Volltext Seite (XML)
Pulsnitzer Wochenblatt Amts Les l^önigl. Amtsgerichts und Les StaLtrates zu Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. Lrfüllungsort ist Pulsnitz. Nbonnement: Monatlich 45 pk., vierteljährlich Mk. l.25 bei freier Zustellung ins Saus, Lurch die poft bezogen Mk. 1.4l. lelegr.-^dr.: Wochenblatt Pulsnitz Inserate kür denselben lag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugebsn. vis künk mal gespaltene Zeile oder deren Naum 12pk., Lokalpreis t o pk. Neklams 25 pk. Sei Wiederholungen Nabatt. 7/ und Zeitung W-Vlatt Fernsprecher: Nr. 18. VezirKs-AnZSIgSr erscheint: Oienstag, vonnsrstag ».Sonnabend. Mit „lllustr. Sonntagsblatt", „LanLwirtschakt- licher Beilage" und Kür Baus und Berd«. 6mtc;blatt siin ^ntcrnit? umfassend dis Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. s., Vollung, Srohröhrsdorf, Bretnig, Bauswalde, Ohorn, Obersteina, Bieder- ! Ut 0^.11 stEina,Wsitzbach,Ober-u.viederlichtsnau,§risdsrsdork-1'I)iemsndork,Mittelbach,6rohnaundorf,Lichtenberg,Mein-vittmannsdorf. vruck und Verlag von C. L. körster's Erven (Inh.: I. VV. Mahr). Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz vr.265. Verantwortlicher Bedakteur: I. VV. Mohr in Pulsnitz. Yr. 65. Sonnaöend, den 30. Mai 1908. 60. Jahrgang. Bei dem unterzeichneten Stadtrate find in den Monaten Januar, Februar, März und April die Nummern 1—4 des Gesetz- und Verordnungsblattes und die Nummern 1—18 des Neichsgesetzblattes eingegangen und liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Ratsschreibstube aus und enthalten: Gesetz- und Verordnungsblatt: Nr. 1. Verordnung, die Erweiterung der Strafbefugnisse des derzeitigen GLmetndevorstandes Leutzsch betr. S. 1. — Nr. 2 Be kanntmachung, die anderweite Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile,M Militärbehörden der Armee betr. S. 2. — Nr. 3. Verodnung, die Anmeldepflicht der Aerzte und Zahnärzte betr. S. 9. — Nr. 4. Nachtrag zu der Urkunde über die,^Stiftung der Carola-Medaille S. 11. — Nr. 5. Bekannt machung, eine Ergänzung der Hofrangordnung betr. S. 12. — Nr. 6. Verordnung, die Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten betr. S. 13. — Nr. 7. Verordnung, die Abgabe stark wirkender Arzneimittel betr. S. 13. — Nr. 8. Gesetz, betreffend eine Abänderung des Gesetzes über die Landes-Brandversicherungsanstalt vom 25. August 1876 in der durch die Gesetze vom 13. Oktober 1886 und vom 5. Mai 1892 ihm gegebene Fassung S. 14. — Nr. 9. Verordnung, das Verhalten der Schulbehörden beim Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen betr. S. 17. — Nr. 10. Verordnung zur Ausführung des § 31 Absatz 2 Nr. 1 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 S. 19. — Nr. 11. Verordnung, eine Abänderung der Ausführungsverordnung zur Reichsgewerbsordnung vom 28. März 1892 betr. S. 20. — Nr. 12. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 1. Dezember 1864, die Ausübung der Jagd bett. S. 21. — Nr, 13. Kirchengesetz, die Verbindung auswärtiger Kirchgemeinden und Geistlichen mit der evan gelisch-lutherischen Landeskirche des Königreiches Sachsen betr. S. 22. — Nr. 14. Gesetz, das vorerwähnte Kirchengesetz betr. S. 27. — Nr. 15. Verordnung, das Schleppen und Fahren von gekuppelten Fahrzeugen auf der Elbe betr. S. 28. — Nr. 16. Verordnung, die Prüsufig und Anstellung der Expeditionsbeamten im Geschäftsbereiche des Justiz ministeriums und einige damit zusammenhängende Vorschriften betr. S. 28. — Nr. 17. Gesetz, Wige Abänderungen des die Entschädigung für an Gehirn-Rückenmarksentzün- dung, beziehentlich an Gehirnentzündung umgestandene Pferde und für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh regelnden Gesetzes vom 12. Mai 1900 betr. S. 34 — Nr. 18. Verordnung über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau S. 35. — Nr. 19. Gesetz Ker die Oberrealschulen S. 81. — Nr. 20. Verordnung zur Ausführung des vor erwähnten Gesetzes S. 83. — Nr. 21. Bekanntmachung, die Erhebung von Beiträgen zur Mckung des Bedarfs des Landeskulturrats betr. S. 130. — Nr. 22. Bekanntmachung, Aenderung der Landwehrbezirkseinteilung für das Königreich Sachsen betr. S. 131. — M 23. