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Ms«HerD»-ebtait Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz «ostscheck-Konto Dresden 2138. Girr-Konto 146 NbzlkNTÜNKbIHbk 77 ^7 Erscheint an jedem Werktag — — — Zm Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Bcförderungseivrichtungen — hat der Bezieher kemen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung: bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend M>k» «» »»st« If 4 4 Bank. Konten: Pulsnitzer Bank, PulSnitz und AI V A H » k Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigcn-Gmndzahlen in RM: Die 42 ww breite Pelitzeile (Moffe'sZeilenmesser 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50°/» Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der aolle Recknungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbczirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswald-, Ohorn, Oberfteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtcnau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 2V3 Mittwoch, den 1. September 1926 78. Jahrgang Amtlicher Teil. Die in der Sächsischen Staotszeitung Nr. 1S4 vom 21. 8. 1926 erschienene Verordnung des Wirtschastsministcriums vom 16. 8. 1926 wird nachstehend bekanntgegeben. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 31. August 1926. D Schutzvorschriften für das Iagdjahr 1926/1927. Aus Grund von Z 5 Abs. 2 des Jagdgesetzes vom 1. Juli 1925 wird sür das am 1. Sep. trmber 1926 beginnende neue Iagdjahr aus Antrag der Landwirtschaftskammer folgendes verordnet: 1. In Berücksichtigung der schweren, durch Niederschläge und Hochwasser dem Wildgeflligel verursachten Schädigungen wird der Beginn der Schubzeit für Rebhühner und Fasanenhähne fe um einen halben Monat htnausgeschoben. Es dürfen deshalb im Freistaat« Sachsen Rebhühner nur in der Zeit vom 16. September bis 30. November 1926 und Fasanenhähne vom 16. Oktober 1926 bis 31. Januar 1927 abgcschossen werden. Der Abschuß von Fasanenhennen wird sür d-s Iagdjahr 1926/1927 völlig untersagt. 2. Auch im Iagdjahr 1926/1927 bleibt der Abschuß von Rehwild aus Treibjagden verboten. Als Treibjagden im Sinne dieses Verbotes gelten auch solche Jagden, bei denen das Ausstöbern und Zutreibcn des Wildes ausschließlich durch Hunde erfolgt (sogen. Hetzjagden). Dir Iagdausstchtsbrhördrn find ermächtigt, von den vorstehenden Bestimmungen und 1 und 2 dann aus besonderen Antrag Ausnahmen zu bewilligen, wenn dies notwendig erscheint, um in ein zelnen Revieren den Wildstand in den Grenzen zu halten, die die Rücksichten aus die allgemeine Landeskultur erfordern. Dresden, den 16. August 1926. <WirtschaftsNNNisteriUM. Sonntagsruhe im Barbier-, Friseur- und Haarformer- gewerbe. Die Kreishauptmannschast Bautzen hat nachstehende Bekanntmachung erlassen: I. Im Barbier, Friseur- und Haarsormergewerbe dürfen Gehilfen. Lehrlinge und Arbeiter an Sonn und Festtagen nicht beschäftigt werden (tz 105 d, Abs. 1 G O). Hiervon bewilligt die Kreis« hauptmannschast aus Grund von § 105 e G. O. in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichs- Kanzlers, betr. Ausnahmen von den Bestimmungen über die Sonntagsruhe vom 3. April 1901, solgende Ausnahmen: Die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen ist Sonn» und Festsazen gestattet: 1. höchstens drei Stunden außerhalb des Betriebes oder der Wohnung des Unternehmer« mit Frisieren der Damen bei Hochzeiten, sowie zur Bedienung von Darstellern in Theateraufführungen, 2. höchstens vier von den Gewerbepolizeibehörden (Amtshauptmannschasten und Stadt- raten) sestzujetzende Stunden am 1. von 2, sowie am 1. und S. von 3 hintereinander sollenden Sonn und Festtagen. II Die Verordnung gilt vom 30. August 1926 an, gleichzeitig tritt die Verordnung der Kreis« hauptmannschast vom 4. Oktober 1919 (Sächs. Staatszeilung Nr 231) außer Wirksamkeit. III. Es wird schließlich