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Blatt Amts und des SLadtrathes des Königt. Amtsgerichts Als Beiblätter: l. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. randwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Bierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Z« Uulsnrtz. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- PuSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Comp Sonnabend Druck und Verlag von E. L. Für st er's Erben in Pulsnitz. MchtundvieejigKeb ULhugimg. «r. SU. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. 2». Juni 189«. Bekanntmachung. Alles Fahren und Reiten auf dem von der grünen Straße nach der Hempelstraße an der Helbig'schen Färberei vorbei führenden Fußwege wird hiermit auf Grund Nr. 366,ig des Neichsstrafgesetzbuches bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen verboten. P u l s n i tz, am 17. Juni 1896. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekannt m a ch « » g. Die von der Land- und forstwirthschastlichen Berufsgenossenschast für das Königreich Sachsen anher abgegebene Heberolle über die für das Jahr 1895 nach 2 Pfg. für jede Einheit einzuhebenden Beiträge für die Stadt mit dem Rittergute Pulsnitz liegt nebst dem Unternehmerperzeichnisse und -Nt Übrigen Unterlage« auf die Dauer von 2 Wochen zur Einsicht der Betheiligten bei uns aus. Die nach genannter Heberolle ausgeworfenen Beiträge werden in den nächsten Tagen durch Herrn Stadtwachtmeister Weber eingehoben. Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beitrüge, sowie gegen Veranlagung der Betriebe im Unternehmerverzeichnisse sind direct an die Geschäftsstelle der Genossen schaft (Dresden-A,, Wienerstraße 13) zu richten, der ausgeworfene Beitrag jedoch ist trotzdem vom Unternehmer ungeachtet des Einspruchs in voller Summe zu zahlen. Pulsnitz, am 16. Juni 1896. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, Desinfection betreffend. Es wird den hiesigen Hausbesitzern und besonders den Gastwicthen und Restäurateuren hiermit aufgegeben, an heißen Tagen für gehörige DeSinfection der Aborte ihrer Hausgrundstücke zu sorgen und zwar bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder entsprechender Haft. Pulsnitz, am 19. Juni 1896. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Pockenerkrankungen betreffend. Die Erhebungen über die während der letzten Jahre amtlich bekannt gewordenen Pcckenerkrankungen innerhalb des Reichsgebietes haben ergeben, daß die Entstehung der Mehrzahl dieser Fälle auf die Einschleppung dieser Seuche aus dem Auslande (namentlich Rußland, Oesterreich und Italien) zurückzuführen ist. Vornehmlich sind es die in Deutsch land Beschäftigung suchenden fremdländischen Arbeiter, und unter diesen vorwiegend die zur Zeit der Ernte eingestellten landwirthschaftlichen Arbeiter, die vielfach an den Pocken er kranken und zum Ausgangspunkte für weitere Seuchenfälle und sogar für kleinere Epidemien werden. Das Königliche Ministerium des Innern hat deshalb angeordnet, daß fortan fremdländische Arbeiter aus Ländern, in welchem der allgemeine Impfzwang überhaupt nicht besteht oder erst in den letzten zehn Jahren eingefühlt >st, einer möglichst baldigen, iunerhalb drei Tagen nach der Ankttttft vorznnehmendcn Untersuchung zu «uter- zicheu und diejenigen unter ihnen, welche sich nicht über eine in den letzten 10 Jahren vorausgegangene erfolgreiche Impfung oder überstandene Blatternerkraukung ausweisen können, der Schutzpockenimpfung zu unterwerfe» sind. „ Die Ortsbehördcu werden hierdurch angewiesen, strengstens über Einhaltung des vorstehend Verordneten zu wachen und bet Feststellung von Pockenerkrankungen unter den vorerwähnten Ankömmlingen sofort nach Punkt 1 der in der Osterland'schen Sammlung Band 8 Seite 2 abgedruckten Ministerialverordnung vom 19. Januar 1886 alt Pm Königlichen Bezirksarzt binnen 24 Stund:» die erforderliche Anzeige zu erstatten. