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Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung vrzugtprei» vierteljährlich Mk. 1.80 einschlteßl. de« „Illustrierten Unt«rhaltung»blatt»" in der Geschäftsstelle, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstaiten. Erscheint täglich abend» mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. M-Z».: ZmkNM. str Eibenstock, Larkfeld, hundrhübel, ^UgkvtUtt Neuheide, GberMtzeugrün, Schönheide, Schönhelderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Mldenthal «sw. Berantwottl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Anzeigenpreis: die tletnspaltige Zeile 12 Pfg., für auswärtige 15 Pfg. Im Reklameteil di« Zeile 30 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bi» spätesten» vormittag» 10 Uhr, für größere Tag» vorher. Aernsprtcher Mr. 110. LVLS ^LSS. ——— 6«. Jahrgang. —- Sonnabend, den 22. Jnli Nachstehend wird die Verordnung de- Stellvertreter» des Reichskanzlers über vorläufige Matznahmen zur Regelung deS Verkehrs mit Gemüse und Obst vom 15. Juli 1916 — Reichsgesetzblatt S. 744 — zur öffentlichen Kenntnis gebracht: Anordnung über Vorläufige Maßnahmen zur Regelung des Aerkelirs mit Kemüse «nd Höst. Vom i.,. Juli 1916. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der VolkSer- nährung vom 22. Mai 1916 (Reichsgesetzblatt S. 401) wird verordnet: 8 1- Ms zum 1. August 1916 ist das Dörren von Gemüse und die Herstellung von Sauerkraut verboten. Dies gilt nicht für die Verarbeitung im eigenen Haushalt zum eigenen Verbrauche. 8 2. MS auf weiteres dürfen Kaufverträge über Pflaumen, die ganz oder teilweise erst nach dem 1. August 1916 zu erfüllen sind, und Kaufverträge über andere- Obst sowie Uber Gemüse, einschließlich Zwiebeln, die ganz oder teilweise erst nach dem 15. August 1916 zu erfüllen sind, nicht abgeschlossen werden. Das gleiche gilt für andere Verträge, die den Erwerb von Gemüse oder Obst zum Gegenstände haben. 8 3. Alle vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschloffenen Verträge über den Erwerb von Gemüse und Obst, sowie über den Erwerb von Dörrgemüse, die ganz oder teilweise erst nach dem 15. August 1916 zu erfüllen sind, sind bis zum 25. Juli 1916 der Rrichsstelle für Gemüse und Obst anzuzeigen. Dabei sind die Namen und der Wohnort der Vertragschließenden, der Gegenstand deS Vertrags sowie die vereinbarte Menge und der vereinbarte Preis anzugeben. 8 4. Ausnahmen von den Vorschriften im § 1 können die LandeSzentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden in düngenden Fällen zulassen. Ausnahmen von dem Verbote des 8 2 kann die Reichsstelle für Gemüse und Obst zulassen. 8 5. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird besttast, 1. wer der Vorschrift im ß 1 zuwider Gemüse verarbeitet; 2. wer der Vorschrift im § 2 zuwider Verträge über Gemüse oder Obst ab- schließt; 3. wer die im 8 3 vorgeschriebene Anzeige nicht innerhalb der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. 8 6. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Im Anschluß hieran wird bestimmt: l. Von den in § 3 angeordneten Anzeigen an die Reichsstelle für Gemüse und Obst ist dem Kommunalverband zur Weitergabe an das Ministerium des Innern gleichzei tig eine Abschrift einzusenden. II. Die Befugnis, in dringenden Fällen gemäß § 4 Ausnahmen von den Vorschriften in 8 1 zuzulassen, wird den AmtShaaptmannschasten und Gtadträten der bezirksfreien Städte für ihren Bezirk übertragen. Werden solche Ausnahmen von einem Kommunal verbande oder von einer Gemeind« nachgesucht, so behält das Ministerium des Innern die Bewilligung sich selbst vor. Ausnahmen dürfen nur in ganz dringenden Fällen zugelassen werden, z. B. wenn da- zur Verarbeitung bestimmte Gemüse nicht in den Verbrauch als Frischgemüse übergeführt werden kann und ohne die Verarbeitung der Gefahr des Verderbens aus gesetzt ist. Jedenfalls ist davon auszugehen, daß Frühgemüse nicht verarbeitet, sondern dem sofortigen Verbrauche zugeführt werden soll. Fabriken, di« Ausnahmen zur Erfüllung von HeereSausträgen beantragen, ist in der Regel die Beibringung einer Bescheinigung darüber auszuerlegen, daß eS sich um einen unaufschiebbaren Bedarf deS Heeres oder der Marine handelt. Ueber bewilligte Ausnahmen ist unverzüglich dem Ministenum des Innern An zeige zu erstatten. Dresden, den 19. Juli 1916. MinisteriumdesJnnern. i DaS im Grundbuche für Eibenstock Blatt 1169 auf den Namen deS Stickmaschtnen- besitzers Ktettter in Eibenstock