Volltext Seite (XML)
Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. nde irr Amtlicher Teil hr. im iUNgS- iO. De- > Mit- Keinen Nachdem durch den Ausruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Balk vom 12. November dieses Jahres (Reichsgesctzblatt Seite 130S) der Belagerungszustand aufgehoben worden ist, Ist die Verordnung über Tanzvcrgnügungen vom 8. Dezember 1310 (Gesek- und Verordnungsblatt 1911 Seite 2) wieder in Kraft getreten. Wenn hiernach auch das Tanzen im Allgemeinen wieder gestattet ist, so müssen doch diejenigen Tanzsäle, die gegenwärtig noch für militärische Zwecke gebraucht werden, den Wiltlürbehörden auch fernerhin unter allen Umständen zur Verfügung gehalten werden. Eine TanzerlaubniL für diese Tanzstätten ist daher, soweit sie für militärische Zwecke ge braucht oder beansprucht werde», von den Octspolizeibedörden zu versagen. Sobald die fortschreitende Demobilisierung eine Freigabe auch dieser Tanzstätten für das Tanzen mög lich macht, Hst sie unverzüglich zu erfolgen. Dresden, am 4. Dezember 1L1L. Ministerium des Innern Allgemeine Ortskrankenkasse Ohorn. Ausschuß-Sitzung. Lountag, den 15. Dezember 1918, nachm. 5 Uhr im Obergasthos zu Ohorn Tagesordnung: 1 Wah! des Rechnnngsausschusses. 2 Festsetzung des Voranschlages und Beitragserhebung für 1919 Das Erscheinen sämtlicher Ausschuhmitglieder ist dringend erforderlich Ohorn, den 6. Dezember 1918 Schäfer, Vorsitzender. Landwirtschaftliche Arbeiter! Landwirtschaftliche Arbeiter, die bei ihren Arbeitgebern in Kost stehen, übersehen nach gar oft, wie dringend notwendig es ist, mit allen Lebensmitteln sparsam umzugehcn, und daß die Arbeitgeber gezwungen sind, um schwerer Hungersnot in den Städten vorzu- beugcn, von den Erzeugnissen ihrer Wirtschaft soviel wie nur irgend möglich abzuliefern. Auch das landwirtschaftliche Gesinde muh sich hinsichtlich der Ernährung in die Verhältnisse schicken und darf an seine Kostgrber keine Anforderungen stellen, die diese nur unter Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen vermögen. Kamenz, am 5 Dezember 1918. Die Amtshauptmannschast. Der Arbeiter- und Soldatenrat. VE" Ankündigungen aller Art -Mg sind in dem „Pulsnitzer Wochenblatt" von denkbar bestem Erfolg. Zur Verhütung der Verschleppung von Tierseuche« infolge der Demobil machung des Heeres wird hierdurch bis auf weiteres folgendes bestimmt: 1. Alles nach Sachsen eingesüdrtc Klauenoieh ist, soweit cs nicht binnen 2 Tagen geschlachtet wird, am Bestimmungsort mindestens 14 Tage lang abgesondert von anderem Klaues vlrh unter Beobachtung zu stklien. Der Zutritt zu den Ställen (Standorten) ist, abgesehen von Notfällen nur dem Besitzer der Tiere, dessen Vertreier oder den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und Tierärzten gestat tet. Im übrigen ist der Besitzer tn der Benutzung des unter Beobachtung stehenden Klauenviehs ko lange nicht beschränkt, als sich au ihm keine Erscheinungen einer anzeige pflichtigen Seuche 9 und 10 des Diehseuchengefttz-s vr-m 26 Juni 1904) bemerkbar machen. 2. Die durch die Aussührunnsverordnung vom 7. April 1912 in Verbindung mit der Verordnung vom 7. Juni 1LL4 (GDBl. S- 160) geregelte bezirkstierärztliche Unter- suchung des nach Sachsen etngeftihrlen Klauenviehs hat, soweit es sich nicht um Tiere aus Samme sendungen handelt, die vor ihrer Vereinzelung dezirkstierärztlich untersucht worden sind, erst nach Ablauf der 14lägtgen Beobachtung zu erfolgen. Bei der Untersuchung eingesührter Rinder Hot der Bezirksticrarzt eine längere Brobachtung von Tieren aus Gegenden zu ueroalassen, die e-sahrui'-gsgemäst odcr nach Seuchenstantsderichten nicht frei von Lungenseuchc oder Rtnbcivest siu-. 