darauf hingewicsen, daß nach dem Gesetze zur Aenderung des Gesetzes über Sonntagsruhe vom 23. Juni 1926 (B.Bl. S 130) die selbständige Ausübung des Barbier-, Friseur- und Haarsormergew?rbes, soweit sie in der Bedienung von Kunden besteht, an Sonn- und Festtagen nur noch in dem gleichen Umfange gestattet ist, als Arbeitnehmer nach Abschnitt I beschäftigt > werden dürfen. Der unterzeichnete Stadtrat hat in Ausführung der Bestimmung unter I 2 die Stunden von 8 - 12 festgesetzt. Der Rat der Stadt. — G «verbrämt — Das Wichtigste Am 30 August landeten die dciden deutschen Groß-Flugzeuge in Peking. Wie der Berliner Lokalanzeiger aus Düsseldorf meldet, ist ein jugend licher Düsseldorfer von einem Werber der Fremdenlegion nach Frank reich verschleppt worden. Die Morgenblätter melden aus London: Nach einem Bericht der Chicago Tribune ist Marschall Wupeifu bei den Kämpfen um Hankau schwer verwundet worden. Seine Truppen sollen sich in voller Auflösung befinden. Die Deutsche Tageszeitung meldet aus London: Die Cholerafälle in Schanghai fordern täglich mehr als 1000 Personen. Die Lage in den chinesischen Vierteln soll verzweifelt sein. Die Schutzmaßnahmen sind ungenügend. Abd el Krim ist heute an Bord des Dampfers Abda im Hafen von Marseille angekommen. Seine Weiterbeförderung nach der Jnfel Reunion findet am 2. September statt. Bei einer Sitzung der Reichsbankgläubiger in Berlin kam cs zu heftigen Angriffen gegen Regierung und Reichsbank. Primo de Rivera hat in einer Unterredung erklärt, Spanien werde bei Nichterfüllung seiner Tanger-Ansprüche die spanische Marokkozone räumen. Sertliche und sWsche Angelegenheiten — (Der Gemeinde-Zuschlag zur Grund- und Gewerbesteuer.) Nach § 32 des Grundsteuer gesetzes vom 30. Juli 1926 und § 30 des Gewerbesteuer gesetzes vom 30. Juli 1926 haben die Gemeinden das Recht, zu der staatlichen Grund- und Gewerbesteuer eine Zuschlag steuer bis zur Höhe vou 150 °/c der Staatssteuer zu erheben. Mit Rücksicht auf diese Möglichkeit weist das Ministerium des Innern in einer besonderen Verordnung darauf hin, daß der Ausschuß für die Verwaltung des beim Ministerium des Innern bestehenden Lastcnausgleichsstocks in ständiger Pra xis die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln dieses Stocks an finanziell notleidende Gemeinde» von der Voraussetzung abhängig gemacht, daß die betreffenden Gemeinden die ihnen zustehenden Steuermöglichkeiten voll ausgeschöpft haben, da andernfalls eine Benachteiligung derjenigen Gemeinden, die die ihnen gegebene Möglichkeit zur Erhebung eigener Steuern voll ausnutzcn, zu Gunsten anderer Gemeinden, die dies nicht oder nicht vollständig tun, eintreten würde. — (Die Aussichten aufdieKartoffelernte) haben sich infolge Nachlassens der starken Niederschläge um ein Geringes gebessert. In landwirtschaftlichen Kreisen neigt man zu der Ansicht, daß wenigstens in Sandgegenden die Ernte befriedigend sein wird. In schwererem Boden gebaute Kartoffeln dürften mäßige Ernte erwarten lassen. Die Halt barkeit dürfte ebenfalls sehr beeinträchtigt sein. — (Die Tageslänge) nahm im Verlaufe des Monats August auf 13'/, Stunden ab. Wenn zu der be trüblichen Tatsache noch kommt, die gegenwärtigen Tempe raturen dazu zwingen, Uebergangskleidung hervorzusuchcn, ist das ein deutliches Zeichen dafür, daß es mit des Jahres WM WWW MIM Sen WWen Mellingen Eine stürmische Sitzung der Neichsbankgläubiger in Berlin — Monarchistische Bestrebungen in Griechenland — Drei Zugentgleisungen an einem Tage Genf. Wie von maßgebender englischer Seite ver lautet, ist die englische Delegation für die Studienkommis sion mit genau festgelegten Instruktionen nach Genf gekom men. Diese Instruktionen besagen, daß sich die englische Delegation mit allen ihr zu Gebote stehenden Machtmitteln für Deutschlands Eintritt in den Völkerbund einsetzen und alle diejenigen Bestrebungen bekämpfen soll, die