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aufae- nen die ulgarien hrazienS rachricht ude, da ten mit n. »8».- S27.7K SSS — l»«.- ätv.»o l»NA S<.— 2 v.- 147*0 81.10 ISt.Sll «*/. 7'/. oaoo oaoa oaoo oooa o o o II o o o o zimmer elektrisch, en Bahn oermieten - 2, II. ße ab 1. Ok- !ten 1«. rM Messing- verloren. rxp. d. Bl- mmer Mts- und Anzeigeblatt für -en Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!.IN. 1.50 einschließl des „IUustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblassn" in der Expedition, bei unserenvoten sowie bei allen Reichspostanstalten. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. Drucker für Eibenstock, Larlsfeld, l)undshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Zchönheide, Zchönheiderhammer,Zosa,Unterstützengrün,wildenthalusm Fernsprecher Nr. 210. und Verleger i Emil tzannrbohn, verantwortl. Redakteur : Ernst Lindemann, beide Eibenstock. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. - - - - - -i ----- -777 SV. Nahrgavv. . . . -- - 7 . . .... .7—j77W7^—- s? SSL Dosnerstaq, dm 25. September ISLA. Im Handelsregister ist heute auf Blatt 270 — Stadtbezirk — (Firma: Siedler in Sibeuftock) eingetragen worden: Der bisherige Inhaber Lrnst Lsrnksrck Kssslsr in HUeustock ist auS- geschieden. In das Handelsgeschäft find als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten: Die Kaufleute Lrnst ksockor Kassier, Lrnst Dorits Kssslsr und der Zeichner Lrnst KlebarcI Kssslsr sämtlich in Eibenstock. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1913 begonnen. Eibenstock, den 17. September 1913. Königliches Amtsgericht. Eingegangen find: a) vom Gesetz- ««d Berord««ng-dkatte die Rr». 26—66, d) vom Reichsgesetzblatte die Rr«. 28 58. Die Gesetzblätter, deren Inhalt aus den im Flur des Rathauses befindlichen Anschlägen ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang zur Einsicht an Ratsstelle aus. Gtadtrat Eibenstock, den 23. September I9I3. Das städtische Freibad wird heute geschlosst«. Stadtrat Eibenstock, den 24. September 1913. Neuregelung der Sonntagsruhe. Zu den Errungenschaften der in den achtziger Jahren bei uns eingeleiteten Sozialpolitik gehört auch die Sonntagsruhe im Handel und Gewerbe, mit der es früher recht bös aus.sah. Irgendwelche gesetzliche Bestimmungen hierüber gab es nicht, vielfach waren mit Ausnahme der Stunden des Gottesdienstes die Ver kaufsstellen den ganzen Sonntag über bis zum spä ten Abend geöffnet, und weder Geschäftshere noch An gestellter genossen eine ergiebige Erholung. Nur ei nige wenige Städte gab es, wo die Sonntagsruhe durch Ortsstatut feftgelegt war, und die daber gemachten Er- fahrungen waren keine schlechten- Sie oewog^n schließ lich dazu, allgemeine gesetzliche Vorschriften zu schaf fen, wenn man auch nicht sofort sich zu dem Ra- dlkalschritte entschließen konnte, für de» Sonntag den vollen Geichästsschluß während des ganzen Tages anzu ordnen Der Reichstag setzte eine höchstens fünfstün dige Arbeitsdauer fest, unterließ daber aber wohlweis lich, genaue Zeitbestimmungen zu treffen, indem man dabei von der Erwägung ausging, daß fnan sich hier bei nach den örtlichen Bedürfnissen richten müsse, und damit ist man im großen und ganzen rech' gut ver fahren. Anfänglich mag man ja rn den von der Maßnahme betroffenen Kreisen unzusrredeu gewesen sein, als man aber die Beobachtung machte, daß das Publikum sich an die festgelrgten Stunden sehr gut gewöhne, und daß Mindererträguisse nicht eintratm, wandte sich die Stimmung und man freute sich der Einrichtung, weil hierdurch Gelegenheit gcgrben war, den Sonntag nach Herzenslust zu genießen, ohne daß die Möglichkeit vorlag, daß die Konkurrenz in der Zwi schenzeit Gelegenheit fand, Geschäfte zu machen. Die gleiche Erfahrung hatte man za bei dem gesetzlich frst- gelcgten Ladenschluß gemacht. Der dem letzteren ging man in einer Reihe von Städten sogar über, die Stun de noch früher anzuberaumen und auf acht Uhr sest- zulegen. Nunmehr spielt sich der gleiche Vorgang auch für die Sonntagsruhe ab. Man will diese noch »vei ler auSdehnen und das Offenhalten von Verkaufsräu