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 10. Juni 1896, I. V. Or. Niethammer, Regierungsassessor. Ium Absnncmeut auf das mit dem 1. Juli beginnende III. Quartal des Amts- und Wochenblattes für Pulsnitz und Umgegend ladet die unterzeichnete Expedition hierdurch ergebenst ein und bittet die an den Postanstalten zu bewirkenden Abonne ments schon jetzt aufgeben zu wollen, damit die Zustellung rechtzeitig erfolgen kann. Bestellungen nehmen alle Briefträger, sowie unsere Stadt und Landboten gern entgegen. Hochachtungsvoll Exped. des Amts- und Wochenblattes. K. L. Aörker's Kröen. Die Interpellation der Abg. Graf Hompesch und Genoffen lautet: „Am 20. Februar 1895 beschloß der Reichstag mit großer Mehrheit den Entwurf eines Gesetzes be treffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872. Am 7. Dezember 1895 theilte der Stellvertreter des Reichskanzlers, Herr Staatssekretär und Staatsminister vr. von Boetticher, dem neu zusommentretenden Reichstage amtlich mit, ein Beschluß des Bundesrathes über den obigen Reichstagsbeschluß sei bisher nicht erfolgt. Die Unterzeichneten richten an den Herrn Reichskanzler die Fragen: 1. Ist ein Beschluß des Bundesraths in dieser Angelegenheit Mich heute noch nicht erfolgt? — Und wenn nicht: 2. Aus welchen Gründen hat der Bundesrath die Fassung einer Entschließung über den genannten Beschluß des Reichstages bis jetzt verzögert? 3 Gedenkt der Herr Reichskanzler eine solche Entschließung nunmehr nach Ablauf von 16 Monaten und jedenfalls noch vor Beendigung des gegenwärtigen Abschnittes der Reichstagsarbeiten herbeizuführen?" Reichskanzler Fürst Hohenlohe erklärt sich bereit, die Interpellation sofort zu beantworten. — Zur Begründung derselben nimmt das Wort Abg. Graf Hompesch: Der Text der Interpellation besagt Alles, was sich zu ihrer Begründung sagen läßt. Auffallend ist die lange Verzögerung der Stellungnahme des Bundesraths. Das hat Beunruhigung im katholischen Volk erregt. Er befürchtet, daß der Bundesrath den Be schluß des Reichstages nicht mit dem Ernst auffaßt, den wir für wünschenswerth hallen. Um so ernster müssen wir darauf Bedacht nehmen, dem katholischen Volke Ge wißheit zu verschaffen. Deshalb haben wir die Anfrage an den Reichskanzler gerichtet. Möge die Antwort auS- fallen, wie sie wolle, unsere Stellung zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird dadurch in keiner Weise beeinflußt werden. (Beifall.) Zeitungskombinationen, die das Gcgentheil an deuten, entbehren jeder Begründung. (Beifall.) Reichskanzler Fürst Hohenlohe: Ich habe auf die Anfrage Folgendes zu ei widern: Eine Beschlußfassung des Reichstages über den vom Reichstage angenommenen Gesetzentwurf ist bis heute noch nicht erfolgt. Der Bundes rath hat davon absehen zu können geglaubt, baldigst von Neuem zu der Fiage der Aushebung des Jesuitengesetzes Stellung zu nehmen, weil er erst vor verhältnißmäßig kurzer Zeit, nämlich 1894, die Frage eingehender Er wägung unterzogen hatte und damals einmütig zu der Uebeizergung gelangt war, daß man in die Aushebung nicht willigen könne. Umstände, welche eine Aenderung dieser Uebeizengung bei den verbündeten Regierungen ver- mulhen ließen,'sind nicht eingetreten. Mitbestimmend für die Verzögerung war der Umstand, daß nach Wiederzu lassung der Redemptoristen und der Väter vom heiligen Geist erst Erfahrungen mit dieser Maßnahme gesammelt werden mußten, und daß Erwägungen darüber schweben, ob nicht noch andere Korporationen wieder zuzulaffen seien. Diese Prüfung ist noch nicht zu Ende. Inzwischen bin ich bereit, auf eine beschleunigte Beschlußfassung des Bundes raths hinzuwirken. Von den übrigen Reden haben besondere Bedeutung die schmachvollen Auslassungen Bebels und seiner Genossen: Abg. Bebel (Soz.) tritt für möglichst schleunige Auf hebung des Jesuitenordens ein. Dasselbe sei ein Aus- l nahmegesitz, und seine Partei verwerfe solche grundsätzlich, gleichgültig, ob sie gegen eine Klasse der Bevölkerung oder gegen eine politische oder religiöse Partei gerichtet sind. Im Jahre des Reichrjubiläums sei es an der Zeit darauf hinzuweisen, daß noch einander gegen die Katholiken, die Sozialdemokraten, die Elsaß - Lothringer und die Polen Ausnahmegesetze ins Leben gerufen würden, meist auf.An- regung und mit Unterstützung derjenigen Partei, die sich national und liberal nenne, in Wahrheit aber weder national, noch liberal sei. (Heiterkeit.) Die Aushebung des Z 2 des Jesuitengesetzes sei nicht genügend, das ganze Gesetz müsse beseitigt werden. Das Zentrum verdanke allerdings seine Größe und Bedeutung dem Kulturkampf, der auch ein Akt der so oft gepriesenen weisen Politik des Fürsten Bismarck sei. Dieser hat hier den größten Fehler begangen, den ein Staatsmann begehen könne, er habe sich hier als ein kleiner, jammervoller Stümper erwiesen. (Schallende Heiterkeit rechts, Beifall im Zentrum und bei den Soz.) Er werde immer wieder für die Aufhebung des Jesuitengesetzes eintreten. Abg. Or. von Benningsen (natlib.): Die Stellung des Fürsten Bismarck als Staatsmann in der Weltgeschichte ist Gott sei Dank nicht abhängig von dem abfälligen Ur theil des Abgeordneten Bebel. (Lebhafter Beifall rechts und bei den Nationalliberalen.) In der Sache selbst haben