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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint e Abonnement WS- iSejirk des Amtsgerichts Elbcnßock ZuZZL sertion«prei»: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z-«- l°« und deffm Umgebung. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. A«»r,««s. — »SI Domerft«,, den K. N-mmdcr 1880. Versteigerung. Die zum Nachlaß de« Hammerwerksbesitzers Qarl t r1««lrlol» Leau- Ii«r«It in Wildenthal gehörigen beweglichen Sachen, worunter ein werthvolleS Pferd, zwei Kutschwagen, ein Rollwagen, zwei Renn schlitten, ein Kutschgeschirr, mehrere Gewehre, Hirschgeweihe, Silberzeug, Porzellan, Möbel, Bilder u. A. m. sollen auf Antrag der Erben Montag, den 8. Dezember 1890, von Nachmittags 1 Uhr an im Leonhardt'fchen Nachlatzgrundftück zu Wildenthal gegen Baar zahlung versteigert werden. Eibenstock, am 3. November 1890. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Bachmann. Steckbrief. Gegen den Zimmermann Ernst Gottlieb Glätz aus Eibenstock — geb. 18. April 1843 — welcher sich verborgen halt, ist die Untersuchungshaft wegen Hausfriedensbruchs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das GerichtS-Gefängniß zu Eibenstock abzuliefern. Eibenstock, den 1. November 1890. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. Bekanntmachung. Die Rathsexpeditions-, Stadt- und Sparkassen-Lokalitäten bleiben wegen vorzunehmender Reinigung derselben nächsten Sonnabend, den 8. Hlovemöer 1890 geschlossen und es können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledigung finden. Das Standesamt ist an diesem Tage nur von Vormittags 11 bis 12 Uhr geöffnet. Eibenstock, am 3. November 1890. Der Stadtrnth. Löscher, Bürgermeister. Wsch. Korbholz-Versteigerung auf Sofa er Forstrevier. Im Onsttwke 2ur 8onne in 8osn sollen Dienstag, den 11. November 1890, von Vormittags 9 Uhr an die in Abteilung 39 „Keller" und 47 „Eselsberg" aufbcreitcten 56 Stück Korbholzstämme von 12—15 Centimeter Mittenstärke, 129 „ „ 16-19 41 „ „ „ 20-22 35 „ „ 23-29 4 . „ 30 Centimeter u. darüber „ einzeln und partieenweise sofortige Bezahlung gegen in kasscnmätzigen Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Holzkaufgelder können von Vormittags Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Revicrvcrwalter. Königliche Forstrcvicrvcrwaltung Sosa und Königliches Forstrentaint Eibenstock, am 0. November 1890. Hopfner. Wolfframm. Hagesgeschichle. — Deutschland. An den Bundesrath ist nun mehr der mit großer Spannung erwartete Entwurf, betr. die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reiche, nebst Begründung gelangt, von welchem wir nachfolgend einen kurzen Auszug geben wollen: Der Entwurf enthält 6 Paragraphen, von denen der erste und fünfte das meiste Interesse beanspruche». § 1 lautet: Die Insel nebst Zube hörungen tritt dem Bunvesgebiete hinzu. DaS Reich ertheilt seine Zustimmung dazu, daß die Insel dem preußischen Staate einverleibt wird; § 5: Durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des BundeSraths wird festgesetzt, inwieweit die Vorschrif ten in den §8 2, 3, 4, 7, 8 des Gesetzes betreffend die Reichskriegshäfen vom 19. Juni 1883 für die Insel und ihre Gewässer zur Anwendung gelangen. In der Begründung wird u. a. ausgeführt, daß es keinem Bedenken unterliege, die Vereinigung Helgo lands mit dem Reiche ohne gleichzeitige Inkraftsetzung der Reichsverfassung herbeizuführen; zur Einverleib ung in den preußischen Staat bedürfe es eines preußi schen Landesgesetzes. An Zöllen werden nur solche auf Wein, Bier, Spiritus uud Petroleum erhoben. ES empfehle sich, die Insel zunächst außerhalb der gemeinschaftlichen deutschen Zollgrenze zu belassen. In der Begründung zu Z 5 heißt es u. A.: Die Insel bildet gleichsam einen vorgeschobenen Posten und wird für den KriegSbeobachtungS- und KriegS- signaldienst von besonderer Wichtigkeit sein; auch bietet sie den zum Vorpostendienst auSgesandten Fahrzeugen einen Schutz- und Stützpunkt. Ein Uebergang in Feindeshand könnte die Aktionsfreiheit der deutschen Flotte um deswillen wesentlich beeinträchtigen, weil die Insel dann dem Feinde sowohl für die Blokade al» auch für den Angriff auf die deutsche Nordsee küste viele strategische Vortheile bieten würde. E» werden daher militärische Maßnahmen zum Schutze der Insel gegen feindlichen Handstreich zu treffen sein. Welche Ausdehnung