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kernsptzeckei' vn. 18 Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Soo nabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseiurichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch aus Liese- ruug oder Nachlieferung der Zeit».», oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 4.20 bei freier Zustellung; Lei Abholung vierteijährl. M 3.70, monatl. M 1.25, durch die Post abgcholt M 4.20. des Amtsgerichts, des Stadtrates zu Pulsnitz und der GemeiudeLmter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro - Konto 146. MM 6ekgp.-6d?.: Wochenblatt Pulsnitz — - Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzcile (Mosse's Zeilenmesser 14) 50 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmannschast 40 Pfg. Amtliche Zeile M 1.20, ausserhalb des Bezirks M1.50 Reklame M 1.— Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Ko»« kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v Preisnachl. in Anrechnung. flin hgn umsaffend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, GroßröhrsdvA, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersten!«, Niederstem« sUt voll irUlvuils Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer !8. SVNNÄSend, ÄLN 31. Januar 182V. Amtliche BekanNtmachungen befinden sich auch ans der Beilage. Amtlicher Teil. 72^JchrgMg Verordnung, betreffend Errichtung einer Landesstelle sür TextilnotstandsversorKUNg. Vom 24. Januar 1920. 8 1. Für die Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung des Freistaates Sachsen mit Kleidung und Schuhwerk wird als besondere Landesbehörde eine Landesstelle sür Textllnotstandsoersorgung errichtet, die ihren Sitz in Dresden Hal. Die Zandesstelle ist dem Wirtschaftsministerium unterstellt, das durch einen Köm» miffar eine stündige Aussicht ausübt. Für den Dirnstdetrieb der Landesstelle ist eine Geschäftsordnung auszustellen, die der Genehmigung des Wirtschaft-Ministeriums bedarf. 8 2. Der Landesstelle wird ein Beirat beigegeben, der aus 18 Mitgliedern und der gleichen Anzahl von iSelloertrelein besteht, die vom Wirtschaftsministerium auf die Dauer von einem Jahr ernannt werden. Der Vorstand der Landesstelle sühn den Vorsitz im Beirat Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung und die Befugnisse des Beirates werden in einer besonderen Verfügung getroffen. Die Landesstelle kann zur Erledigung bestimmter Ausgaben Ausschüsse bilden und hierzu auch Personen, die nicht Mitglieder des Beirates sind, zuziehen Sie kann auch im übrigen jederzeit zu den Beratungen Sachverständige und Auskunstspersonen, die dem Bet räte nicht angehören, zuziehen. 8 3. Der Landesstclle werden die bisher von den Landeszentralbehörden wahrge nommenen Aufgaben auf dem Gebiete der Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung mit Bekleidung und Schuhwerk übertragen, sie hat insbesondere die Beschaffung, Ver waltung, Verarbeitung und Verteilung der der Notstandsoersorgung dienenden Waren zu regeln und zu überwachen. Die Landesstelle hat ferner tue Kommunaloerbände und die Gemeindehörden bei Erfüllung ihrer Ausgaben aus dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiete zu beaufsichtigen und zu unterstützen, sowie für die einheitliche Durchführung der bestehenden Vorschriften Sorge zu tragen. Das Wirtschaftsministerium kann der Landesstelle auch andere mit der Versor gung der minderbemittelten Bevölkerung mit Kleidung und Schuhwelk zusammenhängende Aufgaben zuweisen. 8 4 Die Kommunalverbände und die Gemeindebehörden haben der Landesstelle und deren Beauftragten aus Erfordern Auskunft zu erteilen und Akteneinstcht zu gewähren. Sie haben den Anweisungen der Landesstelle Folge zu leisten. Die Landesstells wird auf Grund von 8 1 der Bekanntmachung über Auskunfts- Pflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) ermächtigt, die in dieser Bekanntmachung bezeich neten Rechte zum Zwecke der Durchführung der ihr gestellten Aufgaben auszuüben. Die diesen Rechten entsprechende Verschwiegenheitspflicht gilt auch sür die Angestellten der Lan desstelle und die Mitglieder des Beirates. 