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Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kästet 10 Pf. Wochenblatt für Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mrk Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Jnseratenannahme A" O Inseratenannahme Montags u. Donnerstags I I WH » 8 8 W K « N Wo Montags u. Donnerstag dis Mittag 12 Uhr. 4^ GG I S , bis Mittag 12 Uhr. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Nr. 16. Freitag, den 24. Februar 1882. »«rzMM-, » »I, I», —- s —»I chs- , -1-^—7-.^-----.^—- .v'. —— — „ Bekanntmachung, das Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen betr. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbczirke Nossen wird nach Maßgabe von Z 61,2 der Ersatz- Ordnung Folgendes bekannt gemacht: Es kommen zur Musterung den 23. März dieses Jahres von Vormittag» 8 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie aus sämmtlichen Ortschaften -es Vmt»gerichtSbezirks Lommatzsch im Rathhause zu Lommatzsch; den 24. März dieses Jahres von Vormittag» 8 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Wil»dr«sf und aus sämmtlichen Ortschaften deS AmtSgerichtSbezirk» Wilsdruff im Gasthofe zum Adier in Wilsdruff; den 25. März dieses Jahres von Vormittag» s Uhr an die Gcstellpflichtigen aus den Städten Stoffen und Siebenlehn sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Nossen: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora und Dittmannsdorf im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen u"d am 27. März dieses Jahres von Vormittags v Uhr an aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Nossen: Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Nicdereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wöl kau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gasthofe zum deutschen Hause iu Nosseu. Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, Welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erbalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vorgedachten Musterungsterminen, zu Vermeidung der iu 8 24,7 der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Mnsterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand bcizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkcü zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich ange« stellt ist. Die Stadträtke, Stadtqemeinderäthe und Gemciudcvorstäude haben die bei demselben zur Stammrolle angemeldeten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zu den Musterungsterminen gemäß 8 61,der Ersatz-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren pünkt liche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemein-evorstän-e behufs etwaiger Auskunftsertheilung mit einzufindeo. Zum Loofungstermin für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1862, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Ver schulden noch nicht geloost haben, ist der 28. März dieses Jahres Vvrmittag» 0 Uhr im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung im Loosungslokale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Musterungs termine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatz- Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in der Regel zurückgewiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich, vor der Ersatz-Commission mit einznfinden. Die Herren Gemrindevorstände haben diejenigen Gestellpflichtigen ihres Ortes, deren Familienvcrhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beobachten und zu thun haben. Die Entscheidungen der Ersatz.Commission auf angebrachte Reklamationen werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn die Reklamanten sich zur Anhörung derselben nicht eingefunden habe». Rekurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission sowie gegen die Entscheidung der Ober- Ersatz-Commission an die Ober-Rekrutirungs-Bchörde müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung für publicirt anzusehen ist, unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse kann sich im Musterungst-rmin freiwillig zum Dienstcintritte melden. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, erlangen die Vergünstigung, daß sie anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre in der Landwehr zu dicuen haben und in der Regel zu Reserveübungen nicht heran gezogen werden. Wer als 4 jährig Freiwilliger bei der Cavallerie einzutreleu beabsichtigt, hat die Einwilligung des Vaters bez. Vormundes beizu- bringen. Meißen, am 20. Februar 1882. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirks Nossen. v. Voffe. Bekanntmachung, die Zurückstellung von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr nnd Ersatz-Reserve l Classe wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse betr. Die Ersatz. Commission des Aushcbungsbezirks Nossen wird im Anschluß an das diesjährige Musteruugsgeschäft über etwaige An-