Volltext Seite (XML)
Dreiun-dreitzigster Jahrgang Leipzig: Rudolph Mosse. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Uutsnitz und Königsbrück. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Bögler u. Jnvalidendank. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: lelnlchließnch jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblalle«) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags N Uhr hier aufzugeben. stPockrttblalt für Pulsnitz, Königsbrück, Radcbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend IE uns unbekauuten Firmcu und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. kxpkMivN ÜK8 ^Mi8tzlLUk8. p Sonnabend.1. 1. Januar 1881. Weihnachtsabend ist es worden; Glocken läuten von dem Thurm, Braus't vom Süden bis zum Norden, Wild auch dex Decembersturm, Freude herrscht in Haus und Hütte Schon von Tages Frühe an, Heute soll nach alter Sitte Kommen ja der Weihnachtsmann. Und der Abend sinkt hernieder Und es thut das alte Jahr Aus den Hort der Schätze wieder Und beschenkt die Kinderschaar. Lichtumhellte Tannenbäume, Trotz des Winters nadelgrün, Schmücken prächtig alle Räume, Mahnend an das Frühlingsblüh'n. Sterbend reicht dem jungen Jahre Es die Krone und den Stab. Mitternacht! Des Alten Bahre Sinkt hinab in's Zeitengrab. Tausend Herzen füllt ein Flehen, Glocken läuten hell vom Thurm; Mög' der Eintracht Banner wehen, Dräuen Wetter auch und Sturm. Tannenbäume, lichtumflossen, Leuchten voller Märchenpracht Dir, o junges Jahr; entsprossen Bist Du der Sylvesternacht. Tröste lindernd, wo hienieden Tiefes Leid ein Herz beschlich, Bringe Glück und Heil und Frieden — Neues Jahr, wir grüßen Dich! Frieden, schönste Weihnachtsspende, Waltet auf dem Erdenrund, Und das Jahr, das bald zu Ende, Preis't entzückt der Kindesmund. — Weihnacht ist vorbei; die Kerzen Sind erloschen an dem Baum, Doch es lebt in allen Herzen Fort des Glückes sel'ger Traum. Uno als Tag um Tag verglommen, Von dem Thurm der Glocken Ton Kündet, daß Sylvester kommen, Neu ein Jahr bestieg den Thron, Da sah noch bei'm letzten Scheiden Glanzerfüllt das alte Jahr Rinas um sich die Welt in Freuden, Wie zur Nacht, da's Weihnacht war. Der Kirchenvorstand zu Lichtenberg besteht auf die nächsten 3 Jahre aus folgenden Mitgliedern: 1. Carl Gottlob Schöne, d. Z. GeMeindeoorstand, als Vicevorsitzender, 2. Carl Gottlob Thalheim, Ortsrichter, als Kassirer, 3. Ernst Leberecht Leipold, Standesbeamter und zuk. Gemeindevorstand, 4. Carl Gottfried Hempel, Gutsbesitzer, 5. Carl Ferdinand Gäbler, Leinwandfabrikant und Haus- und Feldbesitzer in Lichtenberg, 6. Carl Moritz Büttner, Haus- und Feldbesitzer in Kleindittmannsdorf, 7. Carl August Mager, Gemeindcvorstand und Ortsrichter in Mittelbach, 8. der unterzeichnete Pfarrer, als Vorsitzender. Köhler, Pfarrer. Der Stadtrat h. Heinze, Brgrmstr. Deutschland lenken, so bemerken wir, daß das deutsche Reich im letzten Jahre nichts von seinem poli tischen Ansehen und nichts von seiner Macht und Ruhm verloren hat. Das deutsche Reich behauptet vollauf seine einflußreiche Stellung, die es sich durch gewaltige Anstrengungen und glückliche Siege errungen hat. Am deutlichsten ging dies hervor aus den jüngsten Phasen der Orientfrage, wo Deutschland mehrfach den Aus schlag gab und bei den Verhandlungen der Diplomaten wegen der türkisch - griechischen Affaire, die letzten Sommer in Berlin stattfanden und wo das deutsche Reich. Jie Rolle einer Präsidialmacht führte. Dabei dürfen wir zu unserem Ruhme hervorheben, daß Deutsch land nicht den ehrgeizigen und gewinnsüchtigen Schieds richter in Europa spielte, sondern daß das deutsche Reich von seiner dominirenden Stellung nur Gebrauch machte zur Erhaltung des europäischen Friedens. Man könnte vielleicht sogar sagen, daß Deutschland eine Art Friedensgarantie für Europa übernommen hat, wenn es seine gewaltige Heeresmacht nur gegen Friedens störer verwenden will. Freilich will Deutschland daS Friedenswerk nicht allein vollbringen, die anderen Groß staaten sollen auch mithelfen und Oesterreich-Ungarn gilt als diejenige Macht, welche es bisher in einer friedfertigen Vereinigung mit Deutschland am weitesten gebracht hat. — Richten wir nun einmal einen Blick auf die inneren Verhältnisse Deutschlands, so müssen wir freilich gestehen, daß wir unsere äußere glänzende Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungsstammrolle betr. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter Z 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalen derjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Ist sein Aufenthalt ein vorübergehender, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h., desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht lbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihren dauernden Wohnsitz und daher zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise gegriffen rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. MiliärPflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem änderen Aus hebungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche die Stammrolle daselbst führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Es werden daher hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, ausgefor dert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis 1. Februar 188L behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpedition sich persönlich zu melden. Hierbei ist von denen, die sich zum ersten Male anmelden, sofern sie auswärts geboren, der Geburtsschein, von allen Anderen aber der nach der Musterung empfangene Loosungsschein vorzulegen. Gleichzeitig ergeht an alle Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Aufforderung, die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung vorstehender Bestimmungen rechtzeitig anzumelden. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zu deren Berichtigung werden nach Z 23 der Wehrordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen belegt. Königsbrück, am 31. December 1880. Politische Jahresüverficht. Wohl hat im Leben der Völker und Staates --er Zeitabschnitt eines Jahres nicht diejenige Bedeut ung wie im Leben eines Menschen, denn ein Jahr be deutet in der Weltgeschichte, der doch das Leben der Nationen angehört, oft sehr wenig, während es im Leben eines Menschen stets viel gilt, aber immerhin ist es von einiger Wichtigkeit, beim. Nahen des neuen Jahres - noch einmal den hauptsächlichsten politischen Ereignissen des alten Jahres zu gedenken, um gewisser maßen auch auf dem politischen Gebiete eine Jahres bilanz zu ziehen. — Wenn wir nun, wie es billig ist, bei diesem Bestreben unsere Blicke zunächst auf