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MockeMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: VKittwo^r« und Skonnabenb« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich 1i Mark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen TorpuS- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags 0 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang.' Buchdruckerei von «rnfl Ludwig Förster in PplSnitz. Verantwortliche Redaetion, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. MeschästSsteUen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, In- Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitunzen. Kliffs uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpvck Mittwochs 45. ... S. Jn«i 1878. Bekann kW ach un g. Herr Rittergutspachter Karl Richax-^Bomann zu Henuersdorf ist als Gutsvorsteher für den Bezirk des dasigen Rittergutes beute echjich in Pflicht genommen worden. Kamenz, am 28. Mai 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. Schäffer. Bekanntmachung, die hiesige Straßenbeleuchtung btr. //' Die Besorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für hiesige Stadt vom 1. Juli 1878 bis 30. Juni 1879 soll Sonnabend, den Huni a. e., Vormittags LV Uhr, im Sessionszimmer des hiesigen Rathhauses unter den auf hiesiger Nathsexpedition einzusehenden Bedingungen an den Mindestfordernden verdungen werden und fordert man hierauf Reflectirende auf, im obgedachten Bietungstermine sich einzusinden und ihre Gebote zu eröffnen. Auswahl unter den Licitanten bleibt Vorbehalten. Pulsnitz, am 1. Juni 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. ' Bekanntmachung, das unbefugte Schießen btr. Im Hinblick auf das gelegentlich der Feiertage vielfach noch übliche unbefugte Schießen werden hiermit nachstehende Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs mit dem Bemerken zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, daß Zuwiderhandelnde nachdrücklichste Bestrafung zu gewärtigen haben und daß Anordnungen getroffen sind, um diesem Unfug in energischer Weise entgegcnzutreten. 8 367,8. Mit Geldstrafe bis zu 150 —- oder mit Haft wird bestraft, wer ohne polizeiliche Erlaubnih an bewohnten oder von Menschen besuchten Orten mit Feuergewehr oder anderem Schießwerkzeug schießt, oder Feuerwerkskörper abbrennt. § 368,7. Mit Geldstrafe bis zu 60 -- oder mit Hast bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Feuergewehr schießt, oder Feuerwerk abbrennt. Pulsnitz, am 3. Juni 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. ' > " , Bekanntmachung, die Aufbewahrung von feuergefährlichen Gegenständen btr. Auf Grund der Bestimmung in § 367,« des Ncichsstrafgesetzbuchs, nach welcher mit Geldstrafe bis zu 150 -—- oder mit Haft bestraft wird, wer Waaren, Materialien oder andere Vorräthe, welche sich leicht von selbst entzünden oder leicht Feuer fangen, an Orten oder in Behältnissen aufbewahrt, wo ihre Entzündung ge fährlich werden kann, wird die Aufbewahrung von Heu in größeren Massen, als für den Tagesgebrauch erforderlich, im Innern der Stadt bei Vermeidung obiger Strafe hiermit untersagt. Neber die Aufbewahrung und den Verkauf von Feuerwerkskörpcrn, Schießpulver, Petroleum, Spiritus und anderen explodirenden Stoffen im Innern der Stadt werden nächster Zeit in einem festzustellenden Regulativ besondere Bestimmungen getroffen werden, doch will man nicht unterlassen, im Voraus und unerwartet dieses Regulativs auf die Bestimmungen in § 367 4, 5 und 6 des Reichsstrafaesetzbuchs hinzuweisen. Pulsnitz, am 4. Juni 1878. < - . Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, " Schulanlagen in Königsbrück betreffend. > Für das hiesige Schulwesen machen sich im laufenden Rechnungsjahr 6 Schulanlagen nöthig. Für dieselben sind als Termine der 15. Juni, 15. sttugust, 15. September, 15. November 1878, der 15. Februar und 15. März 187k> sestgesetzt worden. Doch sollen einem Beschlusse des Schulvorstandes zu Folge die Schulanlagen nicht mehr, wie bisher, von den Einzelnen an den Schulcassirer entrichtet^ sondern hinfort au den einzelne« Terminen von dem Schulboten, Herrn Schwenke hier, in den Wohnungen der Zahlungspflichtigen abgtholt und gegen von demselben auszustellende Quittung in Empfang genommen werden. Zur Nachachtung wird Solches hiermit bekannt gemacht. Königsbrü^, den 3. Juni 1878. Der Schulvorstand. Pfarrer Bemmann, d. Z. Vorsitzender. Das zweite Attentat. Berlin, 2. Juni, Nachmittags. Bei der heutigen Spazierfahrt wurde Nachmittags halb 3 Uhr auf Se. Mas. den Kaiser Wilhelm geschossen. Der Kaiser wurde von einer Kugel getroffen, kehrte nach dem PalaiS zurück und befindet sich in ärztlicher Behand lung. Die Schüsse fielen dem Anschein nach ans einem Haus unter den Linden. Ein zweites Telegramm lautet: Der «Kaiser ist am Mrm und a« der Backe verwundet. Die Verwundungen rühren von Rehposten und Schroot her. Ein drittes Telegramm lautet: Der Mörder soll ein Doctor Nobiling gewesen sein, der sich unter Pen Linden eingemiethet habe. Derselbe hat nach dem Attentat einen Selbstmordversuch gemacht. (Be ¬ reits durch Extrablatt mitgetheilt.) Eine spätere Depesche berichtet weiter: Nachdem der Kaiser zu Bette gebracht, nahmen ihn die Aerzte v. Lauer, Langenbeck und Wilms in Behandlung. Es wurden eine Anzahl Schrootkörner emfernt. Der Blutverlust ist stark. Der Mörder verwundete noch, als man in seine Wohnung (Unter den Linden 18) drang, einen Hotelbe sitzer vor dem eigenen Selbstmordversuch. Der Mörder wurde nach dem Krankenhause gebracht. Als der Kaiser getroffen war, setzte sich der mit ihm fahrende Leibjäger zu ihm in den Wagen und führte ihn in das Palais zurück. In der Stadt herrscht immense Entrüstung. Massen der Bevölkerung aus allen Stadttheilen strömen nach den Linden. Um 7 Uhr Abends findet eine Sitz ung des Staatsministeriums statt. Der Zustand des Kaisers giebt zur Zeit zu keinen ernsten Besorgnissen Anlaß. Die Wunden werden als un gefährlich bezeichnet. Bei dem Verbrecher sind zahlreiche Waffen aufgefunden worden. Berlin, 2. Juni, Abends. Bulletin. Bei dem auf Se. Maj. dem Kaiser und König verübten Attentat sind zwei Schrootschüffe abgefeuert worden, wobei gegen 30 Schrootkörner in das Gesicht den Kopf,'.beide Arme und den Rücken eingedrungen sind. Keine der Wunden deutet auf unmittelbare Lebensgefahr. Se. Maj. leiden an heftigen Schmerzen, haben aber das Bewußtsein keinen einzigen Augenblick verloren, das Allgemeinbefinden hat sich wieder in erfreulicher Weise gehoben. Berlin, König liches Palais, den 2. Juni 1878, Nachmittags 4'/r Uhr. vr. von Lauer. — Bei der gerichtlichen Vernehmung des Verbrechers