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ote die truktio- n nicht indliche feuern ivlkrie- ; Über nahme >ewaff- ). Der Amts- uns anzeigeblatt für den 5lmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Erscheint täglich abends mit Ausnahme der * Sonn-und Feiertage finden folgenden lag. - Anzeigenpreis: die kleinspaltige Seile A ' Pfennige. Im amtlichenTeile die gespaltene Seile ZO Pfennige. Fernsprecher Nr.NO. Lel.-Ndr.; Amtsblatt. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. d dem Schiffer fried- muß chland keiner- gera- neue w be iechte, mtesto , den c das Eibenstock, Larlsfeld, hundshübel, ^UgrvtUtt Neuheide, Gbrrstützengran, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, llnterftützengrün, Mldenthal usw. Vezugspreisvierteljährl.1N.1.50einschließl. des «Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „ Seifenblasen" in der Expedition, beiunserenvotensowiebei allen Neichrpostanstalten. öwe", .Köln. im nt^l- tzeral Vor- - süv- hwei- )ber- einer rung eize-r Non- I deS Kon- die den Dio esig- «wer iken idon zer- chen icht sten ügs acht ) ge eite von Ge- Ka- lis- ich- «es^ der fen erS a- ^5 51 «3. Jahrgang. .... » Donnerstag, den 2. Miirz ISIS Ausführungsverordnung zur Anndesralsverordnung zur Megetung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch vom 14. Februar 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 99). 1. (Zu § 3.) Beim Verkaufe von Schweinen durch den Viehhalter auf dem Markte sowie durch den Händler darf der Preis für 50 Lebendgewicht, nüchtern gewogen, nicht übersteigen s) für Schweine biS 55 kx 90 M. über 55—65 „ 95 „ „ 65—75 „ 100 „ „ 75-85 „ 110 „ „ 85-95 „ 120 „ „ 95—105 „ 130 „ „ 105—115 136 „ ,, 115—135 „ 141 „ „ 135 „ 146 „ b) fiir fette (ftüher zur Zucht benutzte) Sauen und Eber bis zu 115 kg 105 M. Uber 115-145 „ 125 „ „ 145 „ 130 „ 2. (Zu 8 5 Absatz 2.) Zuständige Behörde ist die Gemeindebehörde des Schlachtviehmarktes. 3. (Zu 8 6.) Zuständig ist der Vorstand der Gemeinde. 4- (Zu 8 7 ) u) Die Festsetzungen in Absatz 1 unter Ziffer 1 haben in den Städten mit revi dierter Städteordnung durch den Bürgermeister, im übrigen durch die Amtshauptmann. schäft zu erfolgen. b) Unbeschadet der Verpflichtung der bezeichneten Stellen zu diesen Festsetzungen bleibt dem Ministerium des Innern die Festsetzung von Höchstpreisen oder Normalsätzen für solche vorbehalten. e) Beim Verkauf im Großfleischhandel dürfen folgende Preise für 50 nicht überschritten werden: für Schweine im Schlachtgewichte bis zu 70 130 M. über 70—90 „ 165 „ „ 90 „ 183 „ für fette (ftüher zur Zucht benutzte) Sauen und Eber 153 „ Die auSgeschlachteten Tiere dürfen nur im ganzen oder in Hälften abgegeben werden. DaS sogenannte Geschlinge und daS Darmfett dürfen zu keinem höheren Preise als das Fleisch selbst verkauft werden. ci) (Zu Absatz 1 Ziffer 2.) Zur Herstellung von Wurstwaren dürfen folgende Teile von Schweinen nicht ver wendet werden: Hinterkeulen, Beine, Rücken, Schmer, die Hälfte des Rückenspecke» und der Bauches. Von diesen Teilen muß mindestens die Hälfte in frischem Zustande verkauft wer den. Eie müssen in derselben Zurichtung, wie sie bisher üblich war, zur Abgabe an die Verbraucher gelangen. Diese Bestimmungen treten zugleich an Stelle der in den Ausführungsbesttmmun- gen vom 7. Februar 1916 zur BundesrntSverordnung über die Beschränkung der Her- stellung von Fleischkonserven nnd Wurstwaren vom 31. Januar 1916 (Sächsische Staat»- zeitung Nr. 32) unter Absatz 1 und 2 zu 8 2 gegebenen Vorschriften, die aufgehoben werden. 