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Pulsnitz rrFa y ed laü Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz Ml.—I» V ^»44 Bank Konten: Pulsnitzer Bank, Pmsmp und »oktscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 " Off " tzö " I O »I Commerz- und Prinat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz — — E«fchei»t a« jeoem Werktag — — - Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der BefördcrungSetnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück» zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, PuISnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdors, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E L. Försters Erben (Inh. A. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz Anzeigen- Grundzahlen tn RM: Die 42 mm breite PemzeUe Mosie'sZe RM 0.25, in der Amtshauptmannschast Kamenz RM 0.20. AmtlicheZ ile RM 0.7 und RM 0.60 Reklame NM 0.60. Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — e zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfälle, gelangt der volle Reck nungsbeirag unter Wegfall von Preisnachlaß in ^lnrechnun Bis i/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Ta - A"inahm Namurer 01 Dienstag, den 20 April 1026 78 Jahryang Amtlicher Teil. Das Ron Kurs versa dien über das Verwogen de« Holz-, Kohlen- und Kolonialwaren - dSndlers Friedrich Adolf Philipp la Puloltz wird hierdurch ausgehoben, nachdem der im Dergleichstermtne vom 30 Mür- 1926 angenommene Zwongsorrgletch durch rechtskräftigen Beschluß vom SO. Mürz 1926 destütigl worden ist Pulsnitz, den 16. April 1926. Das Amtsgericht. — Das Konkursverfahren über da« Verwogen der Firma Freazel, Söcker L Co m. b, H. i» Pulsnitz wird nach Abhaltung des Schlußtermin» hierdurch aufgehoben. Pul«niü, am 19. April 1926. Das Amtsgericht. Polizewerordnung über die Ausführung von Hoch - Antennen zum Rundfunk- Empfang und von Sende - Anlagen in der Stadt Pulsnitz Hochantennen im Sinne dieser Polizeiverordnung find gegen Erd« isolierte, im Freien oder innerhalb de» Dachstuhles angeordnete Lustleiter, welche »um Empfang der von einem Sender ausgeftrahtten elektrischen Wellen dienen (Einleiter, und Mehrlriterantennen, Linear, l--, T-, V-, Schtrmantennen usw.). § 1. Ausstellung der Antenne». Die öffentlichen DerkehrsrSume dürsen in der Regel nicht überspannt werden, Aus nahmen Kvnnen aus engen oder verkehrsarmen Straßen widerruflich zugeloffen werden; die Antennen müssen wenigstens 10 Meter über dem öffentlichen Derkehrsraume angebracht werden. Für Benutzung des öffentlichen Derkehrsraumes ist ein Bezetgungsgeld zu zahlen. 8 2 Lage zu anderen Leitungen. 1. Im Luftraum vorhandene Starkstromleitungen, Fernmeldeanlagen oder sonstige Leitungen der Gemeinde, des Staate» oder de» Reiches dürfen weder in ihrem bestehenden Zu stande noch im künftigen Ausbau behindert werden. Dichte Parollelsührungen <Mtn eftodstand 10 Meter) und Annüherungen an diese Leitungen find zu vermeiden. Bet Kreuzungen find Schutzmaßnahmen ,u treffen, die eine metallische Berührung beim Reißen der Leitung oder der Antennen praktisch verhindern. 2. Kreuzung von vorhandenen Hochspannungsfreileitungen ist verboten. Antennen in der Rübe von Hochspannungsleitungen find so anzulegen, daß «tue Berührung bet Drahtbrüchen ausgeschlossen ist. .Aus Fernmeldeleitungen ist in folgender Weise Rücksicht zu nehmen: Parallelführung im Abstand von weniger als 6 Meter ist verboten. Kreuzungen sollen möglichst rechiwwkrlig, s«drnsalls nicht unter SO Grad, und in einem Abstand von wenigstens 1 Meter ausgesührt werden. Wenn bei Drahtbruch der Antenne eine Berührung mit der Fernmeldeleitung möglich ist, muß die Antrnnenleitung mit wetterfester Umhüllung versehen sein, sofern nicht die Fern meldeleitung selbst isoliert ist.' . . . , _ . 