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für Mlsnitz, Königsbrück, Aadeberg, Aadeöurg, Moritzburg undUmgegend. M 62 sch den 3. August 1870. Kl'« Knth. et v. August dieses Jahres Knth. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll eMV «^uuvZluuc'fluu 441 L) vev ^aiaflelv für ^rovrvyrvc>vri nr. > buchs für genannten Ort welche- Grundstück am 1. Zull 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1950 Thlr. uc^ Pulßnitz, am 29. Juli 1870. leM M. Z nn, Ä lemü <ZN< > vc« rn'" iz^ rk- Der Stadtrath. Lotze. i rir .«tk> se. Unter Bezugnahme auf die in der letzten Nummer des hiesigen Amtsblattes erlassene Bekanntmachung wegen der Anmeldungen der bilfsbe- » Frauen und Kinder von zum Dienste einberufenen Reservisten und Landwehrleuten wird hiermit noch veröffentlicht, daß diese Unterstützungen i auch den bedürftigen Familien von Unteroffizieren und Mannschaften der aetivru Armee gewährt werden. » Hierdurch werden demnach auch sämmtliche hifsbedürftige Familien von Unteroffizieren und Mannschaften der aetiüru Armee aufgefordert, . "Meldungen sofort bei den Ortsrichtern nach der Bekanntmachung vom 26. dieses Monats anzubringen und sind darnach diese Anmeldungen " Ortsrichtern spätestens bis zum Estelle einzureichen. Pulßnitz, am 30. Juli 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Das Königliche Gerichtsaint daselbst. Fellmer. DaS Königliche Gerichtsamt daselbst. In Stellvertretung: Wolf, Assessor Die auf den 21. Juli n. v. anberaumt gewesene Departementsstellung hiesiger Militairpflichtiger findet nunmehr am 8. Mugast 187V srüh 7 yhr im Schießhause zu Bischofswerda Da- Königliche Gerichtsamt dasel-st. In Stellvertretung: Wolf, Ass. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. Moritz Tschersich, Dresden: An noncenburau von Max Ruschpier, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Comp. daselbst, Haasensteirr und Vogler daselbst und Eugen Fort daselbst. Rach Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen vom 26. dieses Monates ist die zu verschieben gewesene Superrevision der vies- n Musterung für die Ortschaften hiesigen Amtsbezirks auf den 8. Stugust dieses Jahres rit anberaumt worden. Die Gemeindevorstände hiesiger Amtsortschaften erhalten demnach Anweisung, ihre Mannschaften am obenbemerkten Tage früh 7 Uhr h auf dem Schießhaufe in Bischofswerda zu gesielten, auch sonst den obenerwähnten Erlaß gehörig zu beachten. Pulßnitz, den 30. Juli 1870. n ldi' Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Iwemn-zwanMster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. der Nacht vom 20. zum 21. diese- sind aus der Parterrestube eines hiesigen Wohnhauses mittelst Einbruchs einige Thaler Geld, eia ca- 10 Pfund schtverer Schinken und ein paar schwarze Damenstieftetten mit Gummieinsatz und Absätze«, deren einer vorn etwa- he- -s V? der eine ohne Strippe, spurlos entwendet worden was hiermit behus- Wiedererlangung SV Gestohlene« und Entdeckung der Diebe bekannt c den LS. September 187V Färber Anton Reeh in Großröhrsdorf zugehörige Hausgrundstück Nr. 2218 de« Catasters für Großröhrsdorf Nr. 6S6 deS Grund- und Ort 2" 1 Juki 1270 o — 1050 gewürdrrt >st, nvthwendiger Weise versteigert werden. Pulßnitz, am 5. Juli 1870. . . Erscheint u. Sonnabends. Wnementspreis: . ,0 Ngr., auch bei g?, I« durch d>e Post. Inserate !lchn ,1,1 S Ps. für den Raum Mmcn NorpuS-Zcile bc- u« find bis spätestens Sreitag» früh o Uhr 'in auszugebcn. Neit der Verordnung des Königl. KriegSministeriuniS vom 25. Juli n. e. zur Departements-Musterung heranzuziehen und werden dieselben noch besonderer Ordre zu derselben vorgeladen werden. u. Schließlich werden in weiterer Entsprechung vorgedachter Ministerial-Verordnung alle diejenigen zum einjährig-freiwilligen Dienst Mgten, der Armee noch nicht eingetretenen jedoch im militairpflichtigen Alter stehenden jungen Leute, welche ihrer An- Mchr nack 8 l60 der Militair-Ersatzinstruction bisher nicht nachgekommen sein sollten, aufgefordert, bei Vermeidung der betreffenden gesetzlichen sich fofort bei der KreiS-Ersatz-Commission zu Bautzen zur Erfüllung ihrer Militairdienstpflicht antUMelden. Pulsnitz, am 1. August 1870. " ' Es werden daher die hiesigen Gestellungspflichtigen, soweit sie nicht schon mittelst besonderen Patents geladen sind, aufgefordert, sich pünktlichst Knuten Zeit am Gestellungsorte bei gesetzlicher Geld- eventuell Gcfäugnißstrafe einzufinden, und bemerkt, daß ihnen besondere OrdreS von ^-Ersatz-Commission hierzu nicht nochmals zugehen werden. E, Hiernächst sind die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten jungen Lente, welche zu Folge der eingetretrnen Mobilisirung der Entsprechung der Vorschriften von 8 160 der Militair-Ersatz-Jnstruction bei der Kreis-Ersatz Commission sich bereits angemeldet haben, in Neit der Verordnung des Königl. Kriegsministeriums vom 25. Juli a. c. zur Departements-Musterung heranzuziehen und werden dieselben noch