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für Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (DienStag und Freitag) Abonncmentspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshouptmannschast zn Meißen^ das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Nr. 41. Dienstag, den 18. Mai ^^9 Erbtheilungshalber sollen von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht im Einverständnisse mit den Erben des verstorbenen Guts« besitzers Carl August Günther in Grumbach die zu dessen Nachlasse gehörigen, einen Ftächenbetrag von 12 Hectar 90,4 Ar rcpräsen- tirenden, ortsgerichilich auf 88,«8O Mark — gewürderten Grundstücke Folium 40 und 42 des Grund- und Hypothekenbuchs für Grumbach vorm. Niederreinsberger Patrimonialgerichts« anthcils unter den an hiesiger Amtsstelle und im Gasthofe zum Erbgericht in Grumbach einzuschenden Bedingungen freiwillig versteigert werden und ist als Termin hierfür der 2. Juni dss. Js. anberaumt worden. Erstehungslustige werden andurch aufgesordert, an diesem Tage Vormittags V2IO Uhr an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden und des Weiteren gewärtig zu sein. Gleichzeitig wird andurch bekannt gegeben, daß Tags darauf, also den Z Juni von Vormittags 9 Uhr an im Gute No. 122 des Brandcatasters für Grumbach sämmtliches zum Güntherschen Nachlasse gehöriges Mobiliar an Möbeln, Wirthschaftsgeräthe, lebendes und todtes Inventar, worunter 2 Pferde, 5 Kühe, 2 Kalben, 1 Kalb und mehrere Schweine, knrz alles Vieh, Schiff und Geschirr meistbietend gegen gleich baare Bezahlung versteigert werden soll. Wilsdruff, am 22. April 1880. Königliches Amtsgericht. Ur. Gangloff. vr. Ulbricht. Von dem unterzeichneten Königl. Amtsgericht soll den 2S. Mai 188S das dem Mühlenbesitzer Varl Zulius VoAt in völlrsckork zugehörige Mühlengrundstück Nr. 4 des Katasters und Nr. 2 des Grund- und Hypothckenbuches für Rvhrsdorf, welches Grundstück am 18. Februar 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Mark -- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 20. Februar 1880. Königs. Sachs. Amtsgericht. vr. Gangloff. Friedrich. Unter Aushebung des auf den 24. Juni d. Js. von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte anberaumten Subhastations- termins soll EZGM HI. L88O das dem Müller Lrn8t OottUvb Uuseliko in Grumbach zugehörige Mühlengrundstück Nr. 118 des Katasters und Nr. 6 des Grund- und Hypothekenbuches für Grumbach, Limbacher Antheils, welches Grundstück am 11. März 1880 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf VS5O Mark -- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängcnden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 10. Mai 1880. Königs. Amtsgericht daselbst. Nr. Gangloff. Die Lieferung des für das unterzeichnete Amtsgericht auf das Winterhalbjahr 1880/81 erforderlichen Heizungsmaterials an circa 180 Hectoliter Steinkohle (weiche Schieferkohle), 180 Hectoliter gute böhmische Braunkohle (Stückkohle), 50 R.-Meter gutes weiches Scheitholz, sowie 15 R.-Meter Stockholz soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Offerte unter Preisangabe des zu liefernden Heizungsmaterials bis zum 31. dieses Monats schriftlich anher abzugcben. Die Lieferungen haben frei bis iu's hiesige Amtsgerichtsgrundstück auf jedesmalige vorherige Bestellung in der gewünschten Quan tität zu erfolgen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt dem unterzeichneten Amtsgericht Vorbehalten. Wilsdruff, am 14. Mai 1880. Das Königliche Amtsgericht. , vr. Gangloff. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen betr. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Neichsimpfgesetzes vom 30. März 1875, von dem für den hiesigen Jmpsbezirk in Pflicht genommenen Jmpfarzte, Herrn vr. mock. Fiedler hier, die öffentlichen Impfungen und jmpfrevisionen bis auf Weiteres auf jeden Mittwoch der nächstfolgenden Wochen Mittags L Uhr in dem hierzu bestimmten Locale, dem Rathhaussaale hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der sich hier aufhaltenden Kinder, n., welche im vorigen Jahre geboren worden sind, b., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder noch nicht gehörig genügt haben und 0., welche nach hier gezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben sowie 6., derjenigen Schulkinder, welche )m Laufe dieses Jahres das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht Nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgesordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu drei Tagen mit ihren impfpflichtigen Kin dern in den anberaumten Impf- und Rcvisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen befinden, noch besonders vorgeladen werden, Behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche