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strengter Willenskraft doch nicht ihre verschiedene Si tuation aufheben konnten rc. Die Experimente waren weder mit Schmerzen noch Uebelbefinden verbunden gewesen, im Gegentheil sei bei einigen eine Art Wohl behagen gekommen, es sei ihnen gewesen, als wenn sie gut geschlafen gehabt hätten und nur etwas schnell auf- geweät worden wären. — Zum Schluß sagen wir Herrn Schießbauspachter Johne unsern Dank, daß er durch Uebernahme des Risico ermöglichte, die interessanten Vorstellungen Herrn Hansens hier zu sehen; die Füllung des Saales bewies aber, daß er seine Rechnung dabei gefunden hat. Dresden. (Das deutsche Kleingewerbes Unsere liberalen Wirthschaftspolitiker haben bisher immer so geredet, als sei das kleine Erwerbe kaum mehr der Beachtung Werth und könne namentlich die Gesetzgebung keine Rücksicht mehr daraus nehmen, da es nach u. nach ganz von der Großindustrie und ihren Maschinen ver drängt werden würde. Diesem Entwickelungsgang sei gar nicht zu wehren und es wäre eine Thorheit, es zu versuchen. Von konservativer Seite ist dagegen behauptet worden, daß die Hauptkrast des deutschen Volkes jetzt wie ehemals in dem deutschen, landwirthschastlichen und gewerblichen Mittelstände liege; es sei daher dringend der Einunddrei ßigster Jahrgang 13. Mai 1879 Mittwoch ouStermi«, ;I»«r. A u c t i o n. Rachmit einladet Hafer. mcken. Pökel, ut «nd deue ekannte I«in, Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Behörden zu'Pulsnitz und Königsbrück. oto«. «-fchäftsK-vea für Königsbrück: bei Herr« Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Rosie, Haasenstein öd Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für s Smmtliche deutsche Zeitungen. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Aörster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und «erlag von Paul W^er in PulSnitz. tiseur ganz unterlag. Es gelang vollständig das Schließender Augen und Zähne, das Stammeln und Benehmen der Sprache, das Nichtöffnenkönnen dcrgeballten Faust, der ineinander geschlungenen Arme, das Schlagen nach Kopf und Hand dcsj Magnetiseurs, ohne zu treffen, das Führen an der vorgehaltenen offenen Handfläche, das Starrmachen des Körpers, Legen desselben zwischen 2 Stühle, und sich setzen und stellen auf den freiliegenden Körper (wo der Betreffende nachher meinte, es sei ihm gewesen, als stände ein Töpfchen Bier auf ihm); nicht minder gelangen noch viele der nun in vielen Zeitungen schon so häufig mündlich und schriftlich besprochenen Experimente, wie die des Reitens, des Schaukeln einer Puppe im Arme rc. Ein nur sekundenlanges Auflegen seiner Hand auf die Stirn, ein flüchtiges Berühren, ein Anhauchen des Gesichts genügte, die Person ihres eigenen Willens völlig zu benehmen, ihnen die selbstständige Be wegung über ihre eigenen Glieder gänzlich zu nehmen, dann mit einer einzigen raschen Bewegung den -»ann wieder auszuheben rc. Nach Schluß der Vorstell ung, wo allgemeine Befriedigung herrschte, war natürlich, daß rm engeren Kreise sich mit den Experimentirenden viel unterhalten wurde. Alle erklärten ihren Aerger darüber, daß sie ost bei vollem Bewußtsein und trotz sich ange , Erscheint: «itlwocb« und glonaabenb« srüh 8 Uhr. RbonnemcntSprriS: Vierteljährlich U Mark. «nferate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen Corpus- Zeile berechnet u. sind brS spätesten» Dienstag« und Freitags Vormittag« o Uhr hier aufzugeben. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 3. Juni 1879, von Vorm. 9 Uhr an, an hiesiger Amtsstelle 1 Fatz Indigo, mehrere Büchsen Anilin, 1 Parthic blaue und graue Leinwand und 2 Marktkisten gegen sofortige baare Bezahlung ver steigert werden. Radeberg, am 6. Mai 1879. Königliches Gerichtsamt. Grübel. Indem man den Erlaß vom 13. März 1878, die Aufnahme von Ziehkindern betreffend, nachstehend anderweit zum Abdrucke bringt, spricht man die Erwartung aus, daß namentlich die Herren Gemeindevorstände eine genaue Beobachtung der Vorschriften dieses Erlasses sich werden angelegen sein lassen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 8. Mai 1879. Schäffer. 1. Wer im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschast — mit Ausschluß der Stadt Königsbrück — fremde Kinder zur Erziehung und Verpflegung bei sich aufnehmen will, bedarf hierzu der Genehmigung der Ortspolizeibehörde (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher). Dieselbe ist vor der Aufnahme des Kindes nachzusuchen. .. 