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pulMitzeMochenblatt Sernlpneckep vp. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBesörderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 3.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vieneijährl. M l.7O, monatl. 6V Bf., i—: du^ch die Post bezogen M 210 : des Königlichen Amtsgerichts «nd dos Stndtrates zn Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 veiegp.-kdp.: wsckenblatt pulsnik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auf,u- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Ämtshauptmannschast 18 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 60 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. - Zeitraubender und tabellarische; Satz mit W"/» Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Ksn- kurssällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnuchl. in Anrechnung. füll ?igN umfassend die Ortschajten Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina fMUvMUtt jlll. vLil l. Mullit) Weißbach, Ober- und Niederlichienau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Druck und Verlag von E.L. Försters Erben (2nh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle - Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 266. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 90 Dienstag, den 3S. Juli MI8. 70. Jahrgang Amtlicher Teil. Preise für Treibhausgemüse. In Ergänzung der Ministerialverordnung Nr. 1200vor vom 28 Juli 1818 wird folgendes bestimmt: 1- zu 1 13 dec erwähnten Verordnung betreffend Tomatenpreise: Solche Tomaten, die nachweislich bis zur Ernte »der bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden sind, unterliegen dann nichr dem festgesetzten Höchstpreise, wenn sie an der Erzeugerstelle unmittelbar an Verbraucher verkauft werden. Der zuständigen Ortsbehörde liegt es ob, darüber zu wachen, daß in diesen Fällen tatsächlich nur unter Glas gezogene Ware zum Verkauf kommt. Die Landssstelle für Gemüse und Obst kann in besonderen Fällen weitere Aus nahmen bewilligen. 2. Zu l 14 der erwähnte» Verordnung betreffend Gurkenpreise: Solche Gurken, von denen 60 Stück über 60 Pfundk wiegen, unterliegen dann nicht dem festgesetzten Höchstpreise, wenn sie nachweisliches zur Ernte oder bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden find Dresden, am 26 Juli 1918 Ministerium des Innern. Bekanntmachung über Edelobst 1S18. Aus Grund der Vunderrats»erordnuug über die Vreisprüsungssteuen unv die Bersorgungsregelung vom 23. Deptember / 4. November 1913 (RGBl D. »07 72») wird ungeordnet: Als Edelobst können solche Aepfcl und Birnen zugelasjen?werden, die sich von den übrigen Speise- und Wirtschastsfrüchten hervorheben durch: 1. Sorten, die sich geschmacklich vor anderen Sorten auszeichnen (Tafelobst in züchterischem Sinne); sie sind in Fctedenszeiten nicht zu Marmelade, Gelee, Obstweinen und dergleichen gewerbsmäßig verarbeitet mord n; 2. vollkommene Ausbildung in Reife,üGrötze und Aussehen; 3. sorgfältigste Behandlung bei der Ernte, sachgemäße Sortierung nach Größe und zmeckmäßige Verpackung; die Früchte müssen die Baumreife erlangt baden; unreife d. tz. vorzeitig geerntete Früchte, scheiden als Edclovstfrüchte aus. Früchte mit Klei- nen Schönheitsfehlern sind zulässig, dagegen nicht solche mit Schorf-(^»siclaäium ), Druck flecken oder Wurmfraß Die Erzeuger sind nicht berechtigt, irgendwelches Obst ohne vorherige ausdrück liche Genehmigung der Landesstelle für Gemüse und Obst anderweit als an die Bezirks und Orts»bstsarnmel stellen adzusetzen oder zu versenden. Erzeuger, welche die von ihnen gezogenen Aepfel und Birnen als Edelobst adzusetzen gedenken (nur