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pulsrüherFa-eblait Kernsprecher 18. Tft.-Adr.: Tagebwrr Pulsnitz Pofifcheck-Konlo Dresden 21 38. Girokonto 146 — — - E«fchei«t a« f«o«m Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend EWL U» wl« ««I» T a* 4 4 Bant-Konten: Pulsnitzer Bant, PmSnii- und V rr " Tommerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzetgen-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzrile iMoffe'SZeileumesfrr 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.80. Amtliche Zeile RM 0.75 and RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50°/« «Uschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigtngebühren durch Klage od>r in KonkursfSllen gelangt der ^olle RecinungSbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,I0 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Vmtshauptmannschast Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu PulsniZ sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Lmtsgeftchtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hanswalde, Ohorn, Obcrtteina, Medersteine, Weißbach, Ober- und Niederlichteneu, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, K e n-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 3 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. .PW. Morr» Schriftleiter: I. W. Mohr inPulSnttz NNMMer 47 Freitag, den 25. Februar 1927 79. Jahrgang Amtlicher Teil. Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für die Einkommensteuer, Körper- fchaftssteuer und Umsatzsteuer für 1926 und 1925/26. Die Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschastssteu« und Umsatzsteuer find in der Zeit vom 1. März bi« 15. Mürz 1927 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke wie folgt abzugeben: Einkommensteuer «nd Körperfchastssteuer. l. Zur Abgabe einer Steuererklärung sstr die Einkommensteuer find verpflichtet: 1. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Kalenderjahr 1926 den Betrag von 8000 RM überstiegen hat; Steuerpflichtige, die lediglich steuerabzugspflichtige Einkünfte (Arbeitslohn oder Kapitalerträge) von nicht mehr als 9200 RM be zogen haben, brauchen eine Erklürung nicht abzugeben; 2. ohne Rtickficht auf die Höhe des Einkommens Steuerpflichtige, bei denen der Gewinn aus Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist. II Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Kürperschaftssteuer find verpflichtet: 1. steuerpflichtige Erwerbsgesellschasten; 2. olle übrigen steuerpflichtigen Körperschaften und Dermögensmaflen des bürger lichen Recht«; g. steuerpflichtig« Betriebe und Verwaltungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Betriebe und Verwaltungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. HI. Ohne Rücksicht auf die Höh« des Einkommens haben abzugeben eine Einkommens- «Klärung bei Beteiligung mehrerer an den Einkünften aus ») Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodendewtrtschaftung; d) einem Gewerbebetrieb, z. B. einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommandit gesellschaft ; c) sonstiger selbständiger Berufstätigkeit; cl) Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen die zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen. IV. 1. Die Erklärungen für die Einkommensteuer und Körperfchastssteuer find s) von den Pflichtigen, für die das Kalenderiahr maßgebend ist, für das Kalender- fahl 1926; d) von buchsührendrn Pflichtigen, die regelmäßig Abschlüsse machen und ihr Wirt schaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (1 Juli 1926 bis einschließlich 31 Dezember 1926) abgeschloffen haben, sür das Wirtschaftsjahr 1925/26 oder 1926 abzugeben. 2 Pflichtige (insbesondere Landwirte), deren Steuerabschnitt in der ersten Hälste des Kalenderjahrs 1926 geendet hat und die deshalb schon veranlagt worden find, Haden eine Steuer- erklärung nicht abzugeben. 