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VockeMM für Pnlsniü, Königsbrück, Nabcbcrg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegcnd. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend». Abonnementspreis: jeioschliesnich des jeder Sonnabend-Nummer beniesenden SonntagsblaNes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Insernte werden mit tO Pfemiiqctt für den Raum einer gespaltenen CorpuS- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags nnd Freitags Vormittags » Uhr hier auszugeben. Lmtsktatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Rehörden zu AuksniH und Königsbrück. Merunddreiszigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstelle« jür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendant. Leipzig: Rudolph Mosf«. unbekannten Firmen und Personen nehmen mir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder o Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpEiON ÜK8 Kmt8blatt68. 45 Mittwoch 7. Juni 1882. Die über den Musikus Oskar Kilian Rasch aus GroHrohrs-ors verhängte Abwesenheitsvormundschaft wird hiermit wieder aufgehoben. PttlSnitz, am 30. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. vr. Krenkel. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den SS. August I88S die dem Fleischer und Grundstücksbesitzer Friedrich Ernst Beyer in Krakau zugehörigen Grundstücke, nämlich 1) das Hausgrundstück Nr. 9 des Katasters und Folium 11 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Krakau 2) das Feld-, Wiesen- und Hochwaldgrnndstück Folium 14 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Quosdorf, welche Grundstücke am 20. Mai 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten zu 1: auf 1275 Mark, zu 2: auf 1500 Mark gewürdert worden sind, notwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Königsbrück, am 26. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. Sommerlatte. Feine. Rsdr. Bekanntmachung, > Straßenbeleuchtung betreffend. ' / Die Besorgung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für hiesige Stadt, welche in 2 Beleuchtungsdistricte eingetheilt worden ist, soll auf die Zeit vom I. Juki 188» bis SO. Juni 188S Montag, -en IS. Juni L88S, Bormittags S Uhr, im TlesfionSzimmer des hiesige» RathhouseS unter den auf hiesiger Nathsexpedition einzusehendeu Bedingungen an den Miudcstsordcrnden vergebe : werden und fordert man hierauf Reflcctirende andurch auf. im abgehackten Bietungstermine sich einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Licitanten bleibt Vorbehalten. Pulsnitz, am 5. Juni 1882. Der Stad trat h. Schubert. 1 , Königliche A M t s h a n p t m a n n s ch a f t. sender darf daher auf dem Umschlag nur angeben- seinen Namen und Stand beziehendlich seine Firma, so wie seine Wohnung. Diese Angaben können handschrift lich gemacht oder auf mechanischem Wege hergestellt wer den, dürfen in ihrer Ausdehnung etwa den sechsten Theil der Flüche des Briefumschlags (auf der Vorderseite, oder auf der Rückseite) nicht überschreiten und müssen in einer Weise angebracht werden, daß dadurch die postdienstliche Behandlung der Sendung, insbesondere die Bedruckung derselben mit den Postdienststempeln nicht erschwert, auch die Klarheit der geschriebenen Adresse des Empfängers nicht beeinträchtigt wird. Mit Rücksicht hierauf empfahlt sich die Anbringung am oberen oder linken Rande der Vorderseite des Briefumschlages. Medaillen, Abbildungen V°n d-n G,m«md<n Gwb»a,md-,!. HdS-nd-r, und SM,„Ham I« dt- SmMun., d-, »°n w°-d-u. - ""'«Hw um not anzubringen. Kamenz, am 31. Mai 1882. Pulsnitz. (Postalisches) D-'/5- . Außenseite der Briefumschläge smve/sw sich «Ät dle Beförderung beziehen, sollen lediglich dmr dienen, entweder dem Empfänger die Adresse des^Ab smders mitzutheilen, oder im Falle der Unbesüllbarkeit die Ermittelung des Absenders zu erleichtern. Der Ab Der Bürgermeister. Heinze. Bekanntmachung. Von dec Gemeinde Lückersdorf ist die Einziehung des an dem Gehöfte des Orlsrichsers Minckwitz hinaussührcndcn, bei dem sogenannten Katzenbusche in den Communicationsweg Lückersdorf-Häslich einmündenden Communicatiönsweges, welcher im Flukbuche von Lückersdorf unter Nr. 537 steuerfrei eingetragen ist, und zwar von der Stelle an, wo er den hinter dem Torfe sich hinzichenden Communicationsweg Nr. 550 übst schreitet, bis zu seiner Einmündung in den Communicationsweg N>. 534, dergestalt beantragt worden, daß dieser Theil des Weges fernerhin nur als Feld- und Wirtbschastsweg fortbestehen bleibt. In Gemäßheit von Z 14 Absatz 3 des Gesetzes über die Wegebaupflicht vcm 12. Januar 1870 wird Lies hiermit öffentlich bekannt gemacht. E waige Widersprüche gegen die beabsichtigte Wegevrrwandlung sind binnen 3 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab gerechnet, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft anzubringen. Kamenz, am 1. Juni 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. i. V.: Comm.-Rath Bachmann, Bez.-Ass. die Revision der Landtagswahlliste betr. Die Landtagswahlliste für die Stadt Königsbrück ist im Laufe dieses Monats der gesetzlich vorgeschried neu Revision zu unterziehen, was mit dem ausdrücklichen Hinweis auf daS jedem Beteiligten zustcheude Recht der Einsichtnahme nnd auf die Notwendigkeit, etwaige Eiuspiüchc gegen den Inhalt derselben rechtzeitig h,er anzu bringen, hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. * Königsbrück, am 1. Juni 1882.