vorstände der Gemeinden (Bürgermeister, Gemeindevorstände) und die GutS- vorsteher, im Behinderunqsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen einzufinden, dem Kommissar am Musterungsplatze einen Tisch zur Verfügung zu stellen und die neue Vorführungliste doppelt sowie die alte Vorführungsliste vom Jahre 1912 unauf gefordert vorzulegen. VIl. Des weiteren haben die Octsvorstände dafür zu sorgen, daß die für die Gestel lung, Ordnung und Vorführung der Pferde erforderlichen Leute zur Stelle sind und daß das Vorführen genau in der Reihenfole der VorführungSliste geschieht. Hierzu ist an dem linken Backenftück der Halfter jedes Pferdes ein Zettel aus Pappe oder starkem Papier mit deutlicher, entsprechend großer Nummer, die der Nummer in der Vorführungsliste entspricht, zu befestigen. Vlll. Bei Pferden, die bereits be> der letzten Musterung im Jahre 1912 im Muster- ungSorte als kriegsbrauchbar bezeichnet worden find, find außerdem — ebenfalls unter Ver antwortung der Ortsvorstände — die «e«en BestimmungStäfelchen anzubringen. IX. a. Die Verwendung unerwachsener, schwächlicher oder zu alter Leute als Pferdefüh- rer, sowie di« Anwesenheit von Kindern auf den MusterungSplätzen ist verboten. d. die Aufstellung-- und Vorführung-Plätze, sowie die Zu- und Adführwege hierzu sind so zu sperren, daß unbeteiligte Personen und Fahrzeuge jeder Art durch die von den OrtSbehörden aufzustellenden Sperrposten rechtzeitig gewarnt und fern gehalten werden. c. die Pferde find mit Halfter, Trense und 2 Führerzügeln aufzuzäumen. ä. die Aufstellung und Vorführung der Pferd« hat mit mindestens 6 w Abstand oder Zwischenraum zu erfolgen. Die Pferdenasen find nicht tiefer als bi« zur Schulterhöhe des Führer» herabzulassen, die Zügel find eine Hand breit unter dem Trensenmundstück festzuhalten, unruhige oder bösartige Pferde find nötigen falls durch 2 Mann zu halten und vorzuführen. «. ES ist erwünscht, daß die Pferde vor der Musterung nicht tagelang im Stalle stehen gelassen sondern täglich zur Arbeit herangezogen werden.