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Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Mcbculchn und dic Umgegenden. AmisLlatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^7 80. Freitag den 4. August 1871. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind I., in der Nacht vom 18. zum 19. vor. Mts. aus der Gesindekammer eines Gutes in Limbach eine Wanduhr mit römischen Ziffern, gelben Zeigern und Gewichten, sowie ein Brod und 2., in der Nacht vom 22. zum 23. vor. Mts. aus einem Gute zu Kesselsdorf 3 zinnerne Lampen, 1 Körbchen von Weidengesiecht, 1 Säckchen von weißer Leinwand, 1 Mandel Eier und 2 Brode mittels Einschleichens spur- und ver dachtlos entwendet worden, was behufs Entdeckung der Thater beziehentlich Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch öffent lich bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 2. August 1371. Leonhardi. Tagesgeschichte. Wilsdruff, den 3. August 187l. Wie das königl. Ministerium des Innern angeordnet hat, soll nunmehr wegen Ermittelung der durch ihre Einziehung zur Fahne in ihren Erwerbsverhältnissen besonders schwer geschädigten Offiziere, Aerzte und Mannsch aasten des königlich sächsischen l2. Armeccorps das Nöthigc veranstaltet werden, um ihnen durch Darlchne rc. aus der durch Neichsgesctz vom 22. Juli d. I. den Bundesregierungen zur Verfügung gestellten Summe von 4 Millionen die Wiederauf nahme ihres bürgerlichen Berufes nach Möglichkeit zu erleichtern. Es werden hierbei nur diejenigen berücksichtigt werden können, welche durch die längere Abwesenheit im Heeresdienste einen solchen Verlust erlitten haben, welcher die Wiederaufnahme des bürgerlichen Berufes ohne Hinzutritt einer Subvention unmöglich macht oder doch in hohem Grade erschwert. In diese Classe gehören also vorzugsweise Gewerbtreibende und ähnliche Berufsclassen, sowie Eigenthümer kleineren Grundbesitzes, welche durch eine Beihilfe vor dem Ruin ihres Gewerbes oder Geschäftes eintreten konnten, die sie zur Zeit ihrer Einberufung zur Fahne verlassen haben, wie Beamte, Wirth- schaftinspectoren oder sonstige Bedienstete, Gewcrbsgehülfen und der gleichen, der Tendenz und dem Wortlaut des Gesetzes nach nur aus nahmsweise (z. V. wenn die zurückgebliebene Familie infolge der Einberufung des Ernährers zur Fahne in Schulden gcrathen oder zur Veräußerung des zur geordneten Existenz der Familie unentbehr lichen Hausgerälhes gcnöthigt gewesen ist) Berücksichtigung finden können. Was die Form der Beihilfen anlangt, so werden dieselben zunächst in Darlehnen bestehen, welche in dcii nächsten 3 Jahren un verzinslich, später aber zu verzinsen und an bestimmten Terminen zurück',nzahlen sein werden. Das Ministerium des Innern hat beschlossen, die Jagdkarten auf das Jagdjahr 1871/72 in hellgrauer Farbe und mit dem früheren Muster durch das Gendarmerie - Wirthschaftsdepot auSgeben zu lassen. Das französische Barackenlager zu Uebigau bei Dresden wird am 4. und 5. August auf dem Abbruch versteigert. Das „L. T." berichtet aus Leipzig vom 31. Juli: In aller Stille hat sich vor einigen Tagen hier ein Stück Arbeiterbewegung vollzogen, welches einen characteristischen Beitrag dazu bildet, wie man in den Arbeiterkreisen über das Verhältnis; zwischen Prinzipal und Arbeiter denkt. Ohne daß vorher im Geringsten etwas darüber verlautet hatte und ohne daß irgend welche gütliche Vernehmung vvr- ansgegangeu war, empfingen die hiesigen Tapezierermeister eines schö nen Morgens einen gedruckten Zettel, welcher die Unterschrift der „Commission der Tapezierergehülsen" trug und an die Prinzipale die kategorische Forderung stellte, daß die tägliche Arbeitszeit der Ge- hülfcu nm eine Stunde zu verringern sei, widrigenfalls man die Ar beit einstellen werde. Wir hören, daß die Tapezierermcister diesem Verlangen nachgegeben haben, so daß jetzt die Gehülfen um 7 Uhr