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Amts Blatt und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts ms Beiblätter: l JllustrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthichaftliche Beilage (monatlich). AbonnementS-Prei« Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. PuSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krauscke, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Anuonceu-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. t» ch eil Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. Zns-rat- sind bis Dienstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- 7«^"""''Swsmu-stutziB«» Hahvgang. Sonnabend. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Bahnhofswirths Clemens Theodor Böhme in Pulsnitz, z. Zt. in Dresden, ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin a u f d e n 13. A u g u st 1900, vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. P u l s n i tz, den 18. Juli 1900. Aktuar Hofmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Zwa « gsve rsteigerung. DaS im Grundbuche für Pulsnitz Blatt 99 auf den Namen Carl Emil Grabner, Kohlenhändler in Dresden eingetragene Grundstück soll am 20. September 1900, vormittags 10 Uhr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 9^ Ar groß und ist auf 12 372 M. — Pf. geschätzt. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 10. Mai 1900 verlautbarten Versteigerungsvermcrks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übri gen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der V rsteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung deS Verfahrens herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Pulsnitz, den 14. Juli 1900. Königliches Amtsgericht. — v. Weber. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche für Pulsnitz, Blatt 1486, auf den Namen Wilhelm Richard Helbig, Färber, z. Zt. in Zwickau eingetragene Grundstück soll am 17. September 1900, vormittags 'I210 Uhr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. e Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 11., Ar groß nnd ist aus 12 970 — Pf. geschätzt. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 17. Mai 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den üb rigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden ausgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Pulsnitz, am 17. Juli 1900. Königliches Amtsgericht. v Weber. Bekanntmachung, H'fkichtferierweHr betv. Behufs Vervollständigung der Pflichtseuerwehr-Listen, werden diejenigen Personen, welche das 23. Lebensjahr erfüllt haben und bei der städtischen Pflichtseuerwehr noch nicht gestellt worden sind, hierdurch aufgefordert, sich behufs ihrer Einstellung in derselben, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 beim Stadtrath bis zum 30. J«lt dss. Js. anzumelden und diejenigen Personen, welche das 45. Lebensjahr überschritten haben, haben bis 25 Juli dss. Js. beim Stadtrath ihre Dienükarte nebst Binde behufs Strei chung in den Listen abzugeben, andernfalls sie der Pflichtseuerwehr weiter angehören. P u l S n i tz, am 19. Juli 1900. Der Stadtrath. In Vertretung Richard Borkhardt, Stadtrath. auf 60 -s- beiderlei Geschlechts unter 14 Jahren von 14 — 16 Jahren über 16 Jahre von 14—16 Jahren n z , am 11. Juli 1900. h a u p t m a n tt s ch a f t K a I. V.: vr. Streit, Regierungsassessor. 1 1 , 1 ,, , 75 , 55 m e ,/ „ weibliche „ Personen Königliche Amts Die Königliche Kreitzhauptmannschaft Bautzen hat auf Grund von 8 8 des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892 den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbetter für den amtshauptmannschaftlichen Berwaltungsbezirk Kamen; vom 1. Januar 1901 an anderweit festgesetzt und zwar: für männliche Personen über 16 Jahre Der Krieg in Südafrika. So sehr auch die welterschütternden Ereignisse in China mit Recht da« allgemeine politische TageSintercffe beherrschen, so nimmt dazwischen der südafrikanisch« Krieg die Aufmerk samkeit der politischen Welt doch immer noch bis zu einem gewissen Grad in Anspruch. Haben doch gerade in jüngster Zeit die nicht unbedeutenden Waffenersolge, welche von den Boern über dir Truppen deS Feldmarschalls Roberts in der Umgebung Pretorias davongetragen wurden, erneut gezeigt, daß da« nun schon stark in den zehnten Monat hinein dau- e>nde verzweifelte Ringen deS wackeren BoernvölkchenS gegen die gewaltige, englische Uebermacht noch keineswegs vor sei nem Ende steht, daß die kecke Wagelust und der Unterneh mungsgeist der zusammenschmelzenden Schaaren der Boern- streiter trotz alles Mißgeschickes, welches den boerischen Waffen seit Monaten beschieden war, durchaus noch nicht gänzlich erstorben sind. Ja, die BoerncommandoS entwickeln bereits wieder eine derartige Aktivität, daß sie die KopjeS im Nor den und Nordwesten von Pretoria besetzten, welche Keckheit dem britischen Oberbefehlshaber aber gewaltig wieder den Strich ging, denn er entsandte sofort eine bedeutende Streit macht, um den Feind von den betreffenden Hügeln wieder zu vertreiben. Getreu ihrer alten Taktik warteten indessen die Boern das Erscheinen der englischen Truppen gar nicht ab, sondern verschwanden, ohne einen Schuß zu thun, aus den von ihnen eingenommenen Stellungen offenbar nur, um gelegentlich wieder an einem anderen Punkte der Umgebung Pretorias aufzutauchen. Natürlich ist nicht daran zu denken, daß die in den jüngsten Wochen unternommenen siegreichen Vorstöße der Boern gegen die Engländer dem ganzen Feldzuge noch eine Wendung zu Gunsten der Boernsache zu geben vermöchten. Dies wäre nur dann vielleicht möglich, wenn es den Boern gelänge, die breiten Lücken, welche der bisherige Verlauf deS Krieges in ihre Reihen gerissen hat, wieder einigermaßen auszufüllen, oder wenn ihnen eine planmäßige Erhebung der Afrikander gegen die englische Herrschaft Lust machte, aber weder auf das eine noch auf das andere ist zu rechnen