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Wochenblatt Keleqeamm - Messe: lbockenblatt siulsmtr. kennspi »clier ;:r -si Do. 18.:si :si Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend, Beiblätter: ^llustr, Sonntags blatt und landw. Beilage, Abonnement: INonatl. 50^., vierteljährlicb z.25 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen unter Nr. 8<>02 z.qo. für Pulsnitz und Umgegend Aints-Blatt -es König!, gmtsgenickts und -es Sta-tpatkes 2» pulsnit«. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags zo Uhr aufzugeden. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum ZV Reklame 2a Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Inserate entgegen. l'< . Amtsblatt für den Bezirk des Aönigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz Al. S., Böhmisch-Vollung, Großröhrsdorf, Brdorf Hauswalde, Ohorn, Gbersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Ulein-Dittmann< Druck und Verlag von L. L. Försters Erben. Erpedition: pnlsniu, Bismarckplatz Nr. 2SL. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in pntsniv. . u — - - — . ... b Mr. 65. Dienstag, den 2. Juni 1903. 55. Jahrgangs Aus Blatt 283 des hiesigen Handelsregisters sind heute die Firma E. L. Fürfter'S Erbe« in Pulsnitz und als deren Inhaber der Buchdruckereibesiter Herr Johavvts Waller Mohr in Pulsnitz eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Betrieb einer Buchdruckerei mit Zeitungsverlag. Pulsnitz, am 30. Mai 1903. Koni g l i ch e s A m t s g e r i ch t. ^äs^diesjäkrige Auskeßungsgeschä^in^M Kamenz ündet ltatt: Freitag, den 12. Juni dieses Jahres, von früh / 9 Uhr an und Sonnabend, den 13. Juni dieses Jahres, von früh V-8 Uhr an im Schützenhause zu Kamen; für die Mttitärpflicktiren aus de» Ortschaften des Amts-erichtsbezirkes Kamenz. Montag, den 15. und Mittwoch, den 17. Juni dieses Jahres, von früh 7 Uhr an im Schiitzenhause in PnISnttz für di- Militärpflichtigen aus dea Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Pulsnitz. Donnerstag, den 18 Juni dieses Jahres, von früh '/,8 Uhr an im Schtetzhaus? in Königsbrück für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften des Amtsgerichtsdezirkes Königsbrück. Zu der Aushebung haben zu erscheinen: 1 ., Die von Truppenteilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatz-Behörde« entlassenen Soldaten, 2 ., die im Vorigen Jahre ausgehobeuen, aber bis zum diesjährigen Aushebuugsgeschäfte beurlaubte« Rekruten, 3 ., die von den Truppenteilen als untavglich abgcwieseue«, im hiesigen Bezirke aufhältigen, mit Berechtigungsscheine« zum einjährig-freiwillige« Dienst ver sehenen Militärpflichtigen nach vorauszuaehender, bei der hiesigen Königliche« Amtshauptmauvschaft sofort zu bewirkeuder Aumelduug, 4 ., diejenigen Militärpflichtigen, welche das diesjährige Musterungsgeschäft aus irgend einem Grunde versäumt haben, und zwar ebenfalls nach vorheriger, bei der Orts behörde sofort zu bewirkender Anmeldung, 5 ., die bei der diesjährigen Mus erung a) ausgemustertev, b) zum Laudsturm und o) zur Ersatz-Reserve designierten sowie ä) als tauglich befvudeut« Ma««r schafte«. Dagegen sind von der persönlichen Vorstellung die bei der diesjährige« Musteruug zukückgesteüte« Manuschaftk« befreit. Den Ortsblhördcn werden besondere Ordres für jede« etvzelneu Gestellungspflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang den Betreffenden zu behändigen sind. Dafern Militärpflichtige, gleichviel ob sie der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission vorzustellen sind oder nicht, inzwischen den Aufenthaltsort, an welchem sie sich in diesem Jahre zur Stammrolle gemeldet, gewechselt haben, oder vor Beginn deS Aushebungsgeschäftes noch wechseln sollten, ist dem unterzeichneten Zivil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission von den Orts behörden unter Rückgabe der betreffenden Ordres oder bei neu zugezogenen unter Beilegung der betreffenden Losungs- oder Geburtsscheine und Stammrollenauszüge zur BtrMtid««g einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark schleunigst die erforderliche Anzeige zn erstatten. Am Gestellungstage selbst angebrachte Anmeldungen von Militärpflichtigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Militärpflichtigte, welche der Aufforderung zur Gestellung keine Folge leisten oder im Aushebungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach Maßgabe von H 26,7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Tagen belegt, verlieren außer dem die Vorteile der Losung und können durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert, ausgehoben und sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, ortsobrigkeitlich beglaubigt sein muß. Gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission über angebrachte Reklamationen rc, welche bei der Aushebung mündlich erteilt werden und sofort als publiziert gelten, steht nur den Militärpflichtigen oder ihren zur Reklamation berechtigten Angehörigen eine, > vorkommenden Falls bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission spätestens Kis t«m 81 August ds Is eiuzureicheude Peschwerde a« die Hrsatzbehörde 3. Instanz zu. Gegen die Entscheidung der Ober-Ersatz-Kommission über die körperliche Brauchbarkeit (Tauglichkeit) der Militärpflichtigen