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4Vackr»bI.itt PretS. Ulo ;fd. Lilo M. 2 19 2 10 3 Pf. 80- 50 20 August, »uh« mit Linke. reinig. eisch em- tichter. ingsstunden innt Sonn- er. von SO Elitär und ueiswüMg LerkaH^ n de^dazu adevorstand esucht. e Hobel- m,Zahl- ^Dm^sind erei zu ig^aariger ^anf Den olkeL" Kaufen im lsdorf. rlvrcn ge- Nr. :s Schnei- »ter b^, tage Lmus ^e ich mit, Samm- r heutigen der Sam- gen an p. n ist und dthätigkeit chen Dank für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «nd Umgegend Einunddreißigster Jahrgang 23. August 187S Sonnavend Pfeiffer 1. 1242 des Flurbuchs an 114 IHR., Fol. 1115 des Grundbuchs für Pulsnitz, Flurbuchs an 85 jUN., und das Feld Nr. 1357 des Flurbuchs an 160 HW., Fol. 1116 und 1209 des Grund« 1243a des sind und zwar Bekanntmachung, Monöverschäden betreffend. n n s ch a f t. 6350 1560 - 320 - 570 - 990 - aä ad aä aä all Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. als Kaufpreise geboten worden. Zu womöglicher Erlangung höherer Buchdruckerei von Ernst Svbwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jr- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein <L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für sLmmtliche deutsche Zeitungen. Erscheint: Vtit«wo<b« und «Sonnabends früh S Uhr. AbonnementSpreiS: Vierteljährlich 1j Mark. Anserate werden mit 10 Pfennigen für den «oum einer gefpaltenen CorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags b Uhr hier aufjugeben. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Für die zum Nachlasse des Schuhmachers und Haus- und Feldbcsitzers Karl Julius Schreiber hierorts gehörigen Grundstücke und zwar: 1 ., für das Wohnhaus Nr. 241 des Brand-Catasters, Fol. 265 des Grundbuchs für Pulsnitz, 2 ., für das Feldgrundstück Nr. 499a des Flurbuchs, an 223 IHR., Fol. 454 des Grundbuchs für Pulsnitz, 3 ., für das Wiesengrundstück Nr. 504 des Flurbuchs an 63 j^R., Fol. 459 des Grundbuchs für Pulsnitz, 4 ., für das Wiesengrundstück Nr. ' - - - 5 ., für das Wiesengrundstuck Nr. buchs für Pulsnitz 1., 2, 3., 4, 5, Kaufpreise ist im Interesse der bei dem Nachlaß betheiligten Unmündigen der 5. September 1879 als Mehrbietungstermin anberaumt worden und werden daher alle Diejenigen, welche auf das Eine oder das Andere dieser Grundstücke höhere Gebote eröffnen wollen, andurch geladen, gedachten Tags vor 12 Uhr Mittags an Amtsstelle hier sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und des Weiteren hierauf gewärtig zu sein. Die Subhastationsbedingungen sowie die ans den Grundstücken haftenden Oblasten sind aus der Beisuge zu dem im hiesigen Amtshause aushängenden Anschläge zu ersehen. Pulsnitz, am 20. August 1879. vou uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Wxpvü Die diesjährigen Herbstübun innerhalb hiesigen Bezirks werden wie folgt stattsinden: Am 3. September wird von 8 Uhr ab die 1. Infanterie-Brigade Nr. 45 von Radeberg in Richtung Leppersdorf auf Lichtenberg und Mittelbach manövriren, die 2. Infanterie-Brigade Nr. die Fluren von Auschkowitz. Tschaschwitz. Lehndorf und Siebitz berühxell" Am 4. September wird die I. Infanterie-Brigade Nr. 45 von Lichtenberg über Mittelbach auf OberlichMtgu, die 2. Infanterie-Brigade Nr. 46 in dem durch die Orte Crostwitz, Panschwitz, Connewitz, AuMowitz, Nucknitz begrenzten Terrain manöveriren. Am fi September wird die 1. Infanterie-Brigade Nr. 45 uni Kamenz, hauptsächlich östlich des^Okks über Wiesa gegen Prietitz, die 2. Infanterie-Brigade Nr. 46 von Kleinhanchen und Jiedlitz über Siebitz i^Lehndorf gegen Räckelwitz manöveriren. , ' Am 6. September werden sich die Manöver der Infanterie-Brigade Nr. 45 von WM«' über Prietitz auf Clstra, die der 2. Infanterie-Brigade Nr. 46 von Tschaschwitz und Neuhof gegen Prautitz und Crostwi ' Am 8., 9. und 10. September werden die gegenseitig anöver der Tibision, P-klgadc gegen Brigade stattsinden und sich in der Hauptsache wie folgt abspielen: Am 8. September auf den Fluren von Schmeckwitz-Tü^wicknitz-Miltitz Mdn