Züchter, Pächter, Obs!» rurwertungsgeirsssenschaften, Zächtervereine, nicht Händler), haben dies bei Frühsorten bis spätestens zum 10. August 1S18, bei Herbstsorten bis spätestens zum 1. September, bei Spätsorten bis spätestens 1. Oktober 1S18 bei der Grschüstsabteilung der Landesstelle sür Gemüse und Obst, Dcesden-N., Hospitalstr 10b, anzuzeigen und das Obst nach Weisung der Landcsstelle für Gemüse und Obst adzusetzen und zu versenden Zur Anzeige sind besondere Vordrucke zu verwenden, dir bei ber Lan desstele sür Gemüse und Obst und bei den Bezirksobstbanvereinen erhältlich sind. Es ha ben nur Anmeldungen Gültigkeit, die auf diesen Vordrucken erfolgen. Die auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern 00m 15. Juni 1918 — t:50 V o l — (Nr 138 tzer SSchs. Stoatszeitung vom 17. Juni 1918) erstattete vorläufige Anmeldung be rechtigt für sich allein noch nicht zum Verkauf« des angemeldeten Obstes als Edelobst. Edelobst, das nicht bis zu einem der obengenannten Tags ongemeldet wird, und Obst, "dessen Anmeldung als Edelobst zurückgewiesen wird, unteiliegt der Erfassung durch die Bezirks- und Ortsobstsammelstellen gemäß der Verordnung des Ministeriums des In nern »om 17. Juli 1918 über die Kernobsternte 1918 - Nr. 1421 - vo 1 — sNc. 187 der SS«s. StaMszeilung vom 20. Juli 191») und den Höchstpreisen der Verordnung des Ministe riums des Innern vom 17 Juli 1918 — Nr. 1488 V 0 1 . Der Kleinverkaus von sächsischem und autzersächsifchem Edelobst ist nur zulässig in den »on der Landesstell« für Gemüse und Obst Gefchäftsavteilung — dazu zugelas- sene Stellen. Die Zulassug ist jederzeit wtederruflich. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Wer diesen sowie den oon der Landesstelle sür Gemüse und Obst bez. den Kommu- naloerbiinden in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderüandelt, wird nach § 17 der Vundesrutsoervrdnung Uber die Pretsprükunasstellen und die Versorgungs- regelung »sm 2ö. Sept./4. Noo 191S mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1800 Mark bestraft. Die Verordnung tritt am 1. August 1918 in Kraft. Dresden, am 26. Juli 1918. Ministerium des Inner«. Kundenkreis der Fleischer. Auf Grund von § 12 der Dundesratsbekanntmachung über die Errichtung »on Preisprü'ungsstellen und die Bersorgungsregelung »»m 26. September/4 November 1S1S wird bestimmt : Die Kommunalverbände werden ermächtigt, nach Gehör der Gewerbekammern und von Vertretern des Fleischergcwsrbes, den Kundenkreis der Fleischverkaufsstellen unter Berücksichtigung der unveränderlichen Geschäftsunk»sten, insbes»ndere der Miete oder des Mietwertcs der Geschäftsräume io zu begrenzen, daß ein weiteres Durchkommen der be stehenden Fleischereien ermöglicht wird. Unbeschadet der danach zu treffenden Regelung wird »»rgeschrieben, daß Fleischer, die einen Kundenkreis von mehr als 1500 und — in den Städten mit über 50000 Einwoh ner — von mehr als 1800 vsllkartenberechtigten Personen (Kinder zu V- gerechnet) Haden, keine neuen Kunden mehr annehmen dürfen. Dresden, am 26 Juli 1918. Ministerium des Inneru. Höchstpreise für Fleisch und Fleischwaren. Mit Rücksicht auf die weitere Einschränkung der Wochenfleischmenge und die Einführung fleischloser Woche» erhält § 4 der Bekanntmachung über einheitliche Höchst preis- für Rind, Kalbfleisch and Wvrst vom 1? Dezember 1917 folgende Fassung: Als Höchstsätze werden festgesetzt: für 1 kx in Preisstufe Preisstufe Preisstufe ä 8 c -c) Rindfleisch m. ringewachsenen Knochen oder Knochenbeilage 4,70 M b) Kalbfleisch m. eingcwachlenen Knochen oder Knochenbeilage 3,8« - c) Hackfleisch r,20 . ») Blutwurst, ) Leberwtlrst und 4,L0 - Brühwurst s Mettwurst 5,— » 4,50 M 3,70 - S,- - 4,30 - 4,SO - 4,20 M 3,50 - 4,80 - 4, - - 4,60 - Sofern