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zen und st. Aber rs fehlst flfe Ber mochten der un- onst gab schriften, fug aus. Birchern im man : immer n Bogen Büchern .4. üg geän- lassen. ivenKoa «. vet- Starke. Franke), mde. k. Amts- un- änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock umd dessen Umgebung Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Zchönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthalusm Lrichetnt täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. lüyeiaenpreis: die kleinspaltiae Seile 12 Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespalten« Seile 20 Pfennige. Tel^Kvr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 2l0. Drucker und Verleger: Emil Hauniboh«, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. LSL —— St. Jahrgang. Freitag, d« 7. Aagast lern eine m Kom- )er Bor der bei- wehrcn, tung be an die Inter- I sanden leocd nen au- n stärk- und die )a nrcht fanden, ottcs- gt hielt, gelegt: esdirnst :rte mit ret. !eldung.) i ange- eriean- klngriff alle- r aber rt z«- Ber- en sand Ad il- ?n-Mei- meldung ßfürst ngrrove ülancn- ^en in tetra- ie Pra ng nur de bar artigen ir jeden mch der ernfe«. it Pari« d i sch e t mäh Auger- anstr. »lar« ltionen Druckerei ob». Ausruf zur Gestellung. Seine Majestät der Kaiser habe« die Mobilmachung der Armee ««d der Marine besohle«. 1. Der erste MMnmchungstag ist der 2. August 1S14 der zweite „ „ „ 3. der dritte „ „ „ 4. der vierte „ „ „ Z. der fünfte „ „ „ k. der sechste „ „ „ 7. der sechzehnte „ „ „17. der einnndzwanzigste Mobilmachungslag ist der 22. August 1S14. Du Kalendertage der salzenden MobilmachunMagr lasten sich hiernach dcstimmcn. 2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Diannschaften des BeurlaubtenstandcS einschließlich der mit Kriegsbeorderung versehenen Ersatz-Reservisten haben sich zu der auf den Kriegsbeorderungen angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte einzufinden. Die mit Paßnoti) Versehenen bleiben zunächst in der Heimat. 3. Sämtliche Ersatz-Reservisten,, welche keine Kricgsbeorderung erhalten haben, müssen vom 8. Mobilmachungstage ab zu Hause gewärtig sein, den Befehl zur Stellung bei einem Ersatz-Truppenteile zu empfangen. 4. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beur laubtenstandes, sowie alle Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und II. Aufgebots, welche nicht im Besitze einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz sind, haben sich ««kort an das nächste Hauptmeldeamt zur Herbeiführung einer Entscheidung über ihr Eintreffen zu wenden. Die im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist von 14 Tagen fällt weg. Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobil machungsfalle befreit ist. 5. Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt der Bestrafung nach den Krieg-gesetzen. ft. Bereits angesagte Hebungen und Kontrollversammlungcn fallen aus. 7. Das Biarschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbchvrde empfangen. 8. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Ei senbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere bei der Fahrkartenkontrolle. Bei Fehlen der Militärpapiere genügt ausnahmsweise mündliche Erklärung. ft. In der Nacht vom 2. zum 3. MvbilmachungStage hört der Friedensfahrplan auf. Die Züge verkehren vom 3. Mobilmachungstage morgens bis mit ft. Mvbilmachungstag nach dein Militärlokalzugsfahrplane, der in den wichtigeren Zeitungen, auf den Bahnhöfen und durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht wird. Der kommandierende General des XIX. (2. K. S.) Armeekorps. Die Herren Steinmetz Lrimt Loui» 8iozol und Stickmafchinenvesttzer Lriväriek Liokurä