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find bis Blatt «Mts und des Stadtrathes -es Königt. Amtsgerichts Wulsnrh Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserat« Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. KefchLstsstetlen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Bnnoncen-BureauSvon Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. «l« Beiblätter: I. JlluftrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthichaftliche Beilage (monatlich). Abonnement«-Preis Bierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. o-u- m»Nr-eiundMuhigfter- Iahvgaug. Sonnabend. Ur. 22. 16 Miirz 1901 ^onkursverfcrHren. Ueber da« Vermögen des Kaufmanns Christian Franz Eugen Brückner in Pulsnitz wird heute, am 13. März 1S0l, nachmittags S'/z Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Eißner in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. April 1901 bei dem Gerichte anzumelben. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf deu 11. April 1901, vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 23. Mai 1901, vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für Vie sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 6. April 1901 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber. Aktuar Hofmann. Montag, den 23. März I9V1: Viehmarkt in Pulsnitz. Zur Frage der Bekämpfung der Bodeu- und Baufpekulation. Seit längerer Zeit schon widmen unsere Sozialpolitiker und VolkSwirthe dem Problem, wie da« üvpig in» Kraut geschossene wilde und egoistische Speculantenthum aus dem Gebiete de« Bodenbesitze« und des Bauwesens einzudämmen und in für das Allgemeinwohl ersprießlichere Bahnen zu lenken sei, steigende Aufmerksamkeit. Denn es unterliegt keinem Zweifel mehr, daß diese übertriebene und rücksichtslose Spekulation zur Quelle ve.schiedener höchst bedenklicher Er scheinungen geworden ist, wie sie vor Allem in den größeren Städten und deren nächster Umgebung namentlich durch die vielfach ganz extreme Steigerung der Preise für Grund und Boden und da« im direkten Zusammenhänge hiermit stehende sprunghafte Emporschnellen der Wohnungsmiethen repräsentirt werden. Ist doch statistisch nachgewiesen, daß in Berlin von der Gesammtheit der Miether jährlich etwa hundert Mil lionen Mark mehr an die HauSwirthe gezahlt werden, als nach dem normalen MohnungSwerthe zu zahlen wären, wel che« ungesunde und ungerechtfertigte Verhältniß aber schließ lich, wenn auch natürlich mit anderen Ziffern noch an zahl reichen sonstigen Orten Deutschland« leicht festgestellt werden könnt«, und überall spiegelt sich in dieser WohnungSnoth die naturgemäße Folge de» Bodenmonopol« der Grundeigen- thümer wieder. Unter den infolgedessen aufgetauchten Bestrebungen, dem Bodenwucher und der wilden Bauspeculativn nach Möglich keit entgegenzutreten, haben sich un« besonders diejenigen der Vorkämpfer einer Bodenbesitzreform bemerklich gemacht, welche Forderung in erster Linie von Flürschein, Ör. Damaschke u. s. w. vertreten wird. So achtungswerth indessen auch die Motive erscheinen, von welchen sich die Bodenreformer bei der von ihnen ins Leben gerufenen Bewegung leiten lassen, so ist doch nicht zu verkennen, daß letztere keineswegs den Erfordernissen de« praktischen Leben« wie gewichtigen ge schichtlichen Thatsachen allenthalben Rechnung trägt. In der Theorie macht sich das Verlangen der Bodenreformer, allen Grundbesitz in Gemeineigenthum übergeführt zu sehen, sei e« in Form von Gemeinde- oder von StaatSeigenthum, gewiß recht schön, aber in der Praxis würde sich die» Problem doch etwa» ander« darstrllen, denn es wären hierbei sehr große Schwierigkeiten zu überwinden. Auch darf die geschichtliche und innere Berechtigung de« privaten