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M Ffur Pulsnitz, Lmngsbrück, Radtberg, «adcdurg, Montzdmg uud Umgegend , Blatt Amts und des Sladtrathes des Königt. Amtsgerichts WuLsnitz Vorm. 9 Uhr auhugeben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raums 10 Pfennige. Abonnements - Preis Vierteljährl. 1 M. 25 Pi. Auf Wunsch unentgeltliche Zu wendung. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Geschäftsstellen: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, E. S. Krausche, KamenscharlDaberkow, Groß röhrsdorf. Snnoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Moffe und G. L. Daube L Lomp. Als Beiblätter: I, Illustrirtes Sonntagsblat! (wöchentlich); 2. LandwirthschaftlicheBeilage (monatlich). Äeiurelnt. z- ntwoch und Sounabeuo. D«. und Er».n Kinnndknntzigfter Jahrgang. «E-H.rm.nn Sch.ü. SoniiaveuS. Ux 21. Januar 18SS. Westimmungen über den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. , . , . r. - - 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der rei tenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigen Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (d. t. m Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, 5) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. ... m 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppentheils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme,- so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruteneinstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind^ Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beur laubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den akti ven Dienst e.ngetretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers- Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Cwiloersorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in 0er Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Ueüungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen, ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 16. Januar 1899. Kriegs-Mini st erium. von -er Planitz. Bekanntmachung. Diejenigen Gewerbtceibenden, bei welchen bei der vom 27. Oktober bis 4. November 1898 vorgenommenen Nachaichung die Maaße, Gewichie, Waagen und Meßwerkzeuge für unrichtig befunden worden sind, werden hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen und spätestens bis zum 8. Februar 1899 die Richtigstellung der Aichung derselben bewerkstelligen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Revision vorgenommen werden. Pulsnitz, am 18. Januar 1899. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Der lippesche Fall im Reichstage. Der leidige Streit wegen der Thronfolge in Lippe - Detmold ist nun auch im Reichstage zur Sprache gekommen, und zwar beim Beginn der Meilen Etatslesung, in welche das Haus am Dienstag eintrat. Bian kann gerade nicht behaupten, daß durch diese seitens des freisinnigen Abge- geordneten Lenzmann herbeigeführte Erörterung neue Gesichts punkte zu der nun schon so lange die öffentliche Meinung Deutschlands wahrlich genug beschäftigenden lippeschen Ange legenheit vorgebracht worden wären. Dennoch erscheint die betreffende Reichstagsdebatte insofern bemerkenswerth, als in ihr der Reichstag durch die vorgeschicklen Redner den bekannten vorläufigen Bundesrathsbeschluß in der lippeschen Frage einer sehr herben Kritik unterzogen und hierbei mit hinlänglicher Deutlichkeit Stellung gegen die sch-umburgischen Ansprüche auf die Thronfolge in Lippe-Detmold genommen hat. Mit besonderer Schärfe brachten diesen Standpunkt der deutschen Volksvertretung der Abgeordnete Lenzmann und der Führer der Centrumspartei, Avg. Or. Lieber, zum Ausdruck. Beide Redner fanden mit ihren Ausführungen lauten Beifall im Reichstage und zwar anscheinend fast in allen Parteilagern desselben. Nur der conservative Abgeordnete v. Levetzow, der schließlich noch als dritter Redner aus dem Hause das Wort zu dem angeschnittenen lippeschen Thema ergriff, schlug einen milderen