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Amts Blatt des Aönigl. Amtsgerichts und des Stadtrathes WuLsnitz Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm/ 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Keschästsstelren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Comp Als Beiblätter: l. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2 ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Vierteljahr!. I M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. M ' ^für Pulsnitz, Lonigsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Mu-uuM-sn-----»'n Mchtuudviexziglter Nahvgaug. 30. September 1886. Mittwoch. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des Ziegelcibesitzers Karl August Schellmann in Pulsnitz M. S. sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen beiden Ziegeleien mit Ringöfen, Fol. 179 und 142 des Grund und Hypothekenbuches für Pulsniy M. S. ortsgerichtlich geschätzt nuf 48 500 und 30 000 Mark, sowie die beiden zur Lehmgewinnung der ersteren Ziegelei dienenden Grundstücke Fol. 360 und 363 des Grund- und Hypothekenbuches für Lichtenberg, ortsgerichtlich auf 7300 und 3000 Mark, geschätzt, Montag, den 12. Oktober 1896, 9 Uhr Vormittags an hiesiger Amtsstelle freiwillig öffentlich zur Versteigerung gelangen. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den am Amtsbrett aushängenden Bekanntmachungen zu ersehen. Pulsnitz, den 21. September 1896. Königliches Amtsgericht. Weise. KonkursverfaHren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Tischlermeisters Friedrich Gustav NeimaUN in Pulsnitz wird nach erfolgter Abhaltung dcs Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Pulsnitz, den 24. September 1896. Königliches Amtsgericht. - Weise. Zwangsversteigerung. m auf den Namen des Tagearbeiters Karl Emil Haase in Lichtenberg eingetragene Grundstück (Häuslernahrung) Nr. 121 des Brand-Catasters, des Flurbuchs, Folium 118 des Grundbuchs für Lichtenberg, 5,7 Lr groß, mit 26,97 Steuereinheiten belegt und geschätzt auf 2280 Mark, soll an hiesiger Gertchtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 28. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr , als Anmclvetermin, ferner der 16. November 1896, Vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie der 25. November 1896, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung dcs Bei theiluugsplans anberaumt worden. Die Nealberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Pulsnitz, am 25. September 1896. Königliches Amtsgericht. Weise. - Hofmann. Ium Mmlcmnl auf das mit dem 1. Oktober 1896 beginnende 4. Quartal des Wochenblattes für Pulsnil; und Umgegend, Amtsblatt des Königl. Amts gerichts und des stadtrathes zu Pulsnitz, ladet die unterzeichnete Expedition hierdurch ergebenst ein und ersucht diejenigen Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, ihre Bestellungen baldigst aufgeben zu wollen, damit die Zustellung rechtzeitig erfolgen kann. Abonnements werden jederzeit von allen Brief trägern, sowie unseren Stadt- und Land-Zeitungs- boten bereitwilligst entgegengenommen. Hochachtungsvoll Gxpeö. öes H'uksnihev Wochenblattes. E. L. Förstcr's Erbe«. Internationale Congresse nnd sociale Ausgaben. Der gemeinsame große Zug der Cullurinteressen aller Völker hat in den letzten Jahren immer mehr die Abhal tung internationaler Congresse auf vielen Gebieten des menschlichen Strebens verursacht, und die jüngsten differ internationalen Zusammenkünfte sind der Frauen-Congreß in Berlin und der Landwirthschaftliche Congreß in Buda pest. Bei dem bedeutenden Aufs-Hen und den oft ganz ungeheuerlichen Hoffnungen, welche solche Congresse unter angeblicher Mitwirkung aller Culturvölker bei den interes- strten Kreisen zu erwecken pflegen, ist es nothwendig, ein mal zu untersuchen, was diese Congresse zur Lösung socialer und wirthschaftlicher Aufgaben wirklich beitragen können. Bei Beantwortung dieser Frage muß jederPraktiker, jeder erfahrene Staatsmann und Abgeordnete, jeder Landwirth oder Industrielle zu dem Ergebniß kommen, daß solche inte» nationalen Congresse zur praktischen, unmittelbaren Lösung einer socialen und wirthschaftlichen Aufgabe meistens so viel wie nichts beitragen können. Jeder Staat und jedes Volk Hal doch andere