3 D>e Erklärung für die Einkommensteuer und Körperschastssteuer ist bei dem Finanzamt abzugeben, in besten Bezirk die zu I bezeichneten Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz oder gewöhn lichen Aufenthalt, sdie zu II und III bezeichneten Pflichtigen den Ort der Leitung haben. Ist im Inland weder ein Wohnfitz, noch ein gewöhnlicher Aufenthalt, noch ein Ort der Leitung gegeben, so ist die Steuerklürung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder Ver« mögensgsgenstände sich befinden. ö. Umsatzsteuer. - I. Zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung find alle Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet mit Ausnahme 1, der Straßen Händler, Wandergewerbetreidenden und der anderen Umsatzsteuer- pfl Ltigev, die nach 8 57 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz zu Anzahlungen und zur Führung des Umsotzsteuerhestes verpflichtet find, 2 der nichtduchfüdrenden Umsotziteuerpflichtigen, deren Gesamtumsatz einschl. der etwa steuerfreien Umsätze im Kaleiveijahr 1926 den Betrag von 10000 RM nicht überstiegen hat II. 1. Die Erklärungen sür die Umsatzsteuer find ») von den Pflichtigen, sür dis das Kalenderjahr maßgebend ist, sür das Kalender jahr 1926; b) von buchsührenden Pflichtigen, di« regelmäßig Abschlüffe machen und ihr Wirt schaftsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres (1. Juli 1925 bis einschließlich 31. Dezember 1926) abgeschloffen haben, sür das Wirtschaftsjahr 1925/26 oder 1926 abzugeben. 2 Pflichtige (insbesondere Landwirte), deren Steuerabschnitt in der ersten Hälste de« Kalenderjahres 1926 geendet hat und die deshalb schon veranlagt worden find, haben eine Steuer erklärung nicht abzugeben. 3 . Die Erklärung sür die Umsatzsteuer ist bei dem Finanzamt abzugeben, in besten Bezirk die Umsatzsteuerpfltchtigen, ->) soweit ste wegen einer gewerblichen Tätigkeit, einschließlich der Urerzeugung, steuerpflichtig find, das Unternehmen betreiben. Bei mehreren Niederlassungen oder Geschäftsstellen eines rechtlich in rin« Hand befindlichen Unternehmens ist der Ort der Leitung des Unternehmens maßgebend; b) soweit sie wegen einer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig find, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist weder ein Betriebsart noch rin Ort der Leitung, weder ein Wohnsitz noch rin gewöhn licher Ausenthalt gegeben, so ist die Steuererklärung bet dem Finanzamt abzugeben, in besten Bezirk das Unternehmen ständig vertreten oder die Tätigkeit oorwtegend ausgeübt wird oder das Unternehmen seinen Sitz hat. O. Gemeinsame«. I. Die nach ä und s zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuer erklärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird; die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie hierzu oom Finanzamt be sonders ausgrsordeit werden. II. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Tteuerklärungen versäumt, kann mit Geld- strasen zur Abgabe der Steuerklärungen angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bi» zu 10 o. H. der sestgelegten Steuer auserlegt werden. III. Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer, Körper- schaftsfteuer oder Umsatzsteuer wird bestraft. Auch ein sahrlässtges Vergehen gegen die Eteuer- gesetze (Steuergesährdung) wird bestraft. Kamenz, den 23 Februar 1927. Das Finanzamt. Das Wichtigste In Schwerin brach ein dreiköpfige Lehrerfamilie im Eis ein und ertrank. Am 16. März wird ein Teil der russisch-nKronjuwelen in London versteigert Am 1. April tritt eine 10prozentige Mietererhöhung ein. Das Arbeitszeitnotgesetz liegt dem Reichstag vor. Um Schanghai ist ein heißer Kampf entbrannt. England hat ein Kriegsschiff nach Nikaragua entsandt. Die englische Regierung überreichte dem russischen Geschäftsträger in London eine Warnungsnote. In Berlin begann der Prozeß gegen den Landgerichtsdirektor Jürgens und seine Ehefrau. Wie der Berliner Magistrat mitteilt, weist der Haushalt für 1927 nach Verabschiedung in 2. Lesung einen Fehlbetrag von 37 Millionen auf. In der englischen Note an Amerika über