Ton an, indem er sein Vertrauen darauf be kundete, daß die endgilige Entscheidung in der lippeschen Sache zu Gunsten dessen, der hierin das beste Recht habe, ausfallen werde, und daß es im klebrigen seinen politischen Freunden gleichgiltig sei, wem dieses Recht gebühre. Regierungsseitig wurde seitens des Reichskanzlers Für sten Hohenlohe und dann des Staatssekretärs des Innern Grafen Posadowsky in die Verhandlung eingegriffen. Ersterer verlas, in Anknüpfung an die Darlegungen des Abgeordneten Lenzmann, eine Erklärung, in welcher sich der Kanzler für seine Person einfach den Anschauungen des Bundesraths in der lippeschen Angelegenheit anschließt und es im Sonstigen sorgsam vermeidet, näher auf den Kernpunkt der ganzen Frage einzugehen; nur zuletzt weist er noch auf die Möglich keit hin, daß die Affäre in einen; neuen Stadium zur An näherung der streitenden Theile führen werde. Mit dieser ganz allgemein gehaltenen Erklärung hat sich der Reichs kanzler lediglich aus den Boden des Bundesrathsbeschlusses gestellt, ohne sich irgend näher zu engagiren und eine be stimmte Lösung des lippeschen Thronfolgeconflictes in Aus sicht zu nehmen. Etwas lebendiger trat Staatssekretär Graf Posadowsky auf, er vertheidigte den gefaßten Bundesraths beschluß als durchaus richtig und polemisirte hierbei mit Schärfe gegen den Abgeordneten Lenzmann, dessen Angriffe auf den Bundesrath, Graf Posadowsky als weit über das Ziel hinaus schießend bezeichnete. — Irgend ein praktisches Ergebniß hat demnach die stattgefundene Reichstagsverhand lung über den lippe'schen Fall nicht gezeitigt, was allerdings nach Lage der Verhältnisse auch kaum zu erwarten stand. Immerhin zeigte sie jedoch, daß auch im Reichstage seiner großen Mehrheit nach entschiedene Verstimmung über die bisherige Art und Weise der Behandlung der gesammten lippe'schen Angelegenheit herrscht, und so droht dieselbe bei einem noch längeren Hinziehsn sogar eine bedauerliche Dis harmonie zwischen Reichstag und Reichsregierung zu schaffen, was in einem Mißverhältniß zu der wahren Bedeutung derselben steht. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. In der Nacht vom Donnerstag zum Freitag zwischen 3 und 4 Uhr wurden in hiesiger Stadt mehrere Einbruchsdiebstähle versucht und zwar bei den Herren Äurzwaarenhändler Schneider (L. C. Siebers), Eduard Pientok und Kaufmann Schiebler. In diesen drei Fällen haben die Diebe versucht, durch Erbrechen der Thüren in die betreffenden Grundstücke zu gelangen, sind jedoch gestört und dadurch an den beabsichtigten Diebstählen ge hindert worden. Mehr Zeit haben sich die Diebe bei dem in derselben Nacht verübten Einbruch in der Restauration zu Böhmisch-Vollung lassen können. Die Diebe sind in die Gaststube einaedrungen, haben den Ertrag von 30 Concertbillets, sowie ca. 250 Stück Cigarren und eine Flasche Cognac mit sich genommen, nachdem dieselben sich in kaltblütiger Weise am Biere eine Güte gethan hatten. Vorsichtshalber waren die Thüren von inwendig ver riegelt worden, sodaß der Zutritt in die Gaststube früh durch dieselben unmöglich war. Auch in dem Gute nebenan ist ein Einbruch versucht worden, hier nahmen die Thäter jedoch von ihrem Vorhaben Abstand, da sie ge stört wurden. Polizeiliche Recherchen sind eifrigst im Gange. Verschiedene Handlungen bei den Einbrüchen lassen erkennen, daß die Einbrecher dieselben wieder sein können, welche vor zwei Jahren unsere ganze Stadt in Aufregung versetzten. Möchte es der Polizei recht bald gelingen, der gefährlichen Menschen habhaft zu werden, damit sie ihrer gerechten Strafe nicht entgehen. P n l s n i tz. Das an vergangener Mittwoch von der Capelle des 2. Grenadierregiments im Saale des hie sigen Schützenhauses gegebene Concert hatte sich eines sehr zahlreichen Besuches zu erfreuen und wohl alle Freunde guter Miliiärmusik hatten sich von nah und fe n emgefun- den. Die Capelle und ihr Dirigent Herr Schröder erfreuen sich schon seit Langem in unseren musikverständigen Kreisen