eingetragene Grundstück soll am 13. Stptemver 1916, vormittags 10 Mr an Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 6,7 Ar groß, mit 215,7» Steuereinheiten be legt und auf 24335 M. — Pf. geschätzt. ES besteht aus einem zweistöckigen Wohn hause mit Erker, Hofraum und Grasgarten, ist im Flurbuch für Eibenstock mit Nr. 1234 a und im Brandkataster mit Nr. 120 v Abt. bezeichnet, bei der Königlich Säch sischen Landesbrandversicherungsanstalt mit 24170 M. versichert und liegt an d«r KarlSbadersttaße. Die Einsicht der Mitteilungen deS Grundbuchamts sowie der übrigen da» Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung deS am 7. März 1916 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auffor derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöser denk Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für da- Recht der VersteigerungSerlös an die Stelle deS verstei gerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 18. Juli 1916. Königliches Amtsgericht. DaS im Grundbuch« für Hundshübel Blatt 168 auf den Namen de- Fleischer und Schankwirts O»rl L-elirrlek kmmanuel Nückel in Hundshübel einge tragene Grundstück soll am 8. Septemöer 1916, vormittags 10 Ayr — nicht an Ott und Stelle, wie im Beschlusse vom 3. Juli 1916 bestimmt worden ist, sondern — an drr Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Die Ehefrauen von Kriegsteilnehmern erhalten einen Teil der Znschutzunter- stütznng zur KriegSfamilununterstützung in bar gewährt. Die Zahlung für den lau fenden Monat erfolgt nur am Sonnabend, den 22. Juli 1916, vormittags für die Empfänger mit Namen L und nachmittag- für die Empfänger mit Namen 8—S. Stadtrat Kiöenfiock, den 20. Juli M6. Fleischverkauf. Sonnabend, den 22. Juli verkaufen die Fleischer : Br. Lang, R. Heidrich, E. Uhlmann; Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch. m. M-Ichtzn-r und Martin «»«--- Preise: Rindfleisch und Schöpsenfleisch: 2,50 M. Kalbfleisch: 2,20 M. Schweine- fleisch: 2,10 M. Kür den Kopf jeder Haushaltung können 175 « Kletsch abgegeben werden. Kleischmarkentaschen sind vorzulegen. Ter Verkauf erfolgt für die Haushaltungen mit den Buchstaben Uu. 8 in der Zeit von 7—9 Uhr oorm., k» I» „ ,, „ ,, 9 11 „ „ „ „11 Uhr vorm. bis 1 Uhr nachm., 8—D L „ „ „ „1 Uhr nachm. bis 3 Uhr nachm. Rachverkauf findet nicht statt. Stadtrat Kibenfiock, den 21. Juli loio. Ausstellung von Butterbczugsscheinen. Da die von unS erteilten Butterbezugsscheine mit dem 28. ds. MtS. ihre Gültig keit verlieren, werden von Sonnabend, den 22. dfs. Mts. an, je vormittag« in unserer Lebensmittelabteilung neue Bezugsscheine ausgestellt. Stadtrat Kiöenfiock, den 2l. Juli I9l6. Neue schm« Kätsch m irr Lmm. Tie Kämpfe an der Somme sind noch immer nicht abgeschlossen, sie wogen weiter hin und her, doch neigt sich der Erfolg merkbar nach unserer Seite. So meldete der gestrrge Heeresbericht: (Amtlich.) Große- Hauptquartier, 20. Juli. s Westlicher Kriegsschauplatz. Zwischen dem Meer und der Ancre diel, fach lebhafte Feuertättgkeit und zahlreiche PatronU- ten-Unternehmungen. Mit erheblichen Kräften griffen die Engländer unsere Stellungen nord lich und westlich von Fro melles an; sie sind > abgewiesen und, wo es ihnen einzudringen ge lang, durch Gegenstoß zurüageworsen. Ueber 300 Gefangene, darunter eine Anzahl Offiziere, fielen in unsere Hand. — Beiderseits der Somme sind neue schwere- Kämpfe im Gange. Nördlich des Flusses wurden sie gestern nachmittag durch starke englische Angriffe gegen Lvngueval und das Gehölz Delville eingeleitet, in die dec Gegner wieder eindrang; unserem Gegenangriff mußte er weichen, er hält noch Teile des Dorfes und deS Gehölzes. Heute früh setzten au? der ganzen Front vom Foure aux-W äld chen bis gur Somme engltsch-sranzösische An- griff« «in. Drr «rste stark« Ansturm ist gebro chen. Südlich des Flusses griffen die Franzo sen nachmittags in Gegend von Belloy zwei mal vergeblich an und sind heut« in der Frühe im Abschnrtt Estree s—S oyecourt bereits drei mal abgewiesen. Aus einem vorspringenden Gtabenteil bet Soyecourt wurden sie im Bafonett- kamps geworfen. Die Artillerie entfaltete ruf beiden Sommeufern regste Kraft. — Auf Teilen der Champagnesront zeitweise lebhafte Ar tillcrietätigkeit; in den Argonnen Minenwerfer- lämpse, im Maasgebiet keine besonderen Ereig nisse: auf der Combreshöhe -ine erfolgreich« deutsche Patrouillen-Untvrnehmung. - Bet Arras, Pcronne, Btaches und bei Vrrmand sind feind- ltchc Flugzeuge abgeschossen, zwel von