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Rathskeller. WL m fest^, kiederWW^ etev Herrn Fernrohr Rikums zur svoll Zittrich. angesteckte- ilkmühle zn Ssauck. iderschranl, terzeichneten chlermstr. terie ist z" ped. d. M faqnettz ,'aM Markt W «dirttir- nöpfe«, Steinnuß , sewne rzen. er Saison >" MpttNl Mlnrc wählt- als angesessen, itzwurde vor ver- bzuaeben in escsien. Kg rdnetenwahl. :rmeister, iWjeMkant. cker — oder gäckermeister. »ürger. sch und alles )es Friedrich eina! äich an unserem t so überaus Liebe über- lg wird uns t uns zu sich reich. Unser P Men de» : hunvMfach onaball. L. ise herzlicher m Begräbnip , Schwiegt ist Hüdiwl ngsten DaN'' erlassenen. für Pnlsnih, Erscheint: Mittwoch« und Sonnabends. Abonncmentsprcis: jetujchlichlich des jeder Sennabcnd-Nmnmcr veuiegenden SonntagMatteS) Vierteljährlich j Mk. 25 Pfg, Inserate Werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags t» Uhr hier aufzugeben. Mockrnblutt Kiinigsluiilk, Nadtbkrg, Radkbnrg^ MmWnrg und Umgegend. AmisßlaLI der Königlichen Kerichtsöehörden zu Aulsnih und Königsbrück nnd des KtadLrathes zu Aulsnitz. Menm-dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Nedaetion, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstelle« jür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendan!» Leipzig: Rudolph Moss» 9luäuinrlini* uns unoekanutcn Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. kXpkMiON l>68 Ami8dlLtl68. Sonnabend. i>0. 11. November 1882. Bekanntmachung. Mittwoch, Herr ßL November L882, StaStverordnetemoahl. Alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt werden hiermit aufgefordert, gedachten Tages in der Zeit von Vormittags st Uhr bis Nachmittags l Uhr Heesönliök im RathSscsfionSzimmev des hiesigen Math Hauses ihre mit den Namen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel abzugeben. Pnlsnitz, am 3. November 1882. . , D e r S t a d t r a t h. / > Schubert. " Bekanntmachung. Am 6. d. M. ist in Großröhrsdorf ein dem Gastwirth Mensch daselbst gehörig gewesener Hund — schwarzbrauner, männlicher Schasshund, Stutz mit weißer Brust und Kehle und rechter weißer Vorderpfote, ca. 3 Jahr alt — getödtet worden, welcher bei der durch den königl. Bezirksthierarzt vorgenommenen Section als mit der Tollwuth behaftet gewesen, befunden worden ist. Gemäß §8 37 und 38 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 88 25 und 26 der Verordnung zu Ausführung dieses Gesetzes vom 9. Mai 1881 wird hiermit über die Ortschaften Großröhrsdorf, Bretnig, Ohorn, Böhmisch Vollung und MulSnitz M. S. die Festleaung aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, als bis mit 8. Februar 1883 veihäuat und die sofortige Tödtuug aller derjenigen Hunde und Katzen, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegl, daß sie von dem wuthverdüchtigen Hunde gebissen worden sind andurch angeordnet. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der Hunde an der Leine, wenn dieselben zugleich mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe versehen sind. Die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher der obengenannten Ortschaften sind dafür verantwortlich, daß die Vorschriften des vorangezogenen 8 26 der Ausführungs verordnung innerhalb ihrer Bezirke pünktlich befolgt werden; auch sind von ihnen Zuwiderhandlungen gegen diese von ihnen, in Gemäßheit von 8 27 der Ausführungs verordnung in ortsüblicher Weise bekannt zu machenden Vorschriften in Gemäßheit von.,8 66 des angezogenen Neichsgesetzes und 8 145 der Ausführungsverordnung unnach sichtlich zu bestrafen, bez. zur Anzeige zu bringen. Kamenz, am 8. November 1882. Koni liehe Amtshaupt h Ü-P p t m a n n s ch a f t. von Zezschwitz. Von den Gemeinden und Gutsherrschaftcn hiesigen Bezirks, welche während der Herbstübungen den Truppen Quartier bez. Marschfourage gewährt haben, können die sestgestellten Entschädigungsbeträge von nun an gegen Abgabe der den Herren Gemeindevorständen und-Gutsvorstehern zur Vollziehung hinausgegebenen Quittungen an hiesiger Kassenstelle erhoben werden. Diejenigen Beträge, welche bis zum 16. November 1882 nicht abgeholt worden sind, werden den Gemeinden bez. Gutshcrrfchaften unter Anrechnung des Portobetrags durch die Post zugesendet werden. Kamenz, «m 4. November 1882. