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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. LeM -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement viertelt. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, fowie bei allen Reichs- Postanstalten. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. S7. Aasr««u«. Donnerstag, den 5. Juni 18SO Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schnittwaarenhändlers ck S. ILtlllx in Eibenstock ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 17. Juni 1890, Wormittags 11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierseldst anberaumt. Eibenstock, den 4. Juni 1890. Ltrutils, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Sonnabend, den 7. Juni 189V, Nachmittags 2 Uhr sollen im Amtsgerichts-Hofe hier 2 Zugpferde und 1 Lastschlitten öffent lich gegen Baarzahlung versteigert wcrven. Eibenstock, am 2. Juni 1890. Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. In Gemäßheit § 12 Absatz 4 der Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 zum Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 wird hiermit Folgendes bekannt gemacht. Die öffentlichen Impfungen finden in diesem Jahre wie folgt statt: I. Zur Erft-Impfung sind Montag, den 9. Juni und Dienstag, den 10. Juni im Saale zum „Feldschlötzchen" hier Nachmittags von 3 bis 5 Uhr alle diejenigen Kinder vorzustellen, u. welche im Jahre 1889 geboren sind und nicht bereits nach ärzt lichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben; b. welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Hierzu wird noch bemerkt, daß am Montag, den 9. Juni die Kinder von H. bis bi. des Anfangsbuchstabens vom Familiennamen, am Dienstag, den 10. Juni aber die Kinder von 0. bis 2. des Anfangsbuchstabens vom Familiennamen vorgestellt werden müssen. Dienstag, den 17. Juni sind alle zur Erst-Jmpfung gekommene Kin der im Saale zum „Feldschlötzchen" hier unv zwar in derselben Reihenfolge wie in dem Impftermine zur Nachschau vorzustellen. II Zur Wieder-Impfung sind Sonnabend, den 21. Juni im Saale zum „Feldschlötzchen" hier Nachmittags von 3 bis 5 Uhr alle diejenigen Kinder vorzustellen, u. welche im Jahre 1878 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugniß in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg" geimpft worden sind; b. welche in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wieder-Impfung Vorläufig befreit oder in den letzten Jahren er folglos wiedergeimpft worden sind. Acht Tage später und zwar Sonuabeud, den 28. Juni, Nachmit tags Von 3 Uhr ab sind alle zur Wieder-Impfung gekommene Kinder im Saale zum „Feldschlötzchen" hier zur Nachschau vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Hrn. Ur. Schlamm vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden diesmal nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Jmpfpflichtigen werden unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in 8 14 Absatz 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen hierdurch aufgefordert, in den anberaumten Impfterminen mit ihren unter 1 a und b bezeichneten Kindern oder Pflegebefohlenen zur Impf ung derselben zu erscheinen und die geimpften Kinder zur Nachschau zu bringen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre impfpflichtigen Kinder oder Pflegebefohlenen bei der Erst- oder Wiederimpfung, wie ihnen freigestellt ist, durch Privatärzte impfen lassen, sind verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nach weis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus einem gesetz lichen Grunde zu unterbleiben hat. Diese Bescheinigungen sind in der RathS- expedition vorzuzeigen. