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N'mkettl'l.ckl für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: »kittwo«-» und «onnabenb». «bonnementSpreiS: (einschl. des jeder Sonnabend - Nr. beiliegenden Sonntagsblattes) «terteljährlich lj Stark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Kaum einer gespaltenen EorpuS- ZeUe berechnet u. find bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags v Uhr hier aufruzeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz.und Königsbrück. Einunddreißigster' Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Subwiü Förster in PulSaitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Lerlag von Paul Weber in PulSnitz. Geschäftbstevea für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tscherfich Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. Auswärtige Annoncen-Aufttäge von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Mittwoch. .M 83. 15. Oktober 1879. In der Zeit vom 21. bis zum 26. September dieses Jahres sind aus dein unverschlossenen Zimmer eines Hauses in Lichtenberg die nachstehends unter O näher beschriebenen 2 Spindeluhren aus einem unverschlossenen Holzkästchen spurlos gestohlen worden. Zur Wiedererlangung dieser Uhren und zur Ermittelung des Thäters wird Solches unter dem an Jedermann gerichteten Ersuchen hiermit bekannt gemacht, et waige Verdachtsmomente dem Unterzeichneten anzuzeigen. PulSnitz, am 13. October 1879. Der Amtsanwalt bei dem Königlichen Amtsgericht daselbst. 1 Mayer. O Beschreibung -er Uhren. 1 ., die Spindeluhr mit silbernem Doppelboden ist klein und flach, hat eine Verzierung ain Stellwerk, einen gepreßten äußeren Boden und Zifferblatt mit ara bischen Ziffern. 2 ., die Spindeluhr mit neufilbernem Doppelboten ist größer als die unter 1 beschriebene, hat einen durchbrochenen Sekundenzeiger und eine durchbrochene Platte am Stellwerk. Bekanntmachung. Die Expe-itionSzeit -«S Friedensrichters für Stadt PulSnitz und die Gemeinden PulSnitz Meiß«. SeitS und Böhm Bollung findet statt: Montag, Mittwoch, Sonnabend, Vormittags von 9 bis 11 Uhr. PulSnitz. Friedensrichter, am Obermarkt Nr. S8V. . Bekanntmachung. Die hier eingezahlten Militärverpflegungsgelder werden Donnerstag, den 16, October, von Nachmittag 1 Uhr bis 5 Uhr durch die Einquartierungs-Commission gegen Abgabe der Quartierbillets im hiesigen Rathssttzungszimmer ausgezahlt, was den Be- thciligten hierdurch mit dem Bemerken mitgetheilt wird, daß Verspätungen der Abgabe der Billets keine Berücksichtigung finden. Königsbrück, den 12. October 1879. DerBürger meist er. A. Peter. Ueöer die zeitgemäße Aedeutung der Sparkassen. „Sparkaffe" — welchen Trost, welche Beruhigung gewährt dieses Wort in Zeiten der Noth und des Mangels demjenigen, der auch in Zeiten des Ueberflusses ihrer ge dachte! — Wie es nun im Leben des Einzelnen einen solchen „Wechsel der Zeiten" giebt, wo ei: er andauern den Ebbe die Resultate einer mäßigen Fluth sehr zu statten kommen, so auch in der Gesammiheit ganzer Volks klassen. Namentlich ist es die Klaffe der Arbeiter, deren Erwerb, in guten Zeiten wenigstens, über das geringste Maaß hinauszugehen pflegt, welches, selbst bei der größten Einschränkung, zur Beschaffung des Unentbehrlichsten er forderlich ist, für die solche Anstalten, welche die Ansamm lung uno Sicherung von Nolhpfennigen zu erleichtern suchen, von besonderem Interesse sind. Diese Klaffe um faßt einen großen Theil der Gesammtbevölkerung Deutsch- lands, dennoch ist es von dieser immer nur ein ge ringer Bruchtheu, welche die Sparkassen benutzen, um einen kleinen Therl ihres Einkommens zurückzulegen. Viele spotten m ihrem unwirthschaftlichen Sinne der Zu kunft und zehren aus dem gefüllten Beutel, bis Vermö gen und Leistungskraft meist der so sehr verbreiteten Lei denschaft des Brannlwemgenusses, zu der die Gelegen heiten nur allzu verschwenderisch geboten sind, zum Opfer gefallen. — Darum ist cs in Zeiten, wie die gegenwär tige, wo Handel und Gewerbe unter dem bleiernen Druck der Leblosigkeit schon so lange darniederliegt, doppelt nothmendig, die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Be deutung der Sparkassen zu lenken. Als wirksamste Mittel M Anregung des Sparsinnes sind erfahrungsmäßig zu bezeichnen: einmal das Beispiel, denn wo sich der Spar- trieb in einem Kreise eingebürgert hat, da reizt er auch Andere zur Nachahmung. Diese wird nun aber zweitens wesentlich unterstützt durch reichlich gebotene Gelegenheit zur