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N'ockrnbintl für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: MtittwochS und Sonnabends. Abonnemcntspreis: MxschließUch d-s jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Lnnntagsblaltes) Vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen CorpuS- »ile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag« und Freitags Vormittags 8 Uhr hier auszugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Aulsnitz und Königsbrück. DreiunddreiUgster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen str Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. von UN« unce-annlcn Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag bestiegen oder nicht. ^XPKlilRON lik8 ^Mi8dl3lik8. SommvenS. 7. Mai 1881 Bekanntmachung, feuerpolizeiliche Bestimmungen betreffend. Eine in den letzten Tagen vorgenommene Revision hat ergeben, daß entgegen der Bestimmung in Z 2 der städtischen Feuerlöschordnung es in vielen Häusern an einer Handspritze, sowie an den Wasser-Eimern mangelt, daß die Aschebehälter nicht in feuersicherer Weise abgedeckt sind und daß an manchen Gebäuden die Cataster- Nummer fehlt. Den Hausbesitzern hiesiger Stadt wird daher hiermit aufgegeben: 1 ., in Gemäßheit Z 2 der städtischen Feuerlöschordnung vom 28. Juni 1870, für alsbaldige Beschaffung einer Handspritze und wenigstens zwei mit der Cataster-Nummer ihres Hauses oder ihres Namms bezeichneten Feuer-Eimern von Leder, Wurzel oder Hans besorgt zu sein. 2 ., die zur Aufbewahrung der Asche bestimmten Behältnisse auf Grund der Bestimmung in Z 69 der Äaupolizeiordnung für Städte vom 6. Juli 1863, in feuersicherer Weise Herstellen und zu diesem Zweck die hölzernen Bedeckungen derselben mit Blech beschlagen zu lassen. 3 ., in Gemäßheit § 34 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetz über die Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt vom 18. November 1876, an dem Hauptzugang ihre« Grundstücks diejenige Nummer, welche dasselbe im Ortscataster führt, in sichtbarer Weise anzubringen. Es ist diesen Anordnungen innerhalb 4 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, Folge zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist wird eine anderweite Revision stattftnden und die sich hierbei ergebende Nichtbesolgung dieser Anordnungen an den Säumigen mit Geld strafe bis zu 100 Mark oder entsprechender Haft geahndet. PulSnitz, am 4. Mai 1881. Der Stadtrat h. Schubert. Bekanntma^ung. Die auf die Zeit vom 2. Juni 1881 -iS I. Anni 1882 zu Communbauten nöthig werdenden Fuhren, insbesondere die Anfuhr von circa 35 Kubikmtr. Steine aus dem Communsteinbruch und circa 60 Kubikmeter Sand aus der Communsandgrube, für den Bau des Scheunenwegs und der äußeren Rietschelstraße bestimmt, sollen in Gemäßheit der an Rathsexpeditionsstelle zur Einsicht ausliegenden Bedingungen an den Mmdestfordernden vergeben werden. Es werden daher hierauf Reflectirende andurch aufgefordert, sich in dem auf Mittwoch, den 11. Mai dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Submissionstermine im SesfionSzimmer des hiesigen RnthhauseS, 1 Treppe, einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Auswahl unter den Licitanten bleibt Vorbehalten. Pulsnitz, am 4. Mai 1881. ) Der Stadtrat h. Schubert. Der Stadtrat. Heinze. Wegebau-Verdingung. Die Stadtgemeinde Aönigsbeück beabsichtigt den unterhalb Krause's Töpferei nach Söhnel's Mühle führenden, 320 Meter langen Weg chausseemäßig her- zustellen und sollen die hierzu erforderlichen Arbeiten und Materiallieferungen Sonnabend, den 14. Mai 1881, nachmittags 3 Uhr, im RatSsesstonszimmer an den Mindestfordernden verdungen werden. Die Auswahl unter den Licitanten bleibt Vorbehalten und ist jeder Bieter 14 Tage an sein Gebot'gebunden/ Bedingungen liegen auf der Ratsexpedition zur Einsicht aus. Königsbrück, am 30. April 1881. / / / B et4in n t m a ch u n g. Nachdem das Königliche Finanzministerium den Bau einer Straße vor, Pulsnitz über Ohorn nach Bretnig genehmigt hat, wird in nächster Zeit durch die Königliche Chausseeinspection die Neuabsteckung der Straßenlinie unter Markirurtz^des betroffenen Areals vorgenommen werden. solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden di^qaisgeschlagenen Markirstangen und Pfähle dem Schutze des Publicums empfohlen und werden die Polizeiorgane und überhaupt Jedermann ausgefordert, darüber zu Mlchen,-daß diese Stangen und Pfähle nicht unbefugter Weise weggenommen oder verstellt werden. "X Zuwiderhandlungen sind ungesäumt anher zur Anzeige zu bringen und werden selbM^nit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft belegt werden. Kamenz, am 30. April 188t. K>>«Zg licheAmtshauptmann schäft. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Auf die Dauer des dem unterzeichneten Amlshauptmann bewilligten Ürhaubs vom 1. bis 29. Mai dieses Jahres ist Herrn Bezirks-Assessor Commissionsrath Bach«,«»« mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern die interimistische Verwaltung der Amtshauplmannschaft übertragen worden. Kamenz, am 2. Mai 1881. Königliche Amtshauplmannschaft. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der amtshauptmannschaftlichen Kanzleilocalitäten Werder Freitag und Sonnabend, den 12. und 14. Moi nur dringliche Angelegen heiten erledigt. Kamenz, am 3. Mai 1881. . ö nigliche Amtshauptmannschaft. I B.: Com.-Rath Bachmann, Bez.-Ass. Jeitereigniste. Pulsnitz. Ju Nr. 28. d. Bl. warnten wir das Publicum vor emem Kolporteur, welcher neben An preisung eines Werkes, Loose der Cölner Dombaulotterie verkaufe. Diese Warnung ist jedoch, wie wir hören, mehrfach falsch gedeutet worden und wir ahnten bei Veröffentlichung derselben nicht, daß dadurch eine acht bare Chemnitzer Verlagshandlung, welche den alleinigen Verlag des Werkes: „Der Graf von Monte Christo" inne hat, hiervon berührt werden könnte. Zur Klar stellung der Angelegenheit theilen wir daher allen Sub-