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" des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der > hunwristischenUeilage„Seifenblascn"inder Expedition, beiunserenvotcnsowiebei allen:: Reichspostanstalten. Verordniiilg, Höchstpreise für Rindvieh betreffend. Auf Grund von 8 b des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914, in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) werden bis auf wei teres für Verkäufe von Rindvieh innerhalb des Königreichs Sachsen folgende Stall- Gewicht des Tier s Vollfleischige Mastochsen (bis 6 Jahre alt), Bullen, Färsen (noch nicht gekalbt) Kühe und alte Ochsen Zentner Preis für den Zentner höchsten« Mark Preis sür den Zent ner höchsten» Mark 11 und mehr 100 90 10 95 85 9 90 80 8 85 75 7 80 70 6 75 65 5 70 60 4 65 55 3 60 — Maßgebend ist das Lebendgewicht nüchtern gewogen (12 Stunden futterfrei) oder gefüttert gewogen abzüglich 5°/,. Bei dem Weiterverkauf von Rindvieh dürfen außer den baren Frachtauslagen und etwaigen Versicherungsbeiträgen für Handelsunkosten und Handelsgewinn beim Weiterverkauf a auf den Schlachtviehmärkten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Zittau höchstens 7' ,°/, vom Einstandspreise, b außerhalb der unter a genannten Echlachtviehmärkte höchsten 4°° vom Ein standspreise berechnet werden. Vieh, welches nachgewiesenermaßen zur Zucht gekauft und tatsächlich zu Zucht zwecken aufgestellt wird, bleibt von jeder Preisfestsetzung unberührt. Wer die vorstehend festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet, wird nach § 6 des Höchstprcisgesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. Außer dem sind Ueberschreitungen der Höchstpreisgrenzen, sowie Umgehung der Bestimmun gen für den Aufschlag durch den Viehhandelsverband mit Entziehung der Ausweiskar ten zu ahnden. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 27. März 1916 in Kraft. Dresden, am 24. März 1916. M inisteriu m d e s I n n ern. Bekaimtmachmig, über den Perkelrr mit Mutter in (-ast, Schank- und Speisewirtschatten. Mereins- und Erfrischungsräumen sowie in Kremdenpenstonen. In Gast-, Schank- und Speisewirtschasten, Vereins- und Erfrischungsräumen so wie in Fremdenpensionen darf bis auf weiteres Butter lediglich zur Verarbeitung in Speisen verwendet werden. Nur an fleischlosen Tagen (§ 1 der Bundesratsverordnung vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 714) ist die Verabfolgung von Butter an die Gäste gestattet. Die Gemeinden sind verpflichtet, die an genannte Betriebe bisher (zu vergl. 8 3 Absatz 1 der Ausführungsverordnung zur Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Butter, vom 24. Dezember 1914 (Staatszeitung Nr. 299) auf Butterkarten oder ähn liche Ausweise gugewiesene Buttermenge entsprechend herabzusetzen. Ausnahmen für Heilanstalten, Genesungsheime rind auf besondere ärztliche Anord nung für Kranke und Erholungsbedürftige bewilligen die Kreishauptmannschasten. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden auf Grund der Bundesrats- Verordnung vom 25. September 1915/1. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Mo naten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Diese Bestimmungen treten am 27. März 1916 in Kraft. Dresden, den 24. März 1916. Ministerium des Innern. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Tafelglashüttenwerke Weitersglashütte, G. m. b. H. in Weitersglashütte, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 9. März 1916. Königliches Amtsgericht. In dein Konkursverfahren über das Vermögen deS Kaufmanns ^ckolt IR«» innnn in Eibenstock, als alleinigen Inhabers der Firma H. Keßler in Eibenst 0 ck, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 7. April 1916, vormittags n Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte hier anberaumt worden Eibenstock, den 25. März 1916. KiiuiMcs Amtsgericht. Kleieverforgnng. Äe für März 1916 zugewiesene Kleie wird