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nach barpostorte betr. S. 132. — Nr. 24. Verordnung, die Erweiterung der Strafbefugnisse,Kes derzeitigen Gemeindevoistands von Stötteritz betr. S. 133. — Nr. 25, Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1906 und 1907 betr. S. 133. — Nr. K. Gesetz, die Aushebung der über Erbschaftssteuer erlassenen Gesetze, sowie einige Ab änderungen des Gesetzes über den Urkundenstempel betr. S. 134. ./ Reichs-Geseftblatt. Nr. 1. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen ReMe und der Schweiz, betreffend eine Eisenbahnverbindung zwischen Psetterhausen und Bon- sol. S. 1- — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen UebereinkomuKn über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 4. — Nr. 2. Internationale Konven tion, betreffend die Revision der in der Generalakte der Brüseler Antisklaverei--Konferenz vom 2. Juli 1890 vorgesehenen Behandlung der Spirituosen bei ihrer Zulassung in bestimmten Gebieten Afrikas S. 5. — Bekanntmachung, betreffend den Beitri^ der britischen Kolonie Cambia zu der internationalen Uebercinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 S. 12. — Nr. 3. AlleMöchsten Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1905, 1906 und 1907 als KriegSjahre aus Anlaß des Aufstandes in Deutsch-Ostafrika S. 13. — Bekanntmachung, ^reffend die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 14. — Nr. 4. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Schwedens z,K der internationalen Uebercinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903. S. 15. — Bekanntmachung, betreffend Festsetzung vpn Mittelwerten für 4>en Gulden niederländische Währung und die Mark deutscher Währung auf dem Gebiete der Unfallversicherung. S. 15 — Nr. 5. Gesetz, betreffend di^Kontrolle des Reichshaushalrs von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgehiete. S. 17. — Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage 6 zur EisenbahKerkehrsordnung. S. 18. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 21. — Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Nr. XV in Anlage 6 zur Eisenbahnverkehrsordnung. S. 22. — Nr. 6. Be kanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Gehirn-RückenMarkentzündung und die Gehirnentzündung der Pferde. S. 23. — Nr. 7. Gesetz, betreffend die Bestrafung der Majestätsbeleidigung. S. 25. — Gesetz, betreffend die FeststeKüng eines Nachtrags zum ReichshaushaltS-Etat für das Rechnungsjahr 1907. S. 26. — Nr. 8. Gesetz, be treffend die Abänderung des Zuckersteuergesetzes. S. 27. — AlltMöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung des Kolonialrats und die Bildung von Kommisionen beim Reichs- Kolonialamte. S. 28. — Handels- und SchiffahrtsübereinkunftHwischen dem Deutschen Reiche und dem Fürstentume Montenegro. S. 28. — Nr. 9. Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 31. — Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militärtariss für Eisenbahnen. S. 38. — Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der Eichordnung und der Eichgebührentaxe. M. 38. — Nr. 10. Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe zu dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 29. — 9^ 11. Verordnung, betreffend die Konsulargerichtsl arkeit in Bulgarien. S. 63. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen äusser Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft rn Stuttgart. S. 64. — Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die gegensehkrge Anerkennung der Aktiengesellschaften und anderer kommerzieller, industrieller oder finanzieller Gesellschaften. S. 65. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden am 11. Februar 1907 unterzeichneten Vertrags über die gegenseitige Anerkennung der Aktiengesellschaften und anderer. koiDnerzieller, industrieller und finanzieller Gesellschaften. S. 67. — Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär- Transport-Ordnung. S. 68. — Bekanntmachung, betEsend Aenderung der Anlage 6 zur Eisenbahn-VerkehrSordnung. S. 68. — Nr. 12. Scheckgesetz. S. 71. — Nr. 13. Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes üKer das TMgraphenwesen des Deutschen Reichs vom 6. April 1892. S. 79. — Uebercinkunft zwischen Deutschland und Italien, be treffend den Schutz an Werken der Literatur und Must und an Photographien. S. 80. — Bekanntmachung, betreffend die Verlegungsfristen für Auslandschecks. S. 85. — Be kanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im SDeckoerkehre. S. 86. — Nr. 14. — Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1908. S. 87. — Gesetz, betreffend die Feststellung desMaushalts - Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1908. S. 118. — Nr. 15. Gesetz, betreffend die Errichtung zweier Stiftungen aus dem Vermögen, welches/dem Reiche aus dem Nachlasse des am 2. Juni 1901 verstorbenen Malers, Professor Gustav Müller zugefloffen ist. S. 131. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänder/üg der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszu standes. S. 132. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung München 1908. S. 134. — Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn- Betriebs- und Polizeibeamten. S. 134. — Nr. 16. Zusatzakte zu dem am 5. März 1902 in Brüssel zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag über die Behandlung des Zuckers. S. 135. — Protokoll über den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage. S. 140. — Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland über den Zuckerverkehr zwischen Deutschland und Rußland. S. 144. — Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 145 — Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln. S. 146. — Nr. 17. Gesetz zur Aenderung des 8 2 des Gesetzes, betreffend die deutsche Flotte, vom 14. Juni 1900. S. 147. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle. S. 148. — Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Schiffvermessungsordnung vom 1. März 1895, S. 149. — Nr. 18. Vereinsgesetz. S. 151. — Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen. S. 157. — Pulsnitz, am 30. Mai 1908. Der Stadtrat. Or. Michael, Bürgermeister. Aas Wichtigste vom Hage. König Friedrich August wird der Gast des Kaisers bei den Kaisermanövern sein Der Reichstagabgeordnete Molkenbuhr erlitt einen Schlaganfall. Die Verhandlung gegen den Fürsten Eulenburg soll möglicherweise bereits in der am 15. Juni be. ginnenden Schwurgerichtsperiode stattfinden. Das spanische Königspaar, welches im Monat August ins Ausland reist, wird voraussichtlich am 18. Au gust in Berlin eintreffen. Präsident Fallmres ist gestern mittag von Dover nach Calais zurückgefahren. Die Londoner Morgenblätter erörtern die Frage eines Bündnisses zwischen England und Frankreich und verneinen sie. Die Bank von Frankreich ermäßigte den Lombardzins fuß auf Prozent. Dem englischen Premierminister ist eine Denkschrift zur Uebermittelung an den König überreicht wor den, den Staatsbesuch beim Zaren zu unterlassen. Bei einem Meeting in Mailand zu Gunsten der strei kenden Landarbeiter in Parma wurde sogar zum Königsmord aufgefordert. Cnglanvs Cinnabmsn cm Zöllen und Vsrdraucdssteuern als Fingerzeigs für Vie notwenvige Steuer- und Finanz- rekorm in veutscdland. Deutschland ist wirtschaftlich hoch entwickelt, steckt aber bis über die Ohren in fismziellen Nöten. Es ist darum vielleicht recht lehrreich, einmal zu sehen, mit was für Einnahmen England seine riesigen Ausgaben für Heer, Flotte usw. deckt. Obwohl England ein Freihandels staat ist, deckt es seine Ausgaben keineswegs nur aus direkten Steuern, sondern es weiß sich aus Zöllen und Verbrauchssteuern auch ganz riesige Einnahmen zu ver schaffen. In England betrugen im Finanzjahre 1906/07 nach dem offiziellen Rechnungsabschluß die englischen Ge samteinnahmen rund 3280 Millionen Mark. Davon ent fallen nur rund 694 Millionen Mark auf die Einkommen steuer und nicht mehr als 53 Millionen Mark auf Grund- und Haussteuern, während die Erbschaftssteuer allerdings einen Ertrag von 382 Millionen Mark einbrachte. Bet der Erwägung, daß in England weit größere Vermögen und weit höhere Einkommen als in Deutschland vor handen sind,*zeigt es sich, in welch hohem Maße man dort gerade die direkten Steuerquellen zu schonen gewußt hat. Geht man doch im englischen Staate von dem richtigen Gesichtspunkte aus, daß die direkten Steuern nicht überspannt werden dürfen, um im Norfalle — bei- spielsweije geschah dies im Burenkricge — in erhöhtem Maße ausgenutzt werden zu können. Einschließlich der Erbschaftssteuer betrug also die Gesamteinnahme des eng