Grundbesitzes durchaus nicht unterschätzt werden, derselbe gehört ja niit zu den Ein richtungen, die sich durch viele Jahrhunderte hindurch in der gesammten Culturwelt in der gleichen Richtung ausgestal tet haben. Bei dem erwähnten Problem kommt es jedoch auch nicht auf die Ersetzung de« Privateigenthum« durch Gemeineigen thum, sondern vielmehr aus «ine entsprechende Einschränkung de» privaten Bodenbesitzes und Beschneidung seiner Aus wüchse, anderseit« ferner auf Erweiterung de« bestehenden Gemeineigenthum» ohne Monopolisirung desselben an. Es ist da namentlich zur Bekämpfung de« unmäßigen Wachsens der Grundrente die schon bestehende Grundrente glimpflicher, al» di« nru entstehrnde und noch im Wachsen begriffene Grundrente zu behandeln, weil vielfach erstere privatwirth- schastlich von ihrem jetzigen Nutznießer bezahlt worden ist. Eine Hauptrolle im Kampfe gegen den Boden- und Bau wucher kommt jedenfalls den städtischen Gemeindeverwaltungen zu; eine fürsorgliche Stadtverwaltung muß darauf bedacht fein, den städtischen Besitz an Bauland nicht nur zu erhalten, sondern auch möglichst zu vergrößern, um dann thunlichst billige Wohnungen in eigener Regie auf dem städtischen freien Grundeigenthum herzustellen; mit solchen Maßnahmen ist erfreulicher Weise schon in einer ganzen Reihe deutscher Städte vorgegangen worden. Zu ferneren praktischen Schritten gegen da» unmäßige Anwachsen der Bodenpreise gehört die zwangsweise Umlegung städtischer Parzellen, die einzeln schlecht oder überhaupt nicht zur Bebauung mit Wohnhäusern paffen würden, unter die Besitzer, mit dem Zweck, durch die Neu- vertheilung besser geeignete« Bauland zu gewinnen. Diese Zusammenlegung, wie sie in dem neuen sächsischen Bauge setz vorzüglich gesichert ist, bedeutet an sich zwar eine Be schränkung de» Privatbesitzes, aber immerhin keine unbillige. Die staatliche Hilfe im Kampfe gegen die übertriebene Grund- und Bauspeculation kann dann außer mit solchen spcciellen Gesetzen auch noch mit einer entsprechenden Steuerpolitik ge währt werken. Mit erhöhter Besitzveränderungsabgabe wäre die Spekulation der schwachen Hand im Zwischenhandel zu treffen, der Spekulation der starken Hand dagegen müßt« mit einer eigentlichen Baustellensteuer oder mit einer beweg lichen Grundsteuer begegnet werden. Auch ließe e« sich empfehlen, Gewinne auS Bodenspekulation zur Staat«- und Gemeinde-Einkommensteuer heranzuziehen, sobald bei ihnen das Moment der Gewerbsmäßigkeit gegeben ist. Freilich würden die Schwierigkeiten, geeignete und praktisch durch führbare Rechtsnormen für eine Besteuerung der Bodenspeku lation aufzufinden, keine geringen sein. vertliche «nd sächsische Angelegenheiten. PulLnitz. Die LebenSverhältnisse aus dem Lande sind b i weitem nicht mehr so rosig al« in früheren Jah ren. Infolge der veränderten Leben»- und WirthschaftS- Verhältnisse der Neuzeit ist eine große Menge der Land- wirihe wirthschaftlich schwach und unfrei. Die Anforderun gen an den Beutel des Bauern sind überall gestiegen. Er braucht Geld 'zu Steuern und Abgaben, zu den Zinsen, zur Lebens- Hagel- und Feuerversicherung, zu den wesent lich gestiegenen Arbeiterlöhnen und Dienstbotengehältern und zu ErdschastSregulierungen. Die erdrückende Konkur- renz des Auslandes zwingt ihn zu weiteren großen Ver- pflichtungen, zum Fortschritt in der Bodenkultur und zur Verbesserung feiner Wirthschast durch Anschaffung neuer Maschinen, durch Einführung bester Viehrassen, durch An- kauf von Kraftfutter- und Düngemitteln. Ständig steigende Produktionskosten und fortwährendes Fallen der Preise für die Erzeugnisse waren die Conjuncturen der letzten Jahre und man muß fragen, wie kann sich der Landwirth noch über Wasser halten, wenn heutigen