men während des Sonntags auf drei Stunden be schränken, indem man dabei von der Ansicht aus geht, daß Liese Zeit völlig genüge, um den Bedarf zu decken. Für kleinere Städte, die auf den Konsum der Landbevölkerung ganz besonders angewiesen sind, wird diese Maßnahme vielleicht anfänglich weniger begrüßt werden, aber man wird sich auch dort damit abfinden und Schädigungen dürften aus dieser Herabsetzung kaum zu erwarten sein, zumal unter gewissen Umwänden ei ne vierstündige Beschäftigungszeit zugelasjen werden darf. Eine entsprechende Vorlage wird dem Reichs tage in der lammenden Tagung zugehen, und es steht wohl außer Zweifel, daß der Entwurf einhellige An nahme finocn wird, den» im großen uno ganzen wird an den bisherigen Bestimmungen mit Ausnahme der Beschäftigungszeit wenig geändert, auch die bisherigen Ausnahmebestimmungen über weitere Einschränkung der Geschäftsstunden, sowie ein ausnahmsweise länge res Offenhalten an gewissen Sonntagen bleiden un- berändcrt. Auch bleibt es zulässig, daß die Stunden für verschiedene Gewerbe verschieden festgesetzt wer den können. Jedenfalls wird mau in Handel Und Äc- werbe gegen die Neuregelung kaum etwas einzuwenben/ haben, n'amentlich da der dem Reichstage zugehrnde Entwurf den Vertretungen in Handel und Gewerbe zur Begutachtung vorgelegen hat und die d rbei geäuß:r- ten Wünsche soweit irgend möglich, seitens der Re gierung Berücksichtigung gefunden haben- Tagesgeschichte. Deutschlaxd. — Zur braunschweigischen Frage. Zum Stand der braunschweigischen Frage erhäU die „Täg liche Rundschau? eine Information, worin bestätigt wird, daß der bekannte Brief des Prinzen Ernst August auch vom Kaiser als vollständige Sicherheit für die loyale Gesinnung des Prinzen angesehen wird Es wivd hinzugefügt, daß der künftige Herzog wieder holt seine reichstreue und pr:ußeufrsund- liche Gesinnung kräftig betont habe und alle Gemeinschaft mit jenen entschieden ableh ne, die eine Wiederherstellung Hannovers an st re bien. Auch in der Gesinnung des braun schweigischen Volkes werden starke Bürgschaften dafür gischen, daß der Fürst niemals preußensemelich-n Be strebungen seine Hand leihe. Ueber di° Verpflichtungen des alten Herzogs von Cumberland wird mitgeteilt, daß aus menschlichen Gründen ein? ausgesprochene Verzicht erklärung auf Hannover von ihm nicht gefordert wer de. Allerdings bleibe ihm die Verpflichtung nicht er spart, sich jedes Versuches, in den Besitz von Hannover zu gelangen, zu enthalten und alle Schritte zu unter lassen, >die die territoriale Integrität Prebens gefähr den könnten. Ferner verzichtet der Herzog auf alle seine Rechte zu Gunsten seines Sohnes, scheinet als staatsrechtliche Persönlichkeit für Deutschtano völlig aus, und hat künftig nunmehr den Charakter einer Privat person. — Die Beförd erungsve r hälrntj s e d er Offiziere. Der „Norddeutschen Allgemeinen Zei- tung" geht folgende Mitteilung zu: Durch die um fangreiche Heeresvermehrung in diesem Jahr.» Haben sich die Beförderungsverhältniss: der Offiziere, wie aus der allerhöchsten Kabinettsorber vom 10. dieses Monats ersichtlich, bedeutend günstiger gestaltet. Hier durch sind auch bei unseren afrikanischen Schutztrup pen wesentliche Veränderungen eingetreten und dement sprechend Verschiebungen notwendig. Am 1. Oktober dieses Jahres verfügen die Schutztcuppen für Deutsch- Ostafrika über 25 Hauptleute, für Teutsch-Südwestafrika über 22 Hauptleute und für Kainerun über 2o Haupt leute. Es müssen deswegen, da für die Lchutztrup- pen für Deutsch-Ostafrtka nur l< Hauptleute, für Dcutsch-Südwestafrika nur 13 Hauptleute und für Kamerun nur 15 Hauptleute zuständig sind, in nächster Zeit aus etatsrechtlichen Gründen aus der Schützt.uppe für Deutsch-Ostafrika 8, für Teutsch-Süowestafrita 9. und für Kamerun 5 Hauptleute bezw. in Hauptmauns- stellcn befindliche Majore aus den Schutztruppen aus scheiden und in die Armee znrücktreten. — Meisterprüfung ohne vorherige Ge sellenprüfung, Ter 1. Oktober 1o1o iü für das Handwerk von besonderer Bedeutung. Bis zu diesem Tage wird nach den Uebergangsbestunmuug.'n des Ge setzes vom 30. Mai 1908 