die Entsendung des Columbo nach Nikarague wird erklärt, daß der Kommandant angewiesen sei, keine Truppen zu landen. Die Sozialdemokraten haben im Reichstage einen Antrag eingebracht, der die Reichsregierung ersucht, die dem Reichsrat vorgelegte Miets erhöhungsverordnung zurückzuziehen. Nach einer Morgcnblältermcldung aus Peking liegen dort Nachrichten aus japanischer Quelle vor, wonach Marschall Sun, dessen Armee infolge der letzten Nieder age praktisch nicht mehr bestehe, bereits am Dienstag nach Japan geflohen sei. Das Präsidium des Zentralvollzugskomitees der Sowjetunion hat das Begnadigungsgesuch von 6 Kommunisten, die in Irkutsk zum Tode verurteilt wurden, abgelchnt. Das Urteil wurde gestern in der Nacht S«Wt md sWscht ÄWlWnMn. Pulsnitz. (4. Heimatschutz-Abend) Der Film- Vortrag von Paul Bernhardt, Dresden, „Vom Vogelpara dies der Dobrudscha zu den Siebenbürgen« Sachsen" war wiederum ein Erfolg. Wertvollste Ergebnisse gründlicher Entschei-ungskampf um Schanghai Zwei starke Armeen im Anmarsch Polnische Kriegsvorbereitungen in Oberschlesien ! London. Die Lage in China gestaltet sich zu einem 'Wettrennen zwischen den Kantonesen, die von Hangschau, hundert Meilen südwestlich von Schanghai, und einer neuen 'Armee, die aus Nanking, 150 Meilen nordwestlich Schanghais, in aller Hast dieser Stadt zustreben. Schangschungschang ist mit 9V Ovv Mann zur Verteidigung Schanghais herangerückt. ^Cs heißt, daß 4000 Mann russische Infanterie und Ar« tillerie mit sechs Panzerzügen, die einen Teil seiner Vorhus bilden, bereits in Wust, 97 Meilen von Schanghai, ein, getroffen sind. — Indessen sind Tschangtsolins Truppen am Nordufer des Gelben Flusses zum Halten gekommen. Sis wagen vorläufig nicht weiter vorzudringen, bis sich die Lage! einigermaßen geklärt hat. Diese für chinesische Verhältnisse recht zielbewußten mili- - tärischen Bewegungen stechen merkwürdig von der maritimen Unfähigkeit ab, die sich bei der Beschießung von Schanghai ! trgab. Der ganze Zwischenfall erhält dadurch einen komi-, chen Beigeschmack, daß die verantwortlichen Offiziere über- saupt nicht an Bord waren, sondern am Lande Mah Jong! pielten, während die Schiffsbefatzung selbständig versucht? ' >as Schanghaier Arsenal in die Luft zu sprengen, ohne einen Einzigen Treffer zu verzeichnen. Jetzt liegen französische Kanonenboote neben den chinesischen Krie-'s. schiffen, km zu verhindern, daß die Chinesen Lust auf eine neue Schie ßerei bekommen. Die Versuche der Eingeborenen, in die französische Konzession einMdringen, dauern an. Fremden I isi es unmöglich, aus der Niederlassung durch die ungeheure - Menge der Chinesen, die die Niederlassung umgeben, nach der j Chinesenstadt durchzudringen. Frankreich hat die eng- i fische Regierung benachrichtigt, daß es im Konflikt zwischen i Nord und Süd in China neutra l verbleibe, sich aber, falls i Leben und Eigentum der Franzosen gefährdet werde, der j britischen und italienischen Regierung zum Schutze franzö- i sischer Interessen anschließen werde. Der Verteidiger Schanghais ermordet? Berlin. Nach einer Meldung der Chinesischen Nach richtenagentur aus Kanton ist Suntschuanfang, der Verteidi- der Schanghais, von zwei Studenten und einem Arbeiter er- snordet worden. Line Bestätigung dieser Nachricht war »och kicht zu erlangen. j Polnische KriegSvorbereitungen in Ostoberschlesien. Gleiwitz. In einem Arbeiter-Schlafhause des Fürsten Henckel von Donnersmarck in Schwientochlowitz wurde ein Jnstruktionskursus für die Mitglieder der Militärischen Vor bereitung bei der 23. Infanteriedivision eröffnet. Dieser Kursus soll die zukünftigen außerordentlichen Instrukteure der einzelnen Militärvorbereitungsvereine, insbesondere der Sokols, Strzelitze und der Pfadfinder, ansbilden. Nachdem General Zajac den Rapport abgenommen hatte, hielt der Militargeistliche Milka Gottesdienst mit Predigt ab. Hierauf eröffnete General Zajac de« Kursus mit einer Ansprache, in der er die Wichtigkeit der militärischen BorbL-