2. Die Erlaubniß darf nur solchen Personen ertheilt werden, welche völlig unbescholten und zuverlässig sind, sich auch im Besitze gesunder Wohnungen befinden, und ist jeher Zeit widerruflich. 3. Ueber die angemeldeten Ziehkinder hat die Ortspolizeibehörde ein besonderes Verzeichniß zu führen, in welchem Name, Stand, Alter und Wohnung der Zieh- ^ehentlich Pflegeeltern, Name und Alter der Zieh- bez. Pflegekinder, sowie Name und Wohnort der leiblichen Aeltern derselben einzutragen und jede Veränderung, wie Tod des Kindes, Wechsel in der Pflege oder Wohnung u. s. w., worüber von den betreffenden Personen innerhalb der nächsten 24 Stunden Anzeige zu erstatten, nach zutragen ist. 4- Befreit von Einholung der in Z 1 gedachten Erlaubniß sind nur diejenigen Personen, welche zu den Kindern, die sie bei sich in Ziehe oder Pflege aufnehmen , w verwandtschaftlichen Beziehungen (Großeltern, Geschwister, Oheim, Muhme u.s. w.) stehen, sowie der gerichtlich bestätigte,^Vormund. »ft Die Ortspolizeibehörden haben sich von Zeit zu Zeit von dem Befinden der innerhalb ihres Bezirks untergebrüchten Ziehkinder zu überzeugen. Etwa hierbei, entstandene Bedenken haben sie unverzüglich der Königlichen AmtshauptmaNnschaft anzuzeigen. hndet Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden an den Zieh- oder Pflegeeltern mit Geld bis zu SV Mark — oder entsprechender Hast kn-ler. »he sind d. Jnser« kr. 341. mache») Zeitereignisse. Aussen stand, hatte das sen ¬ sationsvolle ustret er Mag,„tiseur Hansen den SchietzhauSsaal hrer l gefüllt. Auch hier war seit Wochen dre Frage ürrt worden, ob Wahrheit oder Schwindel, und Jever wollte sich persönlich von der so ost gehörten Beschuldig"' g ."zeugen, ob er Mitspieler habe! Nicht nur, daß die ml de.» arößtentbeils persönlich bekannten Experunentlrmden Verdächtig ¬ ung einer Müspielung ausschwtz, w war außerdem jede Annahme einer außergewöhnlichen B„mflußung durch die von viele» Umstehenden geführte schäle Kon- trole ausgeschlossen- Mögen sich die Gelehrten und Un gelehrten darüber de« Kopf zerbrechen, VW Kraft ,u erklären zu versuchen die er über Andere aus übt, fest fleht, daß die Experimente l"? Mehr als für eine einfache Dptelnei angesehen werde» müssen und allgemein durch daS Ge lingen derselbe" interessante Resultate lieferten. Die Vorbereitungen wurden genau in derselben nun so oft gehörten und gelesenen Wxjje vorgenommen, und waren von den 30 M» Mhne gegangenen nur ca. 5 so empfänglich, da" Körper und Geist (wenn wir eben -ine magnetisch? in ihm annehmen) dem Magne ufer! a Pfund blick Sonnabend, den 14. Juni a e, dritter Impftermin, Freitag, den SV. Juni a. e, RevifionStermin, von Nachmittags 4 bis V tthr, im Sessionszimmer des hiesigen RathhauseS 1 Treppe als dem hierzu bestimmten Jmpflocale vorgenommen werden. Es werden hiernach die Eltern, Pflegecltern und Vormünder der nach ß 1,, des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 impspflichtigen Kinder bez. Mündel unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in § 14 Abs. 2 gedachten Gesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren impfpflichtigen Kindern bez. Mündel in die oben an beraumten Impf- und Revisionstermine, zu welchen mittelst Patents besonders noch vorgeladen wird, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Be freiung vor der Impfung durch ärztliche Zeugnisse bei dem verpflichteten Jmpfarzt vr. moä. Richter nachzuweisen. PnlSnitz, am 10. Mai 1879. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, die diesjährige Impfung betreffend. Die öffentlichen Impfungen und Jmpfrcvisionen, welche unentgeldlich durch den hiesigen verpflichteten Jmpfarzt vr. wsä. Richter vorgenommen werden, sollen in hiesiger Stadt Freitag, -en v Juni a. e., erster Impftermin, Donnerstag, den 1L. Juni a. e., RevifionStermin, Freitag, den 13. Juni a e., zweiter Impftermin, Donnerstag, den 19. Juni a e, RevifionStermin, Nockenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend ieu, t freund- kluge >ein ve 70 P. D. O. leben, f meiner det erge- enberg. leben, sselben in blich. vorjährige innen, zu chen, mmt. id, i-ringe, »e. Aal von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Ä«8 ^nbtsvtstt««. - »fohlen - iltenen ' ungen, ' Leiden« - . dah.r . Tinen falten« - iS und I et. Lindenmi'S 60 Pf. in