dagegen ge richtet sind. Die englische Delegation hat weiterhin die strikte Wei sung, über die Tangerfrage in Genf unter keinen Um ständen zu verhandeln, da das Tangerproblem mit dem Völkerbund in keinem Zusammenhang steht. Sollte wider Erwarten die spanische Regierung aus der Ablehnung ihrer Forderung auf einen ständigen Rats sitz die Konsequenz ihres Austrittes ans dem Völkerbund ziehen, so könne die britische Regierung davon nur mit Be- dauern Kenntnis nehmen. Vertagung des Tangerproblems. Die englische Note an Spanien. — Eine Erklärung Primo de Riveras. London. Me Antwort der englischen Regierung auf die spanische Note ist in Madrid eingetroffen. In dieser Ant wortnote wird hervorgehoben, daß die britische Regierung es nicht für ausgeschlossen hält, daß die spanische Forderung auf eine gewisse Aenderung des gegenwärtigen Status von Tanger auf einer zu diesem Zweck einzuberufendeiz Konferenz besprochen werden könne, vorausgesetzt, daß auch die anderen an Tanger interessierten Mächte ihre Zu stimmung gäben. Es wird indessen darauf hingewiesen, daß bei der Erörterung eines so komplizierten Problems offen kundige Nachteile entstehen müßten, solange die Völkerbund versammlung tage. Ein englisches Blatt veröffentlicht eine Unterredung ihres Madrider Korrespondenten mit General Primo da Rivera, in dessen Verlauf der General u. a. folgendes aus führt: Wenn Spanien eine Vorzugsstellung in der Verwaltung von Tanger gegeben werde, so werdq er diese Lösung des Problems ablehnen, denn die inter - nationaleVerwaltungdesGebietesseiuni berechtigt und unzureichend. Spanien würde in dessen mit einer besonderen Art von Protektorat zufrieden sein, falls die Mächte ihre Zustimmung geben wür^ den. Er bestritt, daß die Einverleibung des Gef bietes in das spanische Protektorat irgendein« Wirkung auf das Gleichgewicht der Macht« am Mittelmeer haben würde. Er stritt ferner ab, daß irgendeine Uebereinstimmung oder ein besonderes Ver4 sprechen zwischen Italien und Spanien in dieser Angelegen^ heit bestände; die spanische Regierung wünsche die An gelegenheit in vollem Tageslicht zu behandeln. Heftige Angriffe gegen Negierung und Neichsbank. Stürmische Sitzung der „Neichsbankgläubiger*. Berlin. Der Verein der Reichsbankgläubiger, dessen Vorsitzender, der Fabrikant Roll, wegen Beleidigung des Reichsbankpräsidenten vr. Schacht von dem Schöffen gericht Berlin-Mitte zu einer Geldstrafe von 750 Mark ver urteilt worden ist, veranstaltete am gleichen Tage, in Gemein schaft mit der „Reichspartei für Aufwertung undRechtee. V.", dis sich aus den Reihen der Inflations geschädigten rekrutiert, eine öffentliche Versammlung inj Berlin. Der verurteilte Vorsitzende, Fabrikant Roll, gab zunächst eine Schilderung der GerichtsvtzhlWdlung, bei deri er einleitend betonte, daß am Montüg in Moabit das Rechst zu Grabe getragen worden war. Als besonders unerhört bezeichnete er ßsZdaß das Gericht die Vernehmung der Ent lastungszeugen' Ä^Zelehnt habe. Zu tumultarti^n'Zwischenfällen, die sogar in Tätlichkeiten zwischen den Versammlungsteilnehmer» ausarteten, kam es Hann, als der Führer des Verbandes füp Dersicherungsaufwerkung, Er w iln Piech ottka, die schwersten Angriffe gegen die Regierung und den Reichs-i bankpräsidenbenOr. Schacht richtete. Der Rednep rühmte sich, derjenige zu sein, der Schacht stets den „Henkers der deutschen Volkswirtschaft" und den „größten Verbrecher" genannt habe, ohne daß der Reichsbankpräsident wegen diesem Angriffe gegen ihn, den Redner, Beleidigungsklage erhoben habe. vr. Schacht sei der Urheber der vielen Selbstmorde, die die Inflationsgeschädigten infolge ihrer Verzweiflung verübt hätten, und Schacht gehöre zu denjenigen, die ganz geflissentlich und absichtlich die Infla tion herbeigeführt hätten. Diese Inflation sei in einer Kon. ferenz auf der Insel Schwanenwerder bei Parvus-HelphanS beschlossen worden.