und über die Verteilung der ausgehobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppenteile findet eine Berufung nicht statt. Die Gestellungspflichtigen haben bei Vermeidung von Bestrafung in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zur Porkellvng zv erscheinen. Kamenz, am 26, Mai 1903. Der Zivilvorsitzende der, Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Kamenz. von Erdmaunsdorff, Amtshauptmann. Neueste Ereignisse. Der auf dem Truppenübungsplatz zu Däberitz er richtete Denkstein für Friedrich den Großen wurde am Freitag in Gegenwart des Kaisers enthüllt. Das „Militär-Wochenblatt" bestätigt nunmehr die Meldung von der Ernennung des Erbprinzen von Sachsen-Meiningen zum Generalinspekteur der 2. Armee-Inspektion. Mit der Führung des 6. Armeekorps ist General leutnant v. Woyrsch beauftragt worden. Das 200 jährige Jubiläum Petersburgs ist am Freitag in der russischen Hauptstadt begangen worden. Z« den Aufgabe« der kommenden Reichs- tagsfession. ES ist selbstverständlich, daß der Kreis der gesetzgebe rischen Arbeiten, mit welchem sich der am 16. Juni d. I. neue deutsche Reichstag zunächst zu beschäftigen haben wird, noch garnicht feststehen kann, da sich die verbündeten Re gierungen hierüber doch erst deS näheren schlüssig machen müssen. Immerhin sind aber bereits verschiedene Aufgaben bekannt, mit deren Lösung sich das künftige Reich-Parlament entweder bestimmt oder doch sehr wahrscheinlich zu befassen haben wird, und unter ihnen ragt an erster Stelle die Beschlußfassung über die neuen Handelsverträge hervor. Nachdem von dem bisherigen Reichstage mit dem neuen Zolltarif die Grundlage für die neu abzuschließenden Han delsverträge deS deutschen Reiches geschaffen worden, wird sein Nachfolger über die Vertragsentwürfe selbst zu ent scheiden haben. Bekanntlich kann der Reichstag am Inhalt der Handelsverträge, welche die deutschen Unterhändler mit den wichtigeren AuslandSstaoten abschließen, nichts ummo- deln, e» steht ihm nur daS Recht zu, dieselben anzunehmen oder zu verwerfen. Hierdurch wird indessen nichts von der bedeutungsvollen und verantwortlichen Entscheidung geändert, welche deS ReichtageS von 1903 auf dem Gebiete der deutschen Wirtschaftspolitik harrt, und man kann nur aufrichtig hoffen und wünschen, daß sich die von jetzt ab binnen kaum noch zwei Wochen zü kürende parlamentarische Vertretung der deutschen Nation dieser ihrer besonderen Verantwortlichkeit voll bewußt sein möge. Denn von dem ReichStagSvotum über die einzelnen Handelsverträge hängt eS ab, ob die Neuregelung der wirtschastSpolitischen Be- Ziehungen Deutschlands zu den betreffenden Staaten in be friedigender Weise erfolgen oder ob ein Bruch deS bisheri gen vertragsmäßigen Verhältnisses mit einem Zollkriege als natürliche Folge platzgreifen wird. Neben den Entwürfen der neuen Handelsverträge ist mit Sicherheit die schon längst angekündigte anderweitige Militärvorlage unter den ersten für den künftigen Reichs tag bestimmten gesetzgeberischen Aufgaben zu erwarten. Ueber ihren Inhalt laufen indessen noch einigermaßen wi dersprechende Angaben um, so daß sie alle Kritik dieser Vorlage einstweilen von selbst verbietet. Der Umstand, daß der gegenwärtige preußische Kriegsminister v. Goßler die angekündigte Militärvorlage vor dem neuen Reichstage nicht mehr vertreten, sondern dies einer jüngeren und rüsti- deren Kraft, als welche allgemein sein jetziger Stellvertreter, Generalleutnant v. Einem, gilt, überlassen wird, gestattet allerdings den Schluß, daß die genannte Vorlage durchaus nicht untergeordneten Ranges fein wird, sondern eine gewisse Bedeutung besitze. Ob dagegen auch wieder eine abermalige Flottevvorlage das Parlament beschäftigen wird, wie man hie und da mutmaßt, das erscheint denn doch recht zwei- felhast, denn der gegenwärtige Flottenbauplotz ist ja vori- gen Reichstag auf längere Jahre hinaus festgelegt worden, und da müßten schon ganz besondere Umstände eintreten, welche die Regierung nötigen könnten, dem Reichstag be- reitS wieder mit einem Flottengesitz zu kommen. In sozialpolitischer Hinsicht ist vielleicht einer verbesser ten Auflage der Krankenkassengesitznovelle entgegenzusehen, denn die im bisherigen Reichstage zu Stande gekommene Novelle zum Krankenkassengesitz weift noch immer manche offenbare Lücken auf, die ihrer nachträglichen Ausfüllung harren. Die Frage der Arbeitslosenversicherung und der Witwen- und Weisenverso gung sind allerdings entschieden wichtigere Probleme, indessen bietet deren Lösung dem prak tischen Spezialpolitiker zur Zeit noch solche Schwierigkeiten dar, daß sik'S erste für ein Besoffen deS ReichSparlomentS mit derartigen Aufgagen noch nicht zu denken ist. Auf dem Gebiete der Steuer- und Finanzpolitik ist aus die endliche Vorlegung der schon längst dem BundeSrate ein gegangenen Novelle zum Börsengesitz zu rechnen, die zeit gemäße Reform unserer Börsengesetzgebung ist eine so drin gende Notwendigkeit, daß sie nicht länger aufschiebbar er scheint. Eine selbstverständliche Aufgabe deS neuen Reichs tages wird endlich die Beratung und Feststellung deS ReichShauShalteS für 1904 sein, bei welcher Gelegenheit man vielleicht auch bestimmteren Ausklärungen darüber ent- gegensehen kann, auf welchen Glundlinien sich die nun