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. von Zezschwitz. Das politische Ashlrecht der Schweiz. Die nicht zu leugnende Thatsache, daß die Fäden der anarchistischen Unruhen, welche erst kürzlich einen Theil von Frankreich durchzitterten, auf Schweizer Boden, sp. eiell aber in Genf, zusammenlaufen, lenkt die allgemeine Aufmerksamkeit abermals auf das politische Ashlrecht der Schweiz. Es ist dieses Thema in der Presse schon wie derholt erörtert und dabei namentlich betont worden, daß es unter den politischen Flüchtlingen, welche vor zugsweise die Schweiz als Zufluchtsort aufsuchen, eine große Kategorie giebt, deren Vergehen weniger politischer, als vielmehr allgemein gefährlicher Natur sind, wie die Pariser Communisten und die russischen Nihilisten, und welche dennoch, obwohl auf derselben Stufe wie gewöhn liche Verbrecher stehend, den Schutz der Schweiz genießen. Dr ist nun allerdings noch von keiner Negierung an» die Schweiz die offizielle Aufforderung ergangen, Flüchtlinge ^.^.Art auszuweisen oder auszuliefern, aber es kann doch keiner Macht gleichgültig sein, daß sich im Herzen m auf dem neutralen Boden der Schweiz, eine Vervrecherbande aus aller Herren Länder zusammen- findet, um von hkr aus gelegentlich einen socialistischen Pulsch wie in Mont-les-mines — oder etwas Aehn- D6es in Scene zu sehen. Es füllt uns nicht im Min- Politische Ashlrecht der Eidgenossenschaft als solches anzugreisen, im Gegentheil, es sollte uns freuen, wenn die Schweiz auch noch in fernen Jahren allen denen, die wegen rein politischer Vergehen geächtet und verfolgt werden, eine sichere Zufluchtsstätte bieten würde. Aber soll die Schweiz zur permanenten Frei statt für Leute werden, deren Vergehen längst nicht mehr auf politischem Felde liegen, sondern unter das allgemeine Strafrecht fallen, soll der Schweizer Boden auch ferner noch denen als Zufluchtsort dienen, die den Greuelthaten der Pariser Communards, den Bestrebungen der russi schen Nihilisten, den italienischen Bombenwerfern in Triest laut und offen zujauchzen sich vielleicht mit ähn lichen dämonischen Plänen tragen? — Die politischen Zustände in den einzelnen Ländern sind zwar verschieben und dieser Verschiedenheit mag es auch zuzuschreiben sein, daß man den politischen Verbrecher in dem einen Lands verfolgt, während man ihn in dem andern als Märtyrer der Freiheit feiert, aber das dürfte doch selbstverständlich erscheinen, daß kein Staat auf seinem Gebiete den An gehörigen eines fremden Staates bedingungslos Zuflucht gewährt, die durch verbrecherische Mittel die in ihrem Heimathsstaate bestehende Rechtssicherheit und Rechtsord nung, das Leben und Eigenthum ihrer Mitbürger ge fährdet haben. Die Schweiz hat aber derartigen Flücht lingen Asyl gewährt, sie gewährt es noch und es fragt sich nun, wie lange noch die Mächte einen Zustand dulden wollen, der zunächst für die Nachbarstaaten der Schweiz ernste Gefahren in sich birgt. Ob und inwieweit die Berner Bundesregierung gesonnen ist, aus eigener Ini tiative gegen das verbrecherische Treiben der in der Schweiz domicilirenden internationalen Verschwörer vor zugehen, ist noch nicht bekannt, doch scheint es nicht, als ob der schweizerische Bnndesrath hierzu große Neigung verspürt und so werden sich wohl die Mächte entschließen müssen, in dieser Angelegenheit einen gemeinsamen Schritt zu thun. Daß es zu einem solchen noch nicht gekommen ist, mag mit daran liegen, weil man sich offenbar scheut, den Souveränetätsrechten der Schweiz zu nahe zu treten, aber vielleicht wird sich noch ein Ausweg finden, ohne die Hoheitsrechte der Schweiz zu verletzen oder deren Asylrecht zu schmälern. Etwas muß aber geschehen, um dem gemeingefährlichen Treiben der gegen die bestehende gesellschaftliche Ordnung Ankämpfenden ein Ende zu machen, hier sind die Interessen aller Staaten solidarisch und wir wollen nur hoffen, daß sich in dieser Richtung freiwillig eine Verständigung vollzieht, ehe neue, furcht bare Verbrechen hierzu zwingen. Zeitereignisse. Pulsnitz. Vom Bureau der Handels- und Ge werbekammer Zittau wird uns mitgetheilt, daß dasselbe in der Lage ist, denjenigen Firmen des Kammerbezirks, welche einen regelmäßigen Verkehr in der Richtung nach Spanien, nach dem Mittelmeere, der Levante, Indien, China und Japan via Marseille unterhalten, Mit- theilungen zu machen, deren Benützung den Interessenten Transportvergünstigungen zu verschaffen geeignet erscheint. Mögen sich Interessenten an die Kammer wenden.