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Eibenstock, den 3. Juni 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bekanntmachung. Der unterz. Vorstand des Vereins zur Förderung der christl. Liebeswerke gestattet sich auch in diesem Jahre, den betr. lieben Gemeinden Kiöenstock, Schön- ' Heide, Sosa, Larkslekd und Stützengrün andurch die Mittheilung zu machen, daß die Sammlungen von Liebesgaben im Laufe des Monat Juni a. c. wieder erfolgen sollen. Da unser Verein die Zwecke der äutzere« und der inueren Mission der Gustav-Adolf-Stiftung und der Bibelverbreitung zu fördern be stimmt ist und für dieselben nur eine einmalige öffentliche Sammlung in jedem Vereinsjahre veranstaltet wird, so darf wohl der unterz. Vorstand die Hoffnung hegen, daß seine erneut auszusprechcnde herzliche Bitte, die bevorstehen den Sammlungen durch Gaben der Liebe freundlichst unterstützen zu wollen, wie bisher, geneigtes Gehör finden werde. lieber den Ort und die Zeit des noch abzuhaltenden jährl. Vereinsfestes wird seiner Zeit nähere Mittheilung erfolgen. Eibenstock, den 3. Juni 1890. Der Vorstand des Eibenstocker Zwcigvercins zur För derung christlicher Licbeslverke. Böttrich, ?., z. Z. Vorsitzender. Die Liste der hiesigen Stimmberechtigten bei der Landtagswahl ist revidirt worden. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß et waige Einsprüche gegen die erwähnte Liste, welche für die Betheiligten zur Ein sicht in der Expedition des GemeinderatheS ausliegt, bis spätestens zum Ende des siebenten Tages nach dem Abdrucke des Wahlausschreibens bei dem Unter zeichneten anzubringen sind. Schönheide, am 2. Juni 1890. Der Gemeindevorstand. Frau Kljristiane Wilhelmine verehel. Lenk in Schönheide Nr. 66 (Baumannsberg) ist als zweite Leichenfrau für Schönheide von der Königlichen Amtshauptmann schaft in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge bracht wird. Der Gemeinderath. Hagesgeschichle. — Deutschland. Das Befinden des Kai ser», der bereits Gehversuche mit Erfolg und ebenso Ausfahrten unternommen hat, ist ein durchaus zu friedenstellendes, so daß der Monarch an den Tauf feierlichkeiten beim Prinzen Friedrich Leopold mit Bestimmtheit wird theilnehmen können. — Da» Kaiserpaar feierte am Montag den Tag, an wel chem vor 10 Jahren im Schlöffe zu Babelsberg seine Verlobung in feierlicher Weise verkündigt wurde. — Zu Ehren de» Kronprinzen von Italien, wel cher am 8. d. in Potsdam eintrifft, findet am 9. d. daselbst im Lustgarten Parade statt. Am 10. wird auf dem Bornstedter Felde ein Exerzieren der Pots damer Cavallerie-Regimenter abgehalten. — Berlin. In gewissen parlamentarischen Krei sen soll bekanntlich die Absicht bestehen, bei Wieder- Eröffnung der Reichstagssitzungen zunächst nur die jenigen Paragraphen der neuen Arbeiterschutz- Gesetzgebung zur Annahme gelangen zu lassen, welche den Schutz der Frauen- und Kinderarbeit und die Sonntagsfeier betreffen, dagegen den Theil der Novelle, welcher die Interessen der Arbeitgeber in» Auge faßt, zu vertagen. WaS die Haltung der Re gierung zu diesem Vorhaben betrifft, so wird von bester Seite versichert, daß dieselbe nicht gesonnen sei, hierzu ihre Einwilligung zu geben; dieselbe werde vielmehr die Annahme des ganzen Gesetze» oder die Vertagung der Diskussion über dasselbe bis zum Herbste verlangen. Der BundeSrath wird sich eben falls schon in der allernächsten Zeit über diese sehr wichtige Frage endgiltig schlüssig machen müssen. — Nach einer Meldung de» Pariser „Figaro soll Fürst Bismarck die Absicht haben, seine Kan didatur für den Reichstag im dritten Wahlkreise des Regierungsbezirks Potsdam (Neu-Ruppin-Templin) aufzustellen. Der gegenwärtige Inhaber des Man dats, Graf von Saldern-Ahlimb, wäre bereit — so schreibt das Boulevardblatt — zu Gunsten des Fürsten Bismarck zurückzutreten. Die Bestätigung bleibt je denfalls abzuwarten. — Der nächste sozialdemokratische Partei kongreß wird unmittelbar nach Ablauf des Sozia listengesetze» zusammentreten. Als Ort der Zusam menkunft soll eine Stadt in Mitteldeutschland und nicht, wie bisher angenommen wurde, Berlin in Aus sicht genommen sein. — Posen. Die Leiche des Erzbischof- Din der von Posen wurde, wie wir erfahren, Diens tag Nachmittag 6 Uhr in feierlichem Zug unter über aus großer Betheiligung des Publikum» und in An wesenheit der Spitzen sämmtlicher Civil- und Mili tärbehörden in die dortige Kathedrale übergeführt. — Koblenz, 2. Juni. Der Erbprinz von Meiningen, der zu JnspizirungSzwecken hier weilt.