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Blatt Amts und des StadLrathes des Königs. Amtsgerichts Abonnements-PreiS VierteljLhrl. 1 Mk. 2ö Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Als Beiblätter: 1 JlluitrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2 . Landwirthlchaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. KescHästsstekken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. ^sür Pulsnitz, ' Lönigsbmck, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgcgeud. V j) sind bis Dienstag und Freitag zu 'Uutsnih Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erben in Pulsnitz. SweiundMnfzig^ev Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in Pulsnitz. Mittwoch. 28. Mürz W00. Zur Vermeidung von Jrrthümern wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach den Bestimmungen in Z 17 des Reichsviehseuchengesetzes vom und tz 15 und 18 der Ausführungsverordnung hierzu vom 30. Juli 1895 beziehentlich in der Verordnung vom 25. Februar 1897 alle Von Händlern ZUM Zwecke öffentlichen Verkaufs ausgestellten oder öffentlich ausgeboteuen Rindvieh- und Schwetncbestände und nicht bloß Milch- oder Zuchtvieh besonderer veterinärpolizeilicher Controle unterstehen. Königliche Amtshauptmann schäft Kamenz, am 24. März 1900. von Erdmannsdorff. Mekanntmachung, betr. die Koutrolversammluugen der Mannschaften des Murlandtenstandes. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammiungen im Bezirke des Meldeamtes Kamenz finden wie folgt statt: Montag, den 2. April, Vorm. 7, 9 und '/« 12 Uhr, sowie Mittwoch, den 4. April, Nachm. 7,1 Uhr und 3 Uhr in Königsbrück, Schützenhaus. Dienstag, den 3 April, Vorm. 7, 9 und 11 Uhr in Kamen;, Schützenhaus. Donnerstag, den 5. April, Vorm. 7, 9 und 11 Uhr in Pulsnitz, Schützenhaus. Mittwoch, den 4. April, Vorm. 7,9 Uhr in Schwepnitz, Gasthof. Freitag, den 6. April, Vorm. 8 und 10 Uhr in Groströhrsdorf, Mittelgasthof. Sonnabend, den 7. April, Vorm. 9 und 11 Uhr in Crostwitz, Gasthof von Wenke. Zur Frühjahrs-Kontrolversammlung haben sich sämmtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten, Landwehrleute 1. Aufgebots und Ersatz-Reservisten, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften und die noch im Militärverhältniß stehenden Halb- und zeitig Ganz-Invaliden zu gestellen. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen erfolgt durch öffentliche Aufforderung. Dies geschieht, indem in jeder Ortschaft seitens des Gemeindevorstandes in ortsüb licher Weise bekannt gemacht wird, zu welcher Kontrolversammlung die betreffenden Mannschaften zu erscheinen haben- Die Militärpapiere sind mitzubringen. Nichterscheinen wird bestraft. Kamenz, im März 1900. Königliches Meldeamt. Vas Pulsnitzer Wochenblatt Amtsblatt des Königl. Amtsgerichts und des Stadt- rathes zu Pulsnitz beginnt mit dem 1. April or. das II. Quartal und gestattet sich die unterzeichnete Expedition zu recht zahl reichem Bezug auf dasselbe ergebenst einzuladen. Unsere auswärtigen Leser, welche das Wochenblatt durch die Post beziehen, bitten wir die Bestellung möglichst zeitig zu erneuern, damit in der Zustellung keine Unterbrechung stattfindet. Bestellungen nehmen außer unseren Boten alle Briefträger entgegen. Der Bezugspreis beträgt incl. der wöchentlich resp. monatlich beigegebenen Jllustrirten Sonntags- und land- wirthschaftlichen Beilage 1 Mk. 25 Pf. Hochachtungsvoll Expedition des Wochenblattes. K. L. Jörster's Hröen. Die innere Crists. Wenngleich gegenwärtig keine MinistercrisiS im Reiche oder im führenden Bundesstaate Preußen besteht, so kann man doch sehr wohl von einer herrschenden inneren CrisiS spechen, die mit dem Gange der Dinge vor Allem im Reichs tage zusammenhängt. In zwei wichtigen gesetzgeberischen Fragen, betreffs des Fleischaugesetzes und der lex Heinze, sind die Neichstagsverhandlungen zunächst vollständig auf dem todten Punkte angelangt, so daß mit der