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chen Blatt Amts und des Kadtralhes des Königs. Amtsgerichts Wutsnih Preis für die einspaltige Cor. puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Abonnements-Preis Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß, röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Hassen stein L Vogler, Jnqalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube ä Comp. Als Beiblätter: l. JllnstrirteS SonntagSblall (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitga Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Druck und «erlag ^^Förfier'- Erden VMUNdMn^igstev IahvgiMg. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. Mittwoch. Uk. W. 28. August 1901 Bekanntmachung. Hiermit wird bekannt gemacht, daß die von der Gewerbekammer Zittau mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern erlassenen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Handwerke, die von der Königlichen Kreishauplmannschast zu Bautzen ausgestellte Prüfungsordnung für die Gesellenprüfung und ein von der Gewerbekammer herausgegebener Lehrvertrag zur Einsichtnahme für die Betheiligten in der Rathsschreiberei ausliegen. Druckexemplare können von der Kanzlei der Gewerbekammer Zittau bezogen werden. Pulsnitz, den 22. August 1901. Der Stadtrath Or Michael Bürgermeister. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Königliche Ministerium des Innern Folgendes verordnet hat: 1 .) Die Anzucht von Reben in den Handelsgärtnercien, sowie jeglicher Versand von Reben, Rcbtheilen, Nebenblättern (auch als Verpackungsmaterial) Wurzel-, Blindreben, gebrauchten Weinpfählen und Wunstützen aus dem Königreich Sachsen ist verboten. 2 .) Der Versand von Weintrauben — ohne Blätter — wird durch vorstehendes Verbot nicht berührt. 3 .) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung unter 1 werden mit Geldstrafe bis 200 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Pulsnitz, am 23. August 1901. Der Stadtrat h. Or. Michael, Bürgermeister. Belann tmach n n g. 7" H'MchtfeuerweHr betv. Sonnabend, den 31. August 1901, nachmittags '^7 Uhr Probe mit den Spritzen 3 und 5 auf dem Hauplmarkt und 4 und 6 aus dem Bismarckplntz. Die Spritzenmannschaften werden hiermit beordert, sich mit Binde versehen an den betreffenden Spritzenhäusern an der Kirche und am CoMMNNschUpPeN einzufinden. Uneutjchuldiates Wegbleibe« wird mit 1 Mark bestraft. Als Entschuldigung gilt nur Abwesenheit vom Orte und Krankheit. Diejenigen Personen, welche sich noch, nicht zur Pflichtsrucrwchr angemeldet habe», werde« hiermit beranlatzt, ihre Anmeldung bei Vermeidung von 3 Mark Straf« s o s 0 r t in der Rathsschreiberei zu besorge«. Pulsnitz, am 27. August 1901. Der Stadtrat h. 1>r Michael» Bürgermeister. Sonnabend, de« 31. Angnst, vormittags soll in Ohorn das auf 3 Wiesen, ca. 7 Scheffel Land, anstehende Gras gegen Baarzahlung versteigert werden. Versammeln der Bieter Sonnabend, den 31. August, vormittags 9 Uhr im Gasthaus zur Silberweide in Ohorn. Pulsnitz, den 26. August 1901. ( Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Maximilian Schnädelbach in D r e s o e n , alleiniger Inhaber der Firma: H. M. Schnädelbach daselbst, Marienstr. 3, 5 und 7, ivird heute, am 7. August l901, mittags 12'/^ Uhr das Konkursverfahren eröffnet Konkurs-Verwalter: Herr Rechtsanwalt l)r. Egon Richter hier, Amalienstraße 4. Anmeldung der Forderungen (unter Angabe des Betrags und Grundes, sowie eines beanspruchten Vorrechts) beim unterzeichnete« Amtsgerichte bis zum 2. Sepibv. 1901. Termin zur Wahl eines etwa anderen Verwalters und eines Gläubigerausschusses, ferner nach Z 132 K. O. der 10. September 1901, vormittags ^10 Uhr, sowie Prüfungstermin 10. September 1901, vormittags ^10 Uhr, Lothringerstraße I l, Zimmer 69. Offener Arrest (K. O. Z 118). Anzeigefrist bis zum 2. September 1901. Königliches Amtsgericht Dresden, Abtheilung 1 ö. Der Fall Marten. Die vor dem Oberkriegsgericht zu Gumbinnen stattge habte R'evisionSverhandlung im Sensationsproceß wegen der Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk und ihr Ausgang beschäftigen die Tagesdiskussion in Deutschland noch immer lebhaft. Das RechtSbewußtsein des deutschen Volkes fühlt sich durch die Entscheidung der NevisionSinstanz bezüglich des Hauptangellagten, durch das über den degradirten Wacht meister Marten gefällte Todesurtheil, entschieden verletzt, wenngleich die militärischen Richter dies ihr schwerwiegendes Urtheil gewiß nur nach bestem Wissen und Gewissen gefällt haben. Aber schon der