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c, -k der -4 Uhr Dreißigster Jahrgang. 22. Juni 1878 50 Sonnaven- en zusammen 28r« Mark — ren Pulsnitz, am 1. Mai 1878. Meyer. irau »lsnitz. « und ins Publikum dringen, sind die der nicht osficiellen De- kleinen Örientstaaten, welche gern am Kongresse theil ¬ nehmen möchten, bisher aber keinen Zulab gefunden in der orn am Schützen st ein Höne. Her gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. , !M 1. lnter- genen mcen, chnet. Gor aller 2 crl Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. «eschäfts-teUen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, In validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein <d Vogler. Berlin: Centralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. ilitz. den 19. ß, von llfleisch, rtwurst, knöchel. Buchdruckerei von «ruft Ludwig Förster in PuUnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. -Srscheint: rKteewocki« und Sonnabend« früh S Uhr. AbonnementSpretS: Vierteljährlich 11 Mark. Ansenate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen Lorpuü- Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags g Ahr hier auszugeben. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Jahn. wltcr Hinweis auf § 3 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 28. Mai 1870 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die den hiesigen Stadtbezirk umfassende Wahlliste zur bevorstehenden Reichstagswahl aufgestellt worden ist und in der Zeit vom 25 Juni bis zum 4 Juli e ait NathsexpeditionSstelle zu Jedermanns Einsicht ausliegen wird. Auf das Neichstagswahlgesetz vom 31. Mai 1809 gegründete Einsprachen gegen dieselbe sind binnen 8 Tagen nach Beginn der Auslegung hier anzubringen und kann überhaupt Jeder, welcher die Liste sür unrichtig oder unvollständig hält, duß innerhalb der erwähnten achttägigen Frist schriftlich hier anzuzeigen, muß aber gleich zeitig die Beweismittel für seine Behauptung, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beibringen. Im Uebrigen wird noch ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nur Diejenigen, welche in der eingangsgedachten Liste verzeichnet stehen, zur Theilnahme an der Wahl berechtigt sind. Königöbrück, den 19. Juni 1878. 7 ten . ?o 1 politischer Mil. Berlin, 19. Juni. Da es die hiesigen osficiellen Delegieren zum Kongreß mit dem ihnen auferlegten Still schweigen sehr genau nehmen, so ist es erklärlich, daß die Mehrzahl der über die Kongreßverhandlungen vor- Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 15 Juli 1878 die dem Schneidermeister Friedrich Gotthold Jentsch in Bretnig zugehörigen Grundstücke, Wohnhaus mit Garten und Feld, Nr. 11 des Katasters, Nr. 193, Nr. 1073 des Flurbuchs und Nr. 167 und 192 des Grund- und Hypothekcnbuchs für Bretnig, welche Grundstücke am 30. April 1878 ohne Berücksichtigung derDblasten auf Bekanntmachung. Nach Verordnung des König!. Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts vom 6. Juni cr. ist bei Berechnung der diesjährigen Beiträge zur Lehrer- Pensions- und Lehrer-Wittwen- und Waisenkaffe bez. der Kirchfchulstcllen das Ergebniß der Accidentienfixation und die dadurch in den Einkommensverhältnissen der Lehrer ringetretene Veränderung zu berücksichtigen. Der Unterzeichnete wird die veränderte Einkommensübersicht den Schulvorständen demnächst zur Vergleichung zugehen lassen. Die.Einlieferung der betr. Beiträge hat für dies Jahr bis 15. September zu geschehen. Kamenz, am 17. Juni 1878. Der KöniglicheBezirks-Schulinspector. Flade. N'ockc» blutt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «nd Umgegend Juni, ttfindet, )is zum orstand. ich eine ünmetz- -erkaufe hnhof. l Pfän- i a. c. elangen m Hofe m. öde. 'achmit- Schäfer » ver- 50 von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ru hchsben rkt 31. erg. Hochzeit . d.M^ htung. g". liegenden Nachrichten sehr skeptisch entgegen zu nehmen > haben. Es scheint auch ziemlich festzustehen, daß diese Sorte ist. Die einzigen Kanäle, aus denen einige Nachrichten Staaten von den Verhandlungen ausgeschlossen bleiben ins Publikum dringen, sind die der nicht osficiellen De- wird, und das man höchstens Veranlassung nehmen wird, legirten zum Kongreß, nämlich die Vertreter derjenigen ihre Vertreter gewissermaßen als Sachverständige zu ver nehmen, natürlich in der ausgesprochenen Absicht, von dem Gutachten, welches die Vertreter abgeben werden, so viel -S. Stoß ¬ horn. DerBürgermeister. - A. Peter. Bekanntmachung, die Aufstellung der Wahllisten zum Reichstage betreffend. Nach Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 13. Juni d. I. ist die Aufstellung der Wahllisten zu Vornahme der den 30. Juli d. I. stattfinden den Neuwahlen für den Reichstag dergestalt zu beschleunigen, daß der Beginn der Auslegung derselben spätestens am 2. Juli d. I. erfolgen kann. Die Herren Gemeindcvorstäude im Bezirk der hiesigen Amtshauptmannschast werden daher unter dem Eröffnen, daß die Einteilung und Abgrenzung der Wahl bezirke, wie solche nach der letzten Neichstagswahl bestanden haben, tür die bevorstehende Wahl wieder beibehalten wird, hierdurch veranlaßt, sofort die Wählerlisten und zwar zugleich sür die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, beziehentlich nach den verschiedenen Bezirken, in welche die größeren Ortschaften s. Z. eingetheilt worden sind, in Gemäßheit der Anlage ä. des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes in doppelten Exemplaren aufzustellen und darin jede im Orte wohnende, einem Staate des deutschen Reichs angehörige männliche Person, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, jedoch mit Ausschluß derjenigen Personen, welche nach § 3 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind, in alphabetischer Ordnung zu verzeichnen. Das weitere Verfahren wird seiner Zeit bekannt gemacht werden. Hiernächst ist über den Erfolg der Ausstellung der Wählerlisten längstens bis zum 27. dieses Mouats zu Vermeidung von 50 Mark Strafe Anzeige anher zu erstatten und sind gleichzeitig geeignete Persönlichkeiten zur Uebernahme der Funktion der Wahlvorsteher bez. deren Stellvertreter, sowie ein Lokal, in welchem die Wahl vorgenommen werden soll, in Vorschlag zu bringen. Kamenz, am 17. Juni 1878. KöniglicheAmtshaupt Mannschaft. Schäffer. Bekanntmachung. Nachdem in Gemäßheit 8 11 der Ausführungs-Verordnung des Gesetzes die Wahl für den Landtag btr., vom 3. December 1868 die Liste der bei den Landtags wahlen in der Stadt Pulsnitz Stimmberechtigte« einer genauen Revision unterzogen worden ist, wird foleyes andurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß diese revidirte Wahlliste auf hiesiger RothSexpeditio» zn Jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und etwaige Einsprüche gegen deren Inhalt rechtzeitig und spätestens biö zum LO. Juli a. e. bei der unterzeichneten Behörde schriftlich anzubringen sind. Pulsnitz, am 18. Juni 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekannt m a ch u n g Da« Umherlaufenlasscn der Hübner und Mäuse auf den Straßen und Plätzen hiesiger Stadt wird auf Grund 8 366,5 9 ,0 des Reichsstrafgesetzbuchs hier mit bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen untersagt. Pulsnitz, an, 20. Juni 1878. / D:r Stadtrat h. / Schubert, Brgrmstr.