diesen Maßnahmen zu geben ist, läßt sich im Einzelnen noch nicht übersehen. — Berlin. Eine Abordnung von 14 Offizieren der türkischen Armee wird demnächst in Berlin ein treffen, um Hierselbst kriegSwissenschaftlicheu Studien vbzuliegen. Vom Oberst abwärts bis zum Offizier aspiranten sind sämmtliche militärische Grade vertre ten, aber ohne Ansehung der Charge ist die Wahl auf sie erst auf Grund einer Prüfung gefallen, der sie mit vielen ihrer Kameraden sich zu diesem Zwecke unterwerfen mußten. Die Prüfung wurde von den vornehmsten Offizieren des osmanischen Heeres vor genommen und das Ergebniß des Examens dem Sultan behufs persönlicher letzter Entscheidung unter breitet. — Der Reichskanzler von Caprivi reiste am Dienstag Abend zunächst nach München, um am Mittwoch dem Prinz-Regenten Luitpold seine Auf wartung zu machen. — CriSpi trifft am Donners tag in Mailand ein, begiebt sich zunächst nach Monza zum Vortrag beim König und wird Freitag Morgen den deutschen Reichskanzler bei seiner Ankunft am Bahnhof persönlich begrüßen. Die Zusammenkunft bezweckt nur ein persönliches Sichkennenlernen der beiden Staatsmänner, wobei eine Berührung der politischen Lage unvermeidlich ist. Am 9. Abends oder 10. Morgens wird der Reichskanzler in Berlin zurückerwartet, um der Eröffnung des Landtages bei- zuwohnen. — Das Gerücht von der Verlobung des Grafen Herbert Bismarck mit einer jungen Dame aus der baltischen Aristokratie wird von dem russischen Blatte „Don" trotz des Dementis der deutschen Presse aufrecht erhalten. Der Graf habe, so berichtet der „Don", um die 17 jährige Tochter des baltischen Grafen Pl—er angehalten, und es sei bereit» der Tag der VerlobungSseier angesetzt worden. Graf BiSmarck erhalte eine Mitgift von 3,000,000 Rubel. — Cüstrin, 2. November. Dieser Tage wurden hier die Ersatz-Reservisten entlassen. Beim letzten Mittagessen geriethen zwei Reservisten in Streit, wo bei der eine den Eßnapf ergriff und seinen Gegner derartig auf den Kopf schlug, daß der Napf in zwei Stücke zersprang. Im Nu ergriff der Geschlagene da» zur Erde gefallene Stück des NapseS und benutzte eS al- Waffe. Die Parteien hieben mit diesen scharfen Scherben sich derartig zu Schanden, daß nach ärzt licher Aussage wohl beide ihren Wunden erliegen werden. — Rußland. Aus Warschau wird unterm 1. November geschrieben: Die Auswanderung nach Brasilien nimmt weiteren Fortgang, trotz aller Abmahnungen und Hindernisse von Seiten der Staatsbehörden. Jetzt scheint sich die katholische Geistlichkeit allen Ernstes der Sache angenommen zu haben, da der Bischof von Plock, von Nowodworski, einen Hirtenbrief erlassen hat, worin er seine Diö zesanen vor den Gefahren der Auswanderung warnt. Außerdem bereist der kirchliche Würdenträger seine Diözese nnd unterläßt cs nicht, in allkn Kirchen, wo er eintritt, Predigten über denselben Gegenstand zu halten. Man hofft, daß dies mit dazu beitragen wird, der Auswanderung zu steuern. — Der Zu sammenstoß einer größeren Auswanderergruppe mit der Grenzwache- im Kreise Nicszawa, wobei einige Europamüde niedergcschossen wurden, wird jetzt von dem amtlichen „Dniewnik WarSzawSki" bestätigt. Die jüngst bei Slupce bei einem gleichen Zusammen stoß getödteten vier Auswanderer wurden in dieser Stadt unter großem Andrang des Publikums beerdigt. Die Grenzwache wurde in allen Punkten sehr be deutend verstärkt. — Am russischen Hofe herrscht über die Auf nahme des Grafen Hartenau in die österreichische Armee große Verstimmung. Der Czar soll in der Aufnahme des aus der russischen Armee anSgcstoßenen „BattenbergerS" in den österreichischen Armeeverband etwas gegen ihn persönlich Gerichtetes erblicken. — Serbien. Die Gesetzvorlage betreffend die Ministerverantwortlichkeit bestimmt eine Kerker strafe für jeden Minister, der einen UkaS kontrasignirt, durch welchen die Verfassung ganz oder theilweise suSpendirt, das Wahlgesetz verletzt, nichtbewilligte Steuern eingehoben, die serbische Armee in fremden Dienst gestellt oder einer fremden Armee Okkupation oder Durchzug durch serbische« Gebiet gestattet wer den würde. Andere strafbare Handlungen unterliegen dem allgemeinen Strafgesetz. Die Anklage kann auf Antrag von zwanzig Abgeordneten mit Zweidrittel- Majoritäl beschlossen werden. Ein verurthcilter Minister darf ohne Zustimmung der Skupschtina weder begna digt, noch darf dessen Strafe herabgemindert werden.