5- (Zu 8 10.) Als nüchtern gewogen sind solche Schweine anzusehen, die mindestens 12 Stun- den vor der GcwichtSfeststellung nicht gefüttert worden sind. 6. (Zu 8 12.) Die Abgabe von ausländischen Waren der bezeichneten Art darf in demselben Raume nicht gleichzeitig mit der Abgabe inländischer Waren dieser Art erfolgen. Auch dürfen bei solchem Verkaufe nicht gleichzeitig inländische Waren dieser Art im Verkaufs räume aufbewahrt werden. Die Verkaufsräume und die Preise müssen auf einen, be sonderen Preisaushang ersichtlich gemacht werden. Die Ueberwachung des vorschriftsmäßigen Verkaufs ist durch eine aus Verkäufern und Verbrauchern zu bildende Kommission auszuführen. Die Mitglieder sind in Orten mit PreiSprüfungSstellen tunlichst au» deren Mitte zu nehmen. Soweit andere Per sonen dazu berufen werden, sind sie in gleicher Weise wie die Mitglieder der PreiSprü- fungsstellen zu vereiden. 7- (Zu 8 14.) Zuständige Behörde im Sinne des 8 14 sind die Amtshauptmannschaften und die Städträte der Städte mit Revidierter Städteordnung. Dresden, am 28. Februar 1916. Ministerium des Innern. a- lN on rn er lt- n iO ra- ien i. e he Ein französischer Hilfskreuzer mit einem Truppentransport gesunken. Cin neuer Armeebefehl Joffres. Abgesehen von der Erstürmung eines kleinen Pauzerwerkes in der Nähe von Touaumout, mel dete uns der gestrige Heeresbericht das weitere erfolgreiche Vordringen unserer Trup pen in der Woevre-Ebene. Wenn es noch eines Beweises der großen deutschen Erfolge der jüngsten Zeit bedürfte, so könnte dieser in einem neuen Armeebefehl Joffres — der freilich nicht für die Oeffentlichleit, der man das gerade Gegenteil versichert, bestimmt ist — gesunden jein: Berlin, 29. Februar. Unter den in den letz ten Tagen erbeuteten Papieren befand sich folgen der Befehl: Großes Hauptquartier, Generalstab, Nr. 18630. Geheim. 31. Januar 1916. Anweisung für die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen. Mehrfach hat der Feind in der letzten Zeit an verschiedenen Stellen unserer Front kleine örtliche Angriffe gemacht. Jedesmal hat er Erfolg gehabt und ihn behauptet. Dieser Zu st au d kann nicht sortdauern, ohne die Stimmung der Armee zu drücken. Ich kann nicht zulassen, daß die Zeitspanne des Abwartens, die wir durchmessen, zur Tatenlo sigkeit führt. Tie Führung aller Dienstgrade muß sich darauf einrichten, den deutschen Unternehmun gen zuvorzukommen und sie zurückzuweisen. Das wird sich, ohne die Infanterie allzugroße» Verlu sten auszusetzen, dadurch erreichen lassen, daß jedes mal die gesamte zur Verfügung stehende Artillerie (schwere Artillerie, Feldartillerio und Grabenartille- rie) unverzüglich zur Wirkung gebracht wird unter einem E i nf a tz v o n M u n i t i o n n a ch E r m e s s e n. Aus diese Weise wird der Gegenangriff gelingen kön nen, indem er entweder sofort oinsetzt und dem Feinde keine Zeit läßt, sich einzurichten oder sobald wie möglich und dann nach einer neuen und gründ- uchen Artillerievorbereitung. Die Anweisung vom 20. Januar 1915 gibt hierzu alle notwendigen Fin gerzeige. (gez.) Joffre. Wenig belangreiches meldet heute der österreichisch-ungarische Geueralstab, Ruhe atmen Privatnachrichten aus Montenegro: Wien, 29. Februar. Amtlich wird verlaut bart: Russischer und Südöstlicher Kriegs schauplatz. Nichts Neues. Italienischer Kriegsschauplatz. Gestern nachmittag war das italienische Ge schützfeuer gegen Teile dos Görzer Brük- kenkopfes und die Hochfläche von Tober do wieder lebhafter. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Wien, 29. Februar. Tie „Wiener Allgemeine Zeitung" erfährt aus Agram: Nach Privatnachrrch- ten aus Montenegro nimmt dort das tägli che Leben einen vollkommen ruhigen Ver lauf. Tie Soldaten sind nach der Niederlegung der Waffen zu ihrer gewohnten Arbeit zurückge-- kehrt, und um die Frage, ob mit Oesterreich-Ungarn ein offizieller Frieden geschlossen wurde oder nicht, kümmert sich kein Mensch. Tie Mitglieder der mon tenegrinischen Skuptschina gehen gleichfalls ihrem gewohnten Berufe nach, mit dem Vizepräsidenten Mariisch haben nur wenige Mitglieder der Skupt schina das Land verlassen, und nach Korfu wurden höchstens 10000 montenegrinische Soldaten gebracht. Die Türken hatten im Irak Scharmützel mit den Engländern: Konstantinopel, 29. Februar. Tas Hauptquartier teilt mit: An der Jrakfront wurde in der Nacht zum 22. cin feindlicher Ver such, überraschend gegen unsere Stellung bei Fe lahie vorzurück^n, leicht zurückgewiesen. Am 23. Februar versuchte der Feind, gegen unseren linken Flügel ungefähr ein Bataillon in Schaluppen zu landen, wurde aber durch unser Feuer daran ge hindert. An der Kaukasus front kein wichti ges Ereignis. An den Dardanellen bombar dierten feindliche Schiffe vom 22. bis 24. Februar zu verschiedenen Stunden und mit Zwischenpau sen Teile der Küste von Anatolien und Rumckien, sic tvurden jedesmal durch unsere Küstenbatterien gezwungen, ihr Feuer einzustellen und sich zu entfernen, ohne irgend ein Ergebnis erzielt zu haben. Einer der feindlichen Flieger, der die Meerenge überflog, wurde von einem unserer Flie ger angegriffen und vertrieben. In einem Gefecht an der ägyptischen Grenz: soll nach englischer Meldung ein Bruder Enver Pa schas gefallen sein: London, 29. Februar. «Meldung des Reutec- jchcn Bureaus.) General Maxwell, der Befehlsha ber in Aegypten, telegraphiert: Ein Gefecht am Sonnabend endete mit einem entschiedenen Erfolg. Ter Feind, der unter dem persönlichen Befehl Nuri Beys, eines Bruders Enver Paschas, stand, hielt eine starke Stellung südöstlich von Ba ranni. Ein Angriff der südafrikanischen Infanterie hatte vollen Ersolg, ebenso ein glänzender Angriff der Torsetshire Aeomanry, bei dem Nuri Bey ge tötet, sein Stellvertreter verwundet und gefau- gcngenommen wurde. Ebenso wurden zwei andere türkische Offiziere gesangengenommen. Außerdem wurde ein Maschinengewehr erbeutet. Ter Feind ließ über 200 Tote oder Verwundete auf dem Felde. Als neuestes Ereignis zur Gee ist der Untergang eines französischen Hilfskreuzers mit 1100 Mann eines Truppentransportes zu mel den: Köln, 1. März. Die „Kölnische Volks zeitung" meldet aus Amsterdam: Wie aut Paris amtlich gemeldet wird, ist der Hilfskreu zer „Provence II", der mit einem Druppen- transport nach Saloniki unterwegs war, am 2«. Februar im Mittelländischen Meer gesnnken. von 1800 Mann wurden 696 gerettet. (W. T. B.) Ferner sind noch folgende Schiffe versenkt worden: London, 29. Februar. Wie Lloyds melde», ist der englische Tampfer „Southford" ver senkt worden. 2 Mann sind umgekommcn. Bei der Versenkung des russischen Dampfers „Petshc,»- ga" sind sieben Mann der Besatzung umgekornmen. (Notiz: Ein Dampfer „Southford" findet slch nickH in Lloyds Register. Vermutlich handelt es jtch um