Möglichkeit deS schließlichen definitiven Scheiterns beider Vorlagen ge rechnet werden muß. Sowohl in der Angelegenheit des Fleischbeschaugesctzes als auch hinsichlich der lex Heinze be stehen ernstliche Meinungsverschiedenheiten zwischen der Reichs regierung und der Reichstagsmehrheit, die eingeleitelen Com- promißverhandlur.gen haben dort wie hier zunächst kein greif bares Ergebniß geliefert, sie ruhen augenblicklich gänzlich. AuS dieser Sachlage hat sich eine gewisse verdrießliche Stim mung zwischen den beiden genannten Factoren entwickelt, und eS muß befürchtet werden, daß dieselbe bei längerer Dauer ungünstig auf den gesammten weiteren Verlauf der Reichstagssession einwirkt. Namentlich droht der Fortgang der Flottenfrage durch deren seltsame Verquickung mit dem parlamentarischen Stande des Fleischbeschaugesetzes und der lex Heinze eine bedenkliche Beeinträchtigung zu erleiden, hat sich ja die parlamentarische Behandlung des neuen glot- tengesetzentwurfeS seit dessen bereits am 25. Januar erfolgter Einbringung im Reichstage merkwürdig verzögert, derart, daß die Budgetcommission bislang noch nicht an die erstmalige Erörterung der Marinevorlage heranzutreten vermochte, obwohl dieselbe der Commission vom Plenum schon am 10. Februar überwiesen wurde. Nun will zwar die Budgeteommission die Flottenvorlage am Dienstag, den 27. März, endlich in Angriff nehinen, doch mit einer bloßen Generaldebatte hier über wäre auch noch nichts weiter gewonnen, es kommt auf die Specialberathung deS Flottengesetzes an, und diese Ar beit gedenkt die Commission unter allen Umständen erst nach den parlamentarischen Osterferien, also vielleicht Anfang Mai, zu beginnen. Es ergiebt sich aus alledem eine ziemlich verworrene parlamentarisch-politische Situation. In der jetzigen Kern frage der ganzen inneren deutschen Politik, derjenigen der Verstärkung der Flotte, fehlt es an einer sichtbaren Fühlung der Regierung mit den Führern der maßgebenden Reichstags parteien. Freilich darf man auch die besonderen Schwierig keiten nicht verkennen, mit welchen die Negierung bei der verfahrenen Lage zu kämpfen hat, sind es doch gerade die jenigen Parteien, welche bei Fleischbeschaugesetz und bei der lex Heinze in eine unverkennbare Oppositionsstellung zur Negierung gerathen sind, deren letztere bei der Durchführung deS Flottenverstärkungsproblemsbedarf, was es einigermaßen erklärlich macht, wenn man regierungsseitig die betreffenden Parteien nicht gern vor den Kopf stoßen möchte. Hinzu kommt noch die preußische Canalfrage, auch hierin stehen speziell die Conservativen noch immer in der Opposition, und die preußische Canalposition kann unter Umständen leicht auch im Reichstage ihre Rückwirkungen äußern; daher kommt es wohl auch, daß sich die Einbringung der fertiggestellten neuen Canalvorlage im preußischen Abgeordnetenhaus« noch immer verzögert, trotzdem daß die Berliner Negierungspresse die erste Märzwoche als den spätesten Termin für das Erschei nen der umgcarbeiteten Canalvorlage im Abgeordnetenhause bezeichnet hatte. Schließlich spielen in der herrschenden Crisis auch Um stände mehr persönlicher Art ihre Rolle. Besonders wird die geschickte Hand des Abgeordneten vr. Liebers vielfach vermißt, welcher einflußreiche Centrumsführer durch seine schwere Krankheit ja schon seit Monaten an der Theilnahme an den parlamentarischen Verhandlungen gehindert worden ist und der auch noch weitere Wochen dem Parlamente fern bleiben muß. Man darf getrost behaupten, daß die heutige Verworrenheit in der inneren Lage schwerlich eingerissen wäre, wenn Abgeordneter Or. Liebers wie sonst an der Spitze des Centrums vor wie hinter den parlamentarischen Couliffen hätte eingreifen können. Inzwischen ist nun eben der Kar ren verfahren worden, und man kann nur wünschen, daß wenigsten nach Ostern noch eine Wendung zum Besseren in den entstandenen eigenartig zerfahrenen Verhältnissen