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»Gtüblatt <0. «3 18«« Mittwoch, den 8. August Landtags Wahlen bctr. Körner, Brgrmstr. und Preußen vereinbarten Friedenspräliminarien Wohl die terri toriale Integrität des Königreichs Sachsen stipulirt, alles Weitere aber der speciellen Vereinbarung zwischen Preußen und Sachsen Vorbehalten worden ist. Dresden. Der 30. Juli sollte der eigentliche Festtag des hundertjährigen Jubiläums der königlichen Bergakademie zu Frei berg sein. Daß die Kriegsereignisse der unmittelbaren Gegen wart die schöne und seit Jahren von Vielen ersehnte Feierlichkeit vollständig zur Unmöglichkeit gemacht haben, ist bereits eben so bekannt als natürlich. Doch hat die Freiberger Stadtgemeinde den genannten Festtag nicht ohne alle Erinnerung an seine Be deutung vorübergehen lassen. Sie hat die Fahne, welche der Aka demie als Ausdruck der Anerkennung ihres Ruhmes und ihrer Verdienste seierlichst überreicht werden sollte«, am gestrigen Tage aus dem Rathhause, im Sitzungssaale der Stadtverordneten, öffent lich ausgestellt. Ihre Grundfarben sind grün und weiß. Mit dem Wappen der Stadt Freiberg ist die grüne Seite geschmückt, die goldne Unterschrift tragend: „Der königl. Bergakademie zu Freiberg die Stadtgemeinde am 30. Juli 1866." Dagegen trägt Bekanntmachung. Seiten deS unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts soll den zwanzigsten S plember 1866 dem Cchmievemcistcr August Julius Na um nun in Pulßuitz eigenthümlich zugehörige gestern ohne Berücksichtigung der Oblasten ^>3290 Thaler - - — - gcwürderte Hausgrundstück sammt Zubehör, No: 125 des Brandcatasters, Fol: No: 135 des Grund- Hhpothckenbnchcs für b-e Stabt Pulßniv nothweudigcrweise öffentlich versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den im Ge- Mause aushängeudeu Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 12. Juli 1866. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Ws. Mittags von 10 bis 12 Uhr im Sitzungszimmer auf hiesigem Rathhause persönlich abzugeben. Sollte einem oder dem andern der Stimmberechtigten bis dahin ein Stimmzettel nicht zugestellt worden sein, so bittet man, sol- vor dem Wahltermine in der Nathsexpedition allhier abzuholen. d.' Noch besonders hervorgehoben wirb, daß bie Personen der zu Wählenden so zu bezeichnen sind, daß über dieselben kein Zweifel bleibt. ' Entgegengesetzten Falles ist die Stimme ebenso wie dann, wenn sie auf 'Nichtwählbare gefallen ist, insoweit ungültig. Pulsnitz, am 6. August 1866. Der St a d t r a t h. für MSintz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Ama egend. Zeitereignisse. Ohorn, 2. August. An verwundeten Soldaten zählt hie- W Ort, soviel bis jetzt bekannt, 2 Diann und zwar: 1) Fried- ? Steglich vom 4. Bttl. 4. C. (Schußwunde am rechten Arm) ? A A. Kurt vom 2. Jgrbttl. 4. C. (leicht am Hals und an ^Hand verwundet), letzterer, Nachdem er im Lazareth zu Bu- genesen, so wie der Soldat Hennig, welcher gefangen ge- !^en wurde, ohne verwundet zu sein, sind dieser Tage in ih- j Mmath angelangt. — Steglich befindet sich zur Zeit in ^den. Dresden, 4. Aug. Sämmtliche Fahrzeuge, welchen sächsi- § ^nterthanen oder im KönigreichjSachsen domicilirenden ju- Aen Personen gehören, sind zum Verkehr auf der Elbe im k. Aschen Stromgebiet wieder zugelassen worden. Auch ist die Bahnstrecke Bodenbach-Prag ebenfalls wieder fahrbar. ^"(Dr.J.) Wie uns von gut unterrichteter Äeite mitgetheilt stehen auch zwischen Preußen und Sachsen noch besondere ^Verhandlungen bevor, indem in den wischen Oesl ..ch , . 5" Vornahme der Heuer im 19. städtischen Wahlbezirke nvthigen ErgäuzungSwahl für die Ständeversammlung deS Königreichs sind von sämmtlichcn Stimmberechtigten hiesiger Stabt fünf Wahlmänner zu wählen. Die Listen sowohl der bei dieser Wahl stimmberechtigten, als auch der wählbaren Bewohner hiesiger Stadt hängen im Räch est allhier am schwarzen Breie zu Jedermanns Einsicht auS, und cS werben bie Stimmberechtigten anburch eingcladcn, die mit fünf der Liste der 39 Wählbaren entnommenen Namen genau ausznfüllenden Stimmzettel, welche ihnen bemnächst zugehen werden, an dem ^er fraglichen Wahl festgesetzten Termine, . Mittwoch, den 22. August dies. Jahr. Amtsblatt Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehärden zu Pulsnitz und Königsbrück.