3. Werden spütrr Anlagen der in Z'ff«r 1 Satz 1 bezeichneten Art gebaut, so find di« vorhandenen Antennen auf Verlangen derart umzugeftalten, daß sie den Vorschriften unter Ziffer 1 genügen. Werden Hochspannungsleitungen spöler gebaut, so Kann dir Entfernung der Antennen verlangt werden. Aussührun, der Antennen. 1. Alle Konstruktioasteile der Anlagen lDachstünder, Antennenleiter Abspannunasstlltz - punkte, Anker mit Spannschrauben usw.) müssen mindesten» vierfach« statische Sicherheit ouswetsen. 2. Die Dachftönder dürfen in der Regel eine von der Straße aus sichtbare Lange von 4 Metern nicht überschreiten. 3 Die Rohrstander find der austretenden Zugkraft entsprechend mittels Spannschrauben zu verankern, damit ihre Standessicherheit und senkrechte Lage dauernd gewahrt bleiben. Aus- vahmen kvnnen zugelossen werden, wenn die örtlichen Verhältnisse e» erfordern. 4. Schornsteine, turmartigr Aufbauten und Hausgiebel dürfen als Abgangspunkte nur dann Verwendung finden, wenn diese Teile den zu erwartenden Beanspruchungen gewachten find. Bk» Abspannungen gegen Schornstein« find Bügrl au» Bandeisen von mindestens 30 m» Breite und 4 mm Stücke zu verwenden. S. Der freie, ungehinderte Zugang zu den Dachaufbauten, insbesondere den Schorn steinen, deren ordnungsgemäße Reinigurg nicht behindert werden darf, die ungestörte Ausfüh rung von Dacharbeitrn usw. muß gewahrt werben. 6 Die Endpunkt« der gut zu bescstigenden Rahen find mit Abspannseilen abzufangen, die der Zugspannung entsprechend auszusühren find. 7. Antennen, die innerhalb der Dochkonstruktion eines Hauses angelegt werden, sowie der Ueberiponnungsschvtz bet Einführungen müssen den nötigen Abstand von leicht entzündlichen Teilen des Gebäudes Haden. 8 Die Antennen müssen mit selbsttätigen Blitzschutzficherungen und einem leicht ,u- oünglichen ETLunasiLalter, der unter Abschaltung des Empfongsopporo» « d«e unmUieldare Erdung ermöglicht, oersehen werden Der A-"chlutz der Erdleitung an die Wasserleitung, Gas- ktturw, Blttzovleiter, Heizungsrohre usw. ist nach den dasür geltenden Vorschriften mval-ch. S Für d»e technische Durchbildung der Anlagrn find im übugrn die vom Verbände Deutscher Elektrotechniker ausgestellten Leilsvtz« vom 1. September 1924 für den Bou oon Hoch antennen zum Rundfunkempfang zu Grunde za legen. «»zeigepflicht. 1. Jede Hochantennenanlage ist anzeigepfl Ltig. Eine genaue Beschreibung derselben ist der Anzeig« brizutügen und beim Rat« «inzuietchen. Vie Genehmigung der Re'chspostoerwal- tung und des Hauseigentümers ist mit der Anzeige mit oorzulegen. Wenn nölig, können sta tische Nachweis« g«sorv«rt werden. 2. Bei Antennenanlagen für Dorsührungszwecke, die nicht lünger als höchsten» 8 Tage stehen, bedarf es einer Anzeige nicht. 3 lieber die bei Inkrafttreten der Polizeioerordnung bereits vorhanden«» An'enncn» anlagen ist unter Beifügung einer genauen Beschreibung dem Rate binnen 8 Wochen Anzeige zu erstatten. Unterhalt«»» der A«lage«. Der Inhaber der Antennen hat wahrend der Dauer des Bestehen« der Anlage für die sachgemäße Unterhaltung Sorge zu tragen und sie in angemessenen Zettabschn tlen nachzuprüfen. 8 6. Für Sendeanlagen werden weitergehenve Bestimmungen im Einzelfalle getroffen. 8 7- Ae»drru»ge» Aenderungen oder Ergänzungen, die sich aus der technischen Weiterentwicklung b«s Rundfunkea ergeben, können vom Rate auch mit Rückwirkung aus vorhandene Anlagen fest- gefitzt werden. g Zuwiderhandlungen gegen diese Polizetverordnung werden mit Geldstrafe bl» zu 1L0 RM oder mit Haft bl» zu 14 Tagen bestraft. 8 8. Inkrafttreten. Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tag« der Veröffentlichung in Kraft. Pulsnitz, am 31. Mürz 1926 Der Rat zu Pulsnitz. Mittwoch, de» 2t. «prit 1»2S, 10 Uhr vormittags sollen an Ort und Stelle — Sammelort der Bieter: Schützenhaustunnel — zwangsweise gegen Barzahlung öffentlich ver steigert werden: 1 Tafelwagen, 1 Werkzeugschrank, 2 Vollgummireifen für Auto lastwagen. