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pulsnitzerMchendlaN Wlti-KWM «s Donnerstag, den 8. August 1S17 Nummer 94. 69. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinde« sich anch auf der Beilage. Amtlicher Heit MMuRllN PIIISIID Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeden. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Pf., im BezirkderAmtshauptmannschaft löPf. Amtliche Zeile 80 Pf., auherhalb des Bezirks 1 M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. M-Mk M öen MMWsbeM WsW SLLMLL« Druck und Beriaa von E. L. Dörflers Erben (Inh. I. W. Mobri. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Puls »ist. uiig Zeitung ^M'Nlltt MWÜIK: M. 1« Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der Landwirtschaft', »Hof- Garten- und Hauswirt- Schaft' und »Mode für Alle' — Abonnement: Monatlich 60 Ps.i vierteljährlich Ms MigNeli MsgoriMs MS öes ölasmes sll villsM S-L Aufhebung des Pflückverdots fiir «»reifes Obst. Auf Grund der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Versoraun,sreaelung »om 28. September/4. November 1915 wird angeordnet: Die Verordnung des Ministeriums des Innern oom 26. Juli — S17 L l.. o. 0. —, betr. Pflückverbot für unreifes Obst, tritt mit dem heutigen Tage außer Kraft Dresden, den 7. August 1S17. Ministerium des Inner«. Beim Verkauf durch den Kartoffelerzeuger gilt der Höchstpreis von 10 M für den Zentner Frühkartoffeln im Königreich Sachsen noch bis zum 15. August 19'7. Dresden, den 6 August 1917 Ministerium des Inner«. Wegfall der Zusatzfleischkarte«. Die Bekanntmachungen des Kommunalverbandes vom 13. April, 5. Mai, N. Mai, 12. Juni, S. und 18 Juli dieses Jahres, soweit darin Bestimmungen über die Fleischzulage und die Fleischverbilligung enthalten sind, werden mit der Maßgabe aufgehode«, daß vom 13. dieses Monats ab neben der Reichsfleisch karte Zusatzfleischkarteu nicht mehr ausgegeben werden. Vom 13. August d I. an beträgt die sichergestellte Wochenkopfmenge an Fleisch '/, Pfund einschließlich Knochen. Kamenz, am 8 August 1917. Der K»««»»al»erband der Königlichen Amtshanptmannschast Butterversoryung. i. Auf den Abschnitt bl der Landesfettkarte wird '/, Pfund Putter geliefert. Die Belieferung erfolgt in dieser Woche in vollem Umfange in Kamenz, Pulsnitz, Königsbrück, Großröhrsdorf, Bretnig und Pulsnitz M. S , in den übrigen Bedarfsgemeinden zum Teil in dieser zum anderen Teil in der nächsten Woche. Nähere Bestimmungen über die Verteilung der vorhandenen oder überwiesenen Butter haben die Gemeindebehörden zu erlassen. Militärurlauber können, falls die in den Gemeinden zur Verfügung stehenden Mengen für >/« Pfund nicht ausreichen, nur mit einer geringeren Kopfmenge beliefert werden. . ll. Die in der Bekanntmachung vom 20 Juli 1917 enthaltene Bestimmung, daß die Bauernbutter ungeformt und ungesalzen aögeliefert werden möchte,: war nur als Soll-Vorschrift erlassen und wird hiermit wieder aufgehoben. Die Vuttersammelstellen sind also auch verpflichtet, auch gesalzene Butter anzunehmen. 1 Pfund Butter darf jedoch nicht mehr roie 15 g Salz enthalten Kamenz, am 6. August 1817. Die Königliche Amtshauptmannschaft fiir den Kommunalverband. Ausgabe der neuen Fleisch-, Brot- «nd Sonnabend, den l in der Kriegsschreibstube wie folgt statt: Freitag, den 10. August 1917 r An die Inhaber der Fleischbezugskarten 1— 100 bon 8- 9 Uhr V. M IS1- 200 . 9-10 „ „ - t» D» 201 - 3S0 „ 10—lt „ „ »t »» u 30t- 480 „ 11-12 „ u t» »t »t u 401 — 500 .12—1 , M 8» » u 501— SOO . 3—4 „ N. t, " »» u U 601— 700 „ 4- 5 „ - 8» U ll u 701 — 800 „ 5— 6 „ An Brot- und Mehlmarken erhalten von jetzt ab pro Kopf und Woche: Jahren 3 Brotmarken und 25 g Mehl, alle übrigen Personen 4 Brotmar Außerdem erhalten Jugendliche und sogenannte Schwerarbeiter beiderl Woche als Sonderzulage. Wer als Schwerarbeiter anzusehen ist, ist in der Bekanntmachung de Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz vom 2 d. M erwähnt. Da Sonderzulagen für Jugendliche und Schwerarbeiter nur auf Antrag de« 13. August 1917 von 8—12 und 3—6 Uhr in der Kriegsschreibstube unt entgegengenommen werden, worauf die Ausgabe der Sonderzulagen erfolgt. Auf diesen Bescheinigungen mutz zu ersehen sein, wieviel Stunden der Ai Die Abholung der Marke» durch kleine Kinder ist zu vermeiden. und Mehlmarken findet am Freitag i. «nd 11. Angust 1917 Sonnabend, de» 11. August 1917: An die Inhaber der Fleischbezugskarten Nr. 801— 900 von 8— 9 Uhr B. „ „ „ . „ „ 801-1000 , S-I0 » » „ „ „ . , „ 1001-1100 „ W-11 „ „ „ . , „ „ ,, 1I01-I20S „ 11-12 „ „ Kinder bis zu einem Jahr 1 Brotmarke und 25 g Mehl, Kinder von 1—6 ren «nd 25 g Mehl. n Geschlechts im Alter von 12 bis einschl 17 Jahre 1 Brotmarke pro Kopf und > Kommunaloerbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz und der zu gewähren sind, wird hiermit angeordnet, daß solche Anträge nur Montag, r Vorlegung der Geburtsscheine und der Bescheinigungen der Arbeitgeber beiter täglich durchschnittlich und mit welcher Arbeit derselbe beschäftigt wird. Pulsnitz, am 7. August 1917. Der Stadtrat. Diejenigen Haushaltungen in der Stadt Pulsnitz, welche bei der Kohlenbestandsaufnahme am 18./7. 1917 einschließlich der nachgelieferten Kohlen nur bis zu 8 Zentner Kohlen besitzen, können am Freitag, den 10. d. M. von 8 Uhr oorm bis 1 Uhr mittags in der Ratskanzlei Kohlenkarten abholen. Gegen Abgabe der Abschnitte Nr 2 und 3 wird bei den hiesigen Händlern am Freitag, de» 10. d. M. je 1 Zentner Kohlen abgegeben und zwar bet Herrn Biereichelt auf dem Bahnhofe, bei den anderen Kohlenhändlern in ihren Geschäften. Pulsnitz, am 9. August 1917. Der Stadtrat. Am Freitag, den Io August 1917 von mittags 1 Uhr ab werden in den Kartoffelverkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung 8<8e« Abgabe der Abschnitte Nr. 12 der gelben Lebensmittelkarte je ein Pfund Frühkartoffeln zum Preise von 13 Pfg. *dg»8«ben Außerdem wird zur Kenntnis gebracht, daß Freitag »nd Sonnabend Kartoffelersatzmarken wie vorige Woche zur Ausgabe gelangen. Pulsnitz, am 9. August 1S17. D« Stadtrat.