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WsnitzerMchendlatt Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Fernspr. Nr. 18. Tel.-Adr. Wochenblatt Pulsnitz BeZirbS ÜNZeiger uub A bltuu g Postscheck-Konto Leipzig 24127. Gem.-Giro-K. 148 Erscheint: Dienstag, Donnerstag «nd Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Besörderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. — vierteljährlich M 7.50 bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährlich M 7.—, monatlich M 2.35,durch die Post abgeholt M 7.50. Inserate sind bis vormittags 10 Uhr anfzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mofse's Zeilenmefser 14) 100 Psg., im Bezirke der Amtshaupt mannschaft 85 Pf. im Amtsgerichtsbezirk 70 Pf. Amtliche Zeile M 3.—, 2.50 und 2.10. Reklame M 2.—. Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Haupiblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Ämtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S.. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteino, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 285. Druck und Verlag von E. L. Förster? Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Amtlicher Teil. Nummer 128. Donnerstag, den 9. September 1920. 72. Jahrgang GeLreidedeputate. Zur Regelung der durch § 8 Absatz 1 Ziffer 2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 zugelaffenen Lieferung dec durch TalisvertrSge festgesetzten Deputatmengen an Deputatberechligte wird hiermit folgendes angeordnet: I Allgemeines. 8 1- Die Deputatmengen werden in gleicher Weise wie das Selbstversorgergetreide beschlagnahmt. 8 2 Erspartes Deputatgetreide darf nur an die Kommissionäre der Reichs getreidestelle und des Kommunalverbandes oder, soweit es sich um Gerste und Hafer handelt, gegen Bezugsschein veräußert werden. Sonst darf Deputatgetreide in keinem Falle an Dritte verkauft, eingetauscht oder verschenkt werden. 8 3- In den dem Deputatkurechtigten zum eigenen Verbrauch ^Ernährung, Dersütterung, Saatgut) tarifmäßig zustehenden Deputotmengen ist die Selbstoersorgermenge mir inbegriffen. Diese darf also nicht noch außer dem Deputat gewährt werden. 8 4. Die für die Versiitterung von Brotgetreide, Mehl und Biot erlassenen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften über die Verwendung von Saatgut finden auf das Deputatgetretde entsprechend Anwendung II. Deputantenlisten. 8 5. Die Gemeinden haben Depulantenlisten unter Benutzung der ihnen zugehenden Vordrucke fortlaufend zu führen, in welche die Deputatempfüng?r auszunehmen find. Die Liften find in 2 Stücken anzulegen, von denen das eine bis zum 15. September d. I. an die Amtshauptmannschaft einzureichen ist. Alle im Lause eines Monats cingetretenen Mr- ünderungen (Ad- und Zugänge) find in dieser Liste einzutragen und am Monatsschlutz, spätestens bis zu« 3. des folgenden Monats der Amtshauptmannschaft aus der Seldswerscrgerliste mitzuteilcn. Hierzu ergeht noch besondere Anweisung. Bis zum 12. September haben die Deputatverpflichteten Arbeitgeber Namen und Wohnort des DeputatempsSnzers, , , „ , Deputaiperpflichteten und die Höhe des Deputats unter Bezeichnung des Tarifvertrages sowie jede spätere Verän derung (Ab- und Zugänge) binnen 3 Tagen ihrer Gemeindebehörde anzuzeigen. Die Gemeindebehörde» haben besonders darauf zu achten, daß die in der Deputantenliste Eingetragenen nicht auch in der Selbstversorgerliste geführt werden. III. Verarbeitung des Deputargetreides. 8 6. Die Bestimmungen in den Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft über Brotgetreidrseldstveisorger vom 23. Juli 1920 — Kamenzer Tageblatt Nr. 169 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 108 — und über Gerste und Hafer aus der neuen Ernte vom 26. Juli 1920 — Kamenzer Tageblatt Nr. 171 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 109 finden auf das Depu- tatgetreide Anwendung, insoweit sich aus dem Nachstehenden nicht Abweichungen ergeben. Deputatgetreide dars nur gegen Vorlegung der von der Gemeindebehörde ausge fertigten Mahl- und Schrotkarten sowie der von der Amtshauptmannschaft ausgestellten Derarbeitungskarten von den Mühlen zur Vermahlung und zur Verarbeitung angenommen werden. Die Vermahlung darf jeweils nur für einen Monat, die Verarbeitung des De putatgetreides nur für einen 2 monatlichen Anteil dec Gesamtmenge gestattet werben. IV. Strafbestimmungen. 8 7. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, und wer sich entgegen die sen Bestimmungen Vorteile aus dem Deputatwesen verschafft, wird aus Grund von § 80 der Retchsgetreideordnung bestraft, bei Deputatberechtigten kann serner entschädigungslos? Einziehung der ordnungswidrig in die Mühle gebrachten Früchte und daraus hergestellien Erzeugnisse, bei Mühlen Schließung des Betriebes erfolgen. Deputatoerpflichteten Arbeitgebern, welche den ihnen nach 8 5 obliegenden Ver pflichtungen zuwiderhandeln, kann für jeden Fall eine Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark auserlrgt werden. V. Inkraftrete« " 8 8. Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft. Kamenz, am 8. September 1920. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Mahllöhne für Selbstversorger und Deputanten. Für die Selbstversorger und Deputanten beträgt der Mahllohn mit Wirkung vom 1. September ab für 1 Zentner Brotgetreide 11 Mk. Die Mühlenvereinigung hat von dieser Gebühr 1,50 M als Verwoltungskosten- Beitrag an den Kommunaloerband abzuführen. Für die Verarbeitung von Gerste dars 11 M und von Hafer 12 M je Zentner von der Mühle gefordert werden- Kamenz, am 7. September 1920. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverbaud. Schlachtvieh-Abgabe. Aus Grund der Verordnung des Wtrtschastsministeriums — Landesfleischstelle — vom 2. August 1920 — 1217 v 1. > ill — bestimmt die Amtshauptmannschaft, daß jeder Dishhalter zur Sicherstellung der Fletschoersorgung für die hiesige Bevölkerung aus An- fordern der Bezirksfchlachtstellen Kamenz, Pulsnitz und Königsbrück, nachdem das 1. Vierteljahr der Umlageperiode verstrichen ist, nunmehr ein Mertel seines diesjährigen Schlachtotehabgadesolls, bet dessen Festsetzung die vorjährige Abgabe bereits entsprechend berücksichtigt worden ist, zu erfüllen hat. Jeder Viehhalter kann bst seinem für den Ort zuständigen Diehauskäufer die Höhe feines diesjährigen Schlachtoiehabgabesolls erfahren bezw. ermitteln lasten. Im Falle der Weigerung erfolgt auf Grund von Abschnitt x, Ziffer 5 oben er wähnter Verordnung die sofortige Enteignung. Kamenz, am 8. September 1920. Die Amtshauptmauufchaft für den Kommuualverband. Die Ausgabe der Spiritusmarken findet Freitag, den 1v. September 1820 von nachmittag S—4 Uhr in der Rats- Kanzlei statt. Spiritusmarken können nur an Familien, in welchen Kinder bis zu zwei Jahren vorhanden sind und an Kranke abgegeben werden. Geburts-, Impf- oder Krankenschein find vvrzulegen. Pulsnitz, am 8 September 1920. Der Nat der Stadt. Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft Kamenz vom 6. September 1920, werden die hiesigen Pserdebesitzer daraus hingewiesen, daß die An meldung über den Bedarf an Futterhafer bis spätestens Freitag, den 11. September 1920 12 Uhr mittag» in der Ratskanzlei zu erfolgen har. Der Rat der Stadt. Bekanntmachung. Der Viehmarkt am 14. September 1920 fällt wegen Maul- und Klauenseuche- gesahr aus. Pulsnitz, den 9. September l920. Der Rat der Stadt. Waffen-Abgabe. Für die nach dem Reichsgesktze oom 7. August 1920 abzuliefernden Militärwaffen ist als Sammelstelle die hiesige Polizeiwache für den Stadtbezirk Pulsnitz bestimmt worden. Daselbst können die in Frage kommenden Waffen oder Munitionsbestände vom 15 Sep tember 1920 ad täglich während der Zeit von 8 bis 12 Uhr vormittags und 3 bis 5 Uhr nachmittags abgeliefert werden. Pulsnitz, am 8. September 1920. Der Rat de* Stadt. MW SW N SIWMM Montag, den 13. September 1920 abends I28 Ahr im Sitzungssaale des Rathauses. Tagesordnung. 1. Errichtung eines städtischen Volksbades und die Bewilligung der hierzu erforderlichen Mittel. 2. Kenntnisnahmen. Hieraus nichtöfsentltche Sitzung. Pulsnitz, am 8 September 1920 Der Stadtverordnete« - Vorsteher. Walter Götze Aus Blatt 7 des Genossenschastsregisters, die Firma Einkaufsgenostenschast der Bäcker- und Pfefferküchlerinnung zu Pulsnitz und Umgebung, eingetragene Ge nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Pulsnitz betreffend, ist heute eingetragen worden: Das Statut ist abgeändert. Abschrift des Beschlusses Bl. 84 b der Registerakten. Die Haftsumme ist auf 400 Mark erhöbt worden. Jeder Genoste kann Höch - stens 10 Anteile haben. , . , Die Generalversammlung wird durch die Dresdner Bücker-Zeitung einberufen. Amtsgericht P«ls«itz, den 2. September 1920. Das Wichtigste. Auch in der bayerischen unabhängigen Sozialdemokratie ist eine Spaltung eingetreten. Die radikalen Kreise schließen sich den Kommunisten an. Die Reichsstelle für Schuhvrrsorgung ist endlich ausgelöst worden. Friede ihrer Asche! Mögen ihr bald alle die noch bestehen den .Reichsstellen" folgen. Der Wert der deutschen Mark sinkt in letzter Zeit bedeutend, für ein 20-Markstück in Gold muß man bereits 240 Papier mark bezahlen. Ein großer deutscher Bagger ist aus der Reise von Malmö nach Kiel in der Nähe des Leuchtturmes Gjedser gesunken. An Bord befand sich eine Besatzung von 80 bis 90 Mann. Ueber das Schicksal der Besatzung ist noch nichts bekannt. Die Eisenbahner auf Rügen erhielten von schwedischer Seite 1000 Kilogramm Schmalz zum Preise von 15 Mark das Kilogramm. Die Genehmigung der Einfuhr wurde jedoch