Mittwoch, den 29. März 1916, vor mittags von ',8 bis 12 Uhr im städtischen Magazingrundstücke unter den bekannten Bedingungen verkauft. Zugeteilt werden aus 1 Rind 15 Pfund, 1 Schwein oder 1 Ziege je 7 Pfund Kleie. Wer die Zeit nicht einhält, verliert für diese Ausgabe den Anspruch. Stadtrat Kiöenüock, den 27. Mär; loio. Verkauf linMndischen Gemüses. Auf Grund der Bekanntmachung des Bezirksverbandes Schwarzenberg vom 6. März 1916, Höchstpreise für Gemüse betr., werden alle Händler, die aus dem Neichs- auslande bezogene Gemüse und Zwiebeln verkaufen, hiermit aufgefordert, die sen Verkauf vorher in der Ratskanzlei unter Angabe des Gin- und Verkaufsprei ses schriftlich anzuzeigen und den Herkunftsort nachzuweisen. Der Verkauf ohne vorherige Anzeige ist strafbar, falls dabei der für Inlands ware bestehende Höchstpreis überschritten wird. Stadtrat Eibenstock, den 25. März loio. Kartosfelverkauf findet Dienstag, den 28. März 1916, von nachm. 1 Mr an am Bahnhof hier statt. Die entnommenen Kartoffeln sind im Gemeindeamt« sofort zu bezahlen. Carlsfeld, am 26. März 1916. Der Gemeindevorstand. Bürgerschule Eibenstock. Osterprüfnngen und Ausstellungen unterbleiben, nur der Schnitzlehrgang stellt am 30. und 31. März von 10—12 und 2—5 Uhr in Nr. 3 des Mädchenhauses der Bürgerschule aus. Die Entlastung findet bereits Donnerstag, 30. März, nachmittags 3 Uhr in der Turnhalle statt, Die Aufnahme Montag, 1. Mai, nachmittags 3 Uhr in der Turnhalle. Für die Klassen 8 bis 2 läuft der Unterricht vom 31. März bis 14. April unter Stundenzahlerhöhungen und bei Beginn 7 Uhr morgens weiter. Am 14. April findet die Versetzung statt, darnach Unterrichtsschlutz, Montag, 1. Mai, früh 7 Uhr Wie derbeginn der Schule. Zum Besuche der Schulfeiern und der einen Ausstellung wird hiermit ergebenst eingcladen. Eibenstock, 16. März 1916. Die Direktion der Bürgerschute. Petzold. Freiwillige Fortbildungsschule für Mädchen. Donnerstag und Freitag, 30. und 31. März, 10—12 und 2—5 Uhr AuSstel, lang in Nr. 2 des Mädchenhauses der Bürgerschule in Zeichnen, feineren Nadelarbei ten, Weißnähen und Schneidern. Auf die weitere Kriegsdauer wird vom 1. April 1 v 1 tt ab aller Unterricht ausgesetzt. Zum Besuche der Ausstellung wird hiermit ergebenst eingeladen. Eibenstock, 16. März 1916. Die Schuldirektion. Petzold. er, Zub-- nieten, »r, öe „HO. Kin gescheiterter englischer Luftangriff. Außer zahlreichen kleinen Kampfhandlungen im Westen u. ergebnislosen weiteren russischen Angriffen im Osten meldete der gestrige Heeresbericht euren Angrisfsversuch englischer Wasserflugzeuge auf deut sche Lustschiffanlagen in unserer Nordmark. Dieser Versuch — denn darüber hinaus sind die feindlichen Flieger nicht gekommen — ist ein bezeichnendes Ge genstück zu unseren zahlreichen mit Erfolg durchqe- sührten Angriffen auf die englischen Inseln und führt so recht die Uebcrlegenheit der deutschen Luft- untcrnehmungen über die britischen ror Augen. Die Meldung unserer Obersten Heeresleitung lautet. 0 Amtlich.) Große» Hauptquartier, Westlicher Kriegsschauplatz. Gestern konnte der gute Ersolg einer in der vorhergehenden Nacht ausgeführten Spren gung nordöstlich von Vermelles srstgestellt werden. In dem Sprengtrichter liegt ein feind licher Panzerbeobachtungsstand: mehrere englische Unterstände sind zerstört Nordöstlich von Neuville unternahm eine kleine deutsche Abtei lung nach geglückter Sprengung einen Er - kundungsvorstoß in die feindliche Stellung und kehrte planmäßig mit einer Anzahl Gefangene» zurück. Der französische Versuch eines Gasan griffes in der Gegend der Forts oe la Pompelle (südöstlich von Reims) blieb ergebnislos. In den Argonnen und im Maasgeblet erreicht» der Artillerie kam Pf stellenweise wieder gro ße Heftigkeit. Nachtgefechte mit Nahlampf- mitteln rmCaillette-Wald (südöstlich der Fest» Douaumont) nahmen für unsere Truppen eine» günstigen Verlauf. Durch eine umfangreiche Spr,»-