Umstand, daß Marten bei der erst maligen Proceßverhandlung wegen der Ermordung des Ritt meisters v. Krosigk freigesprochcn wurde, läßt seine jetzige Verurtheilung ausfällig hervortreten und der Verlauf des zweiten Gumbinner Plocesses ist nur zu sehr geeignet, seinen AuSgang hinsichtlich des Marten der öffentlichen Meinung in einem seltsamen Lichte erscheinen zu lassen. Fast allge mein läßt sich in der Tagespresse wie im Publikum die An schauung vernehmen, daß die gegen den Angeklagten vorge brachten Beweise in ihrer Gesammtheit viel zu schwach und zu lückenhaft seien, um das über ihn nun verhängte Todes urtheil wirklich zu begründen, und daß daher dasselbe eigent lich nur auf Vermuthungen hin ausgesprochen worden sei. AuS dieser Sachlage erklärt sich darum auch der beinahe ein- müthige Wunsch der öffentlichen Meinung, es möchte der von Marten gegen seine Verurtheilung zum Tode eingelegten Re vision stattgegeben und von der weiteren Instanz Klarheit ge schaffen werden, gleichviel, wie auch alsdann sich das end- giltige Schicksal des Angeklagten Marten gestalte. Unterdessen sind im Zusammenhang mit der Verurthei lung des Marten verschiedene Sensationsgerüchte aufgetaucht, die sich zum Theil allerdings rasch wieder als unbegründet herausgestellt haben, wie die Nachricht, der Dragoner Skopek, der Hauptbelustungszeuge im Prvceß Krosigk, habe sich selbst als den Mörder des Rittmeisters v. Krosigk bezichtigt. Ob nun auch das Gerücht, der Thäter sei ein inzwischen mit Ersatzmannschasten nach China abgcgangener ehemaliger Un terossizier im 11. Dragoner-Regiment, nur auf bloßem Ge rede beruht, das muß noch dahingestellt bleiben. Das Ber liner Polizeipräsidium läßt über letzteres Gerücht und seine Unterlagen zunächst Erhebungen anstelle», erst deren Ergeb niß wird zeigen, ob es sich wirklich um eine neue Spur im Mordproceß Krosigk oder lediglich um Redereien zur Befrie digung des Sensationsbedürfnisses gewisser Bevölkerungskreise handelt. In letztere Rubrik fallen offenbar auch die weiteren Nachrichten, daß man den wirklichen Mörder schon ergriffen habe, daß er ein Fahnenschmied sei, u. s. w- Bereits kann jedoch eine neue sensationelle Wendung im Gumbinner Preceß verzeichnet werden. Laut einer dem „Berl. Localanz." von angeblich zuständiger Seite gemachten Miltheilung haben sämmtliche Mitglieder des Gumbinner Kriegsgerichts sofort nach Fällung des Urtheils ein Gnaden gesuch an den Kaiser um Umwandlung der über Marten ver hängte Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe gerichtet. Sollte sich diese Meldung bestätigen, so würde aus ihr vor Allem erhellen, daß die Beisitzer des Oberkriegsgerichts, als sie ihren verhängnißvollen Spruch gegen Marten fällten, ihrer Sache selber doch nicht recht sicher waren und daß sie aus diesem Gesühl heraus das Bittgesuch an den obersten Kriegsherrn um Milderung der ausgesprochenen Todesstrafe richteten. Aber dann müßte ja vor Allem noch immer erst bewiesen werden, ob Marten thaisächlich schuldig ist, wenn auch vielleicht unter mildernden Umständen, und wird man darum wohl vermuthen dürfen, daß zunächst dem Revisionsgange der Marten'schen Angelegenheit beim Reichs-Militärgericht freier Lauf gelassen wird. Unter allen möglichen Gesichtspunkten hin, von denen die Währung des Ansehens der preußischen Militärgerichts barkeit keiner der geringsten ist, kann man nur lebhaft wün schen und hoffen, daß auch dem obersten Militärgerichtshof Gelegenheit gegeben werde, sich noch mit dem Falle Marten zu befassen und ihn nach gründlicher und objektiver Klar stellung des Sachverhalts zu entscheiden. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Nun besitzt auch der weit über unsre Grenzen bekannte Keulen- oder Augustusberg wieder einen Aussichtslhurm, dessen Weihe am vorigen Sonntag Nach mittag stattfand. War es den Besuchern dieses Berges längere Zeit nur möglich, von der Ruine einen Ausblick zu thun, so können sie jetzt von einem stattlichen Thurm wieder ihre Blicke in die Ferne schweifen lasten. DaS schöne Som- mcrwetter hatte Hunderte von Menschen aus den umliegenden Städten und Dörfern auf den Berg gelockt und eS ent wickelte sich ein recht reges Leben. In der 5. Stunde betrat nach einigen von der Pulsnitzthal-Capelle ausgeführten Con- certstücken Herr Lehrer Spannaus-Oberlichtenau die nach dem mit Ranken und Kränzen festlich geschmückten Thurm füh rende steinerne Treppe und hielt eine längere, sinnige An sprache. Der gewandte Redner lichtete am Schlüsse derselben Worte des Dankes zu Gott, worauf das Lied: „Nun danket