sicheren Anlegung der Ersparnisse, vor allen Dingen also in dem Vorhandensein und der gehörigen Verbreit ung der Sparkassen. Die Erfahrung bestätigt es, daß die Sparkassen von denjenigen am meisten benutzt wer den, denen sie sich am nächsten befinden. — Einen Be- !leg dasür, daß die Benützung der Sparkassen eine um so häufigere ist, je mehr Sparkaffen vorbanden sind, liefert die Sparkassen-Statistik des Königreichs Sachsen, wo unter allen Continentalstaaten das Sparkaffenwesen am höchsten entwickelt ist, gegenüber derjenigen Preußens, wo verhältnißmäßig eine nur geringe Entwickelung nach zuweisen ist. Es kommen danach in dem Jahre 1875 je 1 Sparkasse auf 17,146 Einwohner in Sachien, und auf 25,621 Einwohner in Preußen. Von 100 Einwoh nern betheiligten sich in Sachsen 26 zz, und in Preußen 8,^ an den Sparkassen; das eingezahlte Guthaben be trug in Sachsen 94,^ und in Preußen 43,2z pro Kopf der Bevölkerung. — Sachsen hat also nicht nur eine im Verhältniß zu seiner Bcvölkerungsstärke unge wöhnlich große Anzahl von Sparkassen, sondern gleich zeitig eine umfassende Benutzung dieser Kaffen auszu weisen; mehr als der vierte Theil seiner sämmtlichen Einwohner betheiligte sich an denselben, während dieses in Preußen nur vom 12. Theile der Fall war. — Es kann nur dringend «»empfohlen werden, die Sparkassen möglichst zu vermehren, namentlich auf dem Lande ließe sich dadurch der häufig vorkommenden unsicheren Capi- talanlage entgegenwirken. Es dürste selbst für kleine Orte die Einrichtung von Sparkassen sich als wohlthätig erweisen. Zeitereignisse. PulSnitz, 11. Oct. Laut Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des k. Oberlandcsgerichtes in Dresden ist für das 4. Quartal d. I. zum Präsidenten des Schwurgerichts zu Bautzen der Herr Kammerdirector Dr. Wiesand daselbst ernannt worden. Laussnitz, 12. October. Dem Erbrachter und Ge- meindevorstanoe Herrn Carl Traugott Heinicke allhier wurde am 10. d. M. aus Anlaß seines 40jähr. Richter- jubilüums von Seiten des Gemeinderaths, der Gericht schöppen und des Lehrers Freudenberg eine Ovation darge bracht. Möge dem Gefeierten, der seit 40 Jahren als Richter und seit 23 Jahren zugleich auch als Gemeindevorstand an der Spitze der hiesigen Gemeinde steht, ein recht heiterer und glücklicher Lebensabend beschicken sein! — Kamenz, 9. Octbr. Heute tagte von früh 10 Uhr an im Bürgersaale des hiesigen Rathhauses die Diöcc- sanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirks unter Vorsitz des Herrn Kirchenrath vr. tbool. Schmidt aus Bautzen. Nach einem innigen Eröffnungsgebete des Herrn Vorsitzenden, an welches sich gemeinschaftlicher Gesang anschloß, hielt Herr?. krim. Uio. tüool. Leß müller aus Kamenz eine gedankenreiche, gemüthvolle An sprache, worin er auf Grund von Joh. 7, 38 darlegte, wie jeder wahrhaftige Christ — d. h. jeder in lebendigen: Glauben an Jesum Christum den Sohn Gottes und einigen Erlöser stehende Christ — zum Segen gesetzt sei für feine Brüder. — Hierauf folgte ein ebenso zeitge mäßer als gehaltvoller und interessanter, an peränetischcn Momenten reicher Vortrag des Herrn Vorsitzenden über einige neuere Kirchengesetze und ihren Einfluß auf unser Gemeindeleben. In kurzen, treffenden Zügen wurde eine Charakteristik der in Frage kommenden drei Gesetzes gruppen entworfen, nämlich 1) der vom Jahre 1868 u. f. w., die Einführung der Kirchenvorstands- und Syno dalordnung betr., 2) der vom Jahre 1873, die Erricht ung eines ev.-luth. Landesconsistorii betr., und 3) der vom Jahre 1876, hervorgerufen durch die Reichsgesetze vom Jahre 1875 über Beurkundung des Personenstan des u. s. w. Hierbei wurde u. A. nachgewiesen, wie manche Umstände, insbesondere die constatirte Unlust und Lauheit gar vieler Gemeindeglieder bei der Wahl von Kirchenvorstehern und Synodalen, darauf hindcuten, daß die Wichtigkeit und der Werth der durch die 1. Ge setzesgruppe geschaffenen Institute noch nicht überall völlig erkannt worden sei, — ferner, wie unserer Landes kirche durch die ihr gegebene einheitliche Oberleitung (evang.-luth. Landesconsistorium) nur Vortheil erwachsen könne und auch bereits erwachsen sei, endlich, wie der „Kaiserparagraph" des bez. Reichsgesetzes vom Jahre 1875 und die damit im Zusammenhang stehenden Kirchen gesetze vom Jahre 1876 leider — unter Mißbrauch der gewährten Freiheit — vielfach unbeachtet gelassen würden. Ueber die gegen früher gestiegene Zahl der unehelichen Geburten, der Selbstmorde (in der Lausitz 1878 67 Fälle,