von leincm Hanowerker, der sich zur Ablegung der Meisterprüfung meun, der Nach weis dec bestandenen Gesellenprüfung c-rlaugt. Nach dem l. Oktober 1913 muß dagegen die Gesellenprüfung der Meisterprüfung vorang.hen. Befreit von der Ge sellenprüfung sind fernerhin nur diejenigen Handwer ker, die bereits am 1. Oktober 1908 zur Anfettung von Lehrlingen befugt waren. Wer daher ern? Gesellen prüfung n:cht abgelegt hat und beabsichtigt, sich de>r Meisterprüfung zu unterziehen, um sich dadurch das Recht -ar Anleitung von Lehrlingen und den Meister titel zu erwerben, benutze die Vergünstigung der erleich terten Bedingung und reiche sofort sei,, Gesuch um Zulassung zur Meisterprüfung ein. Lie Frist ist nur noch sehr kurz. Bis zum 30. September müssen die Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung in den Hän den der Vorsitzenden der Meister Prüfungs-Kommissio nen sein. Die Handwerkskammern der zuständi gen Bezirke erteilen darüber Auskunft, welche Meister- Prüfungs-Kommission zuständig ist, und welche Papiere den Anträgen auf Zulassung bcrzusügkn sind. Oesterreich-Ungarn. — Unwahre Berichterstattung einer „ A r b e i t e r." - Z e i t u n g. Ter Rücktritt Konrad v. Hvtzendorffs bestätigt sich nicht. Die Arberk.rzeitnng in Wien ist wegen eines Artikels über den Rücktritt des Generalstavschefs Konrad von Hötzendorfs konfisziert worden. Frankreich. — Neue Heeresfor der ungen in Frank reich. Der mit den Anschauungen des Krd.gsmini- sters Etienne sehr vertraute Senator Beerangxr führt in einem beachtenswerten Artikel aus, daß man in dem so gute Wirkungen zeitigenden Wehrgesetz nur den Anfang einos Systems von Reformen erblicken dürfe, die bestimmt seien, die Demokrati sierung der französischen Arme: auf breite ster Grundlage durchzuführen. Das nächste, was not tue, wäre eine radikale Umgestaltung des inneren Dien stes der Kriegsverwaltung. Es sei nicht angängig, die veraltete Routine in den übermächtig gewordenen Bureaus des Kriegsministeriums noch weiter fortzu schleppen. Das französische Volt sei berechtigt, für das so wesentlich erhöhte Rekrutenlontingent und die für Wchrauslagen neu bewilligten Millraroen die Si cherheit zu gewinnen, daß jetzt ein frischer Wind, der Geist zielbewußter Initiative, rm Kriegs ministeri um und General st ab sei ne Einkehr halten werde. Der Ar tikel will darauf vorbereiten, daß der Kriegsminister mit sehr erheblichen Neuforderungen an das Parlament treten will, die sich auf die bessere Sicherung öec Nor do st grenze und auf umfassende Neuanschaffun gen von Kriegsmaterial beziehen. Auch in der Kriegs marine bereiten sich starke Acnderunge» vor. Das sogenannte dritte Geschwader, das nur ein Scheinda sein führt, ist zur Auflösung bestimmt. Dagegen wür den das erste und zweite Geschwader fortan je 8 gro ße Linienschiffe umfassen. Zu diesem Zweck müsse das zweite Geschwader um drei Linienschiffe vom Typ „Saint Louis" verstärkt werden. Der gegenwärtige Kommandant des dritten Geschwaocrs, Marrn d'Arbel, würde den Befehl über das erste Geschwader erhalten, die Ernennung des Chefs für das ziveite Geschwader behält sich der Marineminister vor, ebenso die Besetz ung des Kommandantenpostens für die zu schaffenden Hilfsdivisionen. — König Konstantin bei Pichon- König Konstantin von Griechenland besuchte am Dienstag nach mittag den Minister des Aeußeren, Pichon, und hat te eine lange Unterredung mit ihm. — Verschlimmerung im Befanden von Wi n te r s e ld t s. Das Befinden des Oberstleutnants von Wintcrseldt hat sich am Dienstag nachmittag in folge einer Lungenkomplikation Plötzlich verschlimmert. vom «alkan. — Der Ernst der serbisch-albanischen Spannung. Die Nachrichten aus Belgrad fahre» fort, die Verhältnisse in Albanien als unhaltbar hin- zustelUu und damit besondere militärisch: Vorkehrun gen Serbiens zu begründen. Ein: amtliche Benach- r chiigung der Mächte über die geplanten serbischen Maßregeln scheint bisher nicht erfolgt zu sein. Auch wenn man gewisse Uebertreibungen abrechuet, läßt sich den bisher bekannt gewordene» serbischen Vorkehrun gen nicht ein gewisser Ernst absprechen CS wäre in-