die Kommunalverbände keine niedrigeren Preise bestimmen, wozu sie beim Dorliegen der Voraussetzungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, gelten die vorstehnden Preise als Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes. Diese Bekanntmung tritt am 12. August 1918 in Kraft. Dresden, am 26 Juli 1918. Ministerium des Inner« Auf jeden Abschnitt der ab 1 August geltenden Seifenkarten darf ebenfalls wieder nur die Hälfte der sufgedruckten Menge, also 125 Gr. Seifenpuloer, abgegeben werden. Kamenz, am 2S. Juli 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Gemeinden werben darauf hingewiesen, daß die Gefäße der von der Firma R. E. Freudenberg Ohorn gelieferten Marmelade in gut gereinigtem Zustande nach Ge brauch sofort an diese Firma nach Ohorn zurückzuienden sind. Diejenigen Gemeinden, welche dieser Anordnung nicht nachkommen, werden in Zukunft keine Ohorner Marmelade mehr rugeteilt erhalten. Kamenz, am 27. Juli 1918. Die Königliche Amtsh ruptmanuschaft. Butter-Kleinhandels-Verkaufspreise Mit Genehmigung des Kommunalvcrbandes Kamenz sind in der Stadt Pulsnitz nachstehende Verkaufspreise gültig: 7, Pfund Butter 38 Psg., 5V Gramm - 32 - 4U - - 26 - 30 - - 20 - Pulsnitz, am 30 Juli 1918. Der Stadtrat. WM" Ankündigungen aller Art "MG sind in dem „Palsnitzer Wochenblatt" von denkbar bestem Erfolg Der Rückzug oon der Marne. Von einem militärischen Mitarbeiter wird uns geschrieben: Ungehindert, und unerkannt »om Feinde, hat sich unsere Front von der Marne lasgelöst und ist in rückwärtige Stellungen gegangen. Es war ein Meisteistück unserer Heerführung, denn auch dieser Rückzug hat uns, da er erst sehr spät vom Feinde erkannt war, weder Menschen noch Material gekostet. Sein Zweck ist ersichtlich wenn man ihn auf der Karte verfolgt: Die deutsche Frost ist verengt worden, wir sind in bessere Steilungen gegangen, sind nicht mehr gefährdet in dem Sack, der gebildet war und den Foch mit aller Macht abzuschnüren versuchte. Der Feind hat sein Ziel nicht erreicht, wir find weiter Herren der Lage und können allen neuen Anstürmen des Gegners in Ruhe entgegensetzen. Es ist der französischen Heeresleitung nicht ge lungen, das gesteckte Ziel zu erreichen, so wird sie jetzt den deutschen Rückzug als einen Erfolg verherrlichen lassen. Wie dieser Erfolg bewertet werden kann, ergibt sich am besten aus der Tatsache, daß die deutsche Presse früher von dem Rückzug unterrichtet war, als die französische Heeresleitung. . Aber man kann es verstehen, wenn die Feinde nach «ugenscheinligcn Be weisen ihrer Erfolge suchen. Foch ist, wie man weiß, entschlossen gewesen, einen großen Schlag zu führen. Er hatte alle Kräfte eingesetzt, um einen Durchbruch zu erzwingen. Der Ruhm blieb ihm versagt. Und wenn sich inzwischen nicht ergeben sollte, daß die Deutschen trotz ihrer Defensive die Führung behalten haben, wenn man nicht in Frankreich Lie vergeblichen Masienopfer erkennt, die unnütz gebracht wurden, so ist damit zu rechnen, daß Foch weiter vturm gegen die deutschen Stellungen laufen läßt. So verblutet sich der Feind, so wird er von uns ge schwächt, so kommen wir zum Sieg. Es ist schon wiederholt in den letzten Tagen von maß gebenden Persönlichkeiten darauf hingewiesen worden, daß dieser Krieg nicht um Bodengcwinn gesüdrt wird, men weiß, daß ein Sieg nicht nach dem Gewinn von Land beurteilt wer den kann, sondern dahin, wie er im Endesekt aussieht. Und der Sieg wird einer Heeresleitung am meisten gefallen, der den augenscheinlichen Beweis von der 'Vernichtung des Gegners ent hält. Jeder Kilometer, den wir jetzt freilich zurückgegangen sind, ist von den izoch'ichcn Truppen mit Tausenden von Menschen bezahlt worden. Die Kampfpause der letzten Tage