früh, anstatt 6 Uhr, mit ihrer Arbeit beginnen. Ob nicht aus dein rücksichtslosen Vorgehen der letzteren die Prinzipale später, bei weniger günstigem Geschäftsgang, Veranlassung zu gleicher Handlungsweise nehmen, das wird die Zeit lehren. Das „Crimmitschauer Tageblatt" bringt folgende Erklärung: „Nachdem ich seil dem Jahre 1866 den socialistischen Bestrebungen der sogenannten Volkspartci zugestimmt und für dieselbe agitirt habe, erkläre ich hiermit, daß ich mich von heute an von dieser Partei gänzlich lossage, indem ich gesunden, daß die Bestrebungen derselben sowohl gegen das Bestehen einer geregelten Regierungsform, sei sie monarchisch oder republikanisch, als auch gegen das Bestehen des Familienlebens gerichtet sind. — Indem ich alle Arbeiter, welche ihre Familien lieb haben, warne, sich dieser Partei anzuschließen, oder noch länger zu derselben zu halten, bin ich crbötig, über die inner» Verhältnisse dieser sogenannten Volkspartci Aufschluß zu geben, ertheile ihnen aber vorläufig deu Nath, die wöchentlichen Beiträge zu besseren Zwecken zu verwenden. Crimmitschau, den 26. Juli 1871. Christian August Buschner." Sicherm Vernehmen nach sind Vorbereitungen zur Veranstaltung einer Gesellschaftsreise von Leipzig nach Straßburg im Gange, welche gegen Mitte August statlsiiidcu soll. Der betreffende Eisenbahnzug, welcher von Leipzig abgelasscn wird, nimmt auch noch Theilnehmer in Weißenfels und Erfurt auf. Die Gültigkeit der Billets hat die Dauer von 4 Wochen. Diese Gesellschaftsreise dürfte um so interessanter werden, als den Theilnehmcrn noch Gelegenheit geboten wird, unter billigeren Bedingungen von Straßbnrg ab die Reise bis Metz und Sedan auSzudchnen. Die Rückfahrt von Straß burg kann mit jedem Personcnzuge, ausgenommen die Schnellzüge, erfolgen und ist das AuSsteigcn in Karlsruhe, Heidelberg, Frankfurt a/M., Eisenach, Erfurt und Weißenfels gestattet. Die näheren Be dingungen, sowie der Tag der Abreise werden demnächst bekannt ge macht werden. Das vor Jahren für Preußen ergangene Verbot der Annahme außerpreußischen Papiergeldes war damals eine Nothwendig- keil, da die Kleinstaaten den preußischen Markt ohne Aussicht auf Realisation mit ihrem Papiergelde überschwemmten. Jetzt aber nach der Vereinigung Deutschlands zu Einem Reiche, gehört es zu den Ausnahmen, daß in Preußen die Annahme kleiner Scheine verpönt ist und es wäre an der Zeit, diese Ausnahme zu beseitigen, da sich mit der freien Bewegung und der Freizügigkeit solche Äbsperrungs- maßregeln überhaupt nicht vertrage». Für die in Frankreich verbleibenden deutschen Truppen tritt vom 1. August ab wieder eine wesentliche Verpflegungsbessernng ein. Die Offiziere erhalten, vom Leutnant aufwärts bis zum commandiren- den General, nach Maßgabe ihrer Competenzcn, eine Zulage von täglich 2—40 Fres, und für die Mannschaften ist eine Aufbesserung von 1'/s Sgr. pro Tag und Kopf bewilligt worden, die ihrer Be stimmung nach zum Ankauf von Weinpvrlionen Verwendet werden soll. Der Soldat erhält nun außer seinen Portionen an Fleisch, Brod und Pictualicn pro Tag 6 Sgr., wozu vom 1. August ab noch die neubewilligten 1'/s Sgr. hinzittreten. Nach amtlicher Zusammenstellung wurden in dem letzten Feldzug in der ganzen von Deittschland aufgebotenen bewaffneten Macht 4960 Offiziere und 105,873 Mannschaften außer Gefecht gesetzt (verwundet oder getödtct). Während nach dem Effectivstaud des Heeres auf etwa 40 Mann 1 Offizier trifft, kommt bei den erwähnten Verlusten schon ans 21 Mann ein verwundeter oder gclödtcter Offizier. In Berlin Hal die französische Regierung »»gezeigt, daß sie jetzt schon, statt im December eine Milliarde der Kricgscon- lributio» in Wechseln abzahicn wolle, wenn sie dadnrch die Verpfleg ung einer geringeren Occupationsarmce erlange» könne. Es heißt, man sei nicht abgeneigt, deutscher Seils diesen Wunsch zu erfüllen.