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pulsnitz. Das Wichtigste Reichsaußcnminister Dr. Stresemann ist von seinem Erholungsurlaub nach Berlin zurückgekehrt In Amerika rechnet man mit der Vertagung der Vorlage über die Freigabe des deutschen Eigentums. In Warschau wird die Demission des gesamten, polnischen Kabinetts erwartet. Der Mörder von Rockcndorf hat ein volles Geständnis seiner Tat ab- gelegt. Im Prozeß gegen Iwan Kutisker und im Sprit-Weber-Prozeß fanden neue Verhandlungen statt. Wie aus Berlin gemeldet wird, hat der Berliner Magistrat ein Schrei ben an den Minister des Innern Severing gerichtet, in dem auf die Notwendigkeit der Verlängerung der Polizeistunde hingcwiesen wird. Die deutsch-russischen Verhandlungen sind, wie dem Lokalanzeiger mit geteilt wird, in den letzten Tagen sehr erheblich fortgeschritten. Es seien zwar noch einige Diffcrenzpunkte vorhanden, doch dürften auch diese bald geklärt werden. Der Abschluß dieser Abmachungen, die einer Festigung des Rapellovertrages dienen sollen, werde noch im Laufe dieser Woche erwartet. Dor mehr als 50000 Zuschauern wurde am Sonntag im Düsseldorfer Rheinstadion das Fußball-Länderspiel Deutschland Holland au«getra- gen. Der Ländertämpf endete mit einem 4 : 2 (1 : 1) Siege der deutschen Mannschast. Der EinwanderungSauSschuß des nordamerikanischen Kongresses hat "nen Antrag angenommen, nach dem Fremde, die die Ei'wande- ^"'gserlaubnis besitzen, wegen moralischer Bedenken an der Ein- Wandrung nicht gehindert werden dürfen. Polnische Finanzminister Linde, gegen den ein Verfahren i» Nr Unterschlagung amtlicher Gelder schwebte, wurde vorgestern sch Erschau auf der Straße von einem polnischen Unteroffizier er- WM WMW W SMMWkll MlM Wiedereintritt Argentiniens in den Völkerbund — Die Demission des polnischen Kabinetts wird morgen erwartet — Die Freigabe des deutschen Eigentums in Amerika gefährdet — Mussolini bereitet neue Überraschungen vor — Neichsinnenminister Dr. Külz in Zittau Intrigen der Polen und Tschechen? - London. Die englische Regierung hat jetzt auf die deutsche Benachrichtigung von den deutsch-russischen Ver handlungen geantwortet. Die Antwort ist auffallend freund lich gehalten und hebt hervor, daß die englische Regierung es hoch anerkenne, daß die deutsche Regierung die übrigen Signatarmächte der Locarno-Verträge von der bevorstehen den Unterzeichnung des russisch-deutschen Vertrages unter richtet habe. Sie,sei voll davon überzeugt, daß, wenn der volle Text des neuen Vertrages mit den Versicherungen im Einklang stehe, die man in Berlin gegeben habe, der neue Vertrag in den Rahmen der Locarno-Konferenz Hineinpasse und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund 'nicht hin dern würde. Alles in allem sei die englische Ansicht gegenüber diesem Vertrag „nicht ungünstig". Mit dieser Note wird sich Deutschland erst einmal zu frieden geben müssen, nicht so die Alliierten. Wie ein Lon doner Blatt berichtet, ist der tschechische Außenminister D e - nesch, der sich in voller Uebereinstimmung mit dem polni schen Ministerpräsidenten Grafen Skrzynski befindet, bereits außerordentlich tätig. Er hat die englische, französische und italienische Regierung auf die Notwendigkeit aufmerk sam gemacht, die Auswirkung des neuen Der- träges auf die Frage des Eintrittes Deutschlands in den Völkerbund im nächsten September zu diskutie ren. Benesch sei der Ansicht, daß infolge des deutsch-russischen Vertrages Fragen entstanden seien, welche, wie er hoffe, die deutsche Regierung zufriedenstellenderweise beantworten werde, bevor sein Eintritt in den Völkerbund erfolgt. Er sei gerade dabei, einen größeren Fragebogen zusammenzustellen, der fünf Gruppen von Fragen enthält. Diesen will er den Signatarmächten des Locarno-Vertrages einschließlich Deutschland zuschicken. Zur gleichen Zeit wird bekannt, daß der ständige Staatssekretär im Londoner Aus wärtigen Amt in Rom zu Verhandlungen mit der italienischen Regierung weilt.