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Wochenblatt für für für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. ReununddreiHigstev Jahrgang. Erscheint wöchentlich 8 Mal (Dienstag und Freitag) AbonnementSpreit vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Znseratenannabme Montags u. Donnerstagt bit Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag). AbonnementSpreit vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 34. Dienstag, den 29. April 1879. — , - - .. - - ... . , Bekanntmachnnq. Zufolge der Vorschrift in 8 14 der Verordnung vom 4. April 1879, die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande betr. (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1879, Seite 165) sind über die in jedem Orte wohnhaften oder ansässigen Katholiken, einschließlich der nach 8 3 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 für ihre Person beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, Verzeichnisse, dafern sich aber solche im Orte nicht aufhalten, Vacatscheine im Monat Mai jeden Jahres einzureichen. Die Herren Gemeindevorstände, sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn werden unter Hinweis auf obige Be stimmung hiermit veranlaßt, die obgcdachten Katholiken - Verzeichnisse bezieh. Vacatscheine unter Benutzung des der eingangsgedachten Verord nung 8ub s angefügteil Schemas und unter Berücksichtigung der in 8 15 dieser Verordnung enthaltenen Vorschrift anzufertigen und solche spätestens bis ... . . - —> zum 8. Mar drefes Jahres hier einzurcichen. Meißen, am 22. April 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boffe. Bekanntmachung. Sonnabend, den 2. Mai dieses Jahres bleiben die hiesigen amtshauptmannschaftlichen Canzleilocalitäten wegen deren Reinigung geschlossen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, dm 23. April 1879. von Boffe. " Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. Juni 1878 das dem Handarbeiter 4vNaan Oottbvlk Müller hier zugehörige Hausgrundstück Nr. 187L des Katasters, Nr. 460 des Grund- und Hypo- thckenbuchs für Wilsdruff, welches Grundstück am 22. April 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 14LO MrZL'LL gewürdet worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gamacht wird. Wilsdruff, am 23. April 1879. Königliches Gerichtsamt daselbst. vr. Gangloff. Friedrich. Bekanntmachung. Mit dem am 30. d. M. gefälligen 1. Termine Einkommensteuer sind gleichzeitig die Pachtgelder für Eommunländereien, sowie der 2. Termin städtische Anlagen, Rathsgeschotz und Erb-Zins spätestens bis zum 15. Mai ds. Js. bei Vermeidung von Weiterungen an die hiesige Stadtkämmerei zu entrichten. Wilsdruff, am 28. April 1879. Der Stadtrath daselbst. Ficker, Brgmstr. 415 Rmtr. gute weiche Stöcke, Königliche Revierverwaltung. M. Weißwange. Bekanntmachung. bastNoks 2ur „laims" in LLaranä Im sollen 1 Rmtr. hartes Brennreisig (Neste) 197 - weiches 2,go Wellenhundert weiches Brennreisig, 1 Rmtr. gute birkene Brennscheite, 116 - . weiche - 23 - wandelbare weiche Brennscheite, 148 - gute - Brennknüppel, am 2. und 5. Mai 1879, von Vormittags 9 Uhr an, nachstehende theils in dem Schlage der Abtheilung 5, theils im Einzelnen in den Abtheilungen 3, 5, 8, 10, 15, 37 und 38 deS Tharander Reviers ausberciteten Hölzer und zwar: Freitag, am 2. Mai a. e. I. 1537 Stück weiche Stämme von 11—35 Cmtr. Mittenstärke, 275 - - Klötzer von 13—22 Cmtr. Oberstärke (Röhren), 284 - von 16—44 Cmtr. Oberstärke, 0,81 Hdrt. weiche Derbstangen von 10—15 Cmtr. Unterstärke, 78,50 - fichtene Reisstangcn von 2—4 Cmtr. Unterstärke, 1 Rmtr. - Nutzscheite. Montag, am 3. Mai a. o. II . IZi 57 - wandelbare - - 4 - wandelbare weiche Stöcke, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend ver steigert werden. weitere Auskunft^ können vorher in Augenschein genommen werden und ertheilt die mitunterzeichnete Nevierverwaltung auf Verlangen Tharand, am 19. April 1879. Königliches Foistrentamt. R. v. Schröter.