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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsarnt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^>7 46. Freitag den 16. Juni 1871. Verordnung, die Revision der Listen der Stimmberechtigten für die Landtagswahlen betr. Das Ministerium des Innern nimmt, im Hinblick auf die im Laufe des diesjährigen Sommers zu veranstaltenden Landtagswahlen Veranlassung, die mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe auf die von ihnen nach tz 24 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 im Monat Juni vorzunehmende Revision dieser Listen, sowie auf die ihnen zu diesem Behufs nach 10 und 11 der Ausführungs-Verordnung zu gedachtem Wahlgesetze vom 4. December 1868 obliegende Ermittelung und öffentliche Bekanntmachung hierdurch noch besonders aufmerksam zu machen. Auch werden die Obrigkeiten auf die ihnen im § 9 der gedachten Ausführungs-Verordnung zur Pflicht gemachte Mittheilung an die mit Führung der Listen beauftragten Organe hingewiesen. Dresden, den 10. Juni 1871. M i n i st e r i u m des Innern. v. Nostitz-Wallwitz.Forwerg. Kiesverdingung. Die Anfuhre rssp. Anlieferung des im Jahre 1872 zur Unterhaltung der VUsärutk - Xosseusr Chaussee Abth. 1—5 erforderlichen Kieses und Sandes, soll Dienstag, den 20. Juni g. o. Vormittags II Uhr in der Mohrmann'schen Restauration in Nossen, sowie desjenigen ' der Lleisssu - ^ilsäruLker Chausse Abth. 1—3 Sonnabend, den 24. Juni a. e. Vormittags 1^16 Uhr in der Expedition der unterzeichneten Bauverwalterei unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Mindestfordernden öffentlich verdungen werden. Meißen, den 13. Juni 1871. Die Königl. Bauverwalterei daselbst. Grimmer. Tagesgeschichte. Wir glauben unsere Geschäftsleute aufmerksam machen zu müssen, das; von 1872 an Gewichtsstücke von 25 und 3 Pfund nicht mehr gebraucht werden dürfen, ebenso das 5 Pfund-Stück nicht mehr aichfähig ist. Gewichtsstücke von 100, 50, 10, 4, 2 und 1 Pfund dürfen, selbst wenn sie die neue Form nicht haben, aber geaicht sind, Weiter gebraucht werden. Kleinere Gewichtsstücke sind wohl unbrauch bar und daher durch neue zu ersetzen. Mit den Waagen verhält es sich ähnlich. Die gewöhnlichen vberschaaligen Tafelwaagen sind gar nicht mehr zulässig und warnen wir vor Anschaffung solcher. Von den alten Waagen gestattet das Gesetz nur Brückenwaagen, römische Waagen (gleicharmige), und die neuen aichfähigen Tafelwaagen (früher Patent von Gebr. Pflitzcr). Alle diese Waagen müssen geaicht sein, und sind eben nur geaichte Waagen von 1872 zulässig im Verkehr. In Waldheim will der Verschönerungs-Verein auf dem Wach berge einen 45 Fuß hohen Thurm als Siegesdenkmal, sowie zu Ehren der im Jahre 1870—71 gefallenen WaldHeimer Krieger errichten. Am 4. August (Jahrestag von Weißenburg) soll unter besonderer Feierlichkeit eine Votivtafel angebracht und das Denkmal eingeweiht werden. Am Montag haben in Dresden 120 Schmiedegesellen ihre Arbeit eingestellt, und die wenigen Gesellen, die noch arbeiten, sind ebenfalls gesonnen, wie ihre College» zu privalisircn. Berlin, 14. Juni. In der heutigen Sitzung des Reichstages wurden zunächst mehrere Petitionen erledigt. Der Gesetzentwurf, be treffend die Gewährung von Bcihülfcn an die Angehörigen dec Re serve und Landwehr ward in zweiter Berathuug cinslimmig ange nommen. Es folgt dann die zweite Berathuug des Dvlalivnsgesetzes. Die Commission beantragte die Annahme desselben mit der Modisi- cation, wonach auch den deutschen Staatsmännern, welche bei den nationalen Erfolgen des Kriegts in hervorragender Weise mitgcwirkt i haben, Dotationen verliehen werden. Das Gesetz Waid nach dem j Anträge der Commission mit 175 gegen 51 Stimmen angenommen. Fürst Bismarck erklärt, er hoffe in der morgigen Sitzung dem Reichs tage im Namen des Kaisers die amtlichen Eröffnungen über Sessions schluß zu machen und daß der Schluß wahrscheinlich schon morgen Nachmittag 3 Uhr stattfinden werde. Die Franzosen werden sich immermehr überzeugen, daß wir ihre 5 Milliarden nothwendig brauchen. Aus diesen Geldern sollen I) die hervorragenden deutschen Heerführer 4 Mill. Thlr. und 2) Offiziere, Aerzte und Mannschaften der Reserve und Landwehr ebenfalls 4 Mill. Thlr. erhalten. Von den letzteren Solche, die durch Einziehung zur Fahne in ihrem Erwerb besonders schwer beschädigt sind und zur Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Berufs einer Unterstützung bedürfen. Die Summe für die Heerführer vertheilt der Kaiser; die andere Summe wird durch die einzelnen Negierungen vcrtheilt. DerBundes- rath hat die beiden Gesetzentwürfe bereits genehmigt. Seinen Gästen gegenüber knöpfte neulich Fürst Bismarck seine Uniform auf und theilte ihnen viel Interessantes aus Frankreich mit. Er gestand, daß er gegen Einverleibung von Metz große Be denken gehabt, weil Metz durch und durch französisch gesinnt sei und sich den Deutschen sehr widerhaarig zeigen werde, er habe aber dem einstimmigen Rufe deS deutschen Volkes und der Militärs nachgegeben,- welche erklärt hätten, Metz sei nothwendig für Deutschland, das Schleifen der Festung sei kein genügender Schutz. Auf Belfort hätten die Militärs viel weniger Werth gelegt, so daß er Herrn Thiers habe uachgeben können. Auch sei der Tausch von Belfort gegen die deut schen Dörfer bei Diedenhofen keiu schlechter; denn dieser District, ob gleich viel kleiner als bei Belfort, enthalte Eisenlager, die zu den wichtigsten in ganz Europa gehörten; dort könne eine der großartig sten Industrien Deutschlands anfblühcn. Elsaß, fuhr er fort, will zwar auch französisch sein, wie Metz, hat aber viel weniger Geschick dazil und nimmt's auch nicht so übel, wenn die Nachahmung erkannt wird. Im Innern Frankreichs traf ich einen schr eifrigen Franzosen, der an allen Deutschen kein gutes Haar ließ. Als ich endlich zum Wort kam, fragte ich ihn auf Deutsch: Sagen Sie mir einmal,