eintrete. Oertliche und sächsische Avgelegeuheiteu. Pulsnitz, Am vergangenen Sonntag Vormittag er folgte in der hiesigen Stadtschule die Prüfung und Ent lassung der Fortbildungsschüler, die ihrer Schulpflicht genügt haben. Außer dem Lehrercollegium waren noch mehrere Lehrherren anwesend. Herr Schuldircctor Dreher richtete herzlich ermahnende Worte an die Entlassenen. — Die sogenannte geschlossene Zeit hat ihren Anfang genommen. Von Montag den 86. d. M. an bis einschließ lich zum ersten Osterfeiertag ist sowohl die Abhaltung von öffentlichen Tanzmusiken, als auch die Veranstaltung von Privatbällen und Bällen geschlossener Gesellschaften, auch wenn dieselben in Privathäusern oder in Localen geschlos sener Gesellschaften abgehalten werden, verboten. Die Ab haltung von Concer'musiken und anderen mit Musikbeglei tung verbundenen Vergnügungen, insbesondere auch von Theatervorstellungen, ist dagegen auch weiterhin, jedoch mit Ausnahme der Zeit vom Gründonnerstag, einschließlich desselben, bis einschließlich Sonnabend vor Ostern, gestat tet. Es dürfen jedoch zu den theatralischen Vorstellungen, welche in der Zeit vom Palmsonntage bis zum Mittwoch in der Osterwoche aufgeführt werden, nur ernste Stücke gewählt werden. Pulsnitz. Ostern steht vor der Thür. Eine Menge junger Leute vertauscht demnächst die Schulbank mit der Werkstätte des Handwerkers. Wichtig für alle, die Söhne in die Lehre geben oder junge Leute in die Lehre nehmen, sind die Bestimmungen über die LehrlingSverhält- nisse, namentlich den abzuschließenden Lehrvertrag, wie sie für bas Handwerk durch das sogen. Handwerkergesetz ge troffen sind. Wir bringen diese Bestimmungen an anderer Stelle unseres Blattes in kurzen, leichtverständlichen Ab- Handlungen zur Kenntnis der Betheiligten, und wollen hier nur noch besonders darauf Hinweisen, daß für Handwerks- lehrlinge daS Gesetz eS unbedingt fordert, daß der Lehr vertrag schriftlich und zwar in zwei Exemplaren abge schlossen wird. Formulare zu Lehrverträgen für Hand- Werkslehrlinge sind in der Expedition dieses BlatteS zum Preise von 15 Pfg. für 1 Exemplar zu haben. — Im Hinblick auf die bevorstehende Konfirmation erscheint es nothwendig darauf aufmerksam zu machen, daß junge Leute, welche ihren Wohnort verlassen, um auswärts in die Lehre oder in ein Arbeitsverhältniß zu treten, sich in der Heimat schon mit dem in der Gewerbeordnung vor- geschriebenen Arbeitsbuch« zu versehen haben, da zur Aus stellung desselben die Zustimmung des Vaters bezw. Vormundes gefordert wird. Die Erfahrung hat gelehrt, daß dies in vielen Fällen unterlassen wird und dadurch den Eltern oder Vormündern nachträgliche Weiterungen und Unkosten entstehen. — Der letzte Freitag im Monat (30. März) ist nach Falb ein kritischer Tag erster Ordnung. — Zu Ostern gelten im Bereiche der Sächsischen StaatS- bahnverwaltung die am 3. April d. I. und an den folgenden Tagen gelösten gewöhnlichen Rückfahrkarten von tarifmäßig kürzerer Dauer bis zum 27. April d. Js einschließlich. Die Vergünstigung erstreckt sich sowohl aus die Rückfahrkarten und Nundreisekarten im sächsischen Binnenverkehre, als auch auf die Rückfahrkarten im Verkehre mit Stationen der meisten außersächsischen, insbesondere der preußischen Bahnen. Das Nähere ist aus den Bekanntmachungen zu ersehen, die auf den Stationen angeschlagen sind. — Der Gauverband des Meißner Hochlandes, welchem auch die Turnvereine für Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Böhm.-Vollung angehören, hielt am vorigen Sonntag, den 25. März in Lohmen seinen Gauturntag ab. Nachdem die erschienenen Vertreter begrüßt worden waren, wurde die An wesenheitsliste festgestellt und sodann der Geschäftsbericht und die Statistik des Gauvcrbandes vorgetragen. Derselbe brachte zugleich den Bericht über den deutschen Turntag in Naum burg und die Anmeldung des Turnvereins „Jahn" in Königstein. Hierauf gelangte der Kassenbericht zum Vortrag.