Nebelschütz. Am p. September von Nebelschütz nach dem Kloster Mat^usteru und vsti da beiderseits der Chaussee auf Lehndorf, wo am Abend allgemeines Bivak der ganzen Division stattsinden wird. Am 10. September von Lehndorf in der Richtung aus Ostro N September ist Ruhetag. ,, 7/" und 13. September werden sich die Manöver gege»^ Panschwltz abspielen. Manöver» werden erfahrungsgemäß die entstehenden Flurschäden zl großen Theile nicht durch die Truppen, sondern durch die Zuschauer verursacht. R N Ruaucht darauf, daß nach Punkt 6, Absatz 5 ' r Abänderungen und Echanzungen der Instruction vom 2. September 1875 zu Ausführung des Gesetzes über die Nawraueutungen für die bewaffnete Macht im ^edcn vom 13. Februar 1875 (NLichsgesetzblatt vom Jahre 1878 Seite 230 flg.) nur der durch die Truppen verursachte Schaden zu vergüten ist, hält es die unter^ .»ete Amtshauptmannschast sür notwendig, die Grundstücksbesitzer der in Frage kommenden Districte auf bevor stehende gesetzliche Bestimmung ausdrücklich ausmcrkMl zu machen und denselben überdies anzinmpfehlen, ihre Grundstücke vor dem Tage, an welchem sic von Truppen betreten werden, soviel wie möglich abzuernten, zMm Beschädigungen, welche dadurch entstanden chud, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, keinen Anspruch auf Vergütung begründen. " Die Umstechung oder Markirung ep^elner Feldstücke mit Strohwischen, Fähnchen n. s. w., zuist^cichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen, ist auf Wirklich werlhvoue Feld e zu beschränken, da, wenn zu viele Grundstücke in solcher ' ije bezeichnet sind, dieselben, wenn anders die Truppenübungen nicht gehindert werden sollen, von dci nippen nicht respectirt werden können. Für das den Manöver« ' BMchaucr folgende Publikum wird die Bestimmung in § 368 sub 9 dcß^Peichsstrafgesctzbuchs, nach welcher Derjenige, Welcher unbefugt vor beendeter Ernte/Mer Wimen oder bestellte Accker oder über solche Aecker, Wiesen, Weid ^ chonungen, welche mit einer Einfriedigung versehen sind oder deren Beteten durch Warnuugszeichtll untersagt ist, geht, führt oder reitet, mit Gel .^ase bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht Wird, hiermit ausdrücklich emgeschärfl und dabei zugleich daraus ausmerksam gemacht, daß die Herren^cmeindevorstände, sowie die Gendarmerie, deren Weisung unbedingt Folge^Fi leisten ist, angewiesen worden sind, gegen Zuwiderhandelnde unnachsichtlich einzuschreiten, nal^, efinden auch mit der Arretur unverzüglich zu verfahren. Im Uebxigen muß gegenüber der oben angezogenen gesetzlichen Bestimmung jedem Grundstücksbesitzer im eigen nteresse überlassen bleiben, durch Abwehr ung der dem Manöver folgenden Zuschauer sich vor Schaden zu schützen. Die Gemeindebehörden der in Frage kommenden Orte haben für gehörige Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Sorge ^tragen und nach Kräften mit dahin zu wirken, daß obige Vorschläge zur Ausführung gelangen. Kameuz, am 18. August 1879. Königliche Amtshaupt Schäffer. aqrkirtcn Feind in der Hauptsache in dem Terrain-Vicreck Kopschitt-Schweinerden-Uhyst- Bekarmtmachnng, die Ein- und Durchfuhr von Vieh re. über die snchsisch-b ffch^andesgrenze betr., vom 18. August 1879. Da nach einer neuerlichen Mittheilung der zuständige " " Aerreichischen Behörde d em 11. dieses Monats anher notificirte Ausbruch der Rinderpest in Krombach bei Gabel sich zusolge näherer Erörterungen nicht bestäki io wird di rdnung, die Ein- und Durchfuhr von Vieh rc. über die sächsisch-böhmische Landesgrenze betr., vom 11. dieses Monats - abgedruckt in Nr. 186 des „ Journals", in Nr. 192 der „Leipziger Zeitung" und in Nr. 66 des „Pulsnitzer Wochenblattes" — hiermit wieder außer Kraft gesetzt. An Stelle derselben 1,4 nunme rdnung gleichen Betreffs vom 5. Juni dieses Jahres, abgedruckt in Nr. 129 des „Dresdner Journals" und in Nr. 135 der „Leipziger ZeituW«^ Mederum in Wirksamkeit Weiuzit^rur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 18. August 1879. * " Mr n ium des Innern, von Nostitz-Wallwitz. so wird di