8 5. Die Kosten der Landesstelle werden auf die Kommunaloerbände anteilig umgelegt. Zur Deckung dieser Kosten und des ihnen selbst entstehenden notwendigen Ge- schäftsaufwandes sind die Kommunaloerbände berechtigt, mit Genehmigung des Wirtschasts- ryinlsteriums Zuschäze zu erheben. Wirtschaftsministerium. Für den Minister: vr. Klien. Hafer, Heu und Stroh, auch Erbseu- und Bohnenstroh wird arrZekanst. Angebote mit Menge, Preis und Lieferfrist an Reichsverpflegungsamt Königsbrück Bekanntmachung. Milch- und Butterablieferung für November und Dezember 1919. 1. Gemeinden mit guter Lieferung: Pulsnitz, Vertrauensmann Königsbrück, , Bocka, FleisGbeschauer Max Kemnitz, Kaufmann Emst Noske, Wirtschaftsvesttzer Karl Burk, Hauswalde, Steuereinnehmer Rickard Boden, 2. Lrhndorf, „ Wucknitz, Ohorn, „ Säuritz, „ Stenz, , Siebitz, , Straßgräbchen, , Vollung, Weißbach b. P. , Rittergüter mit guter Lieferung: flüher Gutsbesitzer Br. Hentsche. Gemeindeoorstand Hanske, Gutsbesitzer Georg Ziesche in Prausitz, Wirtschastsbesttzer Emil Haufe, Gutsbesitzer Gustav Lehmann, Prtoatus Louis Kretzschmar, Gutsbesitzer Iakob Krautschick, Gemeindeoorstand Gustav Kose! Gemeindevorstand Theodor Müller, Kaufmann Hermann Günther. Pulsnitz, Elstra, Mehla, Bischheim, Ober- und Niedergersdorf, Glauschnitz, Lehndors 1 (Wesser), Lehndorf II (Ieschki), Lieske, Oberlichtenau, Ohorn, Räckelwitz, Reichenbach, Schwosdorf. 3. Gemeinden mit ganz ungenügender Lieferung: Cunnewitz, Böbra, Gräme, Lieske, Milstcich, Naußlitz, Niederlichtenau, Piskowitz, Ralbitz, Rosenthal, Schmerlitz, Zeitzholz. 4. Wegen nachgewiesenen Mehrverbrauchs im November v Is. mußten Ordnungsstrafen durch die Amtshauptmannschast ausgeworsen werden gegen - 1 Landwirt in Ostro, 1 , „ Iesau, 1 „ , Liebenau, 1 , » «chweinerden, 2 Landwirte, Oberlichtenau. 8. Gerichtlich bestraft werden mutzten folgende Landwirte: ») wegen Nahrungsmittelfälfchung: Gutsbesitzersehrsrau Klara Emma Schmidt, geb. Richter, in Cunnersdorf: d) wegen Mehrverbrauchs von Butter und Quark: Gutsbesitzerin Agnes Katharina Klammer in Piskowitz und Gutsbesitzer Peter Paul Simang in Ostro; c) wegen unzulässigen Mllchoerbrauchs: Hillmanns Erben in Talpenberg (Wohla); <t) wegen unbefugter Abgabe von Butter: Wirtschastsbesttzerswitwe Anna Schmidt, geb. Noack, in Milstrich; e) wegen Verweigerung der nötigen Auskunst gegenüber den behördlichen Milchrevisoren: Wirtschastsbesitzerin Agnes Kockel, geb. Leusch, in Ostro, Wirtschaftsgehilfe Michael Kockel tn Ostro, Gutsbefltzersehesrau Maria Theresia Krahl in Kamenz; k) wegen Beleidigung eines Milchrevisors: Gutsbesitzer Alwin Oskar Minkwitz in Lückersdors. Kamenz, am 28. Januar 1920. Die Am^shavptmanvschaft für den Kommunalverband. M WWW. Die sächsische Regierung droht mit der Stillegung der sächsischen . Eisenöah»merkstüttc». Vertreter Deutschlands verhandeln augenblicklich mit Schweden nnd Dänemark über ein Kreditabkommen, das ähnlich so geschaffen werden soll, wie das mit Holland abgeschlossene. Der deutsche Gerichtshof zur Aburteilung von Verbreche» Deutscher im Kriege wird unabhängig von dem Auslieferungsbcgehren der Entente im März seine Tätigkeit aufnchmcn. Die Vor arbeiten sind bereits im Rcichsjustizamtc im Gange. Das Besoldungsgesetz sür Beamte wird trotz der Erkrankung des Ministers Erzberger intensiv bearbeitet und bald zum Abschlusse kommen. Nie der Gcwerkschaftsbund der Angestellten mitteilt, soll die Ver- sichernngspflicht auf alle Angestellten mit einem Einkommen bis zu 15 000 Mk. ausgedehnt werden. Die nenc Rcgclnng wird voraussichtlich schon am 1. April in Kraft treten. Zur Begrüßung der Seapa-Flow-Jntcrnierten ist der