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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. prusnumvranäo. Ämeiger für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz «nd Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 133. Donnerstag, den II. November I88V. 5. Jahrg. Bekanntmachung. Der zweite diesjährige Jahrmarkt wird Freitag den SS. November v. abgehalten. Zwönitz, am 8. November 1880. Der Stabtgemeinderath. Schönherr. Bekanntmachung an die Gemeinden der Parochie Zwönitz, daß nach Ablauf der dreijährigen Wahlperiode eine Ergänzungswahl vorzunehmen ist, und zwar an Stelle der auszuscheidenden, aber wieder wählbaren Herren, des Stadtraths Schüller, Rentiers G. A Richter und Schneider meisters Fr. W. Roscher «en., sowie des Gutsbesitzers Fr. W. Hennig in Kühnhaide und des Gutsbesitzers und Richters Traug. Becher in Dittersdorf. Es haben daher alle selbstständigen Hausväter evangelisch-lutherischer Confessio«, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des göttlichen Wortes oder durch unehrbaren Lebenswandel öffentliches, nicht wieder gehobenes Aergernitz gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen, bez. ihrer kirchlichen Ehrenrechte enthoben worden sind, in Zwönitz auf dem Pfarramte, in Kühnhaide und Dittersdorf bei den dortigen Herren Gemeindevorständen sich schriftlich oder mündlich anzumelden und zwar vom 11. November bis zum 20. d. M. Abends 6 Uhr, und werden nur die Stimmberechtigten, welche sich rechtzeitig angemeldet haben, zur activen Betheiligung an der Wahl — lt. Kirchen vorstandsordnung VI, II — zugelassen. Zwönitz, den 8. November 1880. Der Kirchen vor st and. Neidhardt, Pf. Tagesgeschichte. Deutschland. In Ermangelung anderer politischer Ereignisse spinnt die Presse die Discussion über die „Frictioneu", unter welchen der Reichskanzler gelitten hat, ins Unendliche weiter. Aus all' den Combinationen bleibt als fester Kern nur der Anstoß übrig, den der Hof und diplomatische Kreise an der Ernennung des Grafen Hatzfeld zum Slaatssecretär im Auswärtigen Amte genommen haben. Wenn nun auch der Widerstand als thatsächlich beseitigt angesehen werden darf, so dürfte doch die Stimmung, welche dem Grafen hier entgegen getragen wird, kühler sein, als es dein Diplomaten lieb sein wird. Weshalb der Reichskanzler trotz der mächtigen Opposition auf der Berufung des Grasen Hatzfeld bestand, zumal ihm noch andere, mindestens gleich befähigte Diplomaten zu Gebote standen, entzieht sich der Kenntniß; vielleicht trug gerade der Widerspruch zum Siege des Grafen über seinen Mitbewerber, Herrn von Radowitz, bei. — Vor Kurzem hat der Cultusminister durch einen an sümmtliche Pro- vinzial-Schnlcollegen gerichteten Erlaß bestimmt, wie es in Betreff der zu Ostern 1881 schulpflichtig werdenden Kinder gehalten werden soll, welche auf deu Wunsch ihrer Eltern nicht durch die Taufe in irgend eine christliche Gemeinschaft aufgenommen worden sind. Der Minister verfügt, daß die bezüglichen Verhältnisse bei der Aufnahme der Kinder genau festgestellt, und ungetaufte Kinder evangelischer Eltern in Rücksicht auf die Zugehörigkeit der letzteren zur evange lischen Kirche den evangelischen, ungetaufte Kinder katholischer Eltern von dem entsprechenden Gesichtspunkte aus den katholischen Schulen zugewiesen werden, und daß dieselben auch den Religionsunterricht in dem Bekenntnisse ihrer Eltern erhalten sollen. Gegen diese Ver fügung läßt sich gewiß nichts einwenden. Kinder in dem Alter der Schulpflichtigkeit gehören mit derselben gesetzlich der Confession ihrer Eltern au, gleichviel ob sie in dieser Confession oder in einer andern, oder gar nicht getauft sind. Was geschehen soll, wenn die Eltern ausdrücklich wünschen, daß ihre Kinder an dem Religionsunterricht ihrer Confession nicht theilnehmen, davon redet die Verfügung nicht. Dennoch dürfte die gewiß interessante Frage sich aufwerfen, welche staatsrechtliche Stellung „Heiden" in unserm christlichen Staate ein nehmen werden. Köln, 6. Novbr. Der Kaiser hat denjenigen Beamten und Werkleuten, welche am 15. October d. I. bei Einfügung des Schluß steins der Kreuzblume auf der Spitze des Kölner Doms unmittelbar thätig gewesen sind, zur Erinnerung an diesen Tag Andenken, be stehend in silbernen Uhren, welche auf der Kehrseite eine Gravirung des vollendeten Kölner Doms und die Jnnschrift: „Zur Vollendung 1880" tragen, verliehen. Auf des Kaisers Befehl sind diese Geschenke heute durch den Dombaumeister Voigte l an folgende elf Mitglieder der Bauhütte vertheilt worden: Domzimmermeister Busch, Versetz polier Herzog, Bauausseher Kamp, die Domsteinmetzen und Versetzer Werker, Gröne, Pelzer, Schmitz und die Domzimmerleute Büsgen, Mertens, Linden I., Schneider. Oesterreich-Ungarn. Das Schreiben, welches Fürst Bismarck an den Abgeordneten Guido Baußnern auf dessen Denkschrift über die Zolleinigung zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Frank reich richtete, lalltet: Auswärtiges Amt, Berlin, 5. März 1880. Euer Hochwohlgeboren haben mir mit gefälligem Schreiben vom 2. v. M. eine Denkschrift übersendet, in welcher Sie sich über die Vorzüge eines Zollvereins zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn aussprechen. Ich habe von dem Inhalte dieser Mittheilung mit Interesse Kenntuiß genommen und theile die darin niedergelegten Anschauungen insofern, als ich eine die beiden Reiche umfassende Zolleiniguug als idiales Ziel betrachte, welches unseren handelspoli tischen Trausactioueu ihre Richtung anweist. Ich weiß nicht, ob wir dasselbe erreichen, aber je näher wir ihm kommen, um so mehr wer den unsere wirthschaftlichen Beziehungen zum dauernden Ausdruck der Uebereinstimmung unserer politischen Interessen werden. Zur Zeit bestehen jedoch in der wirthschaftlichen Lage eines jeden der beiden Reiche noch Gegensätze, deren Ausgleichung sich nur allmälig herbei führen läßt. Auch haben die beiden Reiche ihre Zolltarifgesetzgebung erst in jüngster Zeit revidirt, und die hierdurch neuangebahnte Ent wickelung ihrer wirthschaftlichen Interessen wird einstweilen vor sol chen Schwankungen zu bewahren sein, welche das Vertrauen zur Stetigkeit derselben im eigenen Lande erschüttern könnten. Unsere Zollverhandlungen mit Oesterreich-Ungarn haben sich deshalb für jetzt auf die Wahrung der zwischen uns bestehenden Beziehungen be schränken müssen. Bismarck.