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Blatt Amts und des StadtraLhes des Aönigl. Amtsgerichts Rr. W IS. «.I ISS» Sonnabend Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erden in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. WuLsnih. Aweiundfünfzigstev Jahrgang Vorm. 9 Uhr aufzuaeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Bnnoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidmdank, Rudolph Moste und G. L. Daube L Tomp. SllS Beiblätter: 1 JllustrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2 . Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements-Preis Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu- tsrndung. Königsbrück, Kadeberg, Kadeburg, Moritzburg und Kmgegend. Ans-rnte i^ find bis-Dienstag und Freitag Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Tischlermeisters Emil Martin Forke in Grotzröhrsdorf wird heute, am 17. Mai 1900, vormittags 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter Seidel in Großröhrsdorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Juni 1900 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines GläubigerausschuffeS und ein tretenden Falles über die in Z 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf Donnerstag, den 7. Juni 1900, vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Donnerstag den 28. Juni 1900, vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2. Juni 1900 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber. Aktuar Hosmauu. Pferdevor Musterung. In Zukunft werden alljährlich Vormusterungen der Pferde durch einen militärischen Pferdevormusterungscommissar stattfinden. Die Vormusterung im amtshauptmannschaftlichen Bezirke Kameuz findet in diesem Jahre nach dem unter S ersichtlichen Plane statt. Die Pferdebesitzer werden aufgefordert, ihre sämmtlicheu Pferde mit Ausnahme: »., der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, b., der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig-gemischter Schläge unter 3 Jahren, . o., der Hengste, ä., der Stuten, die entweder hochtragend sind — d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist — oder welche nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, 6.. der Vollblutstuten, die im Allgemeinen deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen osficiellen — vom Unionclub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, k., der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 8-, der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten und d., der Pferde unter 150 em Bandmaß in den in dem untenstehend ersichtlichem Plane bezeichneten Orten zu den bestimmten Tagen und Stunden und an dem angegebenen Musterungsplatze dem Commissar vorzuführen. Im Besonderen sind noch folgende Bestimmungen zu beachten: 1. Der Herr Kreishauptmann ist berechtigt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Amtshaupt mann hierzu ermächtigt. 2. In den unter ä bis ß aufgeführten Fällen sind von den Vertretern der Gemeinden oder Gutsbezirke ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Punkt ä) auch der Deckschein beizusügen ist 3. Boa der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen die Mitglieder der regierenden deutschen Familien hinsichtlich der zum persönlichen Gebrauche bestimmten, nicht in Wirthschastsbetrieben verwendeten Pferde, die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal, die activen Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebräuche gehaltenen Pferde, Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde, die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß und die Königlichen Staatsgestüte. 4. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe (Geldstrafe bis zu 150 Mk-, Reichs gesetz vom 13. Juni 1873, § 27) zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. 5. Die Vorstände der Gemeinden (Bürgermeister, Gemeindevorstände) und die Gutsvorsteher, im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Musterungsterminen pünktlich einzufinden und dem Commissar ein Verzeichniß der im Orte oder Gutsbezirke vorhandenen Pferde (Pserdevorführungsliste) in doppelter Ausfertigung (nur Spalte 1, 2, 3 und 6 auSgefüllt) vorzulegen, in welches auch die unter Punkt u bis mit k bezeichneten, nicht gestellungspflichtigen Pferde einzutragen sind. Sie sind verpflichtet, für die Gestel lung der zum Ordne» und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute und ferner dafür zu sorgen, daß das Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist an der Halfter jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der Vorführungsliste entspricht, zu befestigen. Die Vorführungslisten der Gutsbezirke sind deshalb von denen der Gemeinde getrennt und zwar vom Gutsvorsteher anzulegcn. Den genannten Behörden werden sofort die für diesmal erforderlichen Formulare von hier aus zugehen. Die Kosten hierfür sind gelegentlich an hiesiger Canzleistelle zu bezahlen. Für die Zukunft sind die Formulare von den Behörden selbst jederzeit rechtzeitig zu beschaffen. Die Vorführungslisten sind nach beendigter Vormusterung vorbehältlich weiterer Anordnung sorgfältig aufzubewahren. 6. Tag, Stunde und Platz der Vormusterung ist sofort in ortsüblicher Weise bekannt ZN gebe», unv außerdem ist jeder Pferdebesitzer zur Musterung vorzuladen. 7. Mit der Vorsührungsliste ist dem Königlichen Commissar gleichzeitig eine Anzeige über die Zahl der im Orte überhaupt vorhandenen kriegSbrauchbareu Fahrzeuge vorzulegen und dafür zu sorgen, daß in der Nähe des Musterungsplatzes 1 bis 2 Fahrzeuge ausgestellt werden, um bei ihrer Beurtheilung etwaigen Zweifeln begegnen zu können. 8. Sehr zweckmäßig erscheint es, daß die Beschlagschmiede aus freier Entschließung der Musterung beiwohnen. Entschädigung wird nicht gewährt. Königliche Amtshauptmannschaft K a m e n z , am 11. Mai 1900. von Erdmauusdorff. ) Datum Ort Zeit Musterungsplatz Bemerkung Datum O r t Zeit Musterungsplatz Bemerkung 26. Mai 28. Mai 29. Mai Großröhrsdorf Großröhrsdorf Großröhrsdorf Brettnig mit Gutsbezirk Hauswalde Ohorn mit Gutsbezirk Pulsnitz „ Lichtenberg Kleindittmannsdorf Mittelbach 7»° V. 9« V. 10" V. 8 V. 9» V. 10" V. 6" V. 8" V. 10" V. 11" V. Ostausgang Mittelgasthof Westausgang Am Gasthof »zur Klinke" Kunststraße vor Ringel's Rest. Am Weitzmann'schen Gasthofe Am Schießhause Mittelgasthof Am Hegemann'schen Gasthose Am Moger'schen Gasthofe ca. 80Pferde » 8b >, „ 80 „ 30. Mai 31. Mai 19. Juni Großnaundorf Höckendorf m. Gutsbezirk Niederlichtenau Oberlichtenau m. Gutsbez. Friedersdorf m. Thiemend. Pulsnitz M. S. Weißbach bei Pulsnitz Niedersteina Obersteina Möhrsdorf mit Gutsbezirk 8" V. 9" V. 10° V. 11" V. 12" N. 1" N. 7" P. 10" V. 11" V. 12'» M. Am Lunze'schen Gasthofe An Megel's Gasthofe Am Gasthofe Schreier's Gasthof Gasthof zur „gold. Aehre" A.GünthersD.-Schneidemühle Am Gasth. zur „w. Taube" An Oswald's Gasthofe An Freudenberg's Gasthofe Am Gasthofe Vom 21. dsS. MtS. an bis auf Weiteres wird der von Pulsnitz M. S. nach Mittelbach führende Communicationsweg wegen Ausbringung von Mafsenschutt gesperrt, der Verkehr über Lichtenberg oder Friedersdorf gewiesen. K ö n i g l i ch e A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 17. Mai 1900. vou Erdmauusdorff.