Avioksuvr sind al» Hilf-sch«tzleute verpflichtet worden. Stadtrat Eibenstock, den 6. August IS 14. Bürgerwehr. Der Stadtrat hat die Militärvereine, die Turner und Feuerwehr und die Schützen er sucht, ««ter Leitung de- Herr» Turnlehrer Töpfer hier eine vürgerwehr z« Hilde«. Unruhige Zeiten erfordern eben außergewöhnliche Maßregeln. Don der Not wendigkeit einer Organisation wird sich jeder überzeugt haben. Man wird sich auch gesagt haben, daß der Krieg jeden Augenblick Unerwartete» bringen und rin Eingreifen der Bürger — und zwar unter Umständen auch ein bewaffnete- Eingreifen unter Einsetzung von Leib und Leben — gebieten kann. Diese feste Organisation soll durch di« Bürgerwehr geboten iverden. Sie wird vom Stadtrat ausdrücklich anerkannt, verpflichtet und bevollmächtigt. Wer sich ihren Anordnun gen im öffentlichen Interesse widersetzt, widersetzt sich dem Stadtrat und muß die jetzt beson der» harten Folgen tragen. Die Bürgerwehr ist nicht etwa eine Spielerei, sie stellt ihre Zeil und ihre Kraft Tag und Nacht zur Verfügung und hat im Notfall sogar ihr Leben zu riskieren. Gewiß gereicht dieser freiwillige Dienst für die Allgemeinheit allen Beteiligten zur Ehre und ist demgemäß hoch zu bewerten. Er zeigt, daß auch der Zurückbleibende sich sehr nützlich machen kann. E» möchte aber auch die übrige Bürgerschaft darüber klar sein, daß diese Verpflichtung jeden Bürger zunächst moralisch trifft. St« kann aber besonder« in Krieg»- zeit«» ««H oufevlegl werden. Wir bitten solche Büraer, di« mit d«m Gewehr sorgsam und sachgemäß umzugehen verstehen, ihre Dienste der Vürgerwehr noch zur Verfügung zu stellen und erwarten auch von den anderen, daß sie sich stellen, um in der vürgerwehr andere Dienste zu tun, oder daß sie wenigsten» pekuniäre Opfer für die vürgerwehr bringen. Während nun alle die, welch, der Bürgerwehr angehören, zum Waffrntragen ermächtigt find, muß allen an ¬ deren das Waffenführen ohne Waffenschein ausdrücklich untersagt werden. Die Nichtbe- folqung des Verbots zieht Strafe nach sich, die in solcher Zeit schwer auSfällt. Wir hoffen, daß di« Bürgerschaft die Organisation der Bürgerwehr begrüßt und sie auS allen Kreisen durch Freiwillige stärkt, denn augenblicklich werden sehr starke Ansprüche an sie gestellt. — Die Mitglieder der Bürgerwehr sind gekennzeichnet durch eine weiße Armbinde mit der Auf schrift „Stadtrat Eibenstock.' Eibenstock, den K. August 1914. Der Stadtrat. Hesse. Freitag, den 7. August 1914, nachmittag« 8 Uhr sollen im Gasthof zum Ring in Sosa 2300 Gtck. Zigarren, 1 Sofa, 2 Au-« ziehttsche, 2 Waschtische, 1 Kommode, 2 Schränke, 2 Nachtschränkchen, I klei ner Tisch, ea. 200 Flasche« Mineralwasser «. a. m. an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Eibenstock, den 6. August 1914. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgericht«. Holzversteigerung auf Schänheider Revier findet nicht Freitag, de» 7., sonder« Montag, den 10. August d. I. von vorm 9 Nhr an statt. Kgl. Forftrevterverwaltung Schönheide, Kgl. Forstrentamt Eibenstock, den b. August 1914. Der Welte«krieg. Die Nachricht von der Kriegserklärung Englunds hat begreiflicherweise überall einen gewaltigen Lin druck gemacht, und es darf nicht geleugnet werden, daß unsere Lage dadurch erheblich erschwert ist. Immerhin haben wir keine Ursache zum Pessimismus. Die letzten Tage schon haben es uns in gewaltigen Eindrücken bewiesen, daß es noch die alten Schwer ter sind und das alte deutsche Herz. Mit Gott wer ¬ den wii auch diese schwere Zeit überstehen können. Ueberdies werden auch neuerdings wieder einige Er folge der deutschen Waffen gemeldet von denen wir die folgende schon durch Aushang bekannt gaben: Verlt», S. A«g«fl. lAmtlich« Meldung) Die