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Amts- M AilzchMt für de« Wik des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreiS: d'e kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 210. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - 56. Jahr,«»-. Sonnabend, den 19. Jnui DsAONNSMant »iertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. de« »Illustr. Unterhaltung-bl/ u. der Humor. Beilage .Seifen- blasen* in der Expedition, bet unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. »rtrgr.-Ldrrstr: Amt,blatt. Ueber den Nachlaß der am 4. April 1909 in Eibenstock verstorbenen Schnitt warenhändlerin LVtlkvIu»!«« verw. Huxvr geb. 8vN«»i»Ix«r wird heute am 15. Juni 1909, nachmittags 4 Ayr das «onknrSverfahreu eröffnet. Der Rechtsanwalt Justiziar Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 11. August 1909 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder Vie Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in Z 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf dm 9. Juki 1909, vormittags 11 Ayr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf dm 3. September 1909, vormittags 10 Ayr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Fordemngen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1l. August 1909 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Pflichtfeuerwehr betreffend. Am Sonntag, de« SO. Juni 1S0S, finden Uebunge« der städtischen Pflicht- senerwehr statt und zwar früh « Uhr: Spritzenmannschaft im Magazingarten, vormittags '/,IL Uhr: RettungS- und Abfperrmannschast im Schul garte«. Die Aenerwehrabzeiche« sind von den Feuerwehrleuten bei Vermeidung ihrer Be strafung anzulegen. Nicht pünktliches Erscheinen sowie unentschuldigte^Versäumnisse werden bestraft. Ab wesenheit vom Orte gilt nur dann als genügender Entschuldigungsgrund, wenn der Nachweis einwandsfrei erbracht wird, daß die Entfernung vom Orte unaufschiebbar war. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß im laufenden Feuerwehrdienstjahre die Mann schaften der Geburtsjahrgänge 1874, 1875 und 1883 biS mit 1886 dienstpflichtig sind. Stadtrat Eibenstock, dm 14. Juni 1909. Hesse. M. II. Jürg Mtows Erklärung im Aeichstage. Während im Baltischen Moeve die ,Hohenzollern" und der „Polarstern" dem Treffpunkte zudampften, an dem am vergangenen Donnerstag die Begegnung un- sers Kaisers mit dem Zaren stattfand, hielt Fürst Bü low im deutschen Reichstage seine mit so außerordent licher Spannung erwartete programmatische Rede über die Finanzreform. Brachte und konnte diese Rede auch noch keine völlige Klärung der innerpolitischen Lage bringen, da Fürst,Bülow seine letzte Konsequenz ja erst aus der endgültigen Entscheidung des Reichstags ziehen kann, so hat sie doch den Nebel der Ungewißheit in bemerkenswerter Weise zerstreut. Der Reichskanzler, dessen großes rednerisches Talent allgemein anerkannt wird, hat selten wirkungsvoller gesprochen, als am letz ten Mittwoch. Er betonte besonders, indem er sich an jede einzelne der großen Fraktionen wendete, daß die Regierung über den Parteien stehen müsse und sich nicht zum Geschäftsführer der einen oder der andern Reichstags-Fraktion machen könne. Er hob aber gleich zeitig hervor, wie wertvoll und willkommen ihm die Mitarbeit aller Parteien sei, nicht nur die der ihm am nächsten stehenden Konservativen, sondern auch die der Liberalen, des Zentrums und selbst die der Sozial demokratie, wenn diese Partei nur ihre ewige starre Verneinung aufgeben wollte. Und nachdem er durch eine freimütige Kritik der liberal. Sünden dargetan hat te, daß er der Linken gegenüber nicht blind und vor-, eingenommen sei, konnte er um so nachdrücklicher auch der konservativen Partei ihre Fehler im Kampfe um die Reichsfinanzreform vor Augen führen. Der Reichskanzler begnügte sich indessen nicht mit der Kritik an den Parteien, sondern kennzeichnete auch mit fester Bestimmtheit das Regierungsprogramm. Die von der Kommission beschlossenen Besitzsteuern, die den Verkehr schädigen