3. Alles von Truppenteilen oder von anderer Seite mi> polizeilicher Genehmigung abgegebene seuchenansteckungsverbächllge Vieh unterliegt nach Maßgabe der einschlagendrn Bestimmungen der vnrgcschriebenen polizeilichen Beobachtung mit den sich hieraus ergeben den Verkehrs- und Nukungsdeschränkungen, für deren Innehaltung der Besitzer der be- treffenden Tiere verantwortlich ist. 4. Alle aus dem Felde oder aus besetzten Gebieten kommenden Hunde der Mili tärverwaltung, die in Prioatvesttz übergehen, sind der Ortspolizetdehärde anzuzetgen und S Monate lang einer polizeilichen Beobachtung dergestalt.zu unterwerfen, daß die Hunde festgelegt (an,ekeltet oder eingesprrrt) werden. Der Festlegung ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine gleich zu erachten. Die Verwen dung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine ist gestattet. Ebens» sind alle von Heeresangehörigen oder Zivilpersonen aus dem Felde »der aus besetzten Gebieten nach Sachsen eingeführten Prtvathunde zu behandeln. S. Pserdekadaver dürfen nur in Abdeckereien und den in 8 8 der Verordnung vom 1. Juni 1912 (GVBl. S 288) genannten Anstalten beseitigt werben. Vor ihrer Be seitigung find die Kadaver aus das Vorhandensein von Seuchen insbesondere Notz durch den Dezirkstirrarzt, der zu diesem Zwecke bas Weitere mit den Besitzern der Abdeckereien usw. zu vereinbaren hat, zu untersuchen. Soweit erforderlich können mit diesen Unter suchungen auch die BezftkslierarztstcUoertreter oder andere Ticrärzie von den Kreishaupt- mannschaslen auf Antrag der Bezirkstierärzte beauftragt werden. 6 In angemessener Zeit nach F'iedcnsschluß hat eine amtliche tierärztliche Durch- ficht aller Viehbestände Sachsens aus das Vorhandensein von Seuchen stattzufinden, worüber Weiteres seinerzeit angeordnet werden wird. 7. Aus pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der Anzeigepflicht bei Tierseuchen 9 und 1« des Mehseuchengefttzrs) werden die Tierbesiker im eigensten Interesse und Mir Rücksicht auf das Allgemeinwohl hiermit noch besonders hingewiesen. 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, sofern nicht nack anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 120 Mark oder mit Hast bis zu 6 Wochen bestraft. 9. Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Krast. Dresden, am 1. Dezember 1918. Arbeits- und Wirtschaftsministerium. doch von altem preußischen Gebiet sprechen und nicht zu weit in der Geschichte zurückgehen. Wollte man Jahrhunderte zu rückblicken, dann hätten die Franzosen auch Recht, uns Eisaß- Lothringen zu nehmen, dann müßten wir uns mit dem Preußen des Großen Kurfürsten bescheiden: Mark Brandenburg und Ostpreußen! Das deutsche Staatswesen wird auch dann auf gebaut werden können, wenn Preußen weiter die Vormacht stellung behält. Jedenfalls liegen noch keine Anzeichen dafür vor, daß sich das Reich besser aufbauen ließe, durch Zersplitte rung. Es werden sich aus diesen Gründen gewiß mahnende Stimmen gegen die rheinisch-westfälischr Eigenbrödelei erheben und heute sind wir ja gottlob noch nicht so weit, um die Be schlüsse in Köln als Tatsache auszufassen. An Aufbau müssen wir denken und die Rheinländer und Westfalen werden uns hoffentlich dabei unterstützen. Ar Wichtigste. 300 Gemeinden der ungarischen Kvmitals-Eisenstadt, Pccßburg, Oedenburg und Wiesetburg haben sich heute in Wieselburg zu einem Freistaate zusammengeschlofsen. Nach einer Meldung des „Echo de Paris" wird die interalliierte Norfriedcnskonferenz am 17. Dezember in Patts mit einem feierlichen Empfang Wilsons und des Königs von Italien er öffnet werden Nach dem „Cicrnale d'Italia" erreich: der Berrag der in Italien Zersplitterung oder Aufbau? Bon unserem Berliner Vertrete»-. Es liefen Gerüchte um, daß Bestrebungen im Gange wären, eine Republik der süddeutschen Staaten, also mit Bayern, Württemberg und Baden und hierzu Rheinland zu bilden. Diese Gerächte sind in den letzten Tagen verstummt; man hört nichts mehr von dein Ergebnis einer Konferenz, die zwischen dem unmaßgeblichen Vertretern der erwähnten deutschen Lande und dem Generalissimus Foch in Straßburg stattfand, sondern «fuhr aus allen deutschen Bundesstaaten, haß sie unentwegt (wenn «uch wie Bayern) unter gewissen Garantien sich mit den übrigen deutschen Republiken zu einem deutschen Staate, zu einer deutschen Staats-Republik vcreinigeu wollten. Jetzt taucht aber wieder der Gedanke einer neuen Republik auf, einer rheinisch-westfälischen Republik. In einer Riesenoersamm- kung in Köln forderten etwa 8000 Bürger die