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Blatt Amts I 2. und des StadLrathes des Königs. Amtsgerichts Wulsnrtz Vorm. 9 Uhr aukzua«b«n. Preis für di« einspaltig« Cor- puSzeil« (oder der«n Raums 10 Pfennige. Als Beiblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatl (wöchentlich); ^andwirthschastliche Beilage (monatlich). Abonnements < Preis Viertel! -hrl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. K«s<Hättsstelren: Buchdruckereien von A. Pabft, Königsbrück, C. S. Krausch«, Kamen-, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annonccn-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Erschein!: Mötwoch und Ionnabend Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. Z7^un» Freitag Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Reunuudvierzigstrr Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Sonnabend. Är. 97 4. Deeember L897. Auf Folium 241 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Reichs-Adler-Drogerie Oswald Hmtschel in Großröhrsdorf und als deren Inhaber der Kaufmann Herr Wilhelm Oswald Hentschel daselbst eingetragen worden. Pulsnitz, am 30. November 1897. Königliches Amtsgericht. - v. Weber. Bekan n t m a ch u n g. öen öieszährigen KHristmarkt betr. Der diesjährige Christmarkt wird in diesem Jahre Sonntag, den 19. Decernber 1897, von Mittags 12 Uhr an, abgehalten. Zu demselben werden nach s 28 der hiesigen Marktordnung nur der sächsischen Oberlausitz angehörige Händler zugelaffen. Pulsnitz, am 2. Deeember 1897. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Montag den 6. Deeember 1897, Nachmittags 3 Uhr, gelangen im hiesigen Schützenhause 1 neues Sopha, 1 Kommode mit Glasschrank, 1 Kleiderschrank, 1 Tisch und 1 Nähmaschine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 3. Deeember 1897. Sekretär Kunath, Gerichtsvollzieher. Mitwirkung bei Ausübung der militärischen Controle betreffend. Nach Z 106 der deutschen Wehrordnung sind die Staats- und Communalbehörden verpflichtet, in dem Bereiche ihrer gesetzlichen Befugnisse die Ersatz- und Landwehrbehörven bei der Controle und allen hiermit im Zusammenhänge stehenden Dienstobliegenheiten zu unterstützen; es enthält auch die Anlage 3 zu § 106 eine Anleitung für die Polizei- und Gemeindebehörden" u. s. w. zur Mitwirkung bei Ausübung der militärischen Controle. Diese Bestimmungen werden aber von den dazu berufenen Behörden sehr verschieden gehandhabt. Um in dieser Beziehung eine einheitliche Behandlung herbeizuführen, hat das Königliche Ministerium des Innern in Gemeinschaft mit dem Königlichen Kriegsministerium Folgendes bestimmt. Die Bestimmungen der Anlage 3 zu H 106 der Wehrordnung sind genau zu beobachten, insbesondere sind bei Wohnortswechsel den sich anmeldenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche sich nicht innerhalb 14 Tagen bei der bisherigen militärischen Controlstelle ab- und bei der militärischen Control- stelle des neuen Aufenthaltsortes angemeldet haben, die Militärpapiere abzunehmen und mit einer entsprechenden Anzeige der nächsten Controlstelle oder dem nächsten Bezirkskommando zuzusenden. Ist dagegen bei der Anmeldung bei der Polizei- oder Gemeindebehörde die Ab- und Anmeldung bei den militärischen Controlstellen noch nicht erfolgt, die in tz 114,5 der Wehrordnung als Regel vorgeschriebene 14tägige Meldefrist aber noch nicht verstrichen, so kann ein bloßer Hinweis auf die Verpflichtung zur Meldung bei der militärischen Controlstelle nicht als genügend angesehen, die Abnahme der Militärpapiere aber nicht als zulässig erachtet werden, da die mili tärische Meldefrist noch nicht abgelaufen ist; in diesem Falle sind vielmehr die betreffenden Leute zur nochmaligen Vorlegung des Militärpaffes mit Meldevermerk des Bezirkscommando's innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen zu veranlassen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. November 1897. von ErdmannSdorff. Nach einer Mittheilung der Königlichen Generaldirektion der Sächsischen StaatSeisenbahnen: wird vom 1. Deeember dieses Jahres an die Bahnsteigsperre auf der Strecke Pirna-Kamenz eingeführt werden. Den in Ausübung ihres Dienstes befindlichen Vorständen und Beamten der Polizeibehörden wird jedoch der Verkehr auf den Bahnsteigen auch künftig ohne Weiteres ge stattet sein, wenn sie Uniform tragen, während sie sich andernfalls im Allgemeinen durch eine Bescheinigung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde auszuweisen haben. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 29. November 1897- von Erdmanusdorff. Amtliche Lehrerko»ferenzen. Die Herren Direktoren und ständigen Lehrer des Bezirks werden hierdurch zu folgenden amtlichen Konferenzen eingeladen: I) Montag, den G. Decembtk, Nachm. >/,3 Uhr, Zweigkonfercnzen Kamenz-Stadt und Kamenz-Land (Stadt Dresden in Kamenz). 2) Donnerstag, den 9 Deeember, Nachm.'/,3 Uhr, Zweigkonferenzen^Pulsnitz und Röderthal (Herren haus in Pulsnitz-. 3) Montag, den 13. Dezember, Nachm. '/z3 Uhr, Zweigkonferenz Königsbrück (Zum schwarzen Adler in Königsbrück). — Der Nachmittagsunterricht fällt für die Conferenzbesucher an den betreffenden Tagen aus. — Kamenz, den 30. November 1897. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Ur. Karlmann. Hol; - Versteigerung. Laußnitzer Revier. — Gasthof „zum Erbgericht" in Laußnitz. Freitag, den 10. Tecember 1897, Vormittags 9 Uhr. 1 birk. und 1 asp. Nutzstück von 20 und 21 am Oberst., 4 w lang, 648 weiche Klötzer von 11—27 om Oberst., 4,z w lang, 260 ficht. Neisstangen von 4—7 am Unterstärke, 559 „ Derbstangen „ 8—15 „ „ 88 kies. Rüststangen „13—15 „ „ 130 Rm. kies. Nutzknüppel, 2 m lang, 150 „ weiche und 2 Rm. birk. Brennscheite 1634,, „ „16 „ „ Brennknüppel, 515 „ „ „ 3 „ ,, Beste. In den Abth. 9, 21, 27, 53, 59, 61, 70 u. 82, in den Forstorten: Glauschnitzer Felder, Mar- schallsruhe, Tauschaer Wald, Ziehm, Spitze Hübel, Mittelberg, Großer Palzberg und Torfstich. Kgl. Forstrevierverwaltung Lautz Nitz und Kgl. Forstrentamt Moritzburg, den 24. November 1897. Lehmanp. Mittelbach.