würden, könne und werde er nicht im Bundesrate vertreten; dagegen halten die verbün deten Regierungen im Interesse ausgleichender Ge rechtigkeit an der Erbanfallstener fest. Aus den Wor ten an die Adresse der Konservativen, eine spätere Erb schaftssteuer würde viel schärfer eingreifen, die heu tige Ablehnung der Erbanfallstener würde sich früher oder später an den Konservativen rächen, die Stimmung im Lande sei frei von Engherzigkeit, sie würdigt die große Aufgabe und wird zu gegebener Zeit mit den Parteien streng ins Gericht gehen, die das Reform werk schädigen oder zu Falle bringen sollten, hat man eine versteckte Drohung mit der Auflösung des Reichs tages heraushören wollen. Damit würde die Finanz reform, deren möglichst baldiges Inkrafttreten aus ei ner ganzen Reihe wichtigster Gründe geboten erscheint, auf viele Monate vertagt werden. Und wenn man dann im Spätherbst von vorn anfinge, würde man wahr scheinlich sehr bald wieder auf dem alten Flecke stehen. Wer die Rede des Kanzlers unbefangen und ohne Parteibrille liest, der wird aus ihrem Schlußsatz die erforderliche Aufklärung finden. Die Finanzreform muß zustande gebracht werden, aber wird sie ohne die Erbanfallsteuer und gegen den Willen des linken Flü gels des bisherigen Blocks verabschiedet, dann wird Fürst Bülow für seine Person die Konsequenz ziehen. „Der großen Aufgabe der Finanzreform", so sagte er wörtlich im Reichstage, „ordne ich selbstverständlich meine Person vollkommen unter. Wenn ich mich über zeugen sollte, daß meine Person der Sache im Wege. steht, daß ein andrer leichter zum Ziele gelangt, oder wenn sich die Verhältnisse in einer Richtung entwickeln sollten, die ich nicht mztmachen kann und will und nicht mitmachen werde, so wird es mir auch möglich sein, den Träger der Krone von der Opportunität meines Rücktritts zu überzeugen, und dann wird m,ein Wunsch, daß m,ein Nachfolger Erfolge erzielt, ebenso ehrlich sein, wie es meine Arbeit im Dienste des Landes war". Wir meinen, das war deutlich gesprochen. Fürst Bülow stellt also seinen Rücktrjtt für den Fall in Aussicht, daß durch die angebahnte neue Mehr heit zwischen Konservativen und Zentrum, unter Aus schluß der Liberalen und zwar auch der Nationallibe ralen, eine nur quantitativ genügende Reform zu stände käme, die von den verbündeten Regierungen trotz schwe rer sachlicher und politischer Bedenken! unter dem Drucke der Finanznot angenommen werden müßte. Damit ist der konservativen Partei eine große Ver antwortung auserlegt. „Sie werden lange warten müs sen", sagte Fürst Bülow, „bis ein Kanzler wieder kommt, der so die wahren konservativen, die wahren agrari schen Interessen fördert, wie ich sie gefördert habe". Es ist kaum zu bestreiten, daß sich gegenwärtig die Land wirtschaft dank der Bülow'schen Handels- und Wirt schaftspolitik unter allen Gewerben trotz der allgemeinen Depression noch am besten befindet. Ebenso wahr ist es aber auch, daß Fürst Bülow unsere auswärtige Politik in den schwierigen Zeiten der Isolierungs-Ver suche gegen das Reich mit, größtem Geschick und während des vergangenen Winters mit entscheidendem Erfolge geleitet hat. In England wütet das antideutsche Fie ber fort und hat kürzlich so besonnene Minister wie Grey und Haldane angesteckt. Ein großes Maß von politischer Klugheit und diplomatischer Erfahrung wird nötig sein, um eine zerstörende Entladung der eng lisch-deutschen Spannung zu verhindern. Wir können deshalb nur hoffen, daß Fürst Bülow sich nicht genötigt sehen möge, infolge der Abneigung der konservativen Partei gegen notwendige Konzessionen in der Frage der Besitzsteuern seinen Abschied zu nehmen. Alles in allem war die Kanzlerrede jedoch kein auf Klagetöne abgestimmter Schwanengesang, sondern ein kräftiger und energischer Kampfruf in letzter Stun de. Ob er den gewünschten Erfolg erzielen, ob der Hydra der Zwietracht und Uneinigkeit die hundert Köpfe werden abgeschlagen werden und eine Verständigung zustande kommen wird, das erscheint freilich immer noch mehr als