Tage-, ohne nur an Mißernten und an Viehseuchen zu denken, durch das an die Börse gemachte Fallen der Körnerpreise, der durch mühe volle Arbeit, im Schweiße des Angesichts erzielte Gelder- lös noch kaum die Produktionskosten deckt, wenn er sein Getreide und Vieh nicht mehr mit Nutzen verkaufen kann. Und welch eine ungeheuere Schuldenmenge lastet heut« aus der ländlichen Bevölkerung I Auch viele große Landwirthe sind nicht srei und ihre Klagen nur zu berechtigt. Kein Wunder, wenn man sich j°tzt allenthalben rührt und vor ollem auch einen wirksamen Schutzzoll herbeisehnt! Nichts destoweniger ist man in den Kreisen der sächsischen Land- wirthe längst zur Einsicht gekommen, daß staatliches und gesetzgeberisches Eingreifen allein eine dauernde Besserung des landwirtschaftlichen Gewerbes nicht zu gewährleisten vermag, daß vielmehr eine gleichzeitige Belhätigung der Selbsthilfe seitens der Bauern hierzu eine nothwendige Voraussetzung ist. DaS äußert sich u. A. in der steigen den Ausbreitung deS landwirthschastlichen Genossenschafts wesens, insbesondere der Spar- und DarlehnSvereine Reiffeisenschen System'-. — Auch in unserer Stadt hat in vergangener Woche im SchätzenhauS die Gründung eines .Spar-, Credit- und BezugSvereineS" auf in früherer und jüngster Zeit im land- und sorstwirthschaftlichem Vereine gegebene Anregungen hin, durch eine größere Anzahl angesehener Landwirihe auS der Umgebung stattgefunden. Er umfaßt zunächst die Orte Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Böhmisch-Vollung, Mittelbach, Friedersdorf mit Thiemen dorf, Weißbach, Niedersteina, Obersteina, Ohorn und HauS- walde. Der Vorstand, unter Vorsitz des Herrn Or Weitz mann in Meißnifch-PulSnitz, besteht aus 4, der Aufsicht«, rath auS 6 auf die einzelnen Orte vertheilten Vereinsmit gliedern. Die Verwaltung der Genossenschaft erfolgt un- entgeldlich, nur der Rechner erhält für seinen Zeit- und Müheaufwand eine Entschädigung. Der Rechner sitzt mit im Vorstand, er ist neben dem Vorsteher die Hauptkraft und sozusagen die Seele deS Ganzen. Da ein eigenes Vermögen von größtem Werthe für die Genossenschaft ist — wenn es auch !ür den Landwirih mit seinem Grundbe sitz nicht die ausschlaggebende Bedeutung hat, welche die Schulze'schkn Vorschubvereine bei ihrem städtischen und in dustriellen Mitgliederkreise mit Recht betonen — beträgt der GrschäftSan'heil in jedem Falle 50 ^il. Nach Verzin sung der GeschästSanth il (4°/») wird große- Gewicht auf die Ansammlung eine- Reservefonds und eine- Betriebs fonds gelegt; wenn letzterer eine genügende Höhe erreicht ha», dürfen daraus besondere Aufwendungen in gemein nützigem Interesse, wie zur Anschaffung eines Gencssen- schaftStrieurs usw. gemacht werden. Die Bewilligung der Darlehne kann natürlich nur mit größter Vorsicht, nach gründlichster und sorgfältigster Vorberathung und Begut achtung erfolgen. Unsolide Geschäfte, Geschäfte mit Wech seln und Spekulationsgeschäfte sind ausgeschlossen. Der Zinsfuß ist mäßig und die Provision, die wegen der Ver» emSunkosten sich nöthig macht, ist gering gestellt. Jede» Vereinsmitglied, da« die entsprechenden Voraussetzungen bietet, und die gestellten Bedingungen erfüllt, kann in kür zester Frist und ohne jeden Kostenaufwand Geld erhalten. Auf diese Weise braucht dann der Landwirth weder Vieh noch Saatgetreide, Dünge- und Futtermittel, Kohlen usw. aus Borg zu kaufen, er kann sich vielmehr gleich durch baare Zahlung einen großen pekuniären Vortheil sichern. Um nun den richtigen Gemeinsinn auch in die hiesige Genossenschaft zu pflanzen, ist, wie bei ollen Reiffeisenvereinen, dieunb«- schränkte Haftpflicht eingeführt. Diese bietet aber rechtver standen keine Gefahr, im Segentheil wird durch sie ein viel