Chef der Ad miralität von Trotha in Wilhelmshaven eingctroffen. Die Bremer Bulkanwerft mußte wegen Kohlenmangeis ihr Werk bis auf weiteres fchließen. Die bayrische Regierung hat bei der Reichsregicrnng die Wieder einführung der Zwangswirtschaft für Leder beantragt. >dn Württemberg ergaben die Wahle» zur landwirtschaftlichen Kam mer eine vollständige Niederlage der Sozialdemokratie. Der landwirtschaftliche Hanptvcrband erhielt mit 1 138 679 Stimmen 48 Sitze, der sozialdemokratische Klcinbanernvorschlag mit 30 659 Stimmen keinen Sitz. Der Markkurs iin besetzten Gebiet wurde durch die französische Be satzungsbehörde auf 10 Centimes festgesetzt. Eine weitere schon angekündigte Ententenote an Holland fordert die Auslieferung des Kaisers bis Mitte Februar. Die französische Kammer hat init 347 von 422 Stimmen Grous- sier znm Vizepräsidenten gewählt. Clemenceaus Zcitnng „Homme libre" veröffentlicht den Vorschlag, daß der Völkerbund seinen Gerichtshof in Haag errichten möge, nm d»rt den Kaiser zn verurteilen. Hierdurch würde die Aus lieferung umgangen werden. „Da seht ihr s!« Von unserm Berliner Vertreter. „Da seht ihr's! Ihr habt die Schuld. Wir müssen darunter leiden. Aber wir wollten arbeiten und wir werden arbeiten." Mit diesen dürren, aber vielsagenden Worten haben die älteren verünftigeren Eisenbahnwerkstätten-Arbeiter in einer Versammlung ihren radikalen unvernünftigen Kollegen vorwurfs voll die tiefgehende und schwerwiegende Veränderung der Si tuation klargemacht, die sich für sie daraus ergibt, daß die sozialistische Regierung die Schließung der Eisenbahnwcrkstütten in Berlin uud anderen Orten und Kündigung aller Arbeiter »orgcnommen hat und die Wiederaufnahme des Betriebes und der Arbeiter davon abhängig macht, daß die Arbeiter sich zur Akkordarbeit und außerdem zu einer täglichen Arbeitszeit von vollen acht Stunden verpflichten. Auch für die Regierung liegt in diesen Worten reichlich Anlaß zu ernsten Gewissensbissen, weil sie sich viel zu spät zu dieser schon seit vielen Monaten dringend notwendig gewordenen Tat aufgerafft hat und durch ihr allzulanges Zögern schwere Schuld an den herrschenden trost losen Zuständen auf sich geladen hat. Ls ist ein neues schmerz liches Kennzeichen der Unbeholfenheit und Mutlosigkeit der sozialistischen Regierung und namentlich ihres verhängnisvollen Festhaltens an der leidigen Partei-Doctrin, daß erst die inzwi schen auf Milliarden-Höhe angewachsenen Verluste am deutschen Volksvermögen als Folge der seit dem unseligen 9. Nov. 1918, also seit nahezu ein einviertel Jahren zu beklagenden mangel haften Leistungen der Werkstätten und der hierdurch verursachten großen Zuschüsse, sie jetzt dazu gebracht haben, diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende zu machen. Alle anderen von der Unfehl barkeit des Sozialismus nicht angekränkelten Stelleu hatten längst erkannt und auch offen ausgesprochen, daß alle phrasen haften Ermahnungen der Arbeiter zur Rückkehr zur früheren i Regsamkeit schon deshalb zwecklos sein mußten, weil die Regie rung immer wieder zu dem bequemen Mittel griff, ihre Genossen letzten Endes zur Abkürzung oder Verhütung von Streiks und Unruhen, die auch ihnen persönlich gefährlich zu werden drohten, immmer wieder die Forderungen von Lohnerhöhungen und wo möglich auch Arbeitszeit-Verkürzungen zu bewilligen. Es kam hinzu, daß so mancher der heute regierenden Genossen seinen Wählern früher gar zu oft das Akkord-Arbeit- System als erpresserische Ausbeutung des Arbeiters durch den Unternehmer verhaßt gemacht hat, um es nun heute, w» die bittersten praktischen Erfahrungen die graue Theorie des Sozia lismus auf Schritt und Tritt Lügen strafen, selbst zur concktio 8MK qim »on zu mache». Inzwischen hatte sich diese jetzt durch ihre eigenen Gesinnungsgenossen schwer belastete sozialistische Regierung aber nicht einmal dazu aufraffen können, den zahl-