Daseinsbedingungen, andere eingewurzelte Uebel, andere geschichtlich gewordene wirthschaftliche und sociale Zustände, auch sehr verschiedene politische Verhältnisse. Wie will man solchen Unterschieden unüberwindlicher Natur gegenüber ein gemeinsames internationales Reformwerk durchsetzen? Es ist einfach unmöglich! Zu dieser großen Schattenseite der internationalen Congresse tritt noch der andere große Schwächezustand, daß diefe Congresse trotz ihres hochtrabenden Titels meistens doch nur private Unter nehmungen sind und in ihnen die Regierungen und Volks vertretungen, wie Reichs- und Landtag, gar nicht amtlich vertreten sind, also gerade diejenigen staatlichen Mächte, welche nach natürlichem Rechte etwas durchsetzen können, auf den Congresse» fehlen. Also darf man offen heraus sagen, daß diese internationalen Congresse für die Lösung socialer und wirthschaftlicher Aufgaben positiv nichts leisten, weil sie ihrem ganzen Wesen nach nichts leisten können. Oder wird es den in so elenden Verhältnissen lebenden weiblichen Arbeitern in Oesterreich und Italien etwas nutzen, daß Frau Theresa Schlesinger aus Wien oder Fräulein Or. mack. Maria Montessori aus Rom dieses grenzenlose Elend der österreichischen und italienischen Arbeiterinnen, die buchstäblich genommen für wirkliche Hungerlöhne schwer arbeiten müssen, in Berlin aus dem internationalen Frauen- Congresse mit beredtem Munde vortragen!?! Gehören diese Klagen nicht nach Wien und Rom in die Kammern! ? — Auch kann es doch gar keinen praktischen Werth haben, daß aus dem internationalen Congresse der Landwirthe in Budapest in Sachen der Einsührung der Doppelwährung und der Errichtung eines mitteleuropäischen Zollbundes Be schlüsse gefaßt werden, denn die Regierungen und Volksver tretungen der betheiligten Staaten handeln nach den Be schlüssen des Congreffes doch nicht. Die Bedeutung der internationalen Congresse liegt daher gar nicht auf dem unmittelbar praktischen Gebiete, sondern die Congresse haben nur die gute Wirkung, daß sie im weitesten Sinne aufklärend in socialen und wirth schaftlichen Fragen wirken und zumal für die Theilnehmer an solchen Congressen das Urtheil erweitern, verschärfen und vertiefen. Die Schattenseiten des menschlichen Lebens treten auf den Congressen noch größer hervor, die Kraft und die Macht sie zu lindern, finden die einzelnen Völker aber nur in sich selbst. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für dielen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Da den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die An- und Abmeldungen bei der hiesigen Ortskrankenkasse von den Arbeitgebern nur geringe Sorg falt zugewendet wird, seien in Nachstehendem dieselben in Erinnerung gebracht. Die Anmeldung hat spätestens am dritten Tage nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in sein Arbeitsverhältniß schriftlich zu erfolgen. Formulare hierzu sind von der Kassenstelle in Empfang zv nehmen und ist jede darauf befindliche Frage genau zu beantworten. Mangelhaft bewirkte Anmeldungen werden zurückgegeben, verspätete Eingaben ohne Berücksichtigung einer Entschul- digung bestraft. Sofern die arbeitnehmende Person kein Krankenbuch besitzt, auch keinen Nachweis über die Mit gliedschaft zu einer anderen Kasse während der letzten 13 Wochen vorlegen kann, ist gleichzeitig mit der Anmeldung ein Eintrittsgeld zu entrichten, welches nach der Versiche- rungsklasse, die sich aus dem täglichen Arbeitsverdienste ergiebt berechnet wird. Bei Dienstmädchen oder Gehilfen, die bei ihrem Arbeitgeber mit in Kost sind, ist zum täg lichen Arbeitsverdienst die Entschädigung mit hinzuzurechnen, welche die betreffende Person außer dem Gehalt noch be kommen würde, wenn dieselbe nicht im Hause seines Arbeitgebers die Kost erhielte. Die Quittungskarte der Alters- und Invaliden - Versicherung, sowie das Kranken kassenquittungsbuch sind, wenn ein letzteres vorhanden, bei der Anmeldung dem Kassierer zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Abmeldung hat ebenfalls schriftlich und spätestens am 3. Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen. Etwaige rückständige Beiträge sind vor dem Weggang des Arbeitnehmers durch eine vertraute Person, am besten durch den Arbeitgeber selbst, zu entrichten.