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A-orker Wochenblatt. Mittheil ungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Prci« für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 gr. SLchs., bei Beziehung des Blatter durch Botengelegenheit 12 Gr. SLchs. 31.. Erscheint jeden Donnerstag. K, WZ. 1839. Verklungene Stimmen aus Preußen. Es sind jetzt etwa 8 Jahre, als In der Preußi schen Provinz Westfahlen ein 76jähriger Greis von altem Adel zu seinen Vätern sich versammelte, der in einer vcrhängnißvollen Periode des preußischen Staatslebcns Minister gewesen war. Sein Namen war Friedrich von Stein, den meisten unserer Leser gewiß nicht unbekannt. Bei seinem Antritt als Pre mierminister des Preußischen Staates stellte er fol gende Grundsätze auf, die er auch in's Leben rufen wollte: „Was dem Staate an extensiver Größe abgeht, muß er durch intensive Kraft gewinnen. Das Alte ist vergangen, es muß alles Neu werden, wenn das zertrümmerte Preußen wieder Bedeutsamkeit im Eu ropäischen Staatenbunde erhalten soll. In dem Ue- berbleibsel des ehemaligen größern Staats sind feind selige Elemente vorhanden. Diese müssen weggeschafft werden, damit Alles ein Ganzes werde. Die verschie denen Stände im Staat sind, wegen der Gunst, die der Eine genoß, mit den minder Begünstigten im Streit. Eintracht gicbt Starke. Gleiches Recht, was alle Staatsglieder umfaßt, und dem einen Stande nicht mehr gewährt, als dem andern, muß herrschen, wenn Eintracht einkchren soll. Allen Einwohnern gleiche Pflichten gegen den Staat. Jeder muß per sönlich frei sein, und nur Einen Herrn haben, den König mit seiner Gesetztafel in der Hand. Und da mit Pflicht und Recht gleich, und die erstere keinem Einzelnen drückend werde— eine Nazionalreprä- sentazion, durch deren Mitwirkung bessere Gesetze zu Stande kommen, als durch Beamtenrath. Freier Gebrauch seiner-Kräfte, Fähigkeiten und Geschicklich keiten muß jedem Menschen im Staate gewährt wer den, so lange er nicht die Schranken verletzt und bricht, welche Religion, Sittlichkeit und Staatsgesctze, die das Ganze umfassen, verschreiben. Alles Grund- clgcnthum Im Staate muß jedem Erwerber zugäng lich sein. Erleichterung des Besitzes und ErwerbeS muß durch eine tüchtige Gesetzgebung gefördert wer den. Die Bevormundung der Kommunen durch die Behörden, oder durch einzelne Privilegirte ist ein ge fährlicher Uebclstand, der allen Gemcinsinn unter- - drückt. Sie muß enden. Niemand im Staat, weder eine Korporazion, noch ein Individuum, dürfen Rich ter in eigner Sache sein. Daher Trennung der Justiz von der Verwaltung. Für Alle nur die nämlichen Gesetze, also auch nur eine richterliche Behörde, deren gesetzlicher Ausspruch für den Höchsten, wie für den Niedrigsten gilt. Keiner unfrei im Staate, nur der Verbrecher, der Religion, Sittlichkeit und heiliges Gesetz mit Füßen tritt. Auch der Dienstbott ist per sönlich frei; sein Vertrag, welcher den Grundsätzen staatsbürgerlicher Freiheit nicht entzogen sein darf, bindet ihn an seinen übernommenen Dienst. Dasselbe Gesetz schützt ihn und seinen Herrn. — Bildung er hebt ein Völk, und der höhere Grad derselben weist ihm seine höhere Stellung im Vereine der zivilisirten Staaten an. Sie ist die wahre Lebensbedlngung gedeihlicher Fortschritte In Ordnung, Kraft und Wohl fahrt. Der Staat muß diese Bildung fördern." In einem Zirkularschreiben an die obersten Behör den der Preußischen Monarchie äußert sich Stein unter andern also: „Derjenige, der Recht sprechen soll, hänge nur von der höchsten Gewalt ab. Wenn diese einen „Un- tcrlhan" nöthigt, da Recht zu suchen, wo der Rich ter vom Gegner abhängt, dann schwächt sic selbst den Glauben an ein unerschütterliches Recht, zerstört die Meinung von ihrer hohen Würde und den Sinn für ihre unverletzbare Heiligkeit. Die Aufhebung der Patrimonialjurisdikzion ist bereits eingeleitet." „Eine allgemeine Nazlonalrepräsentazion ist nöthig. Heilig war mir und bleibe das Recht und die Gewalt