fraglich. Die konservativen Organe er kennen zwar die hohen Verdienste des Fürsten Bülow um die Politik des Reiches und insonderheit auch um die deutsche Landwirtschaft an; aber sie treiben doch eine eigentümliche Logik, wenn sie hinznfügen, der Fürst sei viel zu schade dazu, sich fü,r die Erbanfallsteuer zu opfern: er solle diese Steuer fallen lassen, damit er dem Reiche als Kanzler erhalten bleibe. Tagesqeschichte. — Deutschland. Nach guter Fahrt traf die .Hohen- zollern' mit dem Kaiser an Bord, begleitet von den Kreuzern .Gneisenau' und .Hamburg', bei dem Ankerplatz deS russischen Geschwaders ein. Die mit Flaggen geschmückten Kriegsschiffe feuerten Salut. Der Zar begab sich sofort an Bord der .Hohenzollern'. Der Besuch des Kaisers Nikolaus an Bord der .Hohenzollern' dauerte eine halbe Stunde. Unmittelbar, nachdem Kaiser Nikolaus an Bord des .Stan dart' zurückgekehrt war, erwiderte Kaiser Wilhelm den Besuch. Die Begegnung zwischen den beiden Monarchen ist von schönem Wetter begünstigt. — Die Beratungen des Bundesrats werden, nach einer Meldung der „Voss. Ztg ", bis Mitte Juli dauern, worauf dann die Ferienpause eintritt. Was die Beratungen dieser Körperschaft über die Schiff- fahrtsäbgaben anbetrifft, so ist die Vorlage bekannt lich vor längerer Zeit an die Ausschüsse verteilt wor den. Bisher ist aber noch nicht mündlich in den Aus schüssen über den Entwurf verhandelt worden. Es ist auch nicht anzunehmen, daß vor den Ferien der artige Verhandlungen im Bundesrat stattfinden wer den. Die eigentlichen'Beratungen über die Schiffahrts abgaben werden mithin erst im Herbst ihren Anfang nehmen. Der Entwurf über die'Neuordnung der Tele phongebühren ist dagegen bereits im Bundesrat erledigt worden und ist dem Reichstage zugegangen, der aber in dieser Session nicht mehr dazu kommen wird, hierüber zu beraten. An der Kotier ungs st euer wollen die Kon servativen und das Zentrum festhalten. Wie das „B. T." zu melden weiß, sind sie nur bereit, gewissen, das Ausland berücksichtigenden Erleichterungen zuzustim men. Damit die Finanzreform nicht ohne Kotierungs steuer zustande komme, wollen Konservative und Zen trum für die Finanzreform ein Mantelgefetz schaffen, um darin die Annahme der Kotierungssteuer ausdrück lich zu sichern. Für den Fall, daß die verbündeten Re gierungen sich mit der Kotierungssteuer in der ver änderten Form einverstanden erklären, dürfte bei den Konservativen und beim Zentrum die Neigung wach sen, für die Erbanfallsteuer zu stimmen. — Das Ergebnis des zweiten Tages der Finanzreform-Debatte war ein negatives. Graf Westarp erklärte, daß die konservative Partei, von eini gen Ausnahmen abgesehen, die Erbanfallsteuer ableh nen würde. Abgeordneter Spahn gab die gleiche Er klärung, und noch dazu ohne jede Einschränkung, für das Zentrum ab. Große Heiterkeit, in die auch der Reichskanzler aus voller Kehle einstimmte, erregte es, als auf die Erklärung des Abgeordneten von! Westarp, die konservative Fraktion habe durch ihr energisches Eintreten für die Finanzreform die Position des Kanz lers befestigt, Singers Zwischenruf erscholl: „Ar mer Bülow!" — Einen Gesetzentwurf betr. Aender- ung des Schankgefäßgesetzes hat der Bundes rat angenommen. Dieser Gesetzentwurf steht, wie die „Berl. N. N." melden, im Zusammenhang mit der bevor stehenden Aenderung des Brausteuergesetzes. Es ist nämlich anzunehmen, daß durch die Erhöhung des Bier preises eine Verringerung der Schankmasse eintrete,w wird. Dem steht aber die Vorschrift des Schankgefäß gesetzes vom Jahre 1881 entgegen, die das Dezimal system bei der Literteilung vorsieht. Eine Verkleiner ung der üblichen Schankgefäße um ein Zehntel unter Beibehaltung der bisherigen Preise würde in den mei sten Fällen einen größeren Preisaufschlag bedeuten, als der Steuererhöhung entspricht und zu einer Ueber- vortcilung des Publikums führen. Daher soll das Schankgesäßgesetz dahin geändert werden, daß der Sollinhalt der Gesäße vom halben Liter abwärts nach Zwanzigteilen des Liters bestimmt werden darf.