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° so dis I»rlr geg. litte in Hrn. dlunA Nie ¬ ter 6 ptenau. t Stelle als ugniffe stehen Zxped. d. Bl. reiswerth zum hheim. (Kv, äßt und Lust >n in Dresden Bäckermstr., t n itz. Iniimr. !Üt/6»K»U8. barkeit ider gebe ich Ältliche gen Nlagenbe- uungsstörung, mit, wie ich -s hiervon be- r a. D. (Westfalen). Meli, r, Ostern be- :n sich melden Blatt Amts uni» des Stadtrathes des Königs Amtsgerichts Abonnements - Preis Viertel) chrl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunfck unentgeltliche Zu sendung. KefcHäfts stellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groh- röhrsdorf. Annoncen-BureauS vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. 8. Daube L Comp Erschemr: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raums 10 Pfennige. Zu Wulsnih AlS Beiblättern l . Jllustrirtes Sonntagsblatl (wöchentlich); 2 tandwirthschaftliche Beilage (monatlich). Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. NmmmdviMzigKßrr Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Sonnabend. 8. Januar 1887. ^Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Tischlers Emil Paul Bachmann in Großröhrsdorf wird heute, am 7. Januar 1897, Vormittags 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter Friedrich August Seidel in Großröhrsdorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zuin 3. Februar 1897 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und ein- retenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf t den 27. Januar 1897, Bormittags 1V Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. Februar 1897, Bormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. » Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zuin 26. Januar 1897 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Aktuar HofMUNU. Bekanntmachung, das diesjährige Musterungsgeschäft betr. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder u., im Jahre 1877 geboren, oder d, bereits in früheren Jahren zur Stammrolle angemeldet, aber zurückgestellt worden sind, werden in Gemäßheit § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1897 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bez. der im 1. Gestellungsjahre empfangenen Loosungs- und Gestellungsscheine behufs Eintragung in die hiesige Nekrutirungsstammrolle auf hiesiger Rathsexpedition Cat. Nr. 311 sich anzumelden, oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren anmelden zu lasten. Geburtsscheine sind nur von solchen zur Anmeldung »«langenden militärpflichtigen Personen vorzulegen, welche nicht in Pulsnitz, sondern auswärts geboren sind. Gleichzeitig werden die letzteren aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß ihre militärvflichtigen Söhne, Commis, Gewertsgehilfen und Lehrlinge pp., welche jeweilig von hier abwesend sind, während der oben angegebenen Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 2. Januar 1897. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmslr. Bekanntmachung. Die Besitzer von Hunden werden hiermit aufgefordert, den vollen Steuerbetrug von 6 Mark für einen einzelnen Hund und 9 Mark für jeden weiteren Hund, der sich in einer und derselben Hand befindet, auf das ganze Jahr bis spätestens den 1. Februar 1897 ( an unsere Stadtkasse jeden Vormittag von 8—12 Uhr gegen Empfangnahme der Hundesteuermarke zu entrichten. Pulsnitz, am 2. Januar 1897. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Untecm heutigen Tage sind die Herren Töpfermeister Heinrich Sperling 8SN., hier und Kaufmann Fabrikbesitzer Emil Hauffe, hier als Stadträthe eingewiesen und verpflichtet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Pulsnitz, den 7. Januar 1897. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. methen, jährl. nk Miethe, nzerstr. 199. rtvomlrü' sror lieben Dunk äen koiwt, 8v- mäen und n KIumaQ- 2ur Ltütte zagen rvir ein Herrn die 1ro8t- ;er Ltütts. 1897. iliv Nein. Tie Anmeldung Militärpflichtiger zu den Rekrutiruugsstammrollen betreffend. Die Bürgermeister und Gemeindevorstände des kiesigen Bezirks werden hierniit veranlaßt, sofort durch vorschriftsmäßige Bekanntmachung und auf sonst ortsübliche Weise Aufforderung wcgeu Aumeidnng zur Rekrutiruugsstammrolle an die hierzu Verpflichteten zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung unterliegen sämmtliche Wehrpflichtige, die im Laufe des Jahres 1897 das 20. Lebensjahr vollenden, sowie diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstverpfliästungen noch nicht endgültig durch die Ober - Ersatz - Commission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldepflicht auch Rekruten, welche bis zum 1. Februar des laufenden Jahres noch keinen GesteünuLsbrschl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspaffes befinden. Die Anmeldung zur Nekrutirungsstammrolle ist >n der Zeit Vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres zu bewirken und hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, wo der Militärpflichtige seinen Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Mil-tä^dienst eingetreten sind, bei der Ersatz-Commission ihres Wohn- und Aufenthaltsortes schrift lich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Dafern ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechfilt und nach einem anderen Musterungs- oder Aus hebungsbezirke perzieht, so hat er dies wegen Berichtigung der Stammrollen rechtzeitig zu melden und zwar bei der Behörde, die ihn in die Stammrolle ausgenommen hat und bei der Stammrollenbehörde des neuen Wohnsitzes. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die nach § 46 der Wehrordnung anzulegenden Nekrutirungsstammrollen sind zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark spätestens bis zum 10. Februar dieses Jahres unter Beifügung der Geburtslisten, der Geburts- und Loosungsscheine für die Geburtsjahrgänge 1877, 1876 und 1875 hier einzureichen. Die Einreichung von Stammrollen älterer Jahrgänge ist nur dann erforderlich, wenn Militärpflichtige aus älteren Geburtsjahren zur Anmeldung kommen sollten. Mit den Stammrollen sind gleichzeitig die etwa eingegangenen Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafungen Militärpflichtiger einzureichen, nachdem die Bestrafungen zuvor in der Stammrolle eingetragcn worden sind. Es sind alle erlittenen Strafen einzutragen, somit auch diejenigen wcgen begangener Uebertretungen, ertheilte Verweise rc. Den Führern der Stammrollen wird deshalb hiermit zur besonderen Pflicht ge macht, einen jeden sich Aumeldenden verantwortlich darüber zu befragen, ob, wann und wo, sowie mit welcher Strafe er belegt worden ist. Die Militärpflichtigen sind in alphabetischer Reihenfolge einzutragen.