Unabhängigkeit der Rheinland« und Westfalens. Man will von Berlin nichts Wise», sondern dir rheinisch-westsälischen Gebiete zusammen- M rn unter einer eigenen Regierung. Freilich erklärte man, daß diese neue Republik sich drm d»utschcn Staote anschließen würde auf ein sörderatives Deutschland htnarbeiten will. Ist das nun eine Zersplitterung oder eine Erstarkung -Deutschlands? Ist es zu begrüßen, daß sich diese Bewegung Rheinland und Westfalen Bodrn schafft? Man wird diese «ragen verneinen müssen, denn diese Schöpfung hieße eine Zer- puckclung Preußens. War würde aus dem größten Bundes- fiaat Preußen übrig bleiben, wenn dir Polen Posen und Teile Westpreußens und Oberschlesiens zugesprochen erhielten, wenn Nordschlesmig an Dänemark fiele, wenn Hannover sich selbst ständig machte, wenn sogar, wie in kurhessischen Kreisen geraten wird, wieder das alte Kurhessen entstände! Preußen würde zu einem unbedeutenden Staat, zu einer Republik werde», der nicht mehr die Fühlung bleiben könnte, denn diese würde die größte der deutschen Republiken, jedenfalls Bayern, für sich beanspruchen. Ist er wirklich nützlich, die Zentrale der Reichsregierung aus Berlin nach dem Süden zu verlegen, ist es ratsam, wenn solche Umgestaltung vor sich ginge? Das müße unbedingt zu einem Verfall des Reiches, zu einer willkürlichen Kleinstaaterei führen, die sich nicht mehr unter einer Reichsregierung vereinigen und halten könnte. Von diesen Gesichtspunkten aus, muß man den Bestre bungen der Kölner Bürger widersprechen und versuchen darauf hinzuwirken, daß Berlin letzten Endes doch etwas übertrieben geschildert worden ist. Es liegt kein Grund vor, daß sich neue Republiken bilden, weil man mit den Vorgängen in Berlin unzufrieden ist. Gewiß mögen hier die politischen Strömungen am meisten aufcinandcrstoßen und augenblicklich wenig erfreu liche Aussichten schaffen. Das ist indessen kein Grund, Preußen zu verkleinern und auf eine letzte Stelle im Staatenbunde herab« zudrücken. Hat denn das Rheinland und Westfalen mit Preußen wirklich so schlechte Erfahrung gemacht? Man könnte cs be« greise», wenn Hannover wirklich, als was jetzt ausgerufen ist, selbständige Republik bliebe, ja man würde sogar verstehen, wenn sich eine Republik Kurhessen bildete. Hier läge ein hi storisches Recht vor. Worauf aber will Rheinland und West falen sein Recht zur Selbständigkeit stützen? Man darf hier wei,ii^ '.in im 1918. 76S5» MS. Phme- stunde starrer chulze. lr. 3. m im Sonnabend, den 7. Dezember L918. 70. Jahrgang Nummer 146 pulsnitzerMckenblaN relegr.-fi-l'.: Wochenblatt Pulsnik m reituilg Postscheckkonto Leipzig 24127. Inserate sind bis vormittags 10 Ub" austu. geben. Die sechsmal gespalten« Petitzri.« lMosse's Zeilenm. 14) 28 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 20 Pf. Amtliche Zeil« 35 Pf., außerhalb des Bezirks 65 Pf., Reklame : 60 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. >—i Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 <7. Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klag« oder in Kon- kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag , unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. des Amtsgerichts, des Stadtrates r« Pulsnitz und der Gemeindeämter des Bezirks. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Fall« höherer Gewalt - Kries oder sonstiger irgend wrlcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBesörverungseinrichtungen - hat brr Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung de« Bezugspreises. : Vierte!jährlich M 2 30, bei freier Zustellung; bei Abholung viertetjäyrh M2.—, mouatü 70 Pst, >—> du^ch die Poft bezogen M 2.40 : °r. .« KSM-KWW Smtafisgtt ffin ünn ümtaagnicktLslttrinsr vnlqnsk umfassend die Ortschaften Pulenit-, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsoorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, kiUficMu.i ju" v6u "utoulst Weißbach, Ober